Der Fokus dieser Arbeit liegt auf der Analyse der Medien und auf dem Agieren dieser während der Covid-19 Pandemie. Die Arbeit bezieht sich dabei primär auf das Jahr 2020. Nach einer beginnenden Erläuterung, welche Funktionen die Medien erfüllen und welche Prinzipien bei der Medienarbeit zu berücksichtigen sind, wird erläutert, ob die Medien tatsächlich als vierte Gewalt zu bezeichnen sind. Hierbei wird untersucht, inwiefern die Medien tatsächlich als zusätzliche Gewalt agieren und wie diese insbesondere in der Corona-Krise die Meinungsbildung der Bürger beeinflusste.
Die bereits vorhandenen Studien und Kenntnisse über die Berichterstattungen der Medien zusammenzufassen und abschließend Kritik zu begründen, ist ein Ziel der vorliegenden Arbeit. Dabei soll wiederholend auf die Qualitätskriterien und Prinzipien der Medienethik hingewiesen werden.
Es wird nach einer zeitlichen Einordnung der Covid-19 Pandemie auf die Mediennutzung der Menschen in Deutschland eingegangen und aufgezeigt, weshalb die Medien einen so großen Einfluss auf die Gesellschaft haben können.
Anschließend findet eine vergleichende Analyse zwischen Beiträgen aus verschiedenen Medienlandschaften statt, um aufzuzeigen, dass eine Berichterstattung über Informationen zwar die gleiche Ausgangslage aufweisen kann, aber dennoch beim Leser unterschiedlich wirken kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Medien
2.1 Was versteht man unter Medien?
2.2 Funktionen der Medien
2.3 Medienethik
2.4 Sind die Medien als vierte Gewalt anzusehen?
3. Medien in der Covid-19 Pandemie
3.1 Zeitliche Einordnung der Covid-19 Pandemie
3.2 Mediennutzung und Medienwirkung während der Covid-19 Pandemie
3.3 Qualität der Medienberichterstattung
4. Vergleichende Analyse
4.1 Vergleich zwischen Zeitschriften aus verschiedenen „Medienlandschaften“
4.2 Vergleich zwischen öffentlich-rechtlicher und privater Berichterstattung
5. Einordnung der Berichterstattung
5.1 Erwartungen an die Medien während einer Pandemie
5.2 Kritik an den Medien während der Pandemie
6. Zusammenfassung und Ausblick
7. Literaturverzeichnis
Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichwertige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Benutzt wird das generische Maskulinum.
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Zusammenhang zwischen der Menge der Medienberichterstattung und der Anzahl der SARS-CoV-2 Neuinfektionen. (Maurer et.al. S.23)
Abbildung 2: Häufigkeit des Vorkommens verschiedener wissenschaftlicher Akteure. (Maurer et.al. S.29)
Abbildung 3: Sachlichkeit im Medienvergleich. (Maurer et.al. S.34)
1. Einleitung
„Das Funktionieren einer Demokratie, in der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 Abs. 2 GG), setzt voraus, dass dessen Mitglieder über die Informationen verfügen, die sie benötigen, um sich auf rationale Weise eine eigene Meinung zu allen politischen Fragen bilden zu können. Diese Informationen können sie zum größten Teil nur aus den Medien beziehen. Deren Aufgabe besteht deshalb vor allem darin, die erforderlichen Informationen zu beschaffen, auszuwählen und so zusammenzustellen und ggf. kritisch zu kommentieren, dass ihr Publikum sie versteht und sich seine eigene Meinung bilden kann.“ (Bpd a)
Die Medien übernehmen besonders in Krisenzeiten die wichtige Aufgabe der Berichterstattung und verfolgen dabei diverse journalistische Prinzipien. Dabei dienen sie der Gesellschaft als zentrale Informationsebene und die Bürger verlassen sich auf die Arbeit der Medien, um sich eine eigene Meinung zu bilden. Die Medien dienen somit allen Bürgern innerhalb und außerhalb einer Krise als zentrale Informationsquelle. Es findet innerhalb der Informationsbeschaffung durch die Bürger, die in diesem Kommunikationsverhältnis den Rezipienten darstellen, eine einseitige Kommunikation statt, da nur das Medium mit dem Rezipienten kommuniziert. In dieser einseitigen Kommunikationsart sind somit alle Menschen einer Gesellschaft auf die Medien angewiesen. Besonders in Krisenzeiten besteht ein großes Interesse der Bürger an Informationen.
Der Fokus dieser Arbeit liegt auf der Analyse der Medien und auf dem Agieren dieser während der Covid-19 Pandemie. Die Arbeit bezieht sich dabei primär auf das Jahr 2020. Nach einer beginnenden Erläuterung, welche Funktionen die Medien erfüllen und welche Prinzipien bei der Medienarbeit zu berücksichtigen sind, wird erläutert, ob die Medien tatsächlich als vierte Gewalt zu bezeichnen sind. Hierbei wird untersucht, inwiefern die Medien tatsächlich als zusätzliche Gewalt agieren und wie diese insbesondere in der Corona-Krise die Meinungsbildung der Bürger beeinflusste.
Die bereits vorhandenen Studien und Kenntnisse über die Berichterstattungen der Medien zusammenzufassen und abschließend Kritik zu begründen, ist ein Ziel der vorliegenden Arbeit. Dabei soll wiederholend auf die Qualitätskriterien und Prinzipien der Medienethik hingewiesen werden.
Es wird nach einer zeitlichen Einordnung der Covid-19 Pandemie auf die Mediennutzung der Menschen in Deutschland eingegangen und aufgezeigt, weshalb die Medien einen so großen Einfluss auf die Gesellschaft haben können.
Anschließend findet eine vergleichende Analyse zwischen Beiträgen aus verschiedenen Medienlandschaften statt, um aufzuzeigen, dass eine Berichterstattung über Informationen zwar die gleiche Ausgangslage aufweisen kann, aber dennoch beim Leser unterschiedlich wirken kann.
