Die Arbeit befasst sich mit der Fragestellung »Reglementierung der Sexualität - Frontbordelle und „wilde“ Prostitution im Ersten Weltkrieg«. Vornehmlich problemorientiert steht dabei vor allem der erste Aspekt – die R e g l e m e n t i e r u n g der Sexualität – im Vordergrund, die allgemeinen Bedingungen unter denen Sexualität zu jener Zeit stattfindet. Problemorientiert deshalb, weil es nicht um isolierte Faktizität, sondern um Darstellung von Tendenzen im Kontext einer spezifischen gesellschaftlichen Ordnung mit dem Versuch einer Bewertung geht – keinesfalls zufällig ist in der Fragestellung von »reglementierter S e x u a l i t ä t« und nicht bloß der Prostitution die Rede.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Textquellenverzeichnis
Einleitende Vorbemerkung zu Fragestellung und Literatur
1 Sexualität als öffentliches Thema: Das Private wird politisch
2 Vom sozialen Phänomen zum militärischen Problem:Entwicklungen im Umgang mit Sexualität und Prostitution
2.1 Ansätze in der Friedenszeit: Reglementierung und Konzessionierung vs. Abolitionismus
2.2 Ansätze im Militär und ihre (geschlechts-) spezifische Ausgestaltung an der Front und im Hinterland während des Krieges
3 Ergebnis: Der Erste Weltkrieg. Verschärfung des Bestehenden oder Katalysator der Reform - Zäsur oder Kontinuität?
4 Anhang
4.1 Quellen
4.2 Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zeitgenössische Verlagsankündigungen I
Abbildung 2: Zeitgenössische Verlagsankündigungen II
Abbildung 3: Zeitgenössische Verlagsankündigungen III
Abbildung 4: »Liebe in Feldgrau« I
Abbildung 5: »Liebe in Feldgrau« II
Abbildung 6: »Liebe in Feldgrau« III
Abbildung 7: Wilna: Die reguläre Untersuchung der Prostituierten
Abbildung 8: Mobiles Feld-»Freudenhaus« für Offiziere
Abbildung 9: Preisverzeichnis eines Kriegsbordells
Abbildung 10: „Nur für deutsche Soldaten“
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: In den Krankenhäusern des Deutschen Reiches eingegangene Fälle
Tabelle 2: EinwohnerInnen wg. venerischer Krankheit in ärztlicher Behandlung (nach Geschlecht/Gesamt: auf je 100.000). Tagesstichprobe am 30.04.1900 in Preußen
Textquellenverzeichnis
Text 1: Bloch, Iwan. Die Prostitution (1912)
Text 2: Troll-Borostyáni, Irma. Lieb Mütterchens Sorge (1900)
Text 3: Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich
Text 4: Berliner Polizeivorschrift von 1902
Text 5: Frapan-Akunian, Ilse. Die Retter der Moral (1905)
Text 6: Lombroso, Cesare; Ferrerò, Gugliemo. Die geborene Prostituierte (1894)
Text 7: Jerusalem, Else. Salon Goldscheider (1909)
Text 8 Pappritz, Anna Herrenmoral (1903)
Text 9: Blaschko, Alfred Der Wiener Kuppeleiprozeß (1906)
Text 10: Panizza, Oskar. Prostitution (1892)
Einleitende Vorbemerkung zu Fragestellung und Literatur
Diese Arbeit wird sich mit der Fragestellung »Reglementierung der Sexualität: Frontbordelle und „wilde" Prostitution« im Ersten Weltkrieg als einer Facette des »Lebens im Schatten beider Weltkriege«1 auseinandersetzen. Vornehmlich problemorientiert soll dabei vor allem der erste Aspekt - die Reglementierung der Sexualität - im Vordergrund stehen, die allgemeinen Bedingungen unter denen Sexualität zu jener Zeit stattfindet. Problemorientiert deshalb, weil es nicht um isolierte Faktizität, sondern um Darstellung von Tendenzen im Kontext einer spezifischen gesellschaftlichen Ordnung mit dem Versuch einer Bewertung gehen soll - keinesfalls zufällig ist in der Fragestellung von »reglementierter Sexualität« und nicht bloß der Prostitution die Rede.
Werden die nachfolgenden Ausführungen in diesem Sinne entgrenzt und greifen sie zumindest eingangs bis auf die Anfänge der Aufklärung Ende des 17. Jahrhunderts zurück, so sollen sie jedoch bereits zu Beginn soweit eingeschränkt werden, als allein der Komplex der Heterosexualität behandelt werden wird. Dies liegt zum einen am zur Bescheidung auffordernden Rahmen einer Referatsausarbeitung, zum anderen schweigt die ohnehin recht „übersichtliche" Literatur sich beispielsweise zur Homoerotik fast durchgängig aus.2 Häufig tangiert sie im Allgemeinen das Thema dieser Arbeit nur unter anderen Fragestellungen oder engt diese fachspezifisch ein.3 Die Zuschreibung eines Quellencharakters literarischer Beiträge jener Zeit und entsprechend deren Einbeziehung4 fußt auf der generellen Annahme spezifischer, über eine Abbildfunktion der Wirklichkeit hinausgehender Wahrhaftigkeit der Kunst und bietet zugleich eine Möglichkeit empathisch Einblicke in Mentalitäten zu erhalten.
Zu Begriff und Form der »Prostitution« - als bei aller Relativierung dennoch zentralem Topos - soll nur vorweggenommen sein, dass diese üblicherweise als Negation der »Einehe« zu jener in einem abhängigen Verhältnis steht und daher immer auch Elemente einer Entsprechung beinhaltet. Erneut trägt die Formulierung der »reglementierten Sexualität« diesem Umstand in zutreffender Weise - zumindest für die bürgerliche Gesellschaft im Deutschen Reich der Jahrhundertwende, dem Wilhelminismus - Rechnung.
