Die Arbeit beschäftigt sich mit der Mediation. Dabei wird geklärt, was Mediation eigentlich ist, wie sie abläuft und welche Prinzipien dahinterstehen. Zudem werden der Umgang mit der Verschwiegenheit und der Unterschied zwischen Mediations- und Gerichtsverfahren beleuchtet. Es folgt ein Einblick, bei welchen Konfliktlagen die Mediation empfehlenswert ist und welche Vor- und Nachteile eine Mediation in den Räumlichkeiten einer Partei hat.
Inhaltsverzeichnis
AUFGABE 1
AUFGABE 2
AUFGABE 3
AUFGABE 4
AUFGABE 5
AUFGABE 6
LITERATURVERZEICHNIS
Aufgabe 1
Was ist Mediation?
Mediation ist eine Methode zur außergerichtlichen Konfliktbearbeitung. Beteiligt sind, neben den betroffenen Parteien, den sog. Medianden, ein Mediator als unabhängiger, neutraler und allparteilicher Vermittler (bei großen Verfahren können auch mehrere Mediatoren zum Einsatz kommen). Er sorgt dafür, dass das Mediationsverfahren strukturiert sowie vertraulich abläuft. Das Verfahren selbst unterliegt einigen Grundsätzen, die im Mediationsgesetz verankert sind. Hierzu zählt zum Beispiel die Freiwilligkeit. Diese besagt zum einen, dass keiner der Parteien verpflichtet ist an dem Verfahren teil zu nehmen, zum anderen, dass die Parteien jederzeit aus dem Verfahren aussteigen können, ohne dass dies für sie mit einem Nachteil verbunden ist.1 Die Parteien wählen den Mediator, unter zuvor abgestimmten objektiven Kriterien, gemeinsam aus. Ziel der Mediation ist es, eine faire und nachhaltige Lösung zu generieren, die von allen Parteien getragen werden kann. Dieses Vorhaben wird von einem weiteren Grundsatz, der Selbstverantwortlichkeit, unterstützt. Dieser Grundsatz stellt sicher, dass die Parteien die Lösungsfindung nicht an den Mediator delegieren, sondern selbst an einer gemeinsamen Lösung ihres Konflikts arbeiten.2 Der Mediator hingegen obliegt ebenfalls einigen Grundsätzen. Hierzu gehören Verschwiegenheit, Unabhängigkeit, Allparteilichkeit und Neutralität. Diese werden wiederum in Aufgabe 2 ausführlicher erläutert. Das Mediationsverfahren findet auf verschiedenen Gebieten statt, unter anderem auch im Nachbarschaftsrecht. Hier kann die Mediation einen Rahmen bieten sich gemeinsam an einen Tisch zu setzten und an einer dauerhaften Lösung zu arbeiten.3 Auf diesen Punkt wird in Aufgabe 5 näher eingegangen. Nachhaltig ist die Meditation vor allem deshalb, weil sie die Fähigkeit stärkt Konflikte eigenständig zu lösen, persönliche Beziehungen stärkt und psychische Belastungen mindert.4
Wie läuft eine Mediation ab?
Nachdem sich die Medianden auf einen Mediator geeinigt haben, werden zunächst alle Formalitäten besprochen, um eine verbindliche Mediationsvereinbarung schließen zu können. Hierzu gehören unter anderem Ziel und Zweck des Mediationsverfahrens, der zeitlichen Ablauf sowie das Honorar des Mediators und ggf. die Erläuterung des Unterschieds gegenüber einem Gerichtsverfahren. Hierzu zählt ebenfalls die Überlegung welche Alternativen die Parteien hätten, sollte die Mediation zu keinem Ergebnis kommen (sog. Best Alternative To a Negotiated Agreement) sowie die Überlegung unter welchen Gesichtspunkten der Konflikt betrachtet werden soll (z.B. nötiges Fachwissen von weiteren Experten).