Die Erwartungen an die Medien während einer Krise sind Voraussetzung für die Kritik an dem Agieren der Medien während der Pandemie. Die Kritik an den Medien soll ausgehend von den Aufgaben der Medien während einer Krise aufzeigen, was falsch gemacht wurde. Ziel der Arbeit ist nicht aufzuzeigen, was die Medien hätten besser machen können, um mehr Menschenleben zu retten, sondern darzulegen, wie die Medien während der Pandemie agierten, welche Funktionen und Prinzipien berücksichtigt und welche wiederum vernachlässigt wurden.
Die Frage, welche Auswirkungen die Medien auf die Covid-19 Pandemie hatten, ist von gesellschaftlicher Relevanz, da die Medienunternehmen besonders in Krisenzeiten unter wirtschaftlichen sowie sozialem Druck stehen und dabei die primäre Informationsquelle der Bürger darstellen. Die Auswirkungen der Medien können ein vielseitiges Ausmaß annehmen. Maßgebliche Meinungsbeeinflussung bis zur neutralen und sachlichen Informationsfunktion sind beispielhafte Zuschreibungen. Besonders im Vergleich zu anderen weltweiten Krisen war zu vermuten, dass die Medien eine gesellschaftlich relevante Aufgabe erfüllen zu hatten. Bereits in der Flüchtlingskrise 2015 wurde deutlich, dass die Medien eine enorm wichtige und einflussreiche Aufgabe auf die Gesellschaft haben (Maurer et. al., 2021, S.27). Daher gilt die Fragestellung „Welchen Einfluss hatten die Medien als vierte Gewalt auf die Covid-19 Pandemie“ als besonders berechtigt. Die Bezeichnung der Medien als „vierte Gewalt“ ist so formuliert, weil dies verdeutlichen soll, dass die Medien in ihrer Funktion mehr als nur eine Informationsquelle der Bürger darstellen.
Eine erste Einordnung der Rolle der Medien in der Corona-Pandemie fand bereits im Sommer 2020 statt und wurde von Gräf und Henning veröffentlicht. Diese Einordnung unter dem Titel „Die Verengung der Welt“ kritisierte insbesondere das Agieren der ARD und des ZDFs und erfuhr öffentliche Aufmerksamkeit, welche zur Diskussion anregte. Zentraler Punkt der Studie ist die übermäßige Berichterstattung durch die täglichen Sondersendungen zum Coronavirus (ARD Extra: Die Corona Lage und ZDF Spezial), obwohl nichts Neues von öffentlicher Relevanz zu kommunizieren war (Gasteiger 2020).
Gräf und Henning führen aus, dass das fast tägliche Zeigen von „gespenstisch leeren Fußgängerzonen ein Bedrohungsszenario inszeniert“ (ebd.). Soziologe und Gesellschaftstheoretiker Niklas Luhmann führt in seinem Werk „Die Realität der Massenmedien“ aus, dass Informationen sich nicht wiederholen lassen. Sobald sie berichtet wurde, werden sie zur Nichtinformation (vgl. Luhmann, 2017, S. 31). Dementsprechend gilt die übermäßige Berichterstattung von ARD und ZDF zuerst einmal kritisch zu hinterfragen.
Eine Umfrage hat ergeben, dass fast ein Drittel der Bürger der Ansicht waren, dass „Journalisten Kritik und Zweifel an Politikern bewusst ausblenden“ und waren sich zusätzlich nicht sicher, ob diese die politischen Maßnahmen zur Bewältigung ausreichend kritisch hinterfragen würden (Post et.al, 2020).
Kommunikationswissenschaftler Otfried Jarren kritisiert in seiner Veröffentlichung, dass im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, welches eine der größten Informationsquellen der Bürger ist (ebd.), immer wieder die gleichen Politiker und Experten zu sehen waren und, dass diese dadurch eine Rolle einnahmen, die ihnen nicht gerecht wurden. Die Politiker und Experten wurden somit zu Krisenmanagern (Jarren, 2020, S.3), obwohl insbesondere die Experten und Virologen nicht die Aufgabe haben Maßnahmen zu bestimmen und zu ergreifen.
Einen ersten Ansatz zur Erklärung, warum immer wieder die gleichen Menschen im Fernsehen zu sehen waren, liefert Kommunikationswissenschaftlerin Constanze Rossmann. Sie sagt, dass die Bürger durch das wiederholende Auftreten im Fernsehen ein Vertrauensverhältnis zu den Personen aufbauen und die Zuschauer dadurch den Inhalten und Maßnahmen ein größeres Vertrauen und Glauben schenken. Dieses Prinzip wird als „Personalisierung“ bezeichnet (Hoffmann, 2020). Um die Fragestellung der Arbeit beantworten zu können, ist es notwendig zu wissen, was Medien sind und welche Bedeutung diese innerhalb der Gesellschaft einnehmen.
2. Medien
2.1 Was versteht man unter Medien?
Als "Medien" werden Instrumente verstanden, die Informationen überliefern. Der Begriff leitet sich vom lateinischen "medium" ab und bedeutet "Mitte“. Die Wortbedeutung ist insofern zutreffend, als dass sich die Medien als Informationsträger zwischen Sender und Empfänger befinden. In Zusammenhang mit den Medien als sogenannte vierte Gewalt, ist von den Medien als „Massenmedien“ zu sprechen, da diese für alle überall zugänglich sind und das Ziel verfolgen, eine große Menschenmenge zu erreichen. Dabei können Medien verschiedene Formen einnehmen. So wird beispielsweise zwischen visuellen, auditiven und Printmedien unterschieden (vgl. Bpd d).
