Das Problem der altrömischen Quellenlage und damit der Quellenkritik besteht vor allem darin, dass die pontifikalen Aufzeichnungen über Inhalt und Anfang der römischen Geschichte an unheilbaren Widersprüchen leiden. So bestehen sie
hauptsächlich aus glaubwürdigen Augenzeugenberichten nach gleichzeitigen Aufzeichnungen und gehen demnach sogar zurück bis zur Vorgeschichte der römischen Gründungssage. Diese Dokumentationen enthalten neben den Magistratslisten schließlich auch, leider mangelhafte, Notizen über stadtrömische
Vorkommnisse wie Teuerung oder Kriege. Amtlichen Charakter aber jedoch hatten die zu Anfang eines jeden Jahres angelegten Kalendarien, auf denen Tag für Tag wichtige Ereignisse vom Standpunkt des Kollegiums, insbesondere diejenigen, bei
denen es amtlich beteiligt war, eingetragen wurden. Zwar waren diese in sich abgeschlossen und weder zusammenhängend, noch künstlerisch ausgestaltet, dennoch waren sie Selbstzweck, ähnlich wie die Ostertafeln der klösterlichen
Chronisten des Mittelalters. So begegnen uns diese amtlichen Beschäftigungen zuerst bei Cn. Flavius, also etwa zum Ende des vierten Jahrhunderts vor Christi Geburt, wobei auch dieser neben amtlichen Notizen sowohl private Familienaufzeichnungen, als auch Laudationen oder Elogien nutze, um eine römische Stadtchronik zu rekonstruieren. Doch ob diese Chronik oder die offizielle Publikation der Stadtchronik des Scävola wirklich veröffentlicht wurde ist fraglich, wobei Cicero2 selbst unwiderlegbar für die Existenz der Chronik spricht. In wie weit
die Stadtchronik einen geschichtlichen Wert aufweist, hängt demnach vor allem von der Beantwortung der Frage ab, wann Aufzeichnungen über die römische Urgeschichte begonnen haben. Nach vorherrschender Meinung der Historiker beginnt diese zum Ende des fünften vorchristlichen Jahrhunderts mit der
Überlieferung des gallischen Brands und Ciceros Angaben über die Ennianische Sonnenfinsternis. Im Bereich der Gutswirtschaft vor den Punischen Kriegen können wir leider kaum auf aussagekräftige Quellen zurückgreifen. Zwar gibt es ausführliche Schriften über
den Landbau vom Älteren Cato, Varro, Columella oder Palladius, doch als diese Männer ihre Schriften nach den verheerenden Kriegen verfassten, waren die Gutsbetriebe schon weithin spezialisiert.3
Inhaltsverzeichnis
1. Die Quellenlage – Einleitung
2. Die Situation der Bevölkerung im römischen Imperium
2.1. Die Gutswirtschaft
2.2. