Die Mut'a (arabisch der Genuss) Ehe ist die Bezeichnung für eine Ehe auf Zeit. Diese Ehe wird als Genussehe, Zeitehe und im Englischen als „temporary marriage” bezeichnet. Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich hauptsächlich mit der Mutʻa aus der theologischen Sicht, wobei Hadise verglichen und kritisch ausgewertet werden.
Inhaltsverzeichnis
Anmerkungen zur Transkription
Literaturverzeichnis
Einleitung
Hauptthema
Sunnitische Sicht
Die Mut‘a in sunnitischen Quellen (Qur’an, Hadit)
Position der sunnitischen Rechtsschulen zur Mut‘a
ŠíTtische Sicht
Die Mut‘a in šl‘ltischen Quellen (Qur’an, Hadit)
Position der šl‘ltischen Rechtsschule zur Mut‘a
Die gesellschaftliche Akzeptanz der Mut‘a
Zusammenfassung
Allgemeines
Anmerkungen zur Transkription
Die verwendete Umschrift orientiert sich an der Umschrift für die arabische Sprache der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft (DMG):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Literaturverzeichnis
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Einleitung
Die Muťa (arabisch 4д1д11, der Genuss) Ehe ist die Bezeichnung für eine Ehe auf Zeit. Diese Ehe wird als Genussehe, Zeitehe und im Englischen als temporary marriage bezeichnet.
Man unterscheidet zwischen der „nikäh al-mut‘a“ (Ehe des Genusses) oder „mut‘at al-nisä’“ (Genuss der Frau) und der „mut‘at al-hajj“. Die „mut‘at al-hajj“ ist für Frauen gedacht, die zur Pilgerfahrt nach Mekka aufbrechen und einen geistlichen Berater als Begleiter wünschen, wie es bei den Arabern der Brauch ist. Zu diesem Zweck wird die „mut‘at al-hajj“ Ehe eingegangen, die sofort aufgelöst wird, sobald die Glaubenspflicht erfüllt ist.[1] Jedoch werden wir uns in dieser Hausarbeit nicht mit der „mut‘at al-hajj“ beschäftigen und widmen die Arbeit der „nikäh al-mut‘a“, welche nun im verlauf der Arbeit nur noch als Mut‘a bezeichnet wird.
In der vor- und frühislamischen Zeit war die Mut‘a auf der arabischen Halbinsel, in der omanischen Küstenregion und im Jemen verbreitet, aber im Laufe der Zeit wurde diese Tradition nur noch von der šTítischen Rechtsschule gepflegt.[2]
Interessant zu bemerken ist, dass obwohl die Mut‘a eine altarabische Tradition ist, sich die Zeitehe auch in anderen Völkern finden lässt.[3]
Die Debatte über die Mut‘a bildet einen der größten Differenzen zwischen der imamitischen Ši‘a Jurisprudenz und der Ahl ul-Sunna Jurisprudenz. Die Šl‘!ten sehen die Mut‘a als eine zulässige Art der Ehe an, wobei die Ahl ul-Sunna diese Praxis der Ehe verbietet.[4]
Hauptthema
Sunnitische Sicht
Die Mut‘a in sunnitischen Quellen (Qur’än, Hadit)
Generell ist es anerkannt, dass die Mut‘a in der vorislamischen Zeit praktiziert wurde.[5] Selbst der Großvater des Propheten Muhammad, ‘Abd al-Muttalib, ging aus einer Mut‘a Ehe hervor.[6] Es ist die Rede von verschiedenen Arten der Mut‘a, die jedoch zumeist, aus Überlieferungen von ‘Ä’iša (eine Frau Muhammads), von Muhammad verboten wurden.[7] Die Mut‘a wird im Qur’än in der Süra al-nisä’, Vers 24 erwähnt. Nach dem aufgelistet wird, welche Frauen man nicht heiraten darf, kommt:
„Und erlaubt ist euch außer diesem, daß ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise.“[8]
Dass es sich bei diesem Vers um die Mut‘a handelt, ist allgemein anerkannt, jedoch umstritten ist, ob die Mut‘a im Nachhinein verboten wurde oder nicht. Die Mehrheit der sunnitischen Gelehrten berufen sich auf weitere Verse im Qur’än, in dem die gläubigen Männer dazu aufgerufen werden, ihren Scham zu bewahren, außer gegenüber ihren Gattinnen oder denen die sie aus Rechts wegen besitzen.[9] Andererseits wird in mehreren Hadîten, die nach dem Qur’än Vers aus Süra al-nisä’ überliefert wurden, eine Aufhebung der Mut‘a gesehen.
Dass der Propheten Muhammad die Mut‘a selber vorgeschlagen hat, kann in einem von Salam ibn ‘Abd al-läh überlieferten Hadît entnommen werden:
„Wir waren auf einem Feldzug, als der Gesandte Gottes zu uns kam und sagte: ,Es ist euch gestattet, eine Mut ‘a einzugehen. Nehmt diese Möglichkeit wahr!’“[10]
Aus den Hadîten von Jäbir ibn ‘Abd al-läh (d. ca. 77-78/696-97), ‘Abd al-läh ibn Abbäs, Salama ibn al-Akwa‘ (d. 74/692 oder 3) und Sabra ibn Ma‘bad al-Juhanî (d. ca. 40-49/66069) wird weiterhin ersichtlich das die Mut‘a zur Zeit des Propheten praktiziert wurde. Ein Beispiel für diese Hadíte ist der folgende von Jäbir ibn ‘Abd al-läh, in dem er sagt: „Wir praktizierten die Mut ‘a für eine Hand voll Datteln und Mehl für einige Tage, während der Zeit des Gesandten Gottes und (der Zeit von) Abu Bakr bis ‘Umar ibn al-Hattäb dies aus dem Grunde des Geschehnis von ‘Amr ibn Hurayth’ uns dies verbot.“[11]
Vor allem der Gefährte des Propheten Ibn ‘Abbas soll die Mut‘a stets praktiziert und verteidigt haben. Jedoch soll er im Sterbebett dies als Sünde gesehen und bereut haben.[12] Dagegen hat der Prophet nach einem Hadît von ‘Ali ibn Abi Talib am Tage oder im Jahre der Eroberung von Haibar die Mut‘a verboten.[13]
Jedoch wird von Sabra ibn Ma‘bad al-Juhanî in anderen Hadîten überliefert, dass bei bestimmten Anlässen für kurze Zeit die Mut‘a erlaubt wurde; diese kürzeren oder auch längeren, sich einander ergänzenden Berichte werden teils ohne Zeitangaben geboten[14], teils auf die Eroberung Mekkas[15] und teils auf die Abschiedswallfahrt bezogen[16]. Der wesentliche Inhalt ist, dass der Prophet die Mut‘a erlaubte. Darauf hin ging Sabra mit einem anderen Gefährten des Propheten zu einer Frau und jeder bot ihr seinen Mantel als Brautgabe. Sie zog den jugendlichen Sabra mit dem schlechteren Mantel vor und war drei Nächte mit ihm zusammen. Darauf verbot der Prophet dies. Nach den Überlieferungen zur Abschiedswallfahrt wurde die Zeit von 10 Nächten abgemacht, jedoch soll der Prophet dies schon nach der ersten Nacht mit diesen Worten verboten haben: „Wer von euch eine Frau für eine Zeit geheiratet hat, soll ihr geben, was er ihr versprochen und nichts davon zurückfordern und er soll sich von ihr trennen; denn Gott hat euch dies bis zum Auferstehungstag verboten“.[17] Nach weiteren Hadîten hat erst der Halif ‘Umar ibn al-Hattab und nicht der Prophet Muhammad am Ende seiner Amtszeit die Mut‘a verboten.[18] ‘Umar ging sogar so weit, die Mut‘a als Unzucht zu sehen und drohte mit Steinigung.[19]
Was auch sehr interessant ist, dass auch die Meinung vertreten ist, dass selbst ‘Umar die Mut‘a nicht verboten hat, sondern eine spätere Autorität.[20] Als Beispiel wird von Jabir ibn ‘ Abd al-lah überliefert:
„Wir praktizierten die Mut ‘a in der Zeit des Gesandten Gottes, Abu Bakr und ‘Umar, bis zum ende des Halïfat ‘Umars.“[21]
Nach der Ansicht von Schlacht sind die frühsten Verbote der Mut‘a auf die Zeit von al-Zuhri zurückzuführen. Er begründet seine Aussage auf den Fakt, dass al-Zuhri die häufigste Verknüpfung in den meisten medinensischen anti-Muťa Haditen ist.[22]
Position der sunnitischen Rechtsschulen zur Mut‘a
Entgegen des vielen pro-Mut‘a Haditen gibt es genügend anti-Muťa Hadíte. Deswegen ist es sehr wichtig zu betrachten, wie die sunnitischen Gelehrten zu dieser Tradition stehen und den Weg der Jurisprudenz nachzuvollziehen.
Generell sind die sunnitischen Rechtsschulen sich im Verbot der Mut‘a einig. Jedoch hat diese Einigkeit in dieser Frage nicht immer existiert. Die pro-Mut‘a Sicht stammt ursprünglich von den Gelehrten Mekkas[23], während die Gelehrten aus Medina und Irak die Gegenposition einnahmen. Howard ist der Meinung, dies auf Grund der Verbindung zwischen der mekkanischen und früher ši‘itische Jurisprudenz herleiten zu können. Vor allem die Beziehungen zwischen dem vierten Imam der Šťíten ‘Ali ibn al-Husayn und den Gelehrten Mekkas soll die Uhrsache dafür gewesen sein.[24]
Man kann nicht behaupten, dass die Mut‘a kontinuierlich in der sunnischen Jurisprudenz als verboten galt, was man unter anderem daran sieht, dass der sunnitische Halif al-Ma’mün die Mut‘a in seiner Amtszeit wieder als legitim einführte. Trotz der seltenen pro-Mut‘a Urteile überwiegend die anti-Mut‘a Uhrteile in der Geschichte der sunntischen Jurisprudenz eindeutig, sodass heute alle vier sunnischen Rechtsschulen die Mut‘a verbieten.[25]
Šľitische Sicht
Die Mut‘a in šľltischen Quellen (Qur’än, Hadit)
In der šťítischen Quellen wird die Mut‘a sowohl im Qur’än als auch in den Haditen als gestattet angesehen, vor allem durch die Überlieferungen der Imame (bei den Šťíten die Hauptüberlieferer der Tradition des Propheten Muhammad) und insbesondere dem fünften Imam Muhammad al-Bäqir und dem sechsten Imam Ga‘far as-Sädiq. In der šTítischen Rechtsschule wird der 24. Vers der Süra al-nisä’ des Qur’an (siehe S. 2), als die Wörter Gottes gesehen, welche die Mut‘a als eine im Islam anerkannte Eheform gestattet. Jedoch wird die Aufhebung seitens der sunnitischen Quellen nicht anerkannt. Denn sie sehen nicht die Aufhebung in der Süra al-mu’minün Vers 5-6 und Süra al-ma‘ärig Vers 29-30. Der Hintergrund hierfür sind die Überlieferungsketten der Hadíte. Die Überlieferungsketten machen den Unterschied zwischen den sunnitischen und den ší‘ítischen Hadíten aus.[26]
Von Jäbir ibn ‘Abd al-läh wird überliefert, dass der Prophet die Mut‘a während der militärischen Expeditionen erlaubt hat und sie anschließend nicht verbieten ließ.[27]
Des Weiteren gibt Überlieferungen des Imam Muhammad al-Bäqir: „Gott erlaubte sie [die Mut ‘a] in seinem Buch und durch den Propheten[28] und Imam Ga‘far as-Sädiq: „Die Mut ‘a ist im Qur’an offenbart worden und die Praxis wurde vom Propheten Gottes etabliert.“[29] die die Mut‘a als eindeutig erlaubt und zur islamischen Sitte dazugehörig sehen.