Der Begriff der Massenmedien ist gemeinhin eine Sammelbezeichnung für Presse, Rundfunk, Fernsehen und Internet (vgl. ebd.). Nach dem Soziologen Niklas Luhmann werden als „Massenmedien“ „alle Einrichtungen der Gesellschaft, die sich zur Verbreitung von Kommunikation technischer Mittel der Vervielfältigung bedienen“ bezeichnet (Luhmann, 2017, S. 10). Es wird innerhalb der Kommunikation zwischen Medium und Rezipienten in drei Phasen des Kommunikationsprozesses unterschieden: „1) im Vorfeld der Kommunikation (die präkommunikative Phase), 2) während des Kommunikationsprozesses (die kommunikative Phase) und 3) nach der Medienzuwendung (die postkommunikative Phase)“ (Bonfadelli /Friemel, 2017, S. 21). Besonders die postkommunikative Phase wird im späteren Verlauf der vorliegenden Arbeit genauer betrachtet werden.
Bis in die 1930er Jahre wurden die Informationen über Zeitungen an die Bürger vermittelt und später durch Funk und Fernsehen erweitert. Das wichtigste Merkmal bei der Definition von Massenmedien ist, dass der Adressat unbekannt ist und dass keine Interaktion zwischen Sender und Empfänger stattfindet (Bpd d.). Im Hinblick auf die modernen sozialen Medien ist zu diskutieren, ob hier die Definition erweitert werden könnte oder ob die neuen Medien nicht der Definition entsprechen. Eine größer werdende Interaktivität zwischen Sender und Empfänger ist besonders gut innerhalb der digitalen und vernetzen Medien wie YouTube und Facebook zu beobachten (Iske, 2015, S. 248). Der Professor für Pädagogik Dieter Baacke stellte bereits 1998 einen Wandel fest. Während die Massenmedien zuvor also von der einseitigen schriftlichen und auditiven Kommunikation geprägt waren, hat die Kommunikationsart sich im Laufe der Technologisierung gewandelt, sodass die ursprünglichen Empfänger selbst zum Sender werden können (Baacke, 1997, S. 6).
Der Verbreitungsprozess von Medieninhalten ist immer von Technologien abhängig. Bürger und somit Rezipienten hingegen sind abhängig von den Sendern, da sie sonst keine Informationen erhalten, denen sie vertrauen können. Heutzutage ist (fast) jeder Bürger dazu in der Lage, sich die benötigten Informationen zu beschaffen.
Allgemein gelten die Massenmedien in der modernen Demokratie neben Exekutive, Legislative und Judikative als "vierte Gewalt" des Staates. Einen offiziellen staatlichen Auftrag haben die Massenmedien allerdings nicht. Der Professor für Journalistik Hermann Meyn schreibt den Massenmedien dennoch eine große Bedeutung für das demokratische Staatsprinzip zu:
„Demokratie ist Regierung mit Konflikten und Kompromissen. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie die […] Spannungen akzeptiert und versucht, sie rational und gerecht zu regeln. Die Massemedien bieten die Chance, möglichst viele Staatsbürger mit den politischen und sozialen Auseinandersetzungen zu konfrontieren.“ (Meyn, 1996, S. 13)
Aus der großen Verantwortung der Massenmedien ergibt sich, dass sie verschiedene Funktionen in der Gesellschaft einnehmen. Diese sollen nun genauer erläutert werden, um eine Grundlage und ein Verständnis dafür zu schaffen, weshalb die Massenmedien innerhalb der Corona-Pandemie einen so großen Einfluss hatten.
2.2 Funktionen der Medien
„Massenmedien stellen das gesellschaftliche Selbstbeobachtungssystem der Gesellschaft insgesamt dar, indem sie ein nach bestimmten Kriterien selektiertes Bild der Gesellschaft zeichnen und dieses der Gesellschaft zur Selbstbeobachtung zurückfunken.“ (Gerhards, 1994, S. 87).
Die Selbstbeobachtung der Gesellschaft wird durch verschiedene Funktionen der Medien gewährleistet. Medien dienen der Vermittlung von Informationen und stellen dabei eine Kommunikation her. Es handelt sich dabei meist um eine audio-visuelle Kommunikation, die ein Sender- und Empfängermodell voraussetzt. Kommunikationswissenschaftler Klaus Beck unterteilt die Kommunikation der Massenmedien in fünf Faktoren:
1. Den Sender, 2. die Information, 3. den Empfänger, 4. das Medium, welches die Information übermittelt (Massenmedium) und 5. die Wirkung (Beck 2013, S. 155). Diese fünf Faktoren sind innerhalb der Kommunikation der Massenmedien zu berücksichtigen, da diese stets eine wichtige Rolle im Interaktionsprozess innehaben. Der Sender übermittelt die Informationen über das Medium an den Empfänger, bei dem folglich eine Wirkung entsteht. Die Medienwirkung wird innerhalb der Arbeit an späterer Stelle noch genauer beleuchtet. Die Medien haben die Aufgabe, die Bürger über die Ereignisse, Entscheidungen und Vorkommnisse zu informieren, die außerhalb des Bereichs der Primärerfahrung der Bürger liegen (ebd.). Die Bezeichnung der Primärerfahrung ist ebenfalls bei dem Kommunikationswissenschaftler Christian Doelker zu finden, der die Bedeutungskonstitutionen in drei Wirklichkeiten einteilt:
Die erste Wirklichkeit ist die „primäre“ Wirklichkeit, welche die tatsächliche, erste Wirklichkeit beschreibt und sowohl die innere Welt (Gefühle, Emotionen) als auch die äußere Welt (alles ,was mit den menschlichen Sinnen erfasst werden kann) beinhaltet Doelker, 1989, S.66). Die zweite Wirklichkeit ist jene, welche auf die in Abbildungen oder auf gedruckten Seiten bezuggenommen wird, während die dritte Wirklichkeit die Wirklichkeit ist, wie sie bei den Empfängern erscheint (ebd.). Diese dritte Wirklichkeit beschreibt die Welt, die sich das Individuum aus den erhaltenen Informationen bildet. Die Informationen zur Bildung dieser dritten Wirklichkeit werden durch die Massenmedien, primär durch die informierenden Medien, vermittelt. Zu den informierenden Medien zählen alle Medien, die wichtige Informationen an die Bürger übermitteln.
