Am 1. Januar 1999 wurden die Wechselkurse der Landeswährungen der an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) teilnehmenden Ländern gegenüber dem Euro festgelegt. Damit wurde die dritte und letzte Stufe der EWWU eingeleitet. Diese dritte Stufe stellt die Umstellung der nationalen Währungen auf eine neue, gemeinsame europäische Währung, den EURO dar.
Jedoch nicht alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) nehmen an dieser dritten Stufe der europäischen Währungsunion teil, wie auf dem Europäischen Gipfel in Brüssel Anfang Mai 1998 entschieden wurde. So verfehlte Griechenland die im Vertrag von Maastricht niedergelegten Bedingungen für den Beitritt (Konvergenzkriterien), Dänemark und Großbritannien hatten von ihrer Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht, der Währungsunion nicht beizutreten und Schweden hat sich vorbehalten, erst zu einem späteren Zeitpunkt an dem Europäischen Währungssystem teilzunehmen1. Demnach nehmen an der Europäischen Währungsunion die folgenden Staaten teil: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. ORGANISATION DES EUROPÄISCHEN SYSTEMS DER ZENTRALBANKEN
3. KONZEPTION DER GELDPOLITISCHEN STRATEGIE DES ESZB
4. INSTRUMENTARIUM DES ESZB
4.1 Offenmarktpolitik
4.2 Ständige Fazilitäten
4.3 Mindestreservepolitik
5. SCHLUßWORT
6. LITERATUTVERZEICHNIS
1. Einleitung
Am 1. Januar 1999 wurden die Wechselkurse der Landeswährungen der an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) teilnehmenden Ländern gegenüber dem Euro festgelegt. Damit wurde die dritte und letzte Stufe der EWWU eingeleitet. Diese dritte Stufe stellt die Umstellung der nationalen Währungen auf eine neue, gemeinsame europäische Währung, den EURO dar.
Jedoch nicht alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) nehmen an dieser dritten Stufe der europäischen Währungsunion teil, wie auf dem Europäischen Gipfel in Brüssel Anfang Mai 1998 entschieden wurde. So verfehlte Griechenland die im Vertrag von Maastricht niedergelegten Bedingungen für den Beitritt (Konvergenzkriterien), Dänemark und Großbritannien hatten von ihrer Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht, der Währungsunion nicht beizutreten und Schweden hat sich vorbehalten, erst zu einem späteren Zeitpunkt an dem Europäischen Währungssystem teilzunehmen1. Demnach nehmen an der Europäischen Währungsunion die folgenden Staaten teil: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.
Nach den in der ersten und zweiten Stufe der EWWU vom Europäischen Währungsinstitut geleisteten Vorarbeiten wurde mit Beginn der dritten Stufe die Verantwortung über das Gelingen der EWWU vom EWI an das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) übergeben. Ebenso ging die Geldhoheit von den nationalen Notenbanken an das ESZB über.
Im folgenden wird eingehend darauf eingegangen, wie das System der Europäische Zentralbank (EZB) und den ihr untergeordneten nationalen Zentralbanken (nationale Notenbanken) ausgestaltet und organisiert wurde, was seine Aufgaben sind und mit welchen Instrumenten es zur Bewältigung seiner Aufgaben ausgestattet wurde.
2. Organisation des Europäischen Systems der Zentralbanken
Das Europäische System der Zentralbanken besteht aus der Europäischen Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main und den nationalen Zentralbanken der einzelnen Teilnehmerstaaten der Währungsunion. Diese föderale Struktur entspricht dem ehemaligen deutschen Zentralbanksystem in dem die Deutsche Bundesbank als Zentralorgan und die Landeszentralbanken als ausführende Organe dienten. Im Europäische System übernimmt die EZB die Rolle des Entscheidungsorgans und die nationale Notenbanken sind die ausführenden Organe.
Überhaupt ist das ESZB sowohl in der Organisation, in der Ausgestaltung der geldpolitischen Konzeption als auch im zur Verfügung stehenden Instrumentarium sehr stark an der Deutschen Bundesbank orientiert.
