In dieser Arbeit werden die verschiedenen Aspekte von Freiwilligkeit in der Familienmediation betrachtet. In der zweiten Aufgabe wird die Bedeutung von Emotionen betrachtet und auf ein Phasenmodell angewendet. In der dritten Aufgabe wird die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in eine Mediation diskutiert.
1. Freiwilligkeit
a.
Das Prinzip der Freiwilligkeit wird im Mediationsgesetz § 1 Abs. (1) zunächst als ein Merkmal der Mediation definiert. Hier wird die Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren definiert, bei dem die Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben. In § 2 Abs. (2) ist die Pflicht des Mediators1 verankert, die freiwillige Teilnahme an der Mediation zu sichern, indem er sicherstellt, dass alle Beteiligten die Prinzipien und den Ablauf verstanden haben. § 2 Abs. (5) regelt die Möglichkeiten zur Beendigung des Verfahrens der Parteien und durch den Mediator. Entwickelt der Mediator den Eindruck, dass die Beteiligten nicht (mehr) in der Lage sind, eigenverantwortlich zu handeln und/ oder zu kommunizieren, so sollte er das Verfahren abbrechen. Die Beteiligten selbst können die Mediation zu jeder Zeit, ohne Nennung von Gründen und ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, beenden.
b.
Freiwilligkeit kann als Bereitwilligkeit definiert werden. Bereitwilligkeit bedeutet in diesem Fall, dass die Medianden bereit sind, sich zunächst auf das Verfahren der Mediation einzulassen.2 Freiwilligkeit/Bereitwilligkeit wird darin zunächst grundgelegt, dass die Medianden sich für die Durchführung der Mediation ohne Zwang von außen entscheiden. Im Verlaufe des Verfahrens kann diese Entscheidung jederzeit revidiert werden und die Mediation sanktionsfrei beendet werden.3 Freiwilligkeit bedeutet folglich: Die Medianden sind zu jeder Sekunde der Mediation willig an dieser teilzunehmen und ihren Lösungsprozess mit der Vermittlung des Mediators zu gestalten. Sie haben jederzeit die Chance, die Mediation ohne Konsequenzen zu beenden. Der Aspekt der Bereitwilligkeit kann aus emotionspsychologsicher Sicht begründet werden. Konfliktbeteiligte benötigen einen extrinsischen Impuls zur Inanspruchnahme professioneller Hilfe. Ihnen fehlt in der Konfliktsituation die Vorstellung, dass professionelle Hilfe, in diesem Fall eine Mediation, die Verständigung und Vermittlung fördern könnte. Vertretbar ist dieses Vorgehen im Sinne der Freiwilligkeit, da die mediative Arbeit so angelegt ist, dass in jedem Moment des Prozesses angestrebt wird, die Grundbedürfnisse der Medianden in angemessener Weise zu berücksichtigen.4 Dieses wichtige Element der mediativen Arbeit fördert die Freiwilligkeit bzw. den Prozess, in dem die Bereitwilligkeit zur Freiwilligkeit wird.
Die Mediationsbereitschaft ist gegeben, wenn alle Medianden das Ziel verfolgen, gemeinsam mit der Vermittlung des Mediators, eine einvernehmliche, konsensuale und interessenorientierte Lösung zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang steht das Vermögen der Medianden, eigenverantwortlich zu handeln, sich entsprechend artikulieren zu können und auch die Bereitschaft, Verantwortung für den Lösungsprozess und die Lösung zu übernehmen.5 Dieses setzt voraus, dass die Medianden eine Lösung des Konfliktes wollen und die Bedeutung einer konstruktiven und eigenverantwortlichen Konfliktbearbeitung verstehen.6 Liegen hier Einschränkungen aufgrund von Erkrankungen, Kognition, Sucht o.ä. vor, so liegt es nahe, dass die potenziellen Medianden in ihrem Willen und Wollen eingeschränkt sind und nicht (mehr) vollständig Herr ihres Bewusstseins sind. So bedeutet dies, dass die Bereitwilligkeit nicht gegeben sein kann und der Mediator diese Mediation abbrechen oder ablehnen muss.