Die Massenmedien dienen der Demokratie, da erst diese eine Auseinandersetzung mit der Gesellschaft im demokratischen Sinne ermöglichen (vgl. Bosse, 2006, S. 15). Der Medienwissenschaftler Gerd Hallenberger schreibt den Massenmedien drei Grundfunktionen zu: Unterhaltung, Information und Bildung (vgl. Hallenberger, 2020, S. 66).
Vor der Entstehung der Massenmedien dienten die Printmedien den wenigen (meist männlichen) Bürgern als Unterstützung bei der Führung eines christlichen und tugendhaften Hausstandes (ebd.). Wenige Bürger hatten die Möglichkeit an Zeitungen zu gelangen und somit blieben ihnen Informationen verwehrt. Die Massenmedien haben seitdem einen Wandel vollzogen und erreichen in der modernen Gesellschaft täglich (fast) jeden Bürger.
Die Berichterstattungen der Massenmedien ermöglichen es den Bürgern, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen und sich eine eigenständige und fundierte Meinung zu bilden.
Die Medien haben dabei die Aufgabe, Informationen zu beschaffen, auszuwählen und kritisch zu beleuchten (vgl. Bpd b). Insbesondere das Auswählen der relevanten Informationen, die mit einer Einordnung der Information einhergeht, ist von Bedeutung, da mit einer anschließenden kritischen Auseinandersetzung die Grundlage für eine öffentliche pluralistische Meinungsbildung geschaffen wird.
Die öffentliche Meinung steht dabei in einem Dreiecksverhältnis zwischen Öffentlichkeit, Politik und Massenmedien. Die Medien- und Kommunikationswissenschaftlerin Marghot Berghaus bezieht hierbei die Öffentlichkeit unmittelbar auf die öffentliche Meinung. Sie beschreibt dabei die öffentliche Meinung als „Spiegel, in dem sich das politische System selber sieht“ (Berghaus, 2011, S.271).
Das Dreiecksverhältnis ist in Bezug auf die Fragestellung der Arbeit besonders interessant, da Massenmedien als zentraler Übermittler im Mittelpunkt zwischen Öffentlichkeit und Politik stehen. Es wird deutlich, dass die Massenmedien auch aus politischer Sicht dazu beitragen, der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese bei Bedarf kundzutun.
Es wird von einem Dreiecksverhältnis gesprochen, allerdings liegt meiner Ansicht nach ebenfalls eine chronologische Abfolge vor, da die Politik das ist, worüber die Massenmedien in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie berichten und wodurch sich die Bürger (die Öffentlichkeit) eine öffentliche Meinung bilden. Ebenfalls wurde diese Chronologie bei Kommunikationswissenschaftler Klaus Beck deutlich (Siehe S.5), da eine logische Abfolge der Geschehnisse abzulaufen ist, bevor eine Meinungsbildung der Bürger stattfinden kann.
Es muss ausgehend von der Argumentation erläutert werden, dass die Massenmedien an sich - ebenso wie die Politik - als eigenes gesellschaftliches Funktionssystem anzusehen sind. Die öffentliche Meinung stellt hingegen kein eigenes Funktionssystem dar, sondern ist nach Luhmann lediglich als „Medium“ oder „Kommunikationsnetzwerk“ zu bezeichnen (Berghaus, 2011, S.264).
Eine zentrale Funktion der Massenmedien deutet sich hier bereits an. Die Bürger informieren sich durch das Nutzen der Massenmedien über die Politik und deren Entscheidungen. Ohne die Massenmedien und deren technische Hilfsmittel wäre es nicht möglich, nahezu alle Bürger eines Landes zu erreichen. Genau hier wird nach Medienwissenschaftler Werner Faulstich der Unterschied zwischen personaler und massenmedialer Kommunikation deutlich. Bei der massenmedialen Kommunikation handelt es sich im Gegensatz zur personalen Kommunikation um eine Kommunikation, die erstens indirekt verläuft, zweitens einseitig ohne einen Rollentausch zwischen Kommunikator und Rezipient und drittens öffentlich angelegt ist (vgl. Faulstich, 2002, S. 39).
Die Massenmedien haben die Aufgabe, über Prozesse des politischen Systems zu informieren. In nicht-demokratischen Staaten gelangen nicht alle Bürger an die benötigten Informationen für eine freie Urteilsbildung. So sind beispielsweise in Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine Krieg Nachrichtendienste in Russland gesperrt (vgl. Stern 2022), um (mutmaßlich) die Meinungsbildung der Bürger einzuschränken.
Die Macht der Massenmedien ist erkennbar und insbesondere in einem demokratischen Staat von großer Bedeutung, da die Medien nicht nur die Aufgabe haben über Beobachtungen zu berichten, sondern auch eine Kritik- und Kontrollfunktion innehaben (Fawzi, 2020, S.193).
Die Kritik- und Kontrollfunktion beschreibt dabei die Aufgabe der Medien, auf Missstände hinzuweisen und Kritik zu äußern, sodass Themen öffentliche Bedeutung erfahren und Bürger sich mit den Diskursen auseinandersetzen können. Des Weiteren gehört es zu den Aufgaben der Medien, die Anordnungen der Bundesregierung kritisch zu hinterfragen und auf ihre Rechtfertigung und Angemessenheit hinzuweisen sowie diese zu überprüfen.
Es wird bei der Kritik- und Kontrollfunktion von einer „Wächterfunktion“ (engl.: watchdog) gesprochen (Fawzi, 2020, S. 191), da die Veröffentlichung von Kritik ermöglicht, dass Bürger sich mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen können. Die Kritik- und Kontrollfunktion dient somit unter anderem als Kontrolle des politischen Systems. Die Demokratie liefe andernfalls Gefahr, durch Korruption oder bürokratische Willkür ihre zentrale Bedeutung zu verlieren (vgl. Bpb c).
