Streitschriften des Investiturstreits, Libelli de Lite, werden in der modernen Forschung häufig als mittelalterliche Propaganda dargestellt. In Streitschriften wird zunächst zu einer Kontroversfrage Stellung genommen und dann mittels rhetorischer Mittel Propaganda für die zu unterstützende Partei gemacht. Streitschriften entstanden aus bestimmten Motiven zeitgeschichtlicher Ereignisse heraus und haben sich daher nicht schrittweise entwickelt. Das bedeutet, dass in Streitschriften eine politische Stellungnahme sowie Ziele und Argumentationsweisen der Zeit bezeugt werden können. Die Argumente stützen sich, laut Suchan, häufig auf „Sentenzen kirchlicher Autoritäten, der Heiligen Schrift, der Kirchenväter und der Kanones“, wobei den Fürsprechern Gregors VII. oft vorgeworfen wird, dass sie die religiösen Argumente als Vorwand und zu ihrem besonderen Vorteil nutzten. Oft werden diese auch „durch historische Exempla angereichert“ und „zum Teil auch direkt auf zeitgenössische Ereignisse oder den konkreten Schreibanlass [...] bezogen“. Die Streitschriftenliteratur des Investiturstreits teilt sich in zwei Parteiungen. In dieser Arbeit sollen für die Anhänger der jeweiligen Partei die Begriffe Gregorianer und Antigregorianer verwendet werden, die zwar die jeweiligen Gruppen nicht umfassend charakterisieren können, aber stark vereinfacht die unterschiedlichen Meinungen darstellen soll. In Anlehnung an die Forschung sollen diese Begriffe daher auch in dieser Arbeit Verwendung finden. Bereits Carl Mirbt beschreibt dies in seinem Werk, welches auch heute noch für die Streitschriftenliteratur des Investiturstreits maßgeblich ist. Obwohl sein Werk zuerst 1894 publiziert wurde, wird Mirbt von der modernen Forschung häufig zitiert und soll in dieser Arbeit ebenfalls Berücksichtigung finden. Gebhards Werk „Epistola ad Herimannum Mettensem episcopum“ gehört zu den Streitschriften, welche die gregorianische Seite unterstützen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Leben und Wirken des Gebhard von Salzburg
III. Epistola ad Herimannum Mettensem episcopum
1. Der Adressat
2. Intention
3. Argumentationsstruktur
1. Traditionsbewusstsein
2. Der Beginn des Konfliktes
3. Ausschluss von Exkommunizierten und das kanonische Recht
4. Meineid
IV. Fazit
V. Literaturverzeichnis
VI. Quellenverzeichnis
VII. Hilfsmittel
VIII. Abkürzungsverzeichnis
I. Einleitung
Streitschriften des Investiturstreits, Libelli de Lite, werden in der modernen Forschung häufig als mittelalterliche Propaganda dargestellt. In Streitschriften wird zunächst zu einer Kontroversfrage Stellung genommen und dann mittels rhetorischer Mittel Propaganda für die zu unterstützende Partei gemacht. Streitschriften entstanden aus bestimmten Motiven zeitgeschichtlicher Ereignisse heraus und haben sich daher nicht schrittweise entwickelt. Das bedeutet, dass in Streitschriften eine politische Stellungnahme sowie Ziele und Argumentationsweisen der Zeit bezeugt werden können.1 Die Argumente stützen sich, laut Suchan, häufig auf „Sentenzen kirchlicher Autoritäten, der Heiligen Schrift, der Kirchenväter und der Kanones“, wobei den Fürsprechern Gregors VII. oft vorgeworfen wird, dass sie die religiösen Argumente als Vorwand und zu ihrem besonderen Vorteil nutzten. Oft werden diese auch „durch historische Exempla angereichert“ und „zum Teil auch direkt auf zeitgenössische Ereignisse oder den konkreten Schreibanlass [...] bezogen“.2
Die Streitschriftenliteratur des Investiturstreits teilt sich in zwei Parteiungen. In dieser Arbeit sollen für die Anhänger der jeweiligen Partei die Begriffe Gregorianer und Antigregorianer verwendet werden, die zwar die jeweiligen Gruppen nicht umfassend charakterisieren können, aber stark vereinfacht die unterschiedlichen Meinungen darstellen soll. In Anlehnung an die Forschung sollen diese Begriffe daher auch in dieser Arbeit Verwendung finden.3 Bereits Carl Mirbt beschreibt dies in seinem Werk, welches auch heute noch für die Streitschriftenliteratur des Investiturstreits maßgeblich ist. Obwohl sein Werk zuerst 1894 publiziert wurde, wird Mirbt von der modernen Forschung häufig zitiert und soll in dieser Arbeit ebenfalls Berücksichtigung finden.