Aus einem Hadit von Imam Ga‘far as-Sädiq wird ganz deutlich, wie weit der Imam geht, um die Legitimität der Mut‘a zu unterstreichen: „Der der nicht an unsere Wiederkehr glaubt [Tag des Jüngsten Gerichtes] und die Mut ‘a nicht als erlaubt betrachtet, ist keiner von uns [gehört nicht zu uns] “[30]
Genau so wie es in den sunnischen Hadíten nachzulesen ist, dass ‘Umar ibn al-Hattäb die Mut‘a verboten hat, ist dies auch in den šTítischen Hadíten häufig nachzulesen.[31]
Ein schönes Resümee über die šTítische Überzeugung bietet uns Sa‘id ibn Gubayr (ein Schüler des Imam ‘Ali ibn al-Husayn) in einem Maxim: „Mut‘a ist legitimer als das Trinken Wassers.[32]
Position der šľitischen Rechtsschule zur Mut‘a
Die Philosophie der Mut‘a nach den šTítischen Gelehrten ist, dass der Islam für jede Situation im Leben eine Lösung aufweist. Da ein Mensch der körperlich reif ist für eine eheliche Bindung, jedoch gesellschaftlich sprich finanziell es sich nicht leisten kann, muss es eine Ausweichsituation geben, um diese von Gott gegebenen Bedürfnisse zur Nähe zum entgegneten Geschlecht auf legaler Art und Weise zu stillen.[33]
Jedoch basiert die Legitimation der Mut‘a nicht auf der Philosophie sondern auf die oben genannten Quellen.
Die Mut‘a wird nach der ší‘Ttischen Jurisprudenz zwischen einen muslimischen Mann und einer unverheirateten und ehrbar muslimischen, christlichen oder jüdischen Frau, der bewusst ist, was die Mut‘a ist, geschlossen. Dabei muss im Ehevertrag eine Zeit und eine Brautgabe festgelegt werden. Die Ehe findet ihr Ende mit Ablauf der vereinbarten Zeit; ihr Ende und kann nicht verlängert werden. Es kann lediglich eine neue Mut‘a geschlossen werden, wobei eine neue Zeit und Brautgabe vereinbart werden müssen. Anders als zur normalen islamischen Ehe gibt es in der Mut‘a keine Verpflichtung für Unterhalt des Mannes gegenüber der Frau. Ebenso beerben sich die Partner nicht. Jedoch kann eine Verpflichtung für Unterhalt und Erbe in Ehevertrag freiwillig abgemacht werden und ist dann auch bindend.
Die gesellschaftliche Akzeptanz der Mut‘a
Die Mut‘a ist in der heutigen islamischen Gesellschaft nicht erwähnenswert akzeptiert. Von den Sunniten wird sie als Unzucht abgestempelt und bei den Ší‘íten wird sie auch nicht wirklich ernst genommen, höchstens im Rahmen der eigenen Notlage. Lediglich bei der praktizierenden Ší‘íten wird die Mut‘a erst genommen, jedoch stark unterschiedlich als moralisch bewertet. Ausschließlich die Gelehrten der Ší‘a erkennen die Mut‘a zweifellos als absolut legitim und moralisch an.
Es ist sehr erstaunlich, dass in einem šTítischen Land wie Iran die Mut‘a vor allem von der jüngeren Generation die westlich orientiert sind, als unmoralisch angesehen wird und der körperliche Kontakt ohne jede Eheform als moralischer beurteilt wird. Hier kommt jedoch hinzu, dass die derzeitige iranische Regierung die Bevölkerung zur Mut’a ermutigt und die Mut‘a in die Kultur zu etablieren versucht. Dies ist im arabischen Kulturkreis der Fall, denn dort genießt die Mut‘a eine durchaus stärkere moralische Akzeptanz.[34]
Interessant sind auch Webseiten, in denen die Mut‘a in allen möglichen Perspektiven legitimiert wird und sogar Kontaktanzeigen aufzufinden ist (z.B. www.mutah.com).