Vor diesem Hintergrund ist besonders oft von der „vierten Gewalt“ zu sprechen, die aber offiziell nicht als diese anzusehen und bezeichnen ist.
Sie übernimmt keine offizielle Aufgabe des Staates, sondern scheint koexistent zusätzlich zum politischen Gewaltensystem. Unterteilt werden die Funktionen der Medien zusätzlich in zwei weitere Kategorien:
Die Informationsfunktion der Massenmedien dient den Bürgern dazu, sich Wissen und Erfahrung anderer anzueignen, sodass sie aktiv am Leben der Gesellschaft teilnehmen können und bei Interesse eigene Initiative ergreifen können. Nach Politikwissenschaftler Rudolf Wildenmann und Werner Kaltefilter ist diese Funktion die „ursprünglichste Funktion der Massenmedien“ auf welcher die weiteren Funktionen aufbauen (Wildenmann et.al, 1965, S. 15).
Das Interesse und die eigene Initiative der Menschen müssen nicht zwingend das Mitmachen oder Organisieren einer Demonstration sein, sondern können sich bereits in einem simplen Gespräch über politische Themen ausdrücken. Eine Aufgabe der Massenmedien ist es, die Menschen miteinander ins Gespräch zu bringen (vgl. Bpd c).
Insbesondere bei der Informationsfunktion sollte dem Bürger bewusst sein, dass die Realität erstens durch die Massenmedien überliefert wird, wo bereits Abweichungen durch subjektive Komponenten stattfinden können. Genauso muss man sich vor Augen führen, dass die Informationsvermittlung zweitens bei jedem individuellen Bürger unterschiedlich wirken kann, sodass durch eine unterschiedliche Wahrnehmung eine individuell neu geformte Realität entsteht. Die Wirklichkeit ist, wie bei Doelker erläutert, ein individuelles Konstrukt, welches bei den Bürgern durch die eigene Wahrnehmung entsteht. (Siehe S.6)
Die Informationsfunktion ist für jeden Menschen in einer Demokratie von Bedeutung. Sie unterteilt sich in eine soziale, politische, und ökonomische Funktion. Die soziale Funktion kann als Orientierung und Lebenshilfe sowie zur Integration in die Gesellschaft dienen, während die politische Funktion versucht, eine Öffentlichkeit herzustellen. Die ökonomische Funktion informiert die Bürger über Konsum- und Verbraucherinformationen (vgl. Bpd e).
Die Informationsfunktion ist eine unabdingbare Funktion der Medien innerhalb eines demokratischen Systems und liefert die Grundlage für die weiteren Funktionen der Massenmedien.
Die Meinungsbildungsfunktion lässt sich aus der Informationsfunktion ableiten und ist ebenso wie die Informationsfunktion von großer Bedeutung für die Demokratie. Die Bürger bilden sich durch die Massenmedien eine Meinung über diverse Themen, sodass sie diese bei Bedarf kundtun oder spätestens bei der nächsten Bundestagswahl berücksichtigen können. Die Meinungsbildungsfunktion gilt für alle Bürger gleichermaßen, sodass von den Massenmedien gefordert wird, den Meinungspluralismus in einer angemessenen Ausführung, d.h.: nicht in übertriebener Darstellung, aber auch nicht zu kurzer Ausführung, darzustellen. Das Ziel ist es, keine Minderheiten durch die Massenmedien auszuschließen oder nicht ausreichend zu berücksichtigen. Besonders schwierig für die Medien ist das richtige Maß an Engagement (vgl. Meyn, 1996, S. 13). Im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie wird deutlich, dass ein übersteigertes Engagement umstritten ist.
Das genannte Systemgedächtnis bezeichnet eine weitere Funktion der Massenmedien. Diese Funktion der Massenmedien liegt im Dirigieren der Selbstbeobachtung des Gesellschaftssystems (vgl. Luhmann, 2017, S. 118). Es wird dabei in Gesellschaft (das System) und Umwelt unterteilt. Die Massenmedien berichten universell und haben nicht den Anspruch, über objektspezifische Beobachtungen zu berichten (ebd).
Aus den beschriebenen Funktionen lassen sich Aufgaben und Vorgaben der Massenmedien ableiten, die zu verfolgen sind, um ihre öffentliche Arbeit vollziehen zu dürfen.
Ohne Anforderungen an die Massenmedien liefe die Demokratie Gefahr, dass über die Massenmedien Informationen verbreitet werden, die nicht der Richtigkeit entsprechen und dennoch an den Bürger gelangen.
Im Folgenden soll näher auf die Vorgaben der Massenmedien eingegangen werden und was diese bei ihrer Ausübung zu berücksichtigen haben.
2.3 Medienethik
Die Arbeit der Massenmedien geht aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Gesellschaft mit einigen Qualitätskriterien einher. Medien werden mutmaßlich immer Teil der öffentlichen Kommunikation sein und müssen sich daher einer moralischen Beurteilung stellen. Die Medienethik beschäftigt sich mit dem Handeln der Medien und „zeigt auf, wie Medien ihre kommunikativen Funktionen in einer für die individuelle Selbstkonstitution und das gesellschaftlich-politische Leben förderlichen Weisen erfüllen können“ (Hausmanninger, o.D.).
Des Weiteren ergänzt Medienwissenschaftler Christian Schicha, dass Werte und Normen erforderlich sind, „die eine Orientierung bieten, um dazu beizutragen, dass Medieninhalte sich an ethischen Standards orientieren“ (Schicha, 2019, S. 25). Schicha fügt hinzu, dass die Medienethik allerdings nicht denselben Bereich wie die journalistische Ethik übernimmt, da die Medienethik über den Sender hinaus geht und auch die Empfänger in eine ethische Verantwortung stellt (ebd.). Ausgehend von der Annahme, dass Journalisten eine ethische Verantwortung übernehmen, ist erkennbar, dass die Massenmedien unabhängig arbeiten und sich einer kritischen Reflexion unterstellen müssen, um den moralischen Ansprüchen gerecht zu werden (Schicha, 2019, S. 26).