Zunächst ausgeführt werden soll die Soziogenese des spezifischen Sprechens über und Umganges mit Sexualität mit der Darstellung verschiedener Motive und Interessenlagen einzelner gesellschaftlicher Gruppen. Daran anschließend werden die jeweiligen konkreten Ansätze in (Zivil-) Gesellschaft der Friedenszeit und im Militär, sowie ihre Metamorphosen unter den veränderten Bedingungen des Ersten Weltkrieges skizziert. Ein kurzes Ergebnis soll dabei den Ertrag unter der Fragestellung nach Kontinuität oder Wandel zusammenfassen.
1 Sexualität als öffentliches Thema:Das Private wird politisch
Die für die Jahrhundertwende festzustellende, »klinisch rein« modifizierte Rückkehr des Themas »Sexualität« aus Unsichtbarkeit und Verdrängung in den breiteren öffentlichen Diskurs5 steht in mehrfacher Hinsicht, wie noch gezeigt werden soll, im Kontext (der Dialektik) der Aufklärung und der mit ihr eng verbundenen politischen und ökonomischen Emanzipation des Bürgertums. Als anschauliche Beispiele der öffentlichen und unzweideutigen Präsenz von Abhandlungen über Sexualität sei auf die im Anhang dokumentierten Verlagsankündigungen (allerdings 1919, 1930) sowie das BLOCH-Exzerpt verwiesen.6
Rationalisierung der gesellschaftlichen Produktion und sittliche Zäsur. Etabliert sich zunächst im ausgehenden 18. und verstärkt im 19. Jahrhundert die Trennung von »Öffentlichem« und »Privatem« - als lebensweltliche Bezugspunkte von Erwerbs- und Hausarbeit -, so bildet diese hierin die sozioökonomische Basis einer in ihrem polarem Verständnis historisch neuen Geschlechterdualität von »Mann« und »Frau« mit einer eindeutigen und exklusiven Zuordnung der jeweiligen Wirkungsbereiche. Die mit der Industrialisierung einher gehende Urbanisierung und der damit verbundene Wandel der sozialen und ökonomischen Beziehungen führen zur Auflösung der traditionellen Zusammenhänge des »Hauses« als - nicht im biologischen Sinne - familialer Produktions- und Lebensgemeinschaft. Analog zur infolge der Rationalisierung der Produktionsverhältnisse entstehenden gesellschaftlichen Arbeitsteilung entwickelt sich eine geschlechtsspezifische, die - idealiter - der Frau die Rolle der »Hausfrau und Mutter« zuweist. Sie, die Frau nämlich, organisiert den nun reinen Konsumhaushalt und ist darin für die materiale, biologische aber auch emotionale Reproduktion der Arbeitskraft verantwortlich:
Die moderne Familie ist als eine Begleiterscheinung der Industriegesellschaft entstanden. Privatheit, Intimität und die heute üblichen Geschlechterrollenklischees stammen aus dem 19. Jahrhundert.7
Der Staat als sexualethischer Erbe der Kirche. Die „»innerweltliche Askese«“ als konstitutives Merkmal des von Weber beschriebenen „»Geist[es]« des Kapitalismus“8 umfasst als Distinktion zur Frivolität des Adels und zur »Sittenlosigkeit« in den »niederen Ständen« auch den Bereich der Sexualität mit der Erwartungshaltung von Trieb- bzw. Affektkontrolle. Als Erbe der Kirchen, beispielsweise in Fragen des Eherechts, institutionalisiert der bürgerliche Staat - trotz der Konflikte im Kulturkampf - entsprechend vor allem die Wert- und Ordnungsvorstellungen der christlichen Sexualmoral. Er perpetuiert aber darin nicht nur deren wirkungsgeschichtlich relevanten Annahmen einer Subordination unter den Mann oder einer intellektuellen und moralischen Inferiorität »der Frau«, sondern verhilft diesem Verständnis nach einem relativen Bedeutungsverlust der Kirchen seit dem aufgeklärtem Absolutismus im allgemeinen Anspruch der Gesetze - und der wachsenden Potenz ihrer Durchsetzung - zu einer weitaus machtvolleren Restauration.9 Pointiert und frei von Betroffenheit kann Hirschfeld die Inhalte der bürgerlichen Sexualmoral zusammenfassen:
Im Mittelpunkt dieser neuen Gesellschaftsmoral [...] steht das kapitalistische Eigentum und alle aus diesem abgeleiteten Sittenbegriffe und Tugenden. Als
solche gelten der siegreichen Bourgeoisie Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, einfache Lebensführung, weitgehende Kommerzialisierung aller Lebensverhältnisse, Unverletzlichkeit des durch die Ehe institutionell geregelten erotischen Besitzrechtes auf die Frau und die daraus erwachsende Heiligkeit der Ehe selbst, Verpönung jedes außerehelichen Geschlechtsverkehrs insbesondere für die Frau, deren Sexualität ja gerade das Eigentum des Mannes und die Tauschware für die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes darstellt,und die Schaffung eines Sicherheitsventils für den als unbezwingbar be-zeichneten Geschlechtstrieb des Mannes in der Prostitution.10
Im »Prozess der Zivilisation« gibt es aber, noch vor dem religiösen oder politischen,nach Elias sozialpsychologisch den zunehmenden