Das oberste Gremium innerhalb des ESZB ist das Direktorium2. Es besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern, die allesamt in Währungs- und Bankfragen anerkannte und erfahrene Persönlichkeiten sein müssen. Die Mitglieder des Direktoriums werden von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten auf Empfehlung des Europäischen Rates einvernehmlich ernannt.
Als erster Präsident der EZB wurde am 25. Mai 1998 der Niederländer Wim F. Duisenberg ernannt. Otmar Issing ist das einzige deutsche Mitglied im Direktorium.
Die Hauptaufgaben des Direktoriums sind, die „Geldpolitik gemäß den Leitlinien und Entscheidungen des ESZB- Rates auszuführen und hierzu den nationalen Zentralbanken die erforderlichen Weisungen zu erteilen“ (aus der Pressemitteilung der EZB vom 9.Juni 1998, S 20).
Der EZB-Rat besteht aus sämtlichen Mitgliedern des Direktotiums und den Präsidenten der nationale Notenbanken, die an der Währungsunion teilnehmen. Die Aufgaben des EZB- Rates sind: „die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen, gegebenenfalls einschließlich von Entscheidungen in bezug auf geldpolitische Zwischenziele, Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im ESZB, und die für ihre Ausführung notwendigen Leitlinien zu erlassen“ (aus der Pressemitteilung der EZB vom 9.Juni 1998, S 25).
Bei Ratsentscheidungen besitzt jedes Mitglied eine gleichberechtige Stimme, wobei die Entscheidungen mit einfacher Mehrheit zu treffen sind. Bei Entscheidungen bezüglich der Gewinnverteilung, Kapitalausstattung und Festlegung von Mindestreserven besteht ein gewichtetes Stimmrecht, das sich nach dem Kapitalanteil der jeweiligen Notenbank an der EZB richtet.
Das ESZB ist ein unabhängiges System. D.h., daß weder Organe und Einrichtungen der EU, noch die Regierungen der Mitgliedsstaaten die Mitglieder der Beschlußorgane des ESZB zu beeinflussen. Im Gegenzug dürfen natürlich die Mitglieder der Beschlußorgane keine Weisungen von externen Stellen einholen oder entgegennehmen. Um seine politische Unabhängigkeit deutlich zu machen, darf das ESZB außerdem keine Kredite an die Haushalte der einzelnen Mitgliesstaaten vergeben.
Das ESZB untersteht einer Veröffentlichungspflicht, d. h. es müssen alle vom EZB-Rat oder dem Direktorium getroffenen Entscheidungen der Öffentlichkeit bekannnt gemacht werden. So muß das Direktorium bzw. der EZB-Rat jede Entscheidung gut begründen um der öffentlichen Meinung anderer Finanz- und Wirtschaftsexperten stand zu halten und nicht in Erklärungsnot zu kommen.
3. Konzeption der geldpolitischen Strategie des ESZB
Mit Beginn der am 1.1.99 eingeleiteten dritten Stufe der Währungsunion wurde die Geldhoheit von den nationalen Zentralbanken an die Europäische Zentralbank abgegeben. Es ist nun an der ESZB, die Geldpolitik im Sinne des Maastrichter Vertrags und zum Wohle der Gemeinschaft zu vollführen.
Die Hauptaufgaben des ESZB sind, die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen, die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten zu halten und zu verwalten, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern und Devisengeschäfte durchzuführen, wie in Artikel 3 der ESZB-Satzung steht3.
Bei der Erfüllung dieser Aufgaben muß jedoch die Berücksichtigung des obersten Zieles der Gewährleistung der Preisniveaustabilität Rechnung getragen werden. Wie schon im Vertrag von Maastricht4, als auch in Artikel 105 der ESZB-Satzung manifestiert wurde5, muß das vorrangige Ziel des ESZB die Gewährleistung der Preistabilität im Euro-Währungsraum sein. Solange die Preisstabilität nicht gefährdet ist, kann das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU unterstützen. Dies geschah, als der EZB-Rat am 8. April 1999 festlegte, die Leitzinssätze zu senken.