Gebhards Werk „Epistola ad Herimannum Mettensem episcoum“ gehört zu den Streitschriften, welche die gregorianische Seite unterstützen. Gebhard schreibt daher zur Unterstützung des Papstes Gregor VII. und gegen Heinrich IV. und dessen Anhänger. Die Schrift Gebhards ist in sechs Handschriften überliefert, welche in zwei Handschriftengruppen eingeteilt sind.4 Die Tatsache, dass eine einigermaßen große Anzahl von Handschriften überliefert ist, zeigt, dass dem Werk eine relativ große Bedeutung beigemessen wurde. Denn eine gute Überlieferungslage beweist, dass die Schrift verhältnismäßig verbreitet gewesen sein muss. Ein weiterer Hinweis auf eine weite Verbreitung der Schrift Gebhards ist die Tatsache, dass sich mittelalterliche Autoren, wie Bernold5, und der „liber canonum“ auf diese beziehen.6
In der Analyse der vorliegenden Quelle soll herausgearbeitet werden, welche Argumente Gebhard für das Verhalten Gregors VII. und dessen Anhänger hervorbringt und in welcher Art und Weise dies geschieht. Außerdem soll analysiert werden, welche Defizite Gebhard bei den Gegnern anklagt und wie er demzufolge argumentiert. Äußert sich Gebhard über eine Instanz, die über den König und eine, die über den Papst richten darf? Zu welchem Schluss kommt er? Des weiteren soll geklärt werden, welcher rhetorischen Mittel sich Gebhard bei seiner Argumentation bedient und welche Motive und Symbole er nutzt. Gebhard schreibt, laut Schmale-Ott, durchgehend in einem ruhigen und sachlichen Stil und verwendet nur selten ironische Redewendungen. Dabei gebraucht er keine offenkundigen Beleidigungen gegen die Gegner und versucht „emotional aufgeladene Streitfragen“ zu generalisieren und zu versachlichen.7
Bevor die vorliegende Quelle analysiert wird, soll zunächst Gebhard in seinem Leben und Wirken als Bischof von Salzburg dargestellt werden, um einen Einblick in seine Herkunft und Bildung zu erhalten. Notwendig ist dies, um seinen Bezug zu Heinrich IV. und zum Papsttum festzustellen. Aus welchem Grund wurde Gebhard veranlasst eine solche Streitschrift zu verfassen? Dabei ist es auch von Bedeutung seine Stellung im Reich zu erörtern. In der Bearbeitung der „Epistola ad Herimannum Mettensem episcoum“ soll zunächst die Frage des beziehungsweise der Adressaten geklärt werden. Dabei ist es von Interesse den Unterschied zwischen offiziellem und inoffiziellem Adressaten herauszustellen.
Daraufhin soll die Absicht seines Schreibens erörtert werden, damit im folgenden Kapitel die Argumentationsstruktur Gebhards ausführlich analysiert werden kann. Zunächst soll dabei das von Gebhard deklarierte Traditionsbewusstsein der Gregorianer im Mittelpunkt stehen. Es wird geprüft, inwieweit Gebhard dieses Traditionsbewusstsein darlegt, veranschaulicht und schließlich zu beweisen versucht. Dieselbe Vorgehensweise bei der Analyse soll auch zu den weiteren Themen der Schrift, wie Konfliktbeginn, Exkommunikation und Meineid, angewandt werden, um ein umfassendes Bild der Argumentation und der Auffassungen Gebhards zu erhalten.
II. Leben und Wirken des Gebhard von Salzburg
Fleckenstein merkt an, das Gesamtbild Gebhards von Salzburg sei stark von der älteren Forschung geprägt, welche die Ansicht vertritt, im Investiturstreit würde immer eine Entscheidung zwischen Kaiser und Papst gefällt. Das bedeutet, dass sich auch die mittelalterlichen Autoren von Streitschriften für den Einen und somit gegen den Anderen entschieden haben. Fleckenstein hingegen, als Vertreter der neueren Forschung, behauptet, dass sich Gebhard zwar gegen den Kaiser, nicht aber gegen das Reich stellte.8 Dies soll später in der Darstellung Gebhards berücksichtigt werden.