Zwang, der den Erwachsenen [...] zur Intimisierung aller und ganz besonders der sexuellen Triebäußerungen auferlegt ist, ferner den »Bann des Schweigens«, [...] die Belastung der meisten Worte, die auf das Triebleben Bezug haben, Symbol der seelischen Belastung, das alles baut eine relativ sehr dichte Mauer der Heimlichkeit [...]. Es sind die soziogenen Verdrängungen in ihnen, die dem Sprechen [über Sexualität] Widerstand leisten.11
Anspruch und Wirklichkeit. Während also die kulturelle Hegemonie des Bürgertums zur öffentlichen Prüderie mit dem Ausfluss einer Familienideologie führt, die in der 2. Hälfte des 19. Jahrhundert vor allem im viktorianischen England und dem wilhelminischen Deutschland ihren Höhepunkt findet und Sexualität tabuiert, privatisiert und (in der Reduktion auf Fortpflanzung) funktionalisiert, stellt sich die soziale und sexuelle Realität der überwiegenden Bevölkerungsteile gegenteilig dar. Auch die auf tatsächlicher Betroffenheit beruhenden oder diese antizipierenden Deklassierungsängste der bürgerlichen Mittelschichten tragen zum Phänomen sinkender Geburtenzahlen, immer weniger und späterer Eheschließungen und einer steigenden Zahl von Ehescheidungen bei - das eigene Familienideal ist schlicht nicht mehr (bzw. noch nicht) finanzierbar. Die Masse der proletarischen Bevölkerung ist von vorneherein bar der materiellen Voraussetzungen.12 Ihre Verelendung zwingt sie in Bedingungen, die durch Mangel, Abhängigkeit und Beengtheit gekennzeichnet sind. Das »Schlaf-« und »Kostgängerwesen« beispielsweise ist eine übliche Wohnform, bei der kostbarer »Freiraum« der (Einzimmer-) Haushalte Dritten entgeltlich zur Ver-fügung gestellt wird. »Intimität«, als Kategorie der ohnedies nicht als eigener Anspruch formulierten bürgerlichen Moral13, wird zur Farce:
So ist eine Reihe von Gründen vorstellbar, die zu sexuellen Beziehungen zwischen Arbeiterfrauen und Kostgängern geführt haben können: eine gewisse Gleichgültigkeit der Bedeutung der »Liebe« gegenüber genauso wie die Aussicht, der Kostgänger würde sich im Hause ein wenig nützlich machen, den Kindern mal ein Geschenk mitbringen oder in Hungerzeiten sein dann relativ reichlicheres Geld mit der Wirtsfamilie teilen. Mag auch Zuneigung und Sympathie, die Lust an der Lust, im Spiel gewesen sein, so doch wahrscheinlich häufiger das unbeteiligte, oft auch brutale oder sogar verzweifelte Greifen nach dem Fleisch eines anderen Menschen, um etwas Lebendiges zu spüren.14
»Großstadt« als Sujet der Kritik an der Moderne. Im Fokus der durch die tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen im Zuge der Industrialisierung angestoßenen (konservativen) »Kultur-« und »Fortschrittskritik«, die die Entwicklungen der Großstädte als Ausdruck einer zivilisatorischen Degeneration mit einem antimodernistischen und romantisierten Bild der »natürlichen« ländlichen Sozialstrukturen kontrastiert, liegt vor allem die rapide ansteigende Zahl vielfältiger sexueller Dienstleistungen (Prostitution) und Ausdrucksformen (»Perversionen«). In diesem Zusammenhang verweist Omran am Beispiel der bürgerlichen Frauenbewegung auf die latent und manifest antisemitischen Konnotationen solcher »Großstadtdiskurse«.15
Das staatliche Interesse an der Sexualität: Bevölkerungspolitik. Die enormen sozialen und ökonomischen Widersprüche und die demographische Deformation eines »Frauenüberschusses«16 in den westeuropäischen Industriestaaten machen die politische Relevanz der »Sexualität« evident: Es
[...] entsteht ein politischer, ökonomischer und technischer Anreiz, vom Sex zu sprechen. Und das [...] in Form von Analyse, Buchführung, Klassifizie-rung und Spezifizierung, in Form quantitativer oder kausaler Untersuchungen. [...] Die Regierungen entdecken, daß sie es nicht nur mit Untertanen [...], sondern mit einer «Bevölkerung» mit spezifischen Problemen und eigenen Variablen zu tun haben wie Geburtenrate, Sterblichkeit, Lebensdauer, Fruchtbarkeit, Gesundheitszustand, Krankheitshäufigkeit, Ernährungsweise und Wohnverhältnissen [...].17
Von Interesse ist die »Sexualität« der Bevölkerung für den bürgerlichen Staat und seine Eliten nicht nur zur Aufrechterhaltung der diffusen »sittlichen« Ordnung, sondern auch zur eigenen Bestandssicherung. Es gilt abstrakt der die - angesichts des schwelenden und manifesten Klassenkampfes existenziellen - Berechenbarkeit und Kontrolle der (proletarischen) Bevölkerung subversiv unterlaufenden und daher als Bedrohung erscheinenden chaotischen Libido restriktiv zu begegnen. Konkret spielen unter anderem auch bevölkerungspolitische Interessen im Schatten des Imperialismus, die Sicherung des Arbeitskräftepotentials und der Wehrkraft eine Rolle.18
Das neue Frauenbild und Sexualität als Bedrohung. Zwar in Bezug auf Freikorps-Offiziere, deren Denkwirklichkeiten aber wie kaum andere vom Geiste des Wilhelminismus geprägt sind und daher hier von Belang, konstatiert Theweleit
[...] sie [die Offiziere, d. A.] konstruieren ein Frauenbild der Höhe (»weiße Gräfin«), das sie anbeten, das asexuell sein muß; sie verfolgen die Sexualität der »niederen« Frau in der Proletarierin, der Kommunistin, der Jüdin (=Huren) durch Prostituierung und Ermordung, und sie erhalten den Mangel in der Beziehung zu den eigenen (kindererzeugend asexuellen) Frauen aufrecht, indem sie sie aus den gesellschaftlichen Produktionen und aus ihren »Bünden« heraushalten (namenlose Ehefrau). Diese Unterdrückungsfor-men: Anbetung, Tötung, Nutzbarmachung gehören zusammen.19
Hier finden sich die oben beschriebenen Aspekte wieder: die Tendenz zur »Privatisierung« von Frauen, die wachsende Suspektabilität von Sexualität und die Ambivalenz der monogamen Ehe, die im Maße ihrer Institutionalisierung zugleich auch immer ihre Negation - als eine Form, neben Konkubinat und so genannten Verhältnissen: die Prostitution - enthält. In der vermeintlichen Bedrohung durch die Sexualität der Proletarierin ist die Konnotation mit »Sozialdemokratie« angedeutet, in der Gleichsetzung von Jüdin und Hure der antisemitische Unterton in den Abwehrdiskursen (des »Fremden«) jener Zeit. Nur in der radikalen Differenz der »Klassen« kann für die bürgerlichen Männer die als Bedrohung erfahrene Sexualität von der »reinen« Liebe, der sehnsüchtigen Verehrung abgespalten werden,
[...] in den rational vergesellschafteten Legitimationen und Formen der „Ventilsitte“ Prostitution [bekommt] [...] „außereheliche Sexualität“ [...] stabili-sierende Funktionen.20
Eine zeitgenössische Kritik klagt an:
Schlägt niemand das soziale Gewissen angesichts der Selbstverständlichkeit, mit der so manche Männer der höheren Gesellschaftskreise Beziehungen anknüpfen mit Mädchen der unteren Klassen, Beziehungen, die vom Mann von vorneherein als flüchtiges Liebesabenteuer gedacht sind, das Mädchen aber Ehre, Ansehen, Stellung und mehr kosten können, dieselben Männer, die jeden sogenannten „Fehltritt“ ihrer Schwester oder Familienangehörigen an dem schuldigen Standesgenossen mit der Pistole rächen zu müssen glauben?!21
Wissenschaft als Begründerin der Sozialtechnik. Ob »weiße« (Gräfin) oder »rote« (Proletarierin) Frau, gemeinsam ist beiden ihre Objektivierung durch ein Frauenbild als Dispositiv ihrer Wahrnehmung. Das Subjekt der o. g. »Analyse« und »Untersuchung« ist die moderne Wissenschaft, die unter dem Vorzeichen der aufgeklärten »Rationalität« Sexualität entdämonisiert und systematisiert.
Unsere Zivilisation besitzt, zumindest auf den ersten Blick, keine »ars erotica«. Dafür ist sie freilich die einzige, die eine »scientia sexualis« betreibt.22
Die ausdifferenzierten Disziplinen, allen voran die Medizin, benennen abweichendes Verhalten von der Norm (der heterosexuell-monogamen Ehe). Das »Perverse« ist nicht mehr abzustrafende Handlung, sondern der oder die »Perverse« wird zum Individuum sui generis - die neu gefundene Nüchternheit überführt das gut/richtig oder böse/falsch der Moral und der Gesetze in »objektive« Kategorien von wahr und falsch. 23 Gegen die vordergründige Repression kommt es zur diskursiven Explosion. Der Begriff »(Homo-)Sexualität« selbst entsteht bezeichnenderweise - als Fachterminus im deutschen Sprachraum - erst am Anfang des 19. Jahrhunderts.24
Geschlechtskrankheiten [sind] nicht mehr allein privates Schicksal, sie [werden] auch nicht mehr als »gerechte« Strafe für »sündiges« Verhalten gewertet, sondern man [sieht] ihre Verbreitung als ein Problem, das Staat und Gesellschaft gleichermaßen [betrifft] und [definiert] damit ein neues Feld gesundheitspolitischen Eingreifens.25
Mit den Erkenntnissen der Pathologie, die den sozialen Kontext bei der Ausbreitung von (Geschlechts-) Krankheiten zu Tage treten lassen, verlagert sich der ordnungspolitisch-polizeiliche Schwerpunkt im staatlichen Instrumentarium des Umgangs mit »Sexualität« und »Prostitution« hin zu ihrer Medikalisierung.26
Ambivalenz des öffentlichen Sexualitätsdiskurses. Neben den unbestreitbaren positiven Effekten für die Betroffenen, beispielsweise für venerisch Kranke das mit der Anerkennung als Kranke zur Jahrhundertwende verbundene Recht auf Heilung und mit der Entwicklung von »Salvarsan« auch zunehmende therapeutische Erfolge27, führt die akademische Institutionalisierung von »Sozial-« und »Rassenhygiene« auch zu einer weitreichenden Kontrolle, die das »Private« als Schutzraum aufbricht und die Verantwortung für den eigenen Körper an »ExpertInnen« delegiert:
In Begriffen der Unterdrückung gefasst, erscheinen die Dinge mehrdeutig.