Unter § 2 Abs. (2) MedG ist verankert, dass der Mediator sich über die freiwillige Teilnahme an der Mediation vergewissert. Dieses ist von großer Bedeutung, wenn ein offensichtliches Machtgefälle vorliegt. In diesem Fall sollte der Mediator die Freiwilligkeit besonders sorgsam und achtsam prüfen und sicherstellen, dass das Machtungleichgewicht ausgeglichen werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind die Bedingungen für eine Mediation nicht erfüllt, da hier die Freiwilligkeit einer Partei durch äußere Zwänge eingeschränkt ist. Dieses ist der Fall, wenn eine Partei so überlegen ist, dass sie die Verhandlungskonditionen bestimmen kann.7
Verstrickungen, die die Freiwilligkeit begrenzen können, sind besonders achtsam zu betrachten und zu prüfen. Hierbei handelt es sich um Abhängigkeiten der Parteien zueinander und im weiteren Umfeld. Hier gilt es, die Art der Beziehung zu analysieren. Besteht eine wirtschaftliche oder psychische Abhängigkeit zwischen den Parteien?8 Steht eine der Parteien aufgrund dieser Abhängigkeit unter äußerem Druck? Stehen die Parteien möglicherweise in Abhängigkeit zu anderen Personen, die von der Konfliktlösung profitieren oder einen Nachteil haben?9 Eine wirtschaftliche Abhängigkeit ist beispielsweise immer gegeben, wenn ein Arbeitgeber eine Mediation ansetzt. Der Arbeitnehmer hat zwar faktisch die Möglichkeit, die Mediation abzulehnen, jedoch kann angenommen werden, dass in diesem Fall andere Konsequenzen folgen würden, die bis hin zu einem Verlust vom Arbeitsplatz gehen könnten. Freiwilligkeit ist in diesem Fall besonders sensibel unter dem Begriff der Bereitwilligkeit zu prüfen. Allgemein kann festgehalten werden, dass die Freiwilligkeit besonders zu prüfen ist, wenn der Initiator der Mediation kein Teilnehmer der Mediation ist. Bei allen Situationen und Konstellationen in einer Mediation, die eine Begrenzung der Freiwilligkeit offenbaren oder erahnen lassen, sollte dieses offen vom Mediator thematisiert werden, um sicherzustellen, dass die Teilnahme nach wie vor auf freiwilliger, bereitwilliger Basis erfolgt. Dieser Aspekt von Freiwilligkeit lässt sich auf den vorliegenden Fall von Marina und ihren Eltern übertragen. Sie setzt voraus, dass die Eltern eine Mediationsvereinbarung vorlegen können, damit diese zur Hochzeit kommen dürfen. Damit entsteht ein Druck von außen auf die geschiedenen Eltern, sofern diese das gemeinsame Interesse verfolgen, dass beide zu der Hochzeit kommen dürfen. Sofern ein Elternteil dieses Interesse nicht verfolgt, besteht keine Notwendigkeit an der Mediation teilzunehmen. Verfolgt er das Interesse zu kommen, ist es notwendig, dass er sich zunächst auf die Mediation einlässt und damit wäre der Aspekt der Freiwilligkeit im Sinne der Bereitwilligkeit gegeben. Als weiterer Aspekt kommt in diesem Fall dazu, dass die Ergebnisoffenheit gegeben ist und die Freiwilligkeit/ Bereitwilligkeit sich auf das Gestalten einer konsensualen Lösung bezieht.
