Immanuel Kant ist wahrscheinlich einer der prominentesten und meist zitierten deutschen Philosophen. Nahezu alle metaphysischen beziehungsweise philosophischen Bereiche deckt Kant allein mit seinem Werk „Die Kritik der reinen Vernunft“ ab. Dennoch kann man Immanuel Kant in so fern einen roten Faden unterstellen, in dem man sich bewußt macht, daß er immerzu auf der Suche nach menschlicher Erkenntnis war. Für die vorliegende Arbeit ist seine Erkenntnistheorie und darüber hinaus die Verknüpfung derselben mit einem allgemeingültigen Sittengesetz wichtig. Der kategorische Imperativ bildet den Zusammenhang zwischen diesen beiden bzw. den Schlüssel für eine Ethik, die das menschliche Handeln bestimmt oder vielmehr bestimmen sollte.
Da nach Kant die Vernunft das höchste Gut der Menschheit bzw. die letzte Autorität der Moral ist, werde ich zunächst näher auf Grundgedanken aus „Der Kritik der reinen Vernunft“ eingehen. Auf dem Weg zu einem generalisierbaren Moralprinzip müssen auch Bereiche der „Praktischen Vernunft“ eingehend thematisiert werden, denn darauf aufbauend bildet die Formel bzw. die Erklärung des kategorischen Imperativs den Ausgang für Kants Moralphilosophie. Ich werde somit versuchen, die für die Arbeit wichtigen Grundsätze der Philosophie Kants möglichst einleuchtend darzustellen aber andererseits sie auf den wesentlichen Zusammenhang, nämlich den des Kategorischen Imperativs, zu begrenzen. Mich interessiert dabei nicht, ob es heutzutage möglich ist die von Kant postulierte Ethik zu vertreten bzw. in die Tat umsetzen zu wollen, sondern ausschließlich die gedachte Form auf die er sich berufen hat, nachzuvollziehen bzw. zu veranschaulichen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Zur „Kritik der reinen Vernunft“
3. Zur „Kritik der praktischen Vernunft
4. Der Kategorische Imperativ
5. Zusammenfassun
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Immanuel Kant (1724-1804) ist wahrscheinlich einer der prominentesten und meist zitierten deutschen Philosophen. Nahezu alle metaphysischen bzw. philosophischen Bereiche deckt Kant allein mit seinem Werk „Die Kritik der reinen Vernunft“ ab. Dennoch kann man Immanuel Kant in so fern einen roten Faden unterstellen, in dem man sich bewußt macht, daß er immerzu auf der Suche nach menschlicher Erkenntnis war. Für die vorliegende Arbeit ist seine Erkenntnistheorie und darüber hinaus die Verknüpfung derselben mit einem allgemeingültigen Sittengesetz wichtig. Der kategorische Imperativ bildet den Zusammenhang zwischen diesen beiden bzw. den Schlüssel für eine Ethik, die das menschliche Handeln bestimmt oder vielmehr bestimmen sollte. Da nach Kant die Vernunft das höchste Gut der Menschheit bzw. die letzte Autorität der Moral ist, werde ich zunächst näher auf Grundgedanken aus „Der Kritik der reinen Vernunft“ eingehen. Auf dem Weg zu einem generalisierbaren Moralprinzip müssen auch Bereiche der „Praktischen Vernunft“ eingehend thematisiert werden, denn darauf aufbauend bildet die Formel bzw. die Erklärung des kategorischen Imperativs den Ausgang für Kants Moralphilosophie. Ich werde somit versuchen, die für die Arbeit wichtigen Grundsätze der Philosophie Kants möglichst einleuchtend darzustellen aber andererseits sie auf den wesentlichen Zusammenhang, nämlich den des Kategorischen Imperativs, zu begrenzen. Mich interessiert dabei nicht, ob es heutzutage möglich ist die von Kant postulierte Ethik zu vertreten bzw. in die Tat umsetzen zu wollen, sondern ausschließlich die gedachte Form auf die er sich berufen hat, nachzuvollziehen bzw. zu veranschaulichen.
2. Zur „Kritik der reinen Vernunft“
Wie bereits erwähnt, bilden Ansichten aus Kants „Kritik der reinen Vernunft“ Basiselemente für das zu behandelnde Thema. Die angesprochene zentrale Frage von Kant’s Philosophie ist die nach dem Erkenntnisvermögen der menschlichen Natur. Stark abgekürzt, läßt sich diese relativ einfach beschreiben. Für Kant existieren zwei Möglichkeiten bzw. Bedingungen nach denen Erkenntnis erlangt werden kann. Die Wahrnehmung der Erscheinungen unserer täglichen Umwelt durch die Sinne unterlegt durch Raum und Zeit ist die Grundlage der einen bzw. empirischen Variante. Die Rede ist hierbei von eben jener Sinneswelt die sich in den menscheigenen Erfahrungsschatz ablagert. Nur das, was allzeit um den Menschen herum passiert, kann für ihn ein Faktum darstellen. Hierbei ist der menschliche Verstand das zentrale Maß der Erkenntnis, denn die jeweiligen Anschauungsformen von den Dingen der umgebenden Welt bzw. die sinnliche Wahrnehmung derselben werden durch ihn geprägt. Der Verstand also schreibt den sinnlichen Eindrücken die Gesetze vor, in denen sie wahrgenommen werden. In meinen Augen, wird hierbei die Verwandtschaft zu Schopenhauer besonders deutlich, welcher seine Philosophie auf Erkenntnisse Kants quasi aufgebaut hat. Schopenhauer beschreibt in seiner „Welt als Wille und Vorstellung“ eben jenen Gegensatz als den von Wesen und Erscheinung. Die wahrgenommenen Produkte der Welt sind nur Vorstellungen durch die Sinne, welche den