So etwa sieht es nach Milde aus, denkt man daran, wie beträchtlich sich die Gesetzesstrenge gegenüber sexuellen Vergehen im Lauf des 19. Jahrhunderts gemildert hat und wie oft die Justiz solche Fälle zugunsten der Medizin aus den Händen gegeben hat. Umgekehrt sieht es nach einer gerisseneren Version der alten Härte aus, denkt man an alle von Pädagogik und Therapeutik eingesetzten Kontrollinstanzen und Überwachungsmechanismen. Es kann schon sein, daß die Intervention der Kirche in die eheliche Sexualität und die Ablehnung des »Betruges« an der Natur seit zweihundert Jahren viel von ihrem Nachdruck verloren haben. Dafür ist allerdings jetzt die Medizin gewaltsam in die Lüste des Paares eingedrungen: sie hat eine ganze organische, funktionelle oder geistige Pathologie erfunden, die angeblich aus den »unvollständigen« sexuellen Praktiken hervorgeht; sie hat mit großer Sorgfalt alle damit verbundenen Lüste bestimmt und in die »Entwicklung« und die »Störungen« des Trieblebens eingereiht. Sie hat ihre Verwaltung übernommen.28
Die »phänotypische« (sexuelle) Freiheit und Freizügigkeit ist tatsächlich nur „im Rahmen einer automatischen, als Gewohnheit angezüchteten Bindung und Umformung der Affekte sehr hohen Grades“ gegeben, denn
[n]ur in einer Gesellschaft, in der ein hohes Maß von Zurückhaltung zur Selbstverständlichkeit geworden ist können sich [,..][Gebräuche] von solcher Art, und - gemessen an vorangehenden Phasen - solcher Freiheit entfal-ten.29
2 Vom sozialen Phänomen zum militärischen Problem: Entwicklungen im Umgang mit Sexualität und Prostitution
2.1 Ansätze in der Friedenszeit: Reglementierung und Konzessionierung vs. Abolitionismus
Gelegenheitsprostitution als Begleiterscheinung der Industrialisierung. Infolge des in 1. bereits dargestellten umfassenden Strukturwandels wird Prostitution - vor allem junger Frauen - im (ausgehenden) 19.Jahrhundert zum (wahrgenommenen) Massenphänomen.30 Neben den »traditionellen« »Karrieren« von weiblichen Hausbediensteten, die mitunter nach sexuellen Übergriffen ihrer »Herr-schaften« schwanger und entlassen wurden und durch soziale Diskriminierung ihrer - in Konsequenz der zölibatären Struktur ihrer Tätigkeit - unehelichen Mutterschaft gezwungen sind, ihren Lebensunterhalt in den Schattenökonomien am Rande der Gesellschaft zu verdienen, werben nun auch einschlägige private »Arbeitsvermittlungsstellen« vermehrt um junge Frauen, die aus ländlichen Gebieten kommend durch die Verarmung ihrer (mittelständischen) Familien in der Stadtflucht die einzige Möglichkeit zum notwendig gewordenen eigenen Erwerb sehen, und nutzen deren Naivität und Unsicherheit, um sie einem Milieu zuzuführen, dessen Eigendynamik die Aufnahme einer »seriösen« Tätigkeit faktisch ausschließt. Die bekannte Form der hauptberuflichen Prostitution, die sich so etwa aus ehemaligen oder »potentiellen« Dienstmädchen rekrutiert31, wird ergänzt um die neue der nebenberuflichen. Dieser gehen jene Frauen nach, deren Entlohnung an der Grenze des Existenzminimums liegt, so beispielsweise Fabrik- oder Heimarbeiterinnen, es gibt aber auch Frauenberufsprofile, deren Ausgestaltung die Gelegenheitsprostitution regelrecht nahe legen. Verkäuferinnen sind über den Konnex der »Ware« und der »Dienstleistung« ideell und in der Konfrontation zwischen den Klassen in einem Warenhaus funktional »verfügbar«, zumal sie in Habitus und Kleidung bürgerlich attribuiert sind, ohne tatsächlich die ehrbare (= asexuelle) »Höhere Tochter« zu sein. Eher material begründet ist die Prostitution bei anderen Tätigkeiten. Kellnerinnen arbeiten fast durchgängig ohne festen Lohn, sie sind von Trinkgeldern und anderen »Zuwendun-gen« ihrer Kundschaft abhängig. Vergleichbar ist die finanzielle Situation von weiblichen Kirmesangestellten, Schauspielerinnen, »Chor-« oder »Ballettmädchen«.32 Bebel weiß noch:
Aber auch die höheren Klassen liefern ihr Kontingent zur Prostitution, nur ist es nicht die Not, sondern Verführung und Neigung zu einem leichtfertigen Leben, zu Putz und Vergnügungen.33
Und erbringt zugleich einen Beleg der zweifelhaften kleinbürgerlichen Provenienz subtextueller sozialdemokratischer Moral- und Geschlechtervorstellungen.
Problematik der (zeitgenössischen) Statistik. Zahlen, die das Ausmaß der Prostitution empirisch zuverlässig quantifizieren könnten, stehen nicht zur Verfügung. Es liegt zum einen in der Natur des von Diskriminierung und Repression bedrohten Gegenstandes (und seiner Ausbeutungsinteressen) begründet, sich einer Betrachtung von außen zu entziehen, sodass die Angaben über polizeilich erfasste sexuelle Dienstleisterinnen nur als Minimum orientieren, zum anderen produziert diese Erfassungspraxis selbst eine äußerst problematische (weil inflationäre) Kategorie der »Prostituierten«, sodass wiederum von einer tatsächlich niedrigeren Zahl auszugehen ist - gleiches gilt für die Schätzungen von so genannten »Dunkelziffern«.34 Auf diese Aspekte soll weiter unten noch näher eingegangen werden.