Gebhard, der „zu den signifikantesten Gestalten seiner Zeit gehört“9, wurde in den zwanziger Jahren des elften Jahrhunderts geboren. Die Forschung ist sich bisher uneinig über das exakte Geburtsjahr. Während Dopsch schreibt, dass Gebhard „um 1020 geboren wurde“10, geht Struve von dem Jahr 1025 aus.11 Steinböck vermutet ebenfalls 1025 und geht dabei von einer Quellenanmerkung Walrams aus, der das Geburtsdatum Gebhards mit dem Datum seiner Priesterweihe in Verbindung setzte.12
Gebhard stammte offenbar aus einem vornehmen und alteingesessenen schwäbischen Geschlecht, was in der Forschung aber ebenfalls als umstritten gilt. Allerdings ist es nicht vornehmlich von Bedeutung, ob Gebhard tatsächlich aus Schwaben stammte, vielmehr ist zu berücksichtigen, dass ihm aufgrund seiner adligen Abstammung und seiner geistlichen Karriere vermutlich eine umfassende Bildung zuteil wurde. Betrachtet man die Ausbildung Gebhards, so ist zunächst zu berücksichtigen, dass, wie Steinböck feststellt, keine Informationen zu diesem Abschnitt des Lebens Gebhards aus Quellen überliefert sind. Er verweist auf Vermutungen älterer Forschungen, befindet diese aber als zu „unkritisch“.13 Dennoch soll an dieser Stelle kurz auf Gebhards Bildung eingegangen werden. Er hat vermutlich bereits sehr früh eine fundierte geistliche Ausbildung erhalten und ein Studium in Paris absolviert, wie es für Personen, die eine spätere geistliche Laufbahn anstrebten, im elften Jahrhundert üblich gewesen sein soll.14 Mirbt gibt als Motiv zu Studienreisen den „Trieb nach Erkenntnis bezw. [den] Wunsch, dieselbe anderen mitzuteilen“15 an, auch wenn es wohl nur wenigen Geistlichen möglich war, außerhalb des Heimatlandes Studien nachzugehen.
Nachdem Gebhard eine ausführliche Bildung erhalten hatte, empfing er „relativ spät“, wie Dopsch anmerkt, am 4. März 1055 in Regensburg durch den Erzbischof Balduin von Salzburg die Priesterweihe. Zu dieser Zeit habe er bereits dem Gefolge Heinrichs III. angehört, denn er war Leiter der kaiserlichen Kapelle und nahm „unter Heinrich III. eine bedeutende Stellung ein.“16 Auch nach dessen Tod gehörte Gebhard weiterhin der Hofkapelle an und blieb dem Königshaus treu. Nach dem Tod des Erzbischofs Balduin von Salzburg 1060 sei Gebhard dann vom Salzburger Klerus und den Ministerialen, angeblich wegen seiner Brückenfunktion zu Italien, zum Erzbischof von Salzburg gewählt worden.17 Gebhard wandte sich nun zunächst ganz seinem Erzbistum zu. Sein Vorgänger hatte die Ordnung des Zehntwesens18 eingeführt, der er sich annahm. Des weiteren gründete er mit päpstlicher und kaiserlicher Zustimmung 1072 das Bistum Gurk und stiftete das Kloster Admont, die als bedeutende Werke der Reform gelten sollten, weil diese kirchenrechtliches und politisches Neuland darstellten. Gurk wurde das erste Eigenbistum des Salzburger Erzbischofes.19 Wegen dieser Neuerungen bezeichnet ihn Dopsch nicht nur als „gewandten Politiker und Diplomat[en], sondern auch [als] begabten und tatkräftigen Organisator.“20
In den ersten Regierungsjahren Heinrichs IV. kam es immer häufiger zu Konflikten mit den Sachsen, die 1073 im Sachsenaufstand mündeten. Gebhard zog zusammen mit Heinrich IV. in den Sachsenkrieg. Das erweckte den Anschein, dass Gebhard weiterhin dem König treu untergeben diente. Steinböck jedoch glaubt, dass der gemeinsame Kampf nichts über dessen politische Ansicht aussage. Er vermutet nämlich, dass Gebhard den Sachsen seine Anteilnahme ausgesprochen habe, da er später auch deren Rechte vertrat und zu deren Hauptwortführer avancierte. Steinböck behauptet weiter, dass Gebhard mit Heinrich IV. habe kämpfen müssen, da er sonst einen Rechtsbruch gegenüber dem König begangen hätte, der ihn zuvor mit Ring und Stab investiert hatte.21
Nach dem Sieg über die Sachsen begann der Konflikt zwischen Heinrich IV. und dem Papst Gregor VII. Im Rahmen des Investiturstreites sprach Gregor VII. 1076 auf der Fastensynode den Kirchenbann über Heinrich IV. aus und entband das Gefolge vom königlichen Treueid. Gebhard stellte sich dabei auf die Seite des Papstes und wurde zum Vorkämpfer der päpstlichen Partei. Bei dieser Entscheidung ging es Gebhard, laut Dopsch, weniger um persönliche Sympathien und die Ideale der Kirchenreform. Vielmehr interessierte ihn die rechtliche Stellung der Bischöfe in Deutschland. Die Kirche war zwar bisher von weltlichen Herrschern unterstützt worden, allerdings war es dem König auch möglich, die Bischöfe von ihren Ämtern zu entziehen. Das Verbot der Laieninvestitur und die Einführung der kanonischen Wahl, das von Papst und kirchlicher Reformpartei durchgesetzt werden sollte, bot den deutschen Bischöfen die Möglichkeit, sich von der Abhängigkeit des Königtums zu befreien.22 Es muss daher davon ausgegangen werden, dass sich Gebhard aus diesem Grund gegen den König stellte.