Zusammenfassung
Die Muťa ist eine Streitfrage zwischen den Sunniten und den Šíľten und basiert hauptsächlich auf den unterschiedlichen Interpretationen der Hadíte. Abgesehen von den unterschiedlichen Interpreationen ist jedoch die Herkunft der unterschiedlichen Hadíte einzugehen. Hierzu muss erwähnt werden, dass die Haditsammlungen ca. 200-400 Jahre nach dem Sterben des Propheten Muhammad gesammelt und in ein Werk zusammengetragen wurden. Insofern kann die späte Sammlung der Hadíte auf eine Ungenauigkeit der Hadíte hinweisen. Erwähnenswert ist ferner die Tatsache, dass die Hadíte zu einem Zeitpunkt gesammelt und in Bänder zusammengefasst wurden, in der die fünf großen islamischen Rechtsschulen (Sunnitische als auch Ší‘ítische) bereits existierten, also die Position zur Muťa fest stand.
Wie bereits erläutert nennen die Hadíte genau genommen nur zwei Fälle zum Verbot der Muťa vom Propheten: Haibar und Mekka. Diese beiden Fälle sind aber zeitlich nach der Genehmigung der Muťa im Qur’an (Süra al-nisä’, Vers 24) geschehen. Da aber der Halif ‘Umar ibn al-Hattab die Muťa verboten hat, woran es keinen Grund gibt zu zweifeln, können wir auch davon ausgehen, dass Hadíte nach dem Verbot ‘Umar ibn al-Hattab geschrieben und in die Zeit des Propheten zurückverlegt wundern, wie es so oft schon passiert ist.[35]
Es stellt sich nun mehr die Frage, ob ‘Umar ibn al-Hattab überhaupt befugt war, die Mut‘a zu verbieten. Nach sunnitischer Ansicht hat er immerhin zu den vier rechtgeleiteten Halifen gehört. In Šťítischen Kreisen wird aber in keiner Weise angezweifelt, was die zwölf Imame über die Tradition des Propheten berichten, genau so wenig wie in Sunnitischen Kreisen die Berichte der vier rechtgeleiteten Halifen über seine Tradition angezweifelt werden.
Nun haben wir ein theologisches Problem, was wir nicht lösen können, ohne den politischhistorischen Hintergrund aufzuklären. Dieser Hintergrund ist wiederum derselbe Hintergrund, welche Rechtsschule die ist, die die Tradition des Propheten am nächsten ist.
Abschließend ist zu sagen, dass die Mut‘a in der Theologie durchaus beachtenswerte Gründe für die Legitimation findet, die Gesellschaft jedoch sehr viel kritischer mit ihr umgeht bis hin dazu, dass die Mut‘a geächtet wird.
[...]
[1] Vgl. Malek Chebel, Die Welt der Liebe im Islam, Darmstadt 1997, S. 149f.
[2] Vgl. Malek Chebel, a.a.O., S. 150
[3] Vgl. Wilken, S.21f.; Westermarck, History of the Human Marriage, London 1925, Bd. III, S. 267ff.
[4] Vlg. Artur Gribetz, Strange Bedfellows: Mut 'at al-nisä ’ and Mut 'at al- hajj, A Study Based on Sunnΐ and Shi Ί Sources of Tafsir, Hadith andFiqh, Berlin 1994, S. 1
[5] Vlg. Artur Gribetz a.a.O., S. 6
[6] Vgl. Ibn Hišäm, SirätMuhammad, Göttingen 1859, S. 88
[7] Vlg. Artur Gribetz a.a.O., S. 7
[8] Abü-r-Ridä’ Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul, Die ungefähre Bedeutung des Al-Qur’än Al-Karim in deutscher Sprache, Köln 2000, S. 66f.
[9] Vgl. Heilige Qur’än, Süra al-mu’minün Vers 5-6; Süra al-ma‘ärig Vers 29-30
[10] Buhärí, Sammlungen der Begebenheiten aus Muhammads Leben, S. 338, zitiert nach Malek Chebel, Die Welt der Liebe im Islam, Darmstadt 1997, S. 150
[11] Muslim (d. 261/875), Sahîh (Kairo, 1374-5/1955-6), II, 1023/16. Dieser Hadît stellt dar, dass der Minimalbetrag der Brautgabe keiner speziellen Summe unterlag. (Auf den Verbot von ‘Umar werden wir im laufe des Textes näher eingehen).