Bei Bebel finden sich - z. T. selbst unter o. g. Vorbehalten relativierte (und etwas zusammenhangslos, was auch auf die Schwierigkeit der Datenlage hinweist) - nachstehende Zahlen35: In Paris gibt es 1852 217 Bordelle, 1892 noch 60 - mit 600 bis 700 Prostituierten - und 1900 42. Eine Untersuchung des Munizipalrates von 1889 gibt allerdings insgesamt 120.000 Frauen an, die sich prostituieren, der Polizeipräfekt geht (um 1908) von 6.000 eingeschriebenen und 70.000 »heimlichen« aus. Die disparaten Angaben über »offizielle«, d. h. registrierte und - in Frankreich - auch in »öffentlichen Häusern« staatlich organisierte und überwachte Prostituierte36, »eingeschriebene«, d. h. polizeilich bekannte und kontrollierte, und Schätzungen über die Zahl »heimlicher« oder »wilder« (Gelegenheits-) Prostituierter (von 1871 bis 1903 werden 150.000 eingesperrt und 725.000 Frauen sistiert, allein 1906 56.196) zeigen bei nominellem Rückgang der kontrollierten Frauen eine vielfach größere (und offensichtlich ansteigende) Zahl tatsächlich tätiger und sich dem staatlichen Zugriff entziehender.
Auch für Berlin bestätigt sich dieser Eindruck. 1886 sind 3.006 Frauen als Prostituierte eingeschrieben, 1890 4.039, 1893 4.663, 1897 5.098, 1899 4.544 und 1905 3.287. Dass die Zahlen über das tatsächliche Ausmaß täuschen, legen die wesentlich höheren der Sistierten nahe: 1881 10.878, 1890 16.605, 1896 26.703, 1897 22.915. Das Verhältnis der eingeschriebenen zu den heimlichen Prostituierten gibt Bebel mit 1 zu 5 bis 10 an.37 Während zwischen 1859 und 1871 die Berliner Bevölkerung um rund 150 % wächst, verdoppelt sich hingegen in etwa die Zahl der Prostituierten.
Ebenso steigt in Hamburg, wo - im Gegensatz zur Reichshauptstadt - die Prostitution in offiziellen Bordellen organisiert ist, also vermeintlich legitimiert ausgeübt werden kann, die »wilde« Prostitution, wie die Angaben über Festnahmen belegen (1870: 1142; 1900: 2401)38 - zur Problematik der Kontrollierbarkeit sind diese Zahlen mit dem Personalbestand der Hamburger Sittenpolizei zu vergleichen: 1888 sind gerade 8, 1898 14 und kurz vor Kriegsbeginn immerhin 46 Beamte zuständig.39 Die Schätzungen für ganz Deutschland belaufen sich auf tatsächlich 100.000 bis 200.000 im ausgehenden 19.Jahrhundert bis zu 330.000 Prostituierte kurz vor dem Ersten Weltkrieg.40
Das System der Reglementierung der Prostitution. Als ordnungspolizeiliche und gesundheitspolitische Maßnahme wird im Deutschen Reich mit dem § 361.6 des Reichsstrafgesetzbuches vom 15.05.1871 nur der Verstoß einer Prostituierten ge-gen polizeiliche Anordnungen für strafbar erklärt, eine Novellierung ergänzt 1876 noch die strafrechtliche Verfolgung von nicht polizeilich in Listen erfasster, d. h. (an-) gemeldeter Ausübung von Prostitution.41 Man vollzieht damit rechtlich auf der Ebene des neuen Nationalstaats auch im Deutschen Reich eine Entwicklung, die ähnlich bereits 1802 in Frankreich und in England zwischen 1864 und 1869 einsetzte. Die scheinbare Progressivität der Permissivität, die in der prinzipiellen »Anerkennung« vordergründig liegt, täuscht aber bei näherer Betrachtung der Genese des juristischen Umgangs mit Prostitution über die, vor allem für die Prostituierten, vormals entschieden günstigere Situation hinweg.
Im Gegensatz zur Antike, bis zu der das Konzept der staatlichen Regulierung zurückzuverfolgen ist, kommt es erst seit dem 15. Jahrhundert zur Erweiterung um »hygienische« Motive - das charakteristische Moment der Reglementierungssysteme im 19. Jahrhundert ist nun neben dem quantitativen, beispielsweise medizinischen Fortschritt, der zunehmend Einblicke in Wirkungszusammenhänge bei der Verbreitung und Behandlung von Geschlechtskrankheiten gewinnt, auch qualitativ distinkt, im scientistischen Glauben einer methodologisch naturwissenschaftlichen Sozialtechnik, für die die Menschen, die sie betrifft, nur Objekte sind, an denen sich »objektive« Gesetze der Gesellschaft vollziehen. Historisch durchgängig ist - trotz der entscheidenden Differenzen - aber immer die exklusive Anwendung der Bestimmungen auf die Prostituierten (und nicht etwa auf die sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmenden Männer), weshalb die spätere gesundheitspolitische und sozialhygienische Legitimation von der faktischen Kontinuität der Anerkennung und Förderung der »sauberen« männlichen Verfügung über den weiblichen Körper konterkariert wird.42
