Die fortschreitende Globalisierung der Märkte löst eine immer stärker werdende Bereitschaft zur Mobilisierung von Arbeitskräften aus. Von Jahr zu Jahr nimmt die Anzahl von Mitarbeiterentsendungen, sowohl von Deutschland ins Ausland, als auch umgekehrt, zu. Durch die zunehmenden internationalen Verflechtungen gewinnen die steuerlichen Probleme des Austauschs von Arbeitskräften steigend mehr an Bedeutung und bilden ein aktuelles Interesse aller Wirtschaftssubjekte.
Bei der Entsendung stellt sich grundlegend die Frage, welchem Staat das Besteuerungsrecht auf das Einkommen zusteht oder ob es sowohl im Tätigkeitsstaat als auch im Entsendungsstaat zur Entrichtung von Einkommensteuern kommt. Um eine Doppelbesteuerung der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit in Bezug auf eine Tätigkeit im Ausland zu vermeiden, hat der Gesetzgeber neben den bilateralen Vermeidungsmechanismen zusätzliche, unilaterale Maßnahmen in das deutsche Einkommensteuergesetz eingeführt. Diese nationalen Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ergänzen die zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen.
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die auftretenden Schwierigkeiten bei der Besteuerung von grenzüberschreitender, unselbständiger Arbeit darzustellen. In diesem Zusammenhang sollen im Folgenden grundlegende Probleme erörtert und deren Auswirkung auf eine eventuelle Doppelbesteuerung sowie die Möglichkeiten der Vermeidung einer Mehrfachbesteuerung desselben Einkommens beschrieben werden.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
Anhangverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Steuerpflicht in Deutschland
2.1 Persönliche Steuerpflicht
2.2 Sachliche Steuerpflicht
2.2.1 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
3 Doppelbesteuerung
3.1 Ursachen der Doppelbesteuerung
3.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung
3.2.1 Unilaterale Vermeidung der Doppelbesteuerung
3.2.1.1 Möglichkeiten zur Anrechnung der ausländischen Steuer
3.2.1.2 Möglichkeiten zum Abzug der ausländischen Steuer
3.2.1.3 Möglichkeiten zum Erlass der Besteuerung bzw. Pauschalisierung
3.2.1.3.1 Auslandstätigkeitserlass
3.2.1.3.2 Pauschalierungserlass
3.2.2 Bilaterale Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA
3.2.2.1 Problematik der Ansässigkeitsklärung Art. 4 OECD-MA
3.2.2.2 Problematik des Tätigkeitsstaatsprinzip Art. 15 OECD-MA
3.2.2.2.1 Die 183-Tage-Regelung
3.2.2.2.2 Entsendung zu einer ausländischen Tochterpersonengesellschaft bzw. Tochterkapitalgesellschaft
3.2.2.2.3 Besteuerung von Aktienoptionen
3.3 Zwischenergebnis
4 Rückfallklauseln
4.1 Arten von Rückfallklauseln
4.1.1 Subject-to-tax-Klauseln
4.1.2 Switch-over-Klauseln
4.1.3 Remittance-Base-Klauseln
4.2 Nationale Rückfallklausel des § 50d Abs.8 EStG
4.2.1 Einführung und Aufgabe
4.2.2 Nachweispflicht
4.2.2.1 Ermittlung und Nachweis der Höhe der Einkünfte
4.2.2.2 Verzicht auf das Besteuerungsrecht
4.2.2.3 Nachweis über Festsetzung und Entrichtung der Steuer
4.2.2.4 Bagatellgrenze
4.2.2.5 Beispielfall
4.3 Zwischenergebnis
5 Ausgewählte Personengruppen im Abkommensrecht
5.1 Geschäftsführer sowie Aufsichts- und Verwaltungsratmitglieder
5.2 Angestellte Künstler und Sportler
5.3 Grenzgänger
5.4 Zwischenergebnis
6 Zusammenfassung und Ausblick
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Arten der persönlichen Steuerpflicht und Umfang der Besteuerung
Abbildung 2: Vor- und Nachteile unilateraler Maßnahmen gegenüber DBA
Abbildung 3: Berechnung Höchstbetrag der Anrechnung gem. § 34c Abs. 1 EStG
Abbildung 4: Anwendungsfälle des § 50d Abs. 8 EStG
Abbildung 5: Grenzgängerregelungen in DBA
Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Anhangverzeichnis
Anhang 1: Besonderheiten wichtiger DBA hinsichtlich Art. 4 OECD-MA
Anhang 2: Besonderheiten wichtiger DBA hinsichtlich Art. 15 OECD-MA
Anhang 3: Nachweiserfordernis i.V.m. der Versteuerungsform
Anhang 4: DBA mit Sonderregelungen für leitende Angestellte
Anhang 5: DBA mit Sonderregelungen für Künstler / Sportler
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Die fortschreitende Globalisierung der Märkte löst eine immer stärker werdende Bereitschaft zur Mobilisierung von Arbeitskräften aus. Von Jahr zu Jahr nimmt die Anzahl von Mitarbeiterentsendungen, sowohl von Deutschland ins Ausland, als auch umgekehrt, zu. Durch die zunehmenden internationalen Verflechtungen gewinnen die steuerlichen Probleme des Austauschs von Arbeitskräften steigend mehr an Bedeutung und bilden ein aktuelles Interesse aller Wirtschaftssubjekte[1].
