Jede natürliche Person besitzt ein unveräusserliches Recht auf Leben. In der Schweiz wird dieses Recht durch Art. 10 Abs. 1 Satz 1 BV grundrechtlich garantiert, in Deutschland durch Art. 2 Abs. 2 GG und auf internationaler Ebene wird dieses Recht unter anderem in Art. 3 der AEMR oder Art. 2 EMRK festgehalten. Jedoch lassen die Ausnahmen in Art. 2 EMRK bereits erkennen, dass das Recht auf Leben nicht als absolut zu verstehen ist. Aus dieser Tatsache ergibt sich die schwierige Frage, wann ein Eingriff des Staates in das Recht auf Leben geboten bzw. gerechtfertigt ist, um nicht als willkürlich eingestuft zu werden.
Als Einstieg in diese Problematik wird zunächst das Urteil im Fall 1 BvR 357/05 des Ersten Senats des BVerfG vom 15. Februar 2006 kurz zusammengefasst und analysiert, in dem es um die Rechtmässigkeit einer gesetzlichen Grundlage zum Abschuss eines entführten Luftfahrzeuges, zur Rettung der Personen am Boden, geht. Da es bei einem solch komplexen und schwierigen Grundrechtsverhältnis unerlässlich ist, Einschränkungen vorzunehmen, fokussiert sich die vorliegende Arbeit vordergründig auf den Einsatz von potentiell tödlichem Zwang durch den Staat. Dabei bildet der Einsatz von Schusswaffen gegen Personen einen besonderen Schwerpunkt.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
I. Einleitung
II. Der Fall 1 BvR 357/05
1. Der zeitgeschichtliche Kontext
2. Das beanstandete Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
3. Die Klagebegründung
4. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
III. Das komplexe Grundrechtsverhältnis Leben gegen Leben
IV. Das Recht auf Leben in der Bundesverfassung
1. Verankerung und Qualifikation
2. Schutzbereich
3. Kerngehalt
4. Fazit
V. Die Menschenwürde in der Bundesverfassung
1. Verankerung und Qualifikation
2. Schutzbereich
3. Kerngehal
4. Fazit
VI. Die Europäische Menschenrechtskonvention
1. Stellung in der Schweizer Rechtsordnung
2. Das Recht auf Leben in der EMRK und seine Ausnahmen
A. Verteidigung gegen rechtswidrige Gewalt (lit. a)
B. Festnahme oder Verhinderung der Flucht (lit. b)
C. Niederschlagung eines Aufruhrs oder Aufstands (lit. c)
3. Fazit
VII. Die Einschränkung des Rechts auf Leben in der Schweiz
1. Überblick
2. Die Gesetzgebung
A. Die Erfordernis eines formellen Gesetzes
B. Das Zwangsanwendungsgesetz
C. Das Polizeigesetz am Beispiel des Kantons Zürich
D. Das Militärgesetz
a. Die Polizeibefugnisse der Armee
b. Der Waffeneinsatz gegen LuftfahrzeugeV
E. Fazit
3. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts
A. Überblick
B. Die Verhältnismässigkeit
C. Grundsätze zum schusswaffengebrauch
D. Die polizeiliche Generalklausel
4. Der finale Rettungsschuss
VIII. Schlussfazit
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- Nico Wullschleger (Author), 2022, Staatliche Lizenz zum Töten? Wenn in einem Rechtsstaat das Recht auf Leben zur Disposition steht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1305846
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