Der Mediator hat durch die Gestaltung des Verfahrens die Möglichkeit Einfluss auf die Bereitwilligkeit der Medianden zu nehmen. In der Zusammenarbeit mit Medianden, die zunächst kritischer sind, sich dennoch versuchen auf die Mediation einzulassen, kann er versuchen durch seine innere Haltung und seine Gestaltung des Verfahrens, indem er beispielsweise nachfragt, was die Medianden benötigen, um sich auf das Verfahren einlassen zu können, die Bereitwilligkeit zu fördern. Dieses ist vereinbar mit dem Grundsatz der Eigenverantwortung, da der Mediator durch das Erschaffen des äußeren Rahmens die Freiwilligkeit fördert. Auch im vorliegenden Fall wären Interventionen zur Förderung der Bereitwilligkeit denkbar.
Wird eine Mediation gerichtlich angeordnet, so ist das vereinbar mit dem Grundprinzip der Freiwilligkeit, da die Möglichkeit besteht, die Mediation jederzeit zu beenden.10
2. Die Bedeutung der Emotionen
a.
Emotionen nehmen in einem transformativen Ansatz der Mediation eine bedeutungsvolle Funktion ein. Emotionen treten aus unserem Inneren an die Oberfläche und resultieren aus unerfüllten, physischen, seelischen und geistigen Bedürfnissen, die zunächst verborgen bleiben. Sichtbar ist zunächst nur das Verhalten einer Person. Daraus ergibt sich, dass sie eine wichtige Ressource in der Konfliktbearbeitung darstellen, da sie uns zu unseren Bedürfnissen führen.11 Es gilt festzuhalten, dass immer ein Zusammenhang zwischen der emotionalen Relevanz und der persönlichen Bedeutung besteht. Dementsprechend ist zu beachten, dass sich hinter der auftretenden Emotion etwas verbirgt, dass einen Teil des Konfliktes darstellt und daher tiefgründig betrachtet werden muss.12 Das Bewusstsein über die Bedürfnisse und die Erfüllung stellen einen Schlüssel zur nachhaltigen Konfliktklärung dar.
Die Identifikation der Beteiligten mit ihrer Position wirkt bei der Entwicklung eines Konfliktes konfliktfördernd. Die Beteiligten fühlen sich auf der persönlichen Ebene angegriffen, wenn die andere Partei den Standpunkt des anderen kritisiert.13 Resultierend daraus, verharren die Beteiligten immer weiter in ihren Positionen. Diese Verhärtung führt sie unbewusst in den Kampfmodus, da sie ihre tiefliegenden Bedürfnisse als gefährdet erleben. Die Beteiligten befinden sich unbewusst im Überlebensmodus, der gekennzeichnet ist, von Angriff und Verteidigung und aus den Grundemotionen Wut, Angst und Niedergeschlagenheit entsteht.14
Die Medianden sind sich der Emotion und der damit verknüpften Bedeutung, ihren Bedürfnissen, Motiven, Interessen oder Antreibern nicht bewusst. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Emotionen als solche wahrzunehmen und zu benennen, um dann herauszuarbeiten, aus welchen unerfüllten Bedürfnissen diese resultieren. Dieser Teil ist essenziell für die dritte Phase, in der die Parteien zuerst die Selbstklärung erleben.
Emotionen werden durch unbewusste und nicht beeinflussbare psychische und neuronale Strukturen gelenkt. Daraus ergibt sich, dass sie einfach auftreten, ohne dass wir Einfluss nehmen können.15 Unsere Gefühle haben jedoch Einfluss auf unser Denken und Handeln. So lassen negative Gefühle wie o. g. Angst oder Wut negative Gedanken entstehen. Hier setzt der transformative Gedanke der Mediation an. Vereinfacht dargestellt bedeutet das: Die negativen Gefühle entstehen, weil ein Bedürfnis nicht befriedigt ist. Damit negative Gefühle in positive Gefühle transformiert werden können, müssen diese zuerst wahrgenommen und benannt werden.
