Analyse zweier Urteile, ob die Graffiti Bilder auf der Berliner Mauer urheberrechtsschutzfähige Werke der bildenden Kunst i.S.d. § 2 I Nr. 4 UrhG sind, ob das Verbreitungsrecht i.S.d. §§ 15 I Nr. 2, 17 II UrhG erschöpft ist, über die Abgrenzungsfrage von schützenswerten Werken und nicht schützenswerten Erzeugnissen - die "kleine Münze", die rechtliche Problematik aufgedrängter Kunstwerke und die Kollision zwischen Urheberrecht vs. Eigentumsrecht.
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