Als nächstes wird ein erstes Treffen vereinbart, bei dem alle Beteiligten an einem Tisch sitzen. Nach einer allgemeinen Vorstellung aller Anwesenden, erläutert der Mediator das bevorstehende Verfahren. Dabei erklärt er die allgemeinen Phasen einer Mediation sowie die Möglichkeit weitere Experten hin zu ziehen zu können oder auch Einzelgespräche führen zu können. Er beschreibt die fünf Prinzipien der Freiwilligkeit, Selbstverantwortung, Vertraulichkeit, Informiertheit und Neutralität/ Allparteilichkeit, die wie bereits erwähnt in Aufgabe 2 näher erläutert werden und verdeutlicht noch einmal die Rolle des Mediators. Seine Rolle ist die des Vermittlers oder auch Unterstützers, der die Parteien dabei unterstützt zu einer gemeinsam getragenen Lösung zu gelangen. Er erläutert weiterhin die Verschwiegenheitspflicht seinerseits gegenüber Dritten sowie der anderen Partei gegenüber, um für eine vertrauensvolle Atmosphäre zu sorgen. Der Aspekt der Vertraulichkeit wird in Aufgabe 3 weiter ausgeführt. Er vergewissert sich weiterhin ob zu einem der genannten Punkte noch Fragen entstanden sind und beantwortet diese gegebenenfalls. Im Anschluss daran werden gemeinsame „Spielregeln“ festgelegt, die die Zusammenarbeit fördern sollen. Diese allgemeinen Regeln können, für alle sichtbar, zum Beispiel auf einem Flipchart notiert und für jede Sitzung wiederverwendet werden. Sollten dann keine weiteren Klärungspunkte mehr aufkommen, werden als nächstes die Konfliktursachen gemeinsam erläutert.
Die Parteien haben nun die Möglichkeit ihre Sichtweise darzustellen und sich im Gegenzug auch die der anderen Partei anzuhören. Der Mediator übernimmt hierbei zunächst eine Moderierende Rolle. Er achtet unter anderem auf das Einhalten der vorher notierten Spielregeln, erstellt einen Themenspeicher und sorgt durch nachfragen, bestätigen oder verstärken für eine konstruktive Kommunikation zwischen den Parteien. Ziel ist es eine Themenübersicht mit Abhängigkeiten und/ oder Priorisierungen vorliegen zu haben. Mit dieser Themenliste geht es in die nächste Phase. Der Mediator erläutert nun den Unterschied zwischen Position und Interesse. Kurz zusammengefasst heißt das, er erläutern den Parteien, dass Interessen nach dem „warum?“ fragen und somit lösungsorientiert sind. Sie erforschen das Motiv hinter einer Position während Positionen vergangenheitsorientiert sind und nach dem „was?“ und „wann?“ fragen.5 Anschließend unterstützt er durch gezielte Fragen die Parteien dabei, ihre Interessen zu formulieren. An dieser Stelle könnte es hilfreich sein die Parteien zu „trennen“ und das Verfahren in Einzelgesprächen fortzuführen. Denn wenn es um Interessen geht, kann es sehr persönlich werden und auf die Beziehungsebene rutschen. Das Ziel ist, die Gefühle „sichtbar“ zu machen und der der Gegenpartei wiederum verständlich zu vermitteln. Am Ende dieser Phase könnte eine Liste der Interessen und Ziele erstellt werden, die dabei hilft Transparenz und Vertrauen zu schaffen.
Sind die Interessen erst einmal ersichtlich, wird in der nächsten Phase an Lösungsvarianten gearbeitet. Wie die Lösungsmöglichkeiten gesammelt werden ist nicht festgelegt. Hierbei kann jeder für sich oder alle gemeinsam Möglichkeiten notieren, aufmalen oder benennen. Generell finden in dieser Phase alle bekannten Kreativitätstechniken Anwendung. Sobald alle möglichen Optionen aufgeschrieben wurden beginnt das Bewerten oder auch Verhandeln.
Hierbei werden die Optionen betrachtet und diskutiert und falls notwendig, in Einzelgesprächen eine Risikoanalyse durchgeführt. Eine weitere Option ist das Einführen von objektiven Kriterien oder neutralen Verfahren. Je nach Situation wird der Mediator das passende Verfahren erläutern und zur Wahl stellen.