Im Mittelalter zählt Prostitution, vergleichbar beispielsweise mit dem des Henkers, noch zu den »unehrlichen Gewerben«, die zwar sozial geächtet und (beispielsweise über eine gesonderte Kleiderordnung) stigmatisiert sind, aber als notwendige Institution über eine rationale Rechtssicherheit und „ihren festen Platz im Gemeinwesen“43 verfügen. Die »Frauenhäuser« werden unmittelbar von den Städten oder durch Pacht offiziell betrieben; Rechte, Pflichten und Preise sind in »Frauenhausordnun-gen« festgesetzt. Auch im 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts wird an dem Verständnis eines Gewerbes festgehalten und aus pragmatischen Beweggründen die offene Konzessionierung praktiziert: BordellbetreiberInnen lassen sich und die Prostituierten registrieren und unterliegen (gewerbe-) polizeilicher und gesundheitlicher Aufsicht (bis hin zur Unterzeichnung der Arbeitsverträge auf der Polizeistation) - allerdings vollzieht sich bereits hier ein richtungweisender Wandel in der Integration der »Gewerbsunzucht« in das Strafrecht und durch Überlegungen, die Vergabe von Konzessionen auslaufen zu lassen. Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts setzt sich, zunächst im Preußischen (1851), dann im Reichsstrafgesetzbuch (1871), im sittlichen Vorwurf staatlicher Förderung in der pragmatischen Praxis die rein strafrechtliche Handhabe gegen Prostitution durch. Sie ist nun allenfalls geduldet und zwar ohne gewerbliche Bestimmung oder Aufsicht, ohne Rechtssicherheit, abhängig von der Willkür der individuellen Auslegung der jeweiligen Politik der Polizei; ihr Status ist durch die Unbestimmtheit der im Paragraphen genannten »polizeilichen Anordnungen« hochgradig prekär, zumal die ebenfalls nur noch geduldeten Bordelle und »Kuppelei« nun rein privatwirtschaftlich, profitorientiert und außerhalb gesellschaftlicher Kontrolle betrieben werden.44
Faktisch unter den Auflagen, die mit der Einschreibung einher gehen, geduldet oder kriminalisiert, so die sie betreibenden Frauen sich dieser entziehen, steht die Prostitution aber vermittels des so genannten Kuppelei-Paragraphen §180 RStGB, der die Bereitstellung von Örtlichkeiten zur »Unzucht« ahndet, im Widerspruch zum Gesetz.
Welche Widersprüche! Auf der einen Seite erkennt der Staat offiziell an: die Prostitution ist notwendig, auf der anderen verfolgt und bestraft er die Prostituierten und die Kuppelei. [...] Mit anderen Worten, unsere mit ihrer Sittlichkeit, ihrer Religiosität, ihrer Zivilisation und Kultur sich brüstende Gesellschaft muß dulden, daß Sittenlosigkeit und Korruption wie schleichendes Gift ihren Körper durchwühlen.45
Hier zeigt sich bei BEBEL nicht nur eine ihn auszeichnende Sensibilität für soziale Missstände, sondern eben auch das von der Sozialdemokratie, für die die Sozialhygiene geneigtes Instrument zur Untermauerung ihrer politischen Forderungen war (Kausalität der sozialen Situation), geteilte, zeitgenössische organische Gesellschaftsverständnis.
[...]
1 In Anspielung auf den Seminartitel.
2 Dagegen widmen die hier herangezogenen zeitgenössischen Standardwerke zu Sexualität und Sittlichkeit des frühen 20. Jahrhunderts, BLOCH und HIRSCHFELD, umfangreiche Teile ihrer Werke dem „Panoptikum der Paraphilien“; vgl. dazu aber v. a.Kapitel 1. dieser Arbeit, S. 4ff.
3 So beschäftigt sich DANIEL mit »Arbeiterfrauen in der Kriegsgesellschaft«. HERVÉ, OMRAN, SCHMACKPFEIFFER und andere, beispielsweise die Beiträge der ARIADNE, behandeln Aspekte der »Frauenbewegung(en)« und SAUERTEIG medizingeschichtlich »Geschlechtskrankheiten und Gesundheitspolitik in Deutschland im 19. und frühen 20. Jahrhundert«.
4 Vgl. Beispiele aus SCHMIDT (Hg.) Gebuchte Lust 1996 im Anhang, S. 37-51.
5 Vgl. nachfolgend v. a. Foucault Wille zum Wissen 2003 ; Leyrer Sexualität 2000; Sauerteig Krankheit 1999; Hervé Frauenbewegung 19986; Bebel Frau 1929 19943; Schmackpfeiffer Frauenbewegung 1989.
6 Vgl. die zeitgenössischen Verlagsankündigungen Abbildung 1, S. 34, Abbildung 2,35, Abbildung 3, S. 36, sowie Text 1, Bloch, Iwan. Die Prostitution (1912), S. 37,im Anhang dieser Arbeit. Der Verweis auf »mannigfaltiges Illustrationsmaterial« bei Hirschfeld deutet auf nicht nur akademisches Erkenntnisinteresse hin.
7 LEYRER Sexualität 2000, S. 35.
8 Vgl. Weber Ethik [1904/05; 1920] 2000.
9 Vgl. beispielsweise das 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Zur zeitgenössischen Kritik der bürgerlichen Frauenbewegung vgl.: Schade Rechtsschutzbewegung, in: Ariadne #25 Der »Bund« 5/1994, S. 36ff. Vgl. auch (mit internationalen Bezügen): Bebel Frau 1929 19943, Kap. XV »Die rechtliche Stellung der Frau«, S. 264ff.
10 Hirschfeld (Hg.) Sittengeschichte, Bd. 1 1930, S. 3f.
11 Elias Zivilisation, Bd. 1 1939 1997, S. 342. Das Zitat steht im Zusammenhang mit den Veränderungen in der sexuellen Aufklärung als der „Notwendigkeit, den Heranwachsenden auf den gleichen Stand der Triebverhaltung und -regelung zu bringen, wie die Erwachsenen [...]“ (ebd.).
12 Vgl. Bebel Frau 1929 19943, Kap. XI »Die Chancen der Ehe«, S. 164ff, v. a. das angeführte Datenmaterial der Volkszählung für das Deutsche Reich vom 1.12.1900.