Menschen diese Welt durch seinen Verstand als Tatbestand vermittelt. Die erlebte Welt ist zugleich also die erfahrene Welt oder auch die Welt der Erfahrung. Diese allerdings ist für Kant nicht imstande irgendeine Form der Erkenntnis zu erzeugen, denn metaphysische Erkenntnisse können laut Kant nur unabhängig von Erfahrung gelten (vgl. Hirschberger, S.276). Hierbei kann erneut auf Schopenhauer verwiesen werden, der diesen Antipol als den des Willens bezeichnet, welcher hinter jeder objektiven Vorstellung als eigentlicher Grund verborgen ist – „er existiert als erscheinender Wille“ (Weischedel, S. 225). Kant seinerseits versteht diesen Antipol als das Ding an sich, welches hinter der Erscheinungswelt steckt. Auf dem Weg dahin ist nur die menschliche Vernunft der Schlüssel, der das Wesen der Wirklichkeit hinreichend erklären kann. In so fern wird das Unbedingte, das jenseits aller Erfahrung liegt a priori (von vorn herein) angenommen bzw. gedacht. Man kann also zunächst festhalten, daß Kant zwischen aposteriorischen und apriorischen Urteilen unterscheidet. Mit aposteriorischen Urteilen sind wie gesagt jene gemeint, die sich auf die Sinneswahrnehmung begründen. Die apriorischen Grundsätze andererseits wirken unabhängig jeglicher Sinneswahrnehmung, wobei Raum und Zeit als strukturierende apriorische Anschauungsformen unserem Erkenntnisvermögen zugrunde liegen. Raum und Zeit sind demzufolge gegeben bzw. die Grundlage, aller Verstandeserkenntnis. Sie haben empirische Realität (vgl. Störig, 399). Somit kann der Mensch nur Eindrücke von den Dingen, welche eben durch Raum-und-Zeit-Dimensionen strukturiert sind erkennen. „Damit erkennt er nur Erscheinungen des Dinges und nicht das Ding an sich“ (Microsoft Encarta ® 98). Da es in der vorliegenden Arbeit um die Klärung des Begriffes des kategorischen Imperatives bzw. um den Kant’schen Ethikbegriff geht, muß verdeutlicht werden, daß sich Kant bei „der Aufsuchung und Festsetzung des obersten Prinzips der Moralität“ (Kittmann, S. 10) nur apriorischen bzw. rationalen Urteilen bedient.
Kant nennt somit quasi induktiv die Idee der Freiheit als wichtigsten Baustein für seine Ethik bzw. als Gesetz, welche nur die menschliche Vernunft begründen und somit rechtfertigen kann. Um den Begriff der Freiheit vollständig verstehen zu können, muß klar sein, daß er sich laut Kant entgegen der Natur bzw. der Welt der Erscheinungen abspielt. Die Natur im Sinne der Erfahrung kennt keine ethische Freiheit, sondern nur Formen der Willkür oder einer gesetzlosen, entbindenden Freiheit. Kant geht es aber darum Freiheit im Zusammenhang mit Vernunft zu definieren. Er spricht in diesem Zusammenhang von einer „freien Selbstbestimmung“ ähnlich wie Rousseau in seinem Gesellschaftsvertrag. Ein ethisches Sollen bzw. die bewußte Befolgung eines selbstgewollten Gesetzes vorgegeben durch die Vernunft versteht Kant als Freiheit (vgl. Busch, S. 93). Es ist also wichtig, die Natur in ihrer Kausalität zu belassen aber darüber hinaus die Freiheit der Menschen zur selbstverpflichtenden Unterstützung (ethischen Gesinnung) als ein Sollen zu definieren, welches letztenendes eine Freiheit von der Natur bzw. der Welt der Erscheinungen nach sich zieht. Die Natur oder die angesprochene Erscheinungswelt verpflichtet nicht zu einer allgemeinen Ethik – es ist die Freiheit von ihr bzw. die Freiheit zur Vernunft, welche die Grundlage für ein allgemeines Sittengesetz darstellt.
Wichtig ist hierbei erneut die Unterscheidung von Erscheinungswelt und gedachter bzw. intelligibler Welt, denn die Freiheit ist als eine Willensfreiheit zu verstehen, deren Kraft intelligiblen Charakter hat bzw. nicht mit Antrieben (Nötigung) durch die sinnliche Welt, verwechselt werden darf (vgl. Helferich, S. 258). Kant spricht in diesem Zusammenhang von einer Kausalität, die „unabhängig von jenen Naturursachen und selbst wider ihre Gewalt und Einfluß etwas hervorzubringen, was in der Zeitordnung nach empirischen Gesetzen bestimmt ist, mithin eine Reihe von Begebenheiten ganz von selbst anzufangen“ (Hirschberger, S. 306). Das richtige Handeln muß also von selbst heraus geschehen bzw. a priori feststehen. Doch allzu leicht macht es sich Kant natürlich nicht mit der Frage nach dem richtigen Handeln. Dazu wird aber im nächsten Abschnitt noch weiter eingegangen. Zunächst ist nur wichtig, daß die Freiheit aus dem Bereich des Noumenalen stammt und zugleich auf die Erscheinungswelt bezogen werden muß. Erst jetzt kann man von einer Ethik, die in der Welt ist, sprechen. Bei der Frage ob Vernunft Kausalität in der Natur bzw. empirischen Charakter hat verweist Kant darauf, daß sie eben nicht in Raum und Zeit ist und somit nur gedacht werden kann. Sie hat intelligiblen Charakter, den wir allerdings nicht kennen (vgl. Hirschberger, S. 309).
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- Uwe Liskowsky (Author), 2001, Immanuel Kants kategorischer Imperativ und seine wichtigsten Grundsätze, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13118
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