Nikolaus von Kues, der von 1401 –1464 lebte, schrieb:
„Frei ist der Mensch erst, wenn er nicht mehr Menschen, sondern nur noch dem Gesetz gehorchen muss.“
Es sollte noch über fünf Jahrhunderte dauern, bis sich diese Einsicht in den deutschen Verfassungen wiederfand. Der Anspruch dieser Ausarbeitung ist es, die Entwicklung des Rechtsstaatsbegriffs nachzuzeichnen und dabei ins-besondere auf die philosophischen Grundlagen des Rechtsstaats einzugehen.
Hierfür wird zunächst der Begriff des Rechtsstaats definiert und ausgefüllt werden. Um die Entwicklung und den Standort des Rechtsstaatsprinzips in der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes nachvollziehbar zu machen, wird anhand des IV. Kapitels „Die deutsche Verfassungstradition“ des Buches „Die Verfassung Idee und Geschichte“ von Hans Vorländer die Entwicklung des Rechtsstaatsprinzips in Deutschland kurz dargestellt. Im Hauptteil der Arbeit wird auf die philosophischen Grundlagen des Rechts-staats eingegangen werden. Insbesondere die Beiträge der vier Philosophen: Cusanus, Locke, Montesquieu und Kant zur Entwicklung des Rechtsstaatsbegriffs sollen dargestellt werden. Hierbei konzentriert sich die Darstellung auf die konkreten Beiträge der vier Philosophen. Die gesamte Darstellung der philosophischen Grundlage des Rechtsstaatsbegriffs steht unter der Fragestellung, ob sich die These der „Ahnenschaft“ der vier Philosophen für den Rechtsstaatsbegriff halten lässt. Hierfür werden die einzelnen Beiträge der Philosophen den konkreten Eigenschaften des heutigen Rechtsstaatsbegriffs zugeordnet werden.
Es ist nicht das Anliegen dieser Ausarbeitung das Leben und Wirken der vier Philosophen vollständig darzustellen. Des Weiteren ist das Kapitel über die Entwicklung des Rechtsstaatsbegriffs in Deutschland bewusst kurz gehalten und auf eine Quelle beschränkt, da diese Thematik nicht zum Schwerpunkt der Ausarbeitung gehört.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der Rechtsstaat
- Materieller Rechtsstaat
- Relevanz des materiellen Rechtsstaatsbegriffs
- Entwicklung und Standort des Rechtsstaatsprinzips in der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes
- Die philosophischen Grundlagen des Rechtsstaats
- Cusanus Nikolaus von Kues
- Konkrete Beiträge für die Entwicklung Rechtsstaatsbegriff
- Relevanz für den heutigen Rechtsstaatsbegriff
- John Locke
- Konkrete Beiträge für die Entwicklung Rechtsstaatsbegriff
- Relevanz für den heutigen Rechtsstaatsbegriff
- Charles de Secondat, Baron de Montesquieu
- Konkrete Beiträge für die Entwicklung Rechtsstaatsbegriff
- Relevanz für den heutigen Rechtsstaatsbegriff
- Immanuel Kant
- Konkrete Beiträge für die Entwicklung Rechtsstaatsbegriff
- Relevanz für den heutigen Rechtsstaatsbegriff
- Cusanus Nikolaus von Kues
- Schlussbetrachtung
- Quellen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Ausarbeitung befasst sich mit der Entwicklung des Rechtsstaatsbegriffs und analysiert die philosophischen Grundlagen, die diesem zugrunde liegen. Sie verfolgt das Ziel, die Beiträge von vier bedeutenden Denkern – Cusanus, Locke, Montesquieu und Kant – zur Entstehung und Ausgestaltung des Rechtsstaatsbegriffs zu beleuchten. Die Arbeit untersucht, inwiefern sich die Thesen dieser Philosophen für den heutigen Rechtsstaatsbegriff als relevant erweisen.
- Entwicklung des Rechtsstaatsbegriffs
- Philosophische Grundlagen des Rechtsstaats
- Beiträge von Cusanus, Locke, Montesquieu und Kant
- Relevanz der philosophischen Beiträge für den heutigen Rechtsstaatsbegriff
- Materieller Rechtsstaat
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik ein und stellt die Zielsetzung der Arbeit dar. Sie beleuchtet die Bedeutung des Rechtsstaatsbegriffs und skizziert die historische Entwicklung des Rechtsstaatsprinzips in Deutschland.
Das Kapitel „Der Rechtsstaat“ definiert den Rechtsstaat und erläutert seine zentralen Merkmale, wie die Rechtsgebundenheit des Staates, die Grundrechte und den effektiven Rechtsschutz. Es wird zudem der materielle Rechtsstaat eingeführt, der die Staatsgewalt nicht nur an das Gesetz, sondern auch an eine höherrangige Werteordnung bindet.
Das Kapitel „Relevanz des materiellen Rechtsstaatsbegriffs“ verdeutlicht die Bedeutung des materiellen Rechtsstaatsbegriffs für die Analyse der philosophischen Beiträge. Es wird erläutert, dass der materielle Rechtsstaat über den formalen Rechtsstaat hinausgeht und die Staatsgewalt an die Verwirklichung von Gerechtigkeit bindet.
Das Kapitel „Entwicklung und Standort des Rechtsstaatsprinzips in der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes“ beleuchtet die historische Entwicklung des Rechtsstaatsprinzips in Deutschland. Es zeigt, wie sich das Rechtsstaatsprinzip in den verschiedenen Verfassungen des 19. Jahrhunderts und des 20. Jahrhunderts entwickelte und schließlich im Grundgesetz seinen festen Platz fand.
Das Kapitel „Die philosophischen Grundlagen des Rechtsstaats“ widmet sich den Beiträgen von Cusanus, Locke, Montesquieu und Kant zur Entwicklung des Rechtsstaatsbegriffs. Es werden die konkreten Beiträge der einzelnen Philosophen dargestellt und ihre Relevanz für den heutigen Rechtsstaatsbegriff analysiert.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen den Rechtsstaat, den materiellen Rechtsstaat, die philosophischen Grundlagen des Rechtsstaats, Cusanus, Locke, Montesquieu, Kant, Grundrechte, Gerechtigkeit, Verfassung, Grundgesetz, Entwicklung des Rechtsstaatsbegriffs, historische Entwicklung, Rechtsstaatsprinzip, Deutschland.
- Quote paper
- Felix Hadwiger (Author), 2007, Die philosophischen Grundlagen des Rechtsstaats, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129900
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