Die Festlegung des Stabilitätsziel scheint sehr sinnvoll, denn „Jahrzehnte praktischer Erfahrungen und umfangreiche empirische voklswirtschaftliche Studien“ bestätigen den Glauben,“daß eine Geldpolitik , die Preisstabilität glaubhaft und dauerhaft gewährleistet, den besten gesamtwirtschaftlichen Beitrag zur Verbesserung der Konjunkturaussichten und Hebung des Lebensstandards erbringt“ (aus EZB Monatsbericht Januar 99, S. 44). Desweiteren ist ein im Inneren stabiler Geldwert eine notwendige Voraussetzung dafür, daß der Euro nach Außen hin zu einer anerkannten Transaktions-, Anlage- und Reservewährung wird.
Da das Ziel der Preisstabilität nicht eindeutig auszulegen ist, wurde es quantitativ festgelegt durch die konkrete Definition der Preisniveaustabilität als mittelfristiger Anstieg des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von weniger als 2% im gesamten Euro- Währungsgebiet gegenüber dem Vorjahr6.
An diesem Punkt stellte sich die Frage, mit welcher geldpolitischen Strategie dieses Ziel am besten zu erreichen sei, denn in den einzelnen Mitgliedsstaaten wurden vor Beginn der EWWU die unterschiedlichsten geldpolitischen Strategien verfolgt. Deutschland, Griechenland, Frankreich und Italien bevorzugten eine Geldmengensteuerung, während Spanien, Finnland, Schweden und Großbritannien seit einigen Jahren das direkte Inflationsziel (Inflation targeting) verfolgen und die Niederlande und Österreich sich an der DM als Ankerwährung im Rahmen des Wechselkurszieles orientierten7.
Die konkrete Ausgestaltung der geldpolitischen Strategie wurde im Dezember 1998 vom EZB-Rat festgelegt und ist sehr stark an der bisherigen deutschen Strategie orientiert (wie auch das Instrumentarium des ESZB, siehe unten). Als Hauptelemente der geldpolitischen Strategie wurden zum einen die Geldmengensteuerung und zum anderen die Beobachtung eines breites Spektrums monetärer und allgemeiner Wirtschaftsdaten festgelegt8.
Hierbei ließ man der Geldmenge eine herausragende Rolle zukommen und machte sie somit zur vorrangigen Zielgröße zur Einhaltung und Überprüfung der Preisstabilität. Eine Voraussetzung für die Wahl der Strategie der geldpolitischen Strategie war, daß die Notenbank mit ihrer Geldpolitik an eine Strategie gebunden sein soll, was sie unmittelbar und schnell beeinflussen kann und deren Wirkung sehr schnell festgestellt werden kann9.
Diese Voraussetzungen sind mit der Geldmengensteuerung sehr gut gegeben, da durch sie dem Geldmarkt (über die Schlüsselrolle der Banken) unmittelbar Liqidität entzogen bzw. eingeflößt werden kann (siehe „Instrumentarium ...“) und dies nach Friedmann im direkten Zusammenhang zur Inflationsrate steht. Außerdem steht die EZB durch die direkte Veränderung der Geldmenge öffentlich in der Pflicht, das Geldmengenziel sorgfältig zu begründen und Zielverfehlungen glaubwürdig zu rechtfertigen.
Die herausragende Rolle der Geldmenge kommt zum einen durch die konkrete Festlegung eines Referenzwertes (kein Zielkorridor wie die Deutsche Bundesbank) und zum anderen durch die ständige Beobachtung der tatsächlichen Geldmengenentwicklung zum Ausdruck.
[...]
1 vgl. Jahresgutachten des Sachverständigenrats 1998/99, S165
2 vgl. Pressemitteilung vom 9. Juni 1998, S. 20
3 vgl. Pressemitteilung vom 9. Juni 1998, S. 22
4 vgl. Wisu 2/99, S. 180
5 vgl. EZB Monatsbericht Januar 1999, S. 43
6 vgl. WISU 2/99, S. 180
7 vgl. WISU 2/99, S. 180
8 vgl. WISU 2/99, S. 180
9 vgl. WISU 2/99, S. 180 und Jahresgutachten 1998/ 99 S. 179
- Citar trabajo
- Marc Ebel (Autor), 1999, Konzeption und Instrumentarium des Europäischen Systems der Zentralbanken, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12886
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