Diese Unabhängigkeit soll unter anderem durch die Staatsferne gesichert werden. Die Staatsferne der Medien bedeutet, dass „dem Staat die Aufgabe obliegt, den Rundfunk vor staatlicher und sonstiger interessengebundener Einflussnahme zu schützen […]“ (Deutscher Bundestag, 2019, S. 5). Diese Staatsferne ist dem Grundprinzip der Objektivität zuzuordnen.
Das Prinzip der Objektivität soll den Bürger und somit den Empfänger der Nachrichten vor falschen Informationen schützen. Die Objektivität ist allerdings aufgrund der individuellen Realität jedes Bürgers nur in eingeschränkter Weise objektiv. Es handelt sich unabhängig von der Objektivität bei jedem Individuum um eine eigene subjektive Wahrheit. Das Prinzip verfolgt also nicht das Ziel, jeden Bürger gleichermaßen zu informieren, sondern lediglich die Unabhängigkeit der Massenmedien vom Staat zu gewährleisten (ebd.).
Die Objektivität soll durch Verifizierungspraktiken gewährleistet werden, sodass die zu berichtenden Informationen Überprüfungen standhalten und somit dem Prinzip der Richtigkeit zugeordnet werden können (vgl. Schicha, 2019, S. 42). Das Prinzip der Richtigkeit beschreibt, dass Medien sachlich korrekt und wahrheitsgemäß informieren und agieren müssen (ebd.).
Das dritte große Prinzip der Massenmedien stellt neben den Prinzipien der Objektivität und der Richtigkeit das Prinzip der Vollständigkeit dar, welches für die Massenmedien im Rahmen der Berichterstattung der Corona-Pandemie von besonderer Bedeutung ist. Eine Vollständigkeit suggeriert zusätzlich, dass alles berichtet werden müsste, was in kleinster Hinsicht relevant für die Bürger sein könnte. Müssten die Massenmedien in aller Komplexität über Themen berichten, da diese nur dann vollständig informieren würden, stünden diese vor einem nicht zu lösenden Problem (Schicha, 2019, S. 34). Die Fülle an Informationen würde sowohl die Journalisten als auch die Leser überfordern.
Journalistische Qualität zeichnet sich unter anderem durch Aktualität aus und ist geprägt von der Zeit, die benötigt wird, um zu berichten. Hierbei sind die drei genannten Prinzipien die Voraussetzung für journalistische Qualität. Schicha fasst die wichtigsten Gütekriterien zusammen und bezieht sich dabei auf Rager (2000) Neuberger und Kapern (2013) sowie Vogel et.al (2014):
Die Relevanz ist das Prinzip der Einordnung und Entscheidung, welche Themen und Informationen von gesellschaftlicher Bedeutung sind und somit berichtet werden müssen (Schicha, 2019, S. 42). Dabei folgen die Medien dem Prinzip der Vermittlung und stellen durch die Relevanz dar, dass die Themen von öffentlicher Bedeutung sind. Des Weiteren sind Ethische Standards bei jeder Berichterstattung zu berücksichtigen, da diese nicht zu verletzen sind, unabhängig davon, ob alle anderen Gütekriterien berücksichtigt werden. Das Prinzip der Vielfalt unterstützt den geforderten Pluralismus und fordert unterschiedliche Themengebiete, Ereignisse und Akteure (ebd.). Die Professionalität fordert vom Journalisten einerseits, dass dieser sein Handwerk des Schreibens beherrscht und andererseits die „faire und unparteiliche Aufarbeitung von Themen und Ereignissen“ berücksichtigt (ebd.).
Letztlich ist auch das Prinzip der Rechtmäßigkeit von großer Bedeutung. Es gilt die Achtung von geltenden Grundrechten sowie allgemeinen Gesetzen und rundfunkrechtlichen Bestimmungen. Hinzuzufügen ist das Gütekriterium der Verständlichkeit, das unter anderem von Luhmann gefordert wird. Diese ermöglicht es den Medien, einen möglichst großen Empfängerkreis herzustellen (Luhmann, 2017, S. 42). Des Weiteren muss zu den Aufgaben der Medien und somit der Journalisten ergänzt werden, dass diese verpflichtet sind, klar zwischen Werbung und Inhalt zu trennen sowie werbende Inhalte klar zu kennzeichnen (vgl. Presserat).
Ausgehend von den Aufgaben, Funktionen, Vorgaben und der ethischen Verantwortung wurde deutlich, dass die Massenmedien innerhalb der Gesellschaft von großer Bedeutung sind. Daher wird oft von den Medien als „vierte Gewalt“ gesprochen. Im weiteren Verlauf soll erläutert werden, ob die Massenmedien tatsächlich als vierte Gewalt zu bezeichnen sind und welchen einen Einfluss diese auf die Gesellschaft haben, bevor darauf eingegangen wird, welchen Einfluss die Medien als zusätzliche Gewalt auf die Corona-Pandemie hatten.
2.4 Sind die Medien als vierte Gewalt anzusehen?
Neben den drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) innerhalb des Staatssystems Deutschlands, welche die Demokratie und die Freiheit der Bürger sichern sollen, existiert eine weitere Macht, die als „vierte Gewalt“ bezeichnet wird: Die Massenmedien. Folglich soll erörtert werden, wie der Begriff der vierten Gewalt zustande kommt und ob dieser für die Medien zutreffend ist.