Im Konflikt ist das Gefühlserleben deformiert. Es werden nur noch einseitige Gefühle erlebt, was zur Folge hat, dass die Konfliktbeteiligten in ihren negativen Gefühlsempfindungen feststecken. Das sogenannte „Wechselbad“ der Gefühle kann nicht mehr erlebt werden, die Konfliktbeteiligten werden nach innen zunehmend empfindlicher, ihre Empathiefähigkeit geht verloren und dadurch geht die Verbindung zu anderen Lebewesen, insbesondere Menschen, verloren.16 Dieses einseitige Gefühlserleben führt im Unbewussten zu Abwehrmechanismen, die verhindern, dass Handlungen und Verhaltensweisen nur noch so wahrgenommen werden, dass sie in das sich bereits entwickelte, negative Bild passen.17 Dieser Prozess läuft im Unbewussten ab und hat demnach die Konsequenz, dass die Konfliktbeteiligten es nicht bewusst wahrnehmen können. Der Mediator, als eine dritte, neutrale Person, kann diese Emotionen wahrnehmen, wertschätzen, akzeptieren und benennen und den Medianden durch geeignete Fragetechniken und Kommunikationsmethoden bewusst machen. Wichtig ist, dass die negativen Gefühle zugelassen und verstanden werden und als Ressource genutzt werden. Die negativen Gefühle führen zu den unerfüllten Bedürfnissen der Medianden und stellen damit den Kern der transformativen Mediation dar.
b.
In der folgenden Ausführung wird der Umgang des Mediators mit starken Emotionen betrachtet. Um mit starken Emotionen ressourcenorientiert zu arbeiten, ist es hilfreich zu verstehen, woher diese resultieren, um entsprechende Erkenntnisse in der praktischen Umsetzung zu berücksichtigen. Dementsprechend soll zuerst dargestellt werden, wie diese entstehen.
Unser Unbewusstes beeinflusst unsere Wahrnehmung, unsere Handlungen, unsere Kognition und unsere innere Befindlichkeit. Emotionen entstehen in verschiedenen Bereichen in unserem Gehirn. Im Hippocampus entstehen die sogenannten bindungszentrierten Emotionen. Bindungsbezogene Emotionen entstehen aus dem Erleben sozialer Bindungen. Diese sogenannten bindungsbezogenen Emotionen können als Freude, Glück, bewegt sein oder auch berührt sein erlebt werden. Soziale Bindungen können unabhängig von Rollen oder Normen entstehen.18
In unserem Unbewussten entstehen starke Emotionen, wenn wir unsere Grundbedürfnisse als bedroht empfinden. Dieses ist evolutionär begründet und sicherte das Überleben. Diese Emotionen des Unbewussten in Situationen, die als Gefahr wahrgenommen werden, hat zur Folge, dass die bindungsbezogenen Emotionen runtergefahren werden.19 Zur Veranschaulichung soll hier die Begegnung mit dem Säbelzahntiger in vorangegangenen Zeiten angeführt werden. Angenommen eine Familie verbrachte eine friedvolle Zeit gemeinsam am Lagerfeuer. Dabei erlebten die Familienmitglieder Freude, Glück und Verbundenheit. Wenn plötzlich ein Säbelzahntiger auftauchte, fürchtete die Familie um ihr Leben. Ihr Bedürfnis nach Sicherheit war in Gefahr. Das Unbewusste hatte schlagartig aus einem Affekt die Emotion der Angst aufkommen lassen, welche in diesem Fall notwendig war und das Überleben sicherte. Der Körper befand sich im Angstzustand, um der Gefahr auszuweichen und nahm nur noch lebensbedrohliche Anzeichen in der Umgebung wahr. Der Körper befand sich im Überlebensmodus. Da dieser Gefahrenmodus oder Überlebensmodus evolutionsbedingt in uns ist, kommt ihm im Konflikt eine wesentliche Bedeutung zu.