In der letzten Phase werden nun die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse zusammengefasst und mit Zustimmung aller in einem Protokoll niedergeschrieben. Hier werden Verbindlichkeiten geschaffen und geklärt wer was bis wann erledigen soll sowie welche Konsequenzen möglicherweise eintreten, sollte ein Verstoß gegen die Vereinbarung geschehen. Der Mediator kann als Kontrollmechanismus ein weiteres Treffen anbieten. Außerdem hat er die Möglichkeit den Parteien anzubieten, das Mediationsverfahren bei Konflikten, die im weiteren Verlauf oder während der Erfüllung der Abschlussvereinbarung entstehen, wieder aufzunehmen.6 Zusammenfassend kann man demnach sagen, dass es folgende sechs Phasen gibt:
- Vorphase: Klärende Fragen und Vorüberlegungen
- Eröffnungsphase: Vorstellung der Beteiligten
- Klärung des Sachverhalts und der Themen
- Klärung der Interessen
- Erarbeiten und Bewerten der Lösungen
- Abschlussvereinbarung
Aufgabe 2
Neutralität. Das Wort neutral stammt aus dem lateinischen und bedeutet unparteiisch. Diese Eigenschaft betrifft vor allem die Rolle des Mediators. Er soll als neutrale Person dafür Sorge tragen, dass die Parteien dieselbe Ausgangssituation haben und sich gleichermaßen an der Kommunikation beteiligen können. Laut Schmitt kann Neutralität sowohl positiv als auch negativ sein. Dabei führt die negative Neutralität von einer Entscheidung weg und die positive Neutralität zu einer Entscheidung hin. Daraus lässt sich schließen, dass Neutralität nur im Zusammenhang mit einer Entscheidung steht.7 Doch der Mediator selbst trifft lediglich Entscheidungen hinsichtlich des Verfahrens.8 Dabei dienen zum einen das Mediationsgesetzt und zum anderen die Mediationsvereinbarung als Orientierung für etwaige Entscheidungen. Darüber hinaus hat der Mediator seine Unabhängigkeit zu gewährleisten und soll als neutrale Person die Parteien durch die Mediation führen.9 Weiterhin darf der Mediator keine persönliche Beziehung zu einer der Parteien haben sowie während oder nach der Mediation in gleicher Sache tätig werden.10 Die Neutralität soll zum einen dadurch sichergestellt werden, dass der Mediator selbst dazu verpflichtet ist, Informationen bezogen auf seine Neutralität eigenständig an die Parteien heranzutragen, zum anderen durch objektives Auswahlverfahren, dass durch die Medianden selbst durchführen wird. Doch nicht nur die Beziehung des Mediators zu einem der Parteien spielt eine Rolle, § 3 Abs. 1 (MediationsG) weist darauf hin, dass er bei einem zu engen Bezug zum Streitgegenstand die Parteien ebenfalls darüber informieren muss und nur unter Zustimmung beider/ aller Parteien das Verfahren (fort)führen darf. An dieser Stelle sei zu erwähnen, dass sollte das Neutralitätsprinzip auch während des Verfahrens nicht (mehr) eingehalten werden, dieses jederzeit von allen Beteiligten abgebrochen werden kann.11 Dies besagt auch das nächste Prinzip.
Das Prinzip der Freiwilligkeit. Das Mediationsverfahren ist, wie bereits erwähnt ein außergerichtliches Verfahren und soll den beteiligten Personen Raum zur kreativen Lösungsfindung geben. Das setzt voraus, dass sich alle Parteien eigenständig und ohne Druck von außen dazu entschließen können an dem Verfahren teilzunehmen. Dieser Aspekt ist so entscheidend, dass er im Mediationsgesetz verankert ist.12 Dieses regelt weiterhin, dass die beteiligten Parteien während des Verfahrens jederzeit die Möglichkeit haben auszusteigen, ohne das für sie daraus ein Nachteil entsteht. Das schließt einen möglichen Gerichtsprozess mit ein. Eine Aufgabe des Mediators besteht demnach darin, sicher zu stellen, dass dieser Grundsatz sowohl zu Beginn als auch während der Mediation eingehalten wird.