Ausgehend von einer institutionellen Trennung der Gewaltensysteme, um eine Willkür innerhalb des Systems zu vermeiden (vgl. Bpd c), dienen die Medien dem Gesellschaftssystem. Die Gewaltenteilung baut auf der Idee John Lockes auf und wurde von Montesquieu erweitert, sodass die moderne Gewaltenteilung bis in die heutige Gegenwart bestand hat (ebd.). Die Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (richterliche Gewalt) haben wichtige Aufgaben für das Staatssystem inne und sollen sich unter anderem gegenseitig kontrollieren (Schneider/ Toyka-Seid 2022).
Diese drei Staatsgewalten gehen der vierten Gewalt voraus und werden durch die vierte Gewalt ergänzt.
Der Autor und Journalist Wolfgang Michal hingegen ist der Ansicht, dass die Medien zwar ein Machtpotential besitzen, um der Rolle als vierte Gewalt gerecht zu werden, dieses allerdings nicht ausschöpfen. Er ist der Ansicht, dass die Medien zwar über Fehlentwicklungen und politische Geschehen berichten und informieren, aber dies keinerlei Auswirkung auf das Geschehen hat.
Michal verweist dabei beispielhaft auf die Wiki-Leaks-Enthüllungen, nach denen sich wenig bis nichts geändert hat und auf Steueroasen, die bis heute Bestand haben (Michal, 2014, S. 172). Michal kritisiert, dass die Journalisten und somit die Massenmedien zwar ihrer Arbeit nachgehen, informieren und kritisieren, allerdings ohne, dass sich etwas verändert. Ausgehend von dieser Argumentation fügt er hinzu, dass ohne eine erkennbare Wirkung nicht mehr von einer „Macht“ zu sprechen ist. Da keine Änderungen vollzogen werden, kommt er zu dem Entschluss, dass es keine vierte Gewalt gibt, „sondern nur Medien“ (ebd. S. 174).
Michal erfährt vom Journalisten und Autoren Frank Lübberding grundsätzlich Zustimmung, wobei dieser ergänzt, dass die Medien nur wichtig seien, weil sie „den Rohstoff für die Herstellung der Öffentlichkeit liefern“ (Lübberding, 2014, S. 176). Gemeint ist damit, dass die Medien den Bürgern Informationen liefern, damit diese sich eine eigene Meinung bilden können und somit in der Demokratie durch Wahlen und Abstimmungen einen politischen Einfluss ausüben können (Lübberding, 2014, S. 176). „Die Medien sind nur eine Krücke, um das alte Problem der Macht als demokratische Herrschaft zu lösen.“ (ebd. S. 177)
Ausgehend von diesem Zitat lässt sich generell von seiner zustimmenden Haltung gegenüber den machtlosen Medien dennoch davon ausgehen, dass die Medien einen großen Einfluss auf die Macht der Demokratie haben. Genau dies ist der Grund, weshalb die Massenmedien als vierte Gewalt anzusehen sind. Sie dienen den oben genannten Funktionen und können zwar Druck auf das politische System ausüben, aber die Intention zur Veränderung oder gar Verbesserung, haben die Massenmedien nicht. Ausführen lässt sich diese Argumentation anhand der Meinungsbildung während der Corona-Pandemie.
Dass vertrauliche Quellen einen großen Einfluss auf die Meinungsbildung der Bürger haben, ist für jeden verständlich. Genauso können diese allerdings auch einen negativen Einfluss verursachen, da eine (bewusste) Beeinflussung der Meinung innerhalb einer Bevölkerung nicht zu den Ethiken und Anforderungen der Massenmedien gehört. Ob diese Beeinflussung durch (bewusste) Auslassung von Informationen oder durch manipulierte Berichterstattung ermöglicht wird, ist nicht relevant, da eine beeinflusste Meinungsbildung nicht den Prinzipien der Medienethik entspricht.
Zwar kann den Argumenten von Michal und Lübberding eingeschränkt zugestimmt werden, aber es ist meiner Meinung nach zurecht von den Medien als „vierter Gewalt“ zu sprechen. Es trifft zu, dass die Informationsüberlieferung an die Bürger nicht (immer) mit einem veränderten Geschehen oder gar einer Verbesserung der politischen Lage einhergeht, aber das ist, wie bereits erwähnt, nicht die Aufgabe der Massenmedien.
Die Medien gehen ihrer Arbeit (größtenteils) pflicht- und verantwortungsbewusst nach und leisten daher einen wichtigen Beitrag zum Leben innerhalb der demokratischen Gesellschaft.
Zu ergänzen ist, dass den Medien selbst bei einer Beeinflussung der öffentlichen Meinung nicht ihre Bedeutung abgesprochen werden kann. Es kann lediglich diskutiert werden, ob der Begriff der vierten Gewalt in dem Sinne verfehlt wird, dass die Menschen entgegen der eigenen und freien Meinungsbildungsfunktion eine Meinung „aufgezwungen“ bekommen. Die Empfänger haben ebenfalls wie die Sender der Inhalte die Verantwortung, Informationen kritisch zu hinterfragen.
Ausgehend von dieser Argumentation ist zurecht von den Massenmedien als „vierter Gewalt“ zu sprechen. Wie erläutert übernehmen die Massenmedien keine offizielle staatliche Aufgabe. Dennoch dienen sie dem gesellschaftlichen System und haben die inoffizielle Berechtigung als „vierte Gewalt“ bezeichnet zu werden, nicht verloren.
Auf dieser Argumentation aufbauend beschäftigt sich das nächste Kapitel mit den Medien während der Covid-19 Pandemie und geht dabei, nach einer zeitlichen Einordnung der Pandemie, auf die veränderte Mediennutzung und Medienwirkung der Bürger ein, bevor die Berichterstattung genauer beleuchtet wird.
3. Medien in der Covid-19 Pandemie
3.1 Zeitliche Einordnung der Covid-19 Pandemie
Die folgende zeitliche Einordnung dient einem Überblick über die Corona-Pandemie im Jahr 2020. Hierbei wird zu Beginn Bezug auf die internationale Pandemiesituation genommen, bevor der Fokus auf Deutschlands Entwicklungen gelegt wird.