Die Affektlogik oder „Logik des Irrationalen“ manifestiert sich bei den Affekten des Unbewussten. So laufen die Wutlogik, Angstlogik, Schuldlogik, Sorgelogik, Hasslogik, Ablehnungslogik und Rachelogik, etc. nach dem gleichen Muster ab. Bei Wut beispielsweise filtert das Unbewusste die Wahrnehmung so weit, dass nur noch das Störende an dem Gegenüber gesehen werden kann. Informationen, die diesem manifesten Bild widersprechen, können nicht mehr als solche wahrgenommen werden. Sie können wahrgenommen werden, werden folglich jedoch anders bewertet und möglichweise fehlinterpretiert. Als Folge entstehen körperliche Reaktionen, die die Wut ausdrücken.20 Dieser schleichende, unbewusste Prozess setzt sich im Konfliktgeschehen fort und hat zur Folge, dass klares Denken und bewertungsfreies Wahrnehmen nicht mehr möglich sind. Die Konfliktbeteiligten befinden sich in einer anhaltenden Gefahrensituation. Als Konsequenz folgt, dass die Aktivität im Hippocampus heruntergefahren bleibt und bindungszentrierte Emotionen nicht mehr entstehen können. Somit ist Mitgefühl, Freude und Glück unmöglich. Abhängig davon, wie weit ein Konflikt bereits eskaliert ist und wie die Beteiligten die Eskalation subjektiv empfinden, geht demnach hervor, dass starke Emotionen in der Mediation auftreten können.
Eine Möglichkeit mit starken Emotionen in der Mediation umzugehen, stellt das strukturierte Verfahren selbst dar. Durch die äußere Struktur und das Vereinbaren von Regeln, wird den Medianden ein Rahmen geschaffen, der Klarheit über den Ablauf und damit Sicherheit bietet. Eine Visualisierung über die Phasen des Verfahrens schafft zusätzliche Sicherheit.21
Ebenso stellt der Aufbau einer mediativen Allianz einen wichtigen Faktor in diesem Zusammenhang dar. Dabei spielt die Person des Mediators eine entscheidende Rolle. Die Akzeptanz und Anerkennung des Mediators schafft eine soziale Bindung zwischen den Medianden und Mediator. In der jeweiligen Beziehung Mediand/Mediator entsteht Vertrauen. Vertrauen bildet die Grundlage sozialer Beziehungen. Durch das Erleben von Vertrauen mit dem Mediator können diese im System für bindungszentrierte Emotionen wieder entstehen. Diese Emotionen wirken bei der triadischen Kommunikation und werden gefördert. Gelingt es dem Mediator nicht, Vertrauen zu den Medianden aufzubauen, ist der Umgang mit starken Emotionen problematisch, da möglichweise der Mediator als parteiisch wahrgenommen wird und mit in die „Logik des Irrationalen“ gerät. Bei mangelndem Vertrauen besteht die Gefahr, dass das Verhalten des Mediators ebenso als bedrohlich eingestuft wird. In diesem Fall können die starken Emotionen nicht als Ressource dienen. Daher wäre es sinnvoll, diese Wahrnehmung als Mediator zu thematisieren, z. B. wie folgt: „Sie wirken gerade sehr empört oder auch wütend auf mich. Liegt es möglichweise daran, dass ich Sie an die vereinbarten Regeln erinnert habe?“ Im Abschluss wäre es wichtig, ehrlich nachzufragen, was der Mediand von mir als Mediator benötigt, um weiterhin mitarbeiten zu können. Insbesondere im Umgang mit Emotionen, haben die Achtsamkeit und die Präsenz im gegenwärtigen Moment eine elementare Rolle. Dadurch schafft der Mediator in seinem Inneren eine Haltung, die es ermöglicht, die Bedürfnisse hinter den Emotionen zu hören.22
Aus den Erkenntnissen geht hervor, dass die starken Emotionen aus den Affekten des Unbewussten resultieren. Um dieses Muster zu durchbrechen, ist es notwendig, dass der Mediator die Emotionen wahrnimmt, benennt und wertschätzend das sich dahinter versteckende Bedürfnis erfragt. Hierbei kann der Mediator z. B. die Gewaltfreie Kommunikation verwenden. Ein möglicher Umgang mit starken Emotionen unter Nutzung der Gewaltfreien Kommunikation könnte so aussehen: Zuerst beobachtet der Mediator und nimmt wertfrei wahr. Im nächsten Schritt macht er sich das wahrgenommene Gefühl klar und verbalisiert es. Er bildet eine Hypothese, mit welchem Bedürfnis dieses Gefühl verknüpft ist und erfragt dieses bei den Medianden.23
[...]