Ein weiteres Prinzip der Mediation ist das der Selbstverantwortlichkeit. Dieser Aspekt soll verdeutlichen, dass der Mediator, anders als ein Schiedsrichter, keine Lösung vorschlagen kann und soll. Er unterstützt lediglich die Parteien bei ihrer Lösungsfindung. Darüber hinaus sind die Parteien ebenfalls für ihre getroffenen Vereinbarungen und Verbindlichkeiten verantwortlich. Der Mediator kann dabei eine aktive oder passive Rolle einnehmen. Dabei prägten McCarthy und Cormick den Begriff des passiven Mediators und Susskind den des aktiven Mediators. Die Hauptunterschiede der beiden Mediationsarten sind, ein aktiver Mediator:13
- Ist nicht nur Kommunikator, sondern echter Helfer
- Wirkt darauf hin, dass das Ergebnis rechtlich überprüft wird
- Übernimmt eine aktive Rolle in der Verhandlung und kann eigene Vorschläge einbringen
Für welche Form man sich auch entscheidet, wichtig ist hierbei, dass der Mediator darauf achten, dass die Parteien nachdem sie (neue) Informationen bekommen haben, auch die Zeit bekommen, die sie benötigen um die neu gewonnen Erkenntnisse für sich zu prüfen und zu überdenken. Dahinter verbirgt sich ein weiterer Grundsatz der Mediation, der Begriff der Informiertheit.
Darunter wird zunächst einmal zusammengefasst, dass die Parteien über alle relevanten Fakten und Umstände sowie die Rechtslage informiert sein müssen. Dies gilt über das gesamte Verfahren hinweg. Geregelt wird dies nach § 2 Abs. 3 MediationsG. Hier kommt dem Mediator eine weitere Aufgabe zu. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Parteien stets alle Informationen zur Verfügung stehen. Dies betrifft auch das vom Mediator ggf. existierende Fachwissen. Dabei sollte er stetes darauf achten seine Neutralität zu wahren. Zu berücksichtigen sind dabei die vertraulichen Informationen, die bei Einzelgesprächen entstehen können. Hierbei steht der Grundsatz der Vertraulichkeit über dem der Informiertheit.14
Als letztes wird hier das Prinzip der Vertraulichkeit aufgeführt. Dieses Prinzip dient dazu, dem Verfahren den Rahmen zu geben, den es für eine konstruktive Lösungsfindung braucht. Dabei wird in § 4 MediationsG die Verschwiegenheit des Mediators regelt. Er ist auch dafür verantwortlich, dass alle Beteiligten sich ebenfalls daranhalten. Sollte die Mediation scheitern und sich daraus ein Gerichtsprozess entwickeln, besteht die Verschwiegenheit weiterhin. Auf eine detaillierte Beschreibung der Sonderregelungen und Ausnahmen bezüglich der Verschwiegenheitsplicht wird hier verzichtet. Die Mediationsvereinbarung regelt für alle Beteiligten den Rahmen der Vertraulichkeit, um sicher zu stellen, dass die Verhandlung in einem vertrauensvollen Umfeld durchgeführt werden. Bei Verletzung dieser kann in der Mediationsvereinbarung eine Strafe festgehalten werden, welche es zu entrichten gibt, sollte einer der Beteiligten diese brechen. Es sei zu erwähnen, dass in einem Verfahren, an dem mehrere Mediatoren beteiligt sind, sich die Verschwiegenheitspflicht auf die beteiligten Mediatoren überträgt. Das bedeutet, dass die Mediatoren untereinander Zugang zu allen Informationen brauchen, jedoch nach außen, zum Beispiel vor Gericht, die Verschwiegenheitspflicht greift. Um Transparenz und Vertrauen im gesamten Verfahren bei zu behalten, werden die Parteien darüber auch informiert.
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1 § 2 Abs. 2 MediationsG.
2 §1 Abs. 1 MediationsG.
3 Ponschab, Mediation und Litigation, S. 65.
4 Schlieffen, Praktische Einführung in die Mediation, S. 15.
5 Schweizer, Konflikte und wie wir sie lösen, S. 65 ff.
6 Ponschab, Mediation und Litigation S. 54 ff.
7 Schmitt, Der Hüter der Verfassung, S. 111 ff.
8 § 2 Abs. 3 MediationsG.
9 §1 Abs. 2 MediationsG.
10 Vgl. § 3 Abs. 2 MediationsG.
11 Vgl. Kracht, Aufgaben des Mediators, S. 45.
12 Vgl. § 1 Abs. 1 MediationsG.
13 Vgl. Kracht, Aufgaben des Mediators, S. 52.
14 Kracht, Aufgaben des Mediators, S. 58.
- Citar trabajo
- Angelika Paul (Autor), 2022, Mediation anstatt Gerichtsverfahren. Ablauf, Prinzipien und Ort, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1312828
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