Über die folgenden Jahre des Lebens Gebhards ist die Forschung nur wenig unterrichtet. Gesichert scheint allerdings, dass Gebhard seinem Erzbistum in Salzburg den Rücken zukehrte und sich ins Exil nach Schwaben und Sachsen begab und dort neun Jahre im Kreise seiner Gesinnungsgenossen verbrachte.23 Dort wurde Gebhard zum Wortführer und versuchte gemeinsam mit den anderen Bischöfen, die sich gegen Heinrich IV. gestellt hatten, weitere deutsche Bischöfe davon zu überzeugen, dass sie sich gegen den König stellen und sich zum Papst bekennen sollten. Steinböck merkt an, dass ihnen dies gelungen sei und sie zehn Bischöfe dazu gebracht hätten, ihre Gesinnung zu überdenken und den Papst um Verzeihung zu bitten.24
Während seines Aufenthaltes im sächsischen Exil, vermutlich um 1081, verfasste Gebhard einen Brief in Form einer Streitschrift an Hermann von Metz, in welchem er deutlich die Standpunkte der Anhänger Gregors VII. vertrat. Auf diesen Brief soll an späterer Stelle ausführlicher eingegangen werden. In dieser Zeit wurden weiterhin zahlreiche, sogenannte Sachsenbriefe verfasst, in denen die Haltung der Gregorianer deutlich gemacht wurde. Struve erwähnt allerdings, dass ein Anteil Gebhards an diesen nicht mit Sicherheit nachweisbar sei.25 Mirbt meint, dass Gebhard, obwohl er die Standpunkte der Gregorianer vertrat und zum „unermüdlichsten Parteigänger Gregors VII.“ avancierte, trotzdem nach einem friedlichen Ausgleich zwischen beiden Parteien suchte. Er sei kein Fanatiker gewesen und habe zum Teil auch Kritik an Gregor VII. geübt. Seine globale Sicht auf den Konflikt zeige, dass er sich zwar gegen Heinrich IV. stellte, nicht aber gegen den „Staat“.26
Nachdem Gebhard aus seinem Exil nach Salzburg zurückgekehrt war, nahm er angeblich einige Weihungen von Klöstern und Kirchen vor und exkommunizierte seine lokalen Gegner. Er „galt in seiner Metropole wieder als der rechtmäßige Herrscher.“27 Steinböck gibt an, weitere Informationen über diesen Lebensabschnitt Gebhards lägen nicht vor. Lediglich sei noch zu vermuten, dass er sich der Wiederherstellung des Klosters Admont widmete, welches verwüstet und zerstört worden sei. Wahrscheinlich habe Gebhard weiterhin versucht, die päpstlichen Verordnungen gegen Simonie und Priesterehe in seinem Klerus durchzusetzen.28
Vermutlich am 15. Juli 1088 starb Gebhard nach schwerer Krankheit auf der von ihm erbauten Burg Hohenwerfen, was für einen Bischof unüblich gewesen sein soll. Er wurde in der Abtei Admont beigesetzt, wie es sein letzter Wunsch gewesen sein soll, nachdem ihm seine Gegner die Beisetzung im Salzburger Dom verwehrt hatten. Nach seinem Tod wurde der Salzburger Erzbischof von mittelalterlichen Chronisten häufig als Seliger oder sogar als Heiliger dargestellt. In Admont, dem Ort seiner Beisetzung, entwickelte sich sogar ein lokaler Kult um Gebhard.29
Die derzeitige Forschung entwirft allerdings ein differenzierteres Bild von Gebhard von Salzburg nach kritischer Prüfung der überlieferten Quellen. Dopsch meint, dass Gebhards „großen persönlichen Fähigkeiten, vor allem seine profunde Gelehrsamkeit, seine große Eloquenz und der ausgefeilte Stil seiner schriftlichen Traktate“ unbestritten seien.30 Er habe stets Ausdauer und Opferbereitschaft gezeigt. Bereits zu Lebzeiten war ihm besondere Aufmerksamkeit zuteil geworden, denn um seine Verdienste wusste man, was an Manegold von Lautenbachs „Liber ad Gebehardum“ – einer weiteren Streitschrift, die Gebhard gewidmet war – deutlich wird. Allerdings wird Gebhard auch als übertrieben geltungsbedürftig und persönlich eitel charakterisiert. Er habe während seines Aufenthaltes im Exil wenig Rücksicht auf die Bevölkerung seines Erzbistums genommen, die schutzlos den Plünderungen und Verwüstungen des königstreuen Adels ausgeliefert gewesen sein soll. Er habe zu keiner Zeit ungeteilte Zustimmung bei Klerus und Volk gefunden, weshalb er nach kritischer Betrachtung kaum als Heiliger angesehen werden sollte. Vielmehr sei er, laut Dopsch, weder ein überzeugter Gregorianer, noch ein großartiger Reformer gewesen.31
[...]