Bei der Entsendung stellt sich grundlegend die Frage, welchem Staat das Besteuerungsrecht auf das Einkommen zusteht oder ob es sowohl im Tätigkeitsstaat als auch im Entsendungsstaat zur Entrichtung von Einkommensteuern kommt. Um eine Doppelbesteuerung der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit in Bezug auf eine Tätigkeit im Ausland zu vermeiden, hat der Gesetzgeber neben den bilateralen Vermeidungsmechanismen zusätzliche, unilaterale Maßnahmen in das deutsche Einkommensteuergesetz eingeführt. Diese nationalen Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ergänzen die zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen[2].
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die auftretenden Schwierigkeiten bei der Besteuerung von grenzüberschreitender, unselbständiger Arbeit darzustellen. In diesem Zusammenhang sollen im Folgenden grundlegende Probleme erörtert und deren Auswirkung auf eine eventuelle Doppelbesteuerung sowie die Möglichkeiten der Vermeidung einer Mehrfachbesteuerung desselben Einkommens beschrieben werden.
1.2 Gang der Untersuchung
Vor dem Hintergrund des o.g. Ziels wird zunächst in Abschnitt 2 auf die Steuerpflicht in Deutschland sowie die steuerpflichtigen Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit eingegangen. Der Abschnitt 3 beschreibt die grundlegenden Probleme bei der Besteuerung sowie die Auswirkungen und Einflüsse von Doppelbesteuerungsabkommen als auch die damit verbundenen Schwerfälligkeiten und stellt diese detailiert vor. Weiterhin werden in diesem Abschnitt die nationalen Vorschriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung analysiert und einzeln vorgestellt. Auf diesen Grundlagen aufbauend wird in Abschnitt 4 anschaulich dargestellt, welche Probleme durch sog. Rückfallklauseln entstehen. In Abschnitt 5 werden anhand ausgewählter Personengruppen bestimmte Besteuerungsproblematiken dargestellt. Ein zusammenfassendes Ergebnis wie auch ein Ausblick über die zukünftige Entwicklung wird in Abschnitt 6 gegeben.
2 Steuerpflicht in Deutschland
2.1 Persönliche Steuerpflicht
Die persönliche Steuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland lässt sich in zwei Arten aufteilen. Die Steuerpflicht natürlicher Personen, die einen Wohnsitz i.S.d § 8 AO bzw. einen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO im Inland haben, wird gemäß § 1 Abs.1 S.1 EStG als unbeschränkte Steuerpflicht bezeichnet[3].
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Arten der persönlichen Steuerpflicht und Umfang der Besteuerung[4]
Bei der Steuerpflicht werden keine weiteren Persönlichkeitsmerkmale in Betracht gezogen, es wird lediglich auf den lebenden Menschen abgestellt[5]. Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht führt zur Besteuerung des gesamten Welteinkommens in Deutschland und unterscheidet sich somit zur beschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 4 EStG, in deren Anwendungsbereich natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, jedoch über inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG verfügen, fallen[6],[7]. Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht bezieht sich im Wesentlichen auf die Intensität der Beziehung des Steuerpflichtigen zum Inland5. Eine richtige Einstufung in die jeweilige Art der Steuerpflicht ist von hoher Bedeutung, da diese den Umfang der steuerpflichtigen Einkünfte in Deutschland bestimmt.
[...]
[1] Vgl. GÖRL, MAXIMILIAN: Steuerliche Probleme bei der Mitarbeiterentsendung, in: IStR 13/2002, München 2002, S. 443.
[2] Vgl. GROTHERR, SIEGFRIED/HERFORT, CLAUS/STRUNK, GÜNTER: Steuerrecht für Studium und Praxis, Band 17, 2. Auflage, Achim bei Bremen 2003, S. 81.
[3] Vgl. §1 Abs.1 S.1 EStG, Einkommensteuergesetz, Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002.
[4] Quelle: VON SICHERER, KLAUS: : Einkommensteuer, 2. Auflage, München 2002, S.31.
[5] Vgl. VON SICHERER (2002), S.31.
[6] Vgl. WELLISCH, DIETMAR: Besteuerung von Erträgen, München 2002, S. 36-37 und S. 429 f.
[7] Vgl. Abbildung 1: Arten der persönlichen Steuerpflicht und Umfang der Besteuerung.
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