13 Vgl. dagegen: Beermann soziale Kontrolle 1997, S. 4ff; S. 5: „Das bürgerliche Ideal der Ehe ist in den noch überwiegend ländlich, traditionell geprägten Arbeiterkreisen das erstrebenswerte Leitbild für ein privates Glück“ [Hervorhebungen d. d. A.].
14 Theweleit Männerphantasien [1977; 1978] 2000, S. 151 (Bd. 1).
15 Omran Prostituierte, in: Bereswill; Wagner (Hg.) Antisemitismus 1998, S. 65ff. Vgl. auch Sauerteig Krankheit 1999, zu »Großstadtdiskurse«: S. 44ff; zu Antisemitismus: S. 37.
16 Vgl. Hervé Bürgerinnen, in: Dies. Frauenbewegung 19986, S. 14; Bebel Frau 1929 19943, Kap. XI »Die Chancen der Ehe«, S. 164ff.
17 Foucault Wille zum Wissen 200314, S.29, 31.
18 Vgl. Endlich Herrenmoral, in: Ariadne #17 Widerstand 3/1990, S. 27.
19 Theweleit Männerphantasien [1977; 1978] 2000, S. 381 (Bd. 1).
20 Schulte Sperrbezirke 19942, S. 151 [Umstellung des Zitats] [Hervorhebung d. d. A.].
21 Kirchhoff Mutterschutz 1915, S. 17.
22 Foucault Wille zum Wissen 200314, S. 61.
23 Vgl. ebd., S. 47f.
24 Vgl. Art.: »Homosexualität«, in: Kluge Etymologisches Wörterbuch 200224, S. 420.
25 Sauerteig Krankheit 1999, S. 16.
26 Vgl. ebd., S. 19.
27 Vgl. ebd., »medizinischer Fortschritt«: S. 28ff; »Versicherungsleistungen«: S. 145ff. Zu »Methoden der stationären Syphilistherapie« vgl.: Beermann soziale Kontrolle 1997, S. 79.
28 Foucault Wille zum Wissen 200314, S. 45.
29 Elias Zivilisation, Bd. 1 1939 1997, S. 350 [Umstellung des Zitats]. Das Zitat steht im Zusammenhang mit dem Wandel der Bade- und Sportsitten.
30 Vgl. nachfolgend v. a.: GLEß Reglementierung 1999; Sauerteig Krankheit 1999; Beermann soziale Kontrolle 1997; Bebel Frau 1929 19943; Schulte Sperrbezirke 19942; Schmackpfeiffer Frauenbewegung 1989.
31 Vgl. Text 2, Troll-Borostyáni, Irma. Lieb Mütterchens Sorge (1900), S. 38, im Anhang dieser Arbeit.
32 Vgl. umfassend: Schulte Sperrbezirke 1994 , »Dienstmädchen«: S. 69ff; »Arbeiterinnen«, »Verkäuferinnen«, »Kellnerinnen«: S. 88ff; »Schauspielerinnen«: S. 105ff. Vgl. auch: Beermann soziale Kontrolle 1997 »Städtische Frauenerwerbstätigkeit«, S. 3ff. Übersichtlich: Schmackpfeiffer Frauenbewegung 1989, S. 15f.
33 BEBEL Frau 1929 1994 3, S. 200.
34 Vgl. Beermann soziale Kontrolle 1997, S.22.
35 Vgl. Bebel Frau 1929 1994 , Kap. XII »Die Prostitution eine notwendige soziale Institution der bürgerlichen Welt«, S. 182ff, hier: 4. »Das Wachstum der Prostitution. Uneheliche Mütter«, S. 197ff.
36 Vgl. ebd., S. 185f. In Deutschland verhindert dies zumindest de jure der §180 des Reichsstrafgesetzbuchs (RStGB), der den Straftatbestand der »Kuppelei« nennt; siehe unten. Vgl. Schmackpfeiffer Frauenbewegung 1989, S. 19; vgl. Text 3, Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, S. 39, im Anhang dieser Arbeit.
37 Vgl. Bebel Frau 1929 1994 3, S. 198f. Vgl. dazu: Daniel Arbeiterfrauen 1989, S. 143f: hiernach findet der Begriff der »geheimen Prostitution« auch „[...] häufig Verwendung, um die allgemein beklagte Zunahme der Anknüpfung nichtehelicher Beziehungen zwischen Männern und Frauen zu bezeichnen.“
38 Vgl. Schulte Sperrbezirke 1994 2, S. 20.
39 Vgl. Sauerteig Krankheit 1999, S. 391.
40 Vgl. ebd., S. 58; Schmackpfeiffer Frauenbewegung 1989, S. 13.
41 Vgl. GLEß Reglementierung 1999, S. 53f; SCHMACKPFEIFFER Frauenbewegung 1989,S. 18f, 25. Vgl. die Gesetzestexte der §§ 361, 362 und 180 RStGB, in: Text 3, Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, S. 39, im Anhang dieser Arbeit.
42 Vgl. SCHULTE Sperrbezirke 19942, S. 171; SCHMACKPFEIFFER Frauenbewegung 1989,S. 18f, siehe auch Anm. 24, 25 ebd., S. 25f.
43 GLEß Reglementierung 1999, S. 15.
44 Vgl. ebd., S. 15-70. Umfassende Darstellung der juristischen Entwicklung; Zitat: S. 15; Sauerteig Krankheit 1999, S. 57f; Schulte Sperrbezirke 1994 2, zu mittelalterlichem »Frauenhaus«: S. 11 ff; Bedingungswandel »Bordell«: S. 49ff.
45 Bebel Frau 1929 1994 3, S. 186.
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