Die erste Corona-Meldung wurde in Deutschland am 31.12.2019 ausgestrahlt:
„Eine mysteriöse Lungenkrankheit ist in der zentralchinesischen Metropole Wuhan ausgebrochen. Bislang seien 27 Erkrankte infiziert worden, berichtete die Gesundheitskommission der Stadt. Gerüchten im Internet, es könnte sich um einen neuen Ausbruch der Lungenseuche Sars handeln, trat die ›Volkszeitung‹ (Chinas) entgegen. Die Gesundheitskommission berichtete, viele der Infektionen können auf den Besuch des Huanan-Fischmarktes von Wuhan zurückgeführt werden.
Die Erkrankten seien in Quarantäne unterbracht worden. Sieben seien in einem ernsten Zustand“ (Dpa 31.12.2019)
Zu Beginn der Corona-Pandemie erfuhr das Thema wenig Aufmerksamkeit, (Schreyer, 2020, S. 113) wohingegen es in China bereits zu Beginn große mediale Aufmerksamkeit erregte. In Wuhan hingegen wurden am 01.01.2020 mehre Menschen festgenommen, die falsche Informationen verbreiteten und somit „negative gesellschaftliche Auswirkungen“ verursachten (ebd., S. 114).
Bereits am 16.01.2020 stellte das Team um Virologe Dr. Christian Drosten, dessen Persönlichkeit noch symbolisch für die Pandemiebekämpfung wurde, einen PCR-Test vor, der eine Infektion mit dem Coronavirus nachweisen soll. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfahl die Tests daraufhin für alle Labore der Welt (ebd. S. 115). In den Medien erfuhr das Thema dennoch noch keine allzu große Aufmerksamkeit und sorgte nicht für eine besondere Aufregung innerhalb der Bevölkerung.
Am 20. Januar wurde erstmalig von dem neuartigen Virus in der Hauptausgabe der Tagesschau berichtet. Die Schlagzeile: „Massiver Anstieg von Corona Virus-Fällen. Es breitet sich überraschend schnell aus.“ (Tagesschau am 20.01.2020).
Dass 200 nachgewiesene Infektionen in drei Wochen als „schnell“ bezeichnet wird, bleibt umstritten. Drei Menschen sind in Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben, heißt es. Erstmalig gelangt die Information an die Bevölkerung, dass eine Übertragung von Mensch zu Mensch möglich ist (ebd.).
Ab dem 21. Januar 2020 häuften sich die Meldungen und es erschien erstmalig der „Coronavirus-Lagebericht“ der WHO, welcher seitdem täglich erschien.
Die Hopkins-Universität entwickelte ein Dashboard, welches zur Vorlage der Darstellungen der täglichen Corona Fall- und Todeszahlen wurde. Dieses Dashboard ist seitdem von fast allen Medien übernommen worden und wurde prägend für die Darstellung der Corona-Daten (Schreyer, 2020, S. 120).
Ende Januar gibt es erste Verdachtsfälle in den USA, Russland und Mexiko. Die Tagesschau berichtet im gleichen Zeitraum von einer Abriegelung Chinas, dem Lockdown und einem massiven Andrang auf Krankenhäuser in China (Tagesschau am 23.01.2020).
Die WHO sah weiterhin keine Notwendigkeit eines internationalen Notstandes. Leiter der Abteilung Nichtübertragbare Krankheiten und Gesundheitsförderung Dr. Gauden Galea bezeichnete den Lockdown Chinas als „beispiellose Abriegelung“, die es noch nie zuvor in einem solch großen Ausmaß gab (ebd.).
Am 25.01.2020 wurden erstmalig Corona-Infizierte in Europa bestätigt. Die ersten drei Fälle wurden in Frankreich gemeldet. Es wurde berichtet, dass China unter enormen Druck neue Krankenhäuser baute und die höchste Notfallstufe einberufen hat. Dr. Drosten sah bei dem Coronavirus Ähnlichkeiten zu einer SARS-Krankheit (Tagesschau am 25.01.2020). Die Vorerkrankungen traten medial in den Vordergrund in Verbindung mit den Todeszahlen, welche täglich stiegen. Die Vorerkrankungen machten die Krankheit gefährlich, womit der Grundstein für die spätere Priorisierung der Impfreihenfolge gelegt wurde. Der Infektiologe Christoph Spinner sagte, dass das Händewaschen und Schützen des Mundes und der Nase helfe (ebd.).
Mit der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie war es der Gesundheitsminister Spahn, der immer wieder in den Fokus der Medien rückte. Er bezeichnete beim Stand von sieben neu Infizierten (Schreyer, 2020, S. 128) den Zeitpunkt (26.01.2020) als „Beginn einer Corona-Epidemie in Deutschland“. Gesundheitsminister Spahn konnte die Gefahr des Virus nicht feststellen, während am 27.01.2020 der erste positive Fall in Deutschland vermeldet wurde (vgl. Deutsche Welle 2020a).
In den Medien wurden Ende Januar die leeren Straßen der Metropolen in China gezeigt und zusätzlich wird von einer steigenden Todesziffer berichtet (vgl. Tagesschau am 27.02.2020), während der Krisenstab tagte und drei Tage später am 30.01.2020 die WHO einen internationalen Gesundheitsnotstand ausrief, sodass nun alle Länder die positiven Fälle melden mussten (vgl. Deutsche Welle 2020a). Auf einer Pressekonferenz des Robert-Koch-Instituts (RKI) teilte Dr. Christian Drosten mit, dass Corona eine milde Erkrankung sei und Spahn ergänzt im gleichen Zeitraum, dass „Masken im Alltagsgebrauch nicht notwendig sind“ (vgl. ZDF 2022).
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- Sascha Grünjes (Author), 2022, Welchen Einfluss hatten die Medien auf die COVID-19 Pandemie? Medien als vierte Gewalt und ihre Auswirkungen auf die Meinungsbildung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1292477
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