Die Bewältigung der Energiewende ist eine der großen Herausforderungen unserer Generation. Deutschland galt zwar lange als einer der Vorreiter der weltweiten Energiewende, mittlerweile ist das Vorhaben hierzulande jedoch etwas ins Stocken geraten. Das liegt unter anderem auch daran, dass das Stromnetz für die mit der Energiewende einhergehende Umstellung von zentraler auf dezentrale Stromerzeugung stark ausgebaut werden muss. Beispielsweise sind die Anbindung der Offshore-Windkraftanlagen der Nord- und Ostsee sowie der Bau von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitungen vom Norden in den Süden Deutschlands im Netzentwicklungsplan vorgesehen.
Es stellt sich zwangsläufig die Frage, wie dieser Netzausbau finanziert werden soll. Der Ausbau der Netze geschieht durch die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber. Diese verlangen im Gegenzug Netzentgelte für die Nutzung ihrer Netze, die momentan circa 25 % des Strompreises für Haushalte in Deutschland ausmachen. In diese Netzentgelte werden unter anderem auch die getätigten Investitionen in den Netzausbau mit einer angemessenen Verzinsung einkalkuliert. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht entscheidend für das Investitionsvolumen der Netzbetreiber und somit auch entscheidend für die Ausbaugeschwindigkeit der Netze ist, wie viel Rendite die Unternehmen daraus erwirtschaften können. Aus diesem Grund wird zwischen Regulierungsbehörden und Stromnetzbetreibern intensiv über die Höhe der zulässigen Netzentgelte diskutiert. Eine für beide Seiten faire Regelung ist Voraussetzung für den weiteren Erfolg der deutschen Energiewende. Im Folgenden soll dargestellt werden, wie die Regulierung der Netzbetreiber zurzeit in Deutschland erfolgt und welche Auswirkungen dies auf die regulierten Unternehmen hat.
Inhaltsverzeichnis
2.Regulierungsbedarf von Stromnetzbetreibern
3.Die Regulierung der Stromnetzbetreiber
3.1 Ziel der Regulierung
3.2 Möglichkeiten der Regulierung
3.3 Die deutsche Anreizregulierung
3.4 Die Berechnung der Erlösobergrenze
4. Auswirkungen der Erlösobergrenze auf die Kostenplanung der Netzbetreiber
5. Zielkonflikte bei der Festlegung der Erlösobergrenze
6. Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
ARegV Anreizregulierungsverordnung
BNetzA Bundesnetzagentur
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
1.Einleitung
Die Bewältigung der Energiewende ist eine der großen Herausforderungen unserer Generation. Deutschland galt zwar lange als einer der Vorreiter der weltweiten Energiewende, mittlerweile ist das Vorhaben hierzulande jedoch etwas ins Stocken geraten. Das liegt unter anderem auch daran, dass das Stromnetz für die mit der Energiewende einhergehenden Umstellung von zentraler auf dezentraler Stromerzeugung stark ausgebaut werden muss. Beispielsweise sind die Anbindung der Offshore-Windkraftanlagen der Nord- und Ostsee sowie der Bau von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitungen vom Norden in den Süden Deutschlands im Netzentwicklungsplan vorgesehen. Es stellt sich zwangsläufig die Frage, wie dieser Netzausbau finanziert werden soll.
Der Ausbau der Netze geschieht durch die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber. Diese verlangen im Gegenzug Netzentgelte für die Nutzung ihrer Netze, die momentan ca. 25 % des Strompreises für Haushalte in Deutschland ausmachen. In diese Netzentgelte werden unter anderem auch die getätigten Investitionen in den Netzausbau mit einer angemessenen Verzinsung einkalkuliert. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht entscheidend für das Investitionsvolumen der Netzbetreiber und somit auch entscheidend für die Ausbaugeschwindigkeit der Netze ist, wie viel Rendite die Unternehmen daraus erwirtschaften können. Aus diesem Grund wird zwischen Regulierungsbehörden und Stromnetzbetreibern intensiv über die Höhe der zulässigen Netzentgelte diskutiert.
Eine für beide Seiten faire Regelung ist Voraussetzung für den weiteren Erfolg der deutschen Energiewende. Im Folgenden soll dargestellt werden, wie die Regulierung der Netzbetreiber zurzeit in Deutschland erfolgt und welche Auswirkungen dies auf die regulierten Unternehmen hat.
2.Regulierungsbedarf von Stromnetzbetreibern
Die Stromwirtschaft in Deutschland weist im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einige Besonderheiten auf. Eine dieser Besonderheiten ist, dass Stromnetze aufgrund ihrer Beschaffenheit sogenannte „natürliche Monopole“ sind. Ein natürliches Monopol liegt vor, wenn es für weitere potenzielle Konkurrenten aufgrund von sehr hohen Fixkosten nicht rentabel ist, ebenfalls als Anbieter in den Markt einzutreten. Somit kann die Marktnachfrage durch Nutzung von zunehmenden Skalenerträgen effizienter durch ein einziges Unternehmen bedient werden als durch mehrere Anbieter.[1] Ein natürliches Monopol profitiert hierbei von monoton fallenden Durchschnittskosten.[2] Genau diese Situation liegt bei den Stromnetzen vor, da es aus den genannten Gründen volkswirtschaftlich gesehen nicht sinnvoll ist, neben ein bestehendes Leitungsnetz weitere Netze zur Versorgung der Kunden zu errichten.
Abb. 1: Gewinnmaximierung eines Monopolisten
Quelle: Mankiw/Taylor (2016), S. 359.
Wie in Abbildung 1 zu sehen ist, bilden sich die Preise auf einem Monopolmarkt im Gegensatz zu einem Wettbewerbsmarkt nicht aus dem Schnittpunkt von Grenzkostenkurve und Nachfragekurve, sondern aus dem Schnittpunkt A von Grenzkostenkurve und Grenzerlöskurve, da der Monopolist als Preissetzer durch dieses Verhalten seinen Gewinn maximieren kann. Es besteht bei Stromnetzen somit „die Gefahr eines etwaigen Preishöhenmissbrauchs durch das natürliche Monopol mit entsprechenden negativen Wohlfahrtseffekten“[3]. Die Wohlfahrtseinbußen entstehen dadurch, dass die auf dem Markt gehandelte Menge unter der Gleichgewichtsmenge liegt, die sich auf einem Wettbewerbsmarkt bilden würde. Die Produzentenrente steigt hierbei nicht in gleichem Ausmaß wie die Konsumentenrente abnimmt und somit entsteht ein Nettowohlfahrtsverlust.
Die Entstehung von natürlichen Monopolen stellt neben externen Effekten und Informationsasymmetrien eine Form des Marktversagen dar und begründet daher das Eingreifen des Staates in Form von Regulierungsmaßnahmen.[4] Ohne die Regulierung durch den Staat gäbe es für die Netzbetreiber keine Anreize, die Effizienz ihrer Netze zu verbessern, weil sie sich wegen der nicht vorhandenen Konkurrenz keine Gewinnsteigerungen erhoffen könnten.
- Arbeit zitieren
- Jens Kondring (Autor:in), 2018, Die deutsche Anreizregulierung in der Stromwirtschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1302865
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