[12] Vlg. Artur Gribetz, a.a.O., S. 19 ff.
[13] Buharî, Maqazï, bab; Gabä ’ih, bab; Nikäh, bab; Muslim, Nikäh, Hadît 31-4
[14] Vgl. Muslim, Nikäh, Hadît 20, 26; Nasa’î, Nikäh, bab 71; Abü Dawüd, Nikäh, bab 13; Ahmed ibn Hanbal, III, 404
[15] Vgl. Muslim, Nikäh, Hadît 21, 24, 25, 27, 28; Darimî, Nikäh, bab 16; Ahmed ibn Hanbal, III, 404, 405
[16] Vgl. Ibn Maga, Nikäh, bab 44; Darimî, Nikäh, bab 16; Abü Dawüd, Nikäh, bab 13; Ahmed ibn Hanbal, III, 404 f.
[17] Vgl. Bruchstücke dieses Berichtes bei Muslim, Nikäh, Hadît 23, 30
[18] Vgl. Muslim, Nikäh, Hadît 16-8; Ahmed ibn Hanbal, III, 304, 380, sowie III, 325, 356, 363
[19] Vgl. Ibn Maga, Nikäh, bab 44; Malik, Nikäh, Hadît 42
[20] Vlg. Artur Gribetz a.a.O., S. 17
[21] Ahmed ibn Hanbal, III, 380
[22] Vlg. Schlacht, S. 266-267, zitiert nach Artur Gribetz, Strange Bedfellows: Mut 'at al-nisä ’ and Mut 'at al- hajj, A Study Based on Sunnï and Shï'ï Sources of Tafsïr, Hadïth and Fiqh, Berlin 1994, S. 17
[23] Vgl. Muslim, Nikäh, Hadit 29
[24] Vgl. Artur Gribetz, a.a.O., S. 18 f.
[25] Vgl. Artur Gribetz, a.a.O., S. 107 ff.
[26] Vgl. Artur Gribetz, a.a.O., S. 48 ff.
[27] Vgl. al-Hurr al-‘Ämilt, Wasä’il al-šVa, 440/20; al-Maglisl, Bihär al-anwär, 314/15 & 315/21; al-Nürï, Mustadrakal-wasä’il, 447/2 & 449/10
[28] al-Kulaym, 449/4; al-Tüsí, Tahdhib al-ahkäm, 250-251/1081; al-Hurr al-‘Ämilí, Wasä’il al-šľa, 437/4 & 476477/5; al-Maglisí, Bihär al-anwär, 299/8
[29] al-Kulaym, 449/5; al-Tüsí, Tahdhib al-ahkäm, 251/1082; al-Tüsí, al-Istibsär, 141-142/509; Muhsin al-Fayd, al-Wäfi, 54; al-Hurr al-‘Ämih, Wasä ’il al-šVa, 437/5; al-Maglisí, Bihär al-anwär, 317/31
[30] Muhsin al-Fayd, al-Wäfi, 55; al-Hurr al-‘Ämih, Wasä ’il al-šľa, 438/10
[31] Vgl. Artur Gribetz a.a.O., S. 56 ff.
[32] al-Nürí, Mustadrak al-wasä ’il, 481/7
[33] Persönliches Gespräch mit Ayatollah Ghaemmaghami, Vorsitzender der Islamisch-Europäischen Union der Schia-Gelehrten und Theologen; Auch sehr interessant nachzulesen einen Gekürzten Auszug aus Ayatollah Mottaharis Buch "Stellung der Frau im Islam": http://www.eslam.de/begriffe/z/zeitehe.htm
[34] Vgl. Wahied Wahdat-Hagh, „Iran: Innenminister empfiehlt der Jugend die Polygamie'‘ <http://debatte.welt.de/kolumnen/73/periskop/24381/iran+innenminister+empfiehlt+der+jugend+die+polygamie >(24.06.2007)
[35] Vgl. Henffening, Enzyklopädie des Islam, E. J. Brill, Leiden, Leipzig 1936, Bd. III, S. 837
- Citar trabajo
- Jürgen Müller (Autor), 2007, Die Mut'a Ehe, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130699
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