1 Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit werden im laufenden Text männliche Bezeichnungen verwendet, die selbstverständlich die weiblichen Bezeichnungen miteinschließen sollen.
2 vgl. Duss- von- Werdt, Joseph: Systemische Einführung in die Mediation, S.48
3 vgl. Ponschab, Reiner: Mediation und Litigation, S.50
4 vgl. Kaiser, Peter; Gabler, Andrej Marc; Lohmann, Felix; Meins, Katrin: Emotionen im Konflikt- Wirkfaktoren in der Mediation, in: Fischer/ Unberath: Grundlagen und Methoden der Mediation, S. 53
5 vgl. Ade, Juliane; Alexander, Nadja: Mediation und Recht, S.29
6 vgl. Hinrichs, Ulrike: Praxishandbuch Mediationsgesetz, S.40
7 vgl. Kracht, Stefan: Aufgaben des Mediators, S.49
8 vgl. Ade, Alexander: Mediation und Recht, S.22
9 vgl. Hinrichs: Praxishandbuch Mediationsgesetz, S.41
10 vgl. Hinrichs: Praxishandbuch Mediationsgesetz, S.41
11 vgl. Rosenberg, Marshall B.: Gewaltfreie Kommunikation, Eine Sprache des Lebens, S. 97ff
12 vgl. Kaiser, Gabler, Lohmann, Meins: Emotionen im Konflikt- Wirkfaktoren in der Mediation, in: Fischer/ Unberath: Grundlagen und Methoden der Mediation, S. 54
13 vgl. Kaiser, Gabler, Lohmann, Meins: Emotionen im Konflikt- Wirkfaktoren in der Mediation, in: Fischer/ Unberath: Grundlagen und Methoden der Mediation, S. 43
14 vgl. Ballreich, Rudi; Glasl, Friedrich: Mediation in Bewegung, S. 40ff
15 vgl. Kaiser, Gabler, Lohmann, Meins: Emotionen im Konflikt- Wirkfaktoren in der Mediation, in: Fischer/ Unberath: Grundlagen und Methoden der Mediation, S. 48
16 vgl. Ballreich, Glasl: Mediation in Bewegung, S. 26f
17 vgl. Kaiser, Gabler, Lohmann, Meins: Emotionen im Konflikt- Wirkfaktoren in der Mediation, in: Fischer/ Unberath: Grundlagen und Methoden der Mediation, S. 47
18 vgl. Koelsch, Stefan: Emotionen im Konflikt- Neurobiologische Grundlagen, in: in: Fischer/ Unberath: Grundlagen und Methoden der Mediation, S. 26ff
19 vgl. Koelsch: Emotionen im Konflikt- Neurobiologische Grundlagen, in: in: Fischer/ Unberath: Grundlagen und Methoden der Mediation, S. 28
20 vgl. Koelsch: Emotionen im Konflikt- Neurobiologische Grundlagen, in: in: Fischer/ Unberath: Grundlagen und Methoden der Mediation, S. 26f
21 vgl. Koelsch: Emotionen im Konflikt- Neurobiologische Grundlagen, in: in: Fischer/ Unberath: Grundlagen und Methoden der Mediation, S. 34
22 vgl. Rosenberg: Gewaltfreie Kommunikation, Eine Sprache des Lebens, S. 168
23 vgl. Rosenberg: Gewaltfreie Kommunikation, Eine Sprache des Lebens, S. 153
- Quote paper
- Tina Kylau (Author), 2022, Familienmediation. Aspekte der Freiwilligkeit, Bedeutung der Emotionen und Einbeziehung Minderjähriger, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1289893
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