1 Vgl. Suchan, Monika: Königsherrschaft im Streit. Konfliktaustragung in der Regierungszeit Heinrichs IV. Zwischen Gewalt, Gespräch und Schriftlichkeit. Stuttgart 1997, S. 253f.
2 Suchan, S. 255.
3 Vgl. Mirbt, Carl: Die Publizistik im Zeitalter Gregors VII. Leipzig 1965, S. 92.
4 Vgl. Schmale-Ott, Irene: Gebhard von Salzburg. Einleitung. In: Quellen zum Investiturstreit. Zweiter Teil. Schriften über den Streit zwischen Regnum und Sacerdotium.(= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein- Gedächtnisausgabe; Bd. 12b) Darmstadt 1984, S. 17.
5 Bischof von Konstanz und Autor der Streitschrift „De excommunicatis vitandis“ Vgl. Hartmann, Wilfried: Bernold. Bischof von Konstanz. In: Lexikon des Mittelalters Bd. 1. München 2002, Sp. 2007f.
6 Vgl. Mirbt, S. 98.
7 Vgl. Schmale-Ott, S. 17.
8 Vgl. Fleckenstein, Josef: Erzbischof Gebhard von Salzburg als Repräsentant der Reichskirche und Gegner des Königs im Investiturstreit. In: Salzburg in der europäischen Geschichte. (= Salzburg Dokumentationen Nr. 19) Salzburg 1997, S. 12.
9 Fleckenstein, S. 11.
10 Dopsch, Heinz: Gebhard (1060-1088). Weder Gregorianer noch Reformer. In: Lebensbilder Salzburger Erzbischöfe aus Zwölf Jahrhunderten. 1200 Jahre Erzbistum Salzburg. (= Salzburg Archiv. Schriften des Vereines Freunde der Salzburger Geschichte, Bd.24) Salzburg 1998, S. 41.
11 Vgl. Struve, Tilmann: Gebhard von Salzburg. In: Lexikon des Mittelalters Bd. 4. München 2002, Sp. 1163.
12 Vgl. Steinböck, Walter: Erzbischof Gebhard von Salzburg (1066-1080). Ein Beitrag zur Geschichte Salzburgs im Investiturstreit. Wien/ Salzburg 1972, S. 23.
13 Steinböck, S. 24.
14 Vgl. Dopsch, S. 42.
15 Mirbt, S. 105.
16 Struve, Sp. 1163.
17 Vgl. Dopsch, S. 42.
18 „Der Zehent ist eine in die mittelalterlichen Wirtschaftsformen fest hineinwachsende Einnahmequelle der Kirche. Er ist, ganz allgemein genommen, die Abgabe des zehnten Teiles des Ertrages der Landwirtschaft im weitesten Sinn.“ (Steinböck, S. 50)
19 Vgl. Fleckenstein, S. 20.
20 Dopsch, S. 43.
21 Vgl. Steinböck, S. 95.
22 Vgl. Dopsch, S. 51f.
23 Vgl. Fleckenstein, S.23.
24 Vgl. Steinböck, S. 108.
25 Vgl. Struve, Sp. 1164.
26 Vgl. Mirbt, S. 21f.
27 Steinböck, S. 154.
28 Vgl. Steinböck, S. 157.
29 Vgl. Dopsch, S. 59.
30 Dopsch, S. 60.
31 Vgl. Dopsch, S. 60f.
- Citar trabajo
- Kerstin Engelmann (Autor), 2008, Epistola ad Herimannum Mettensem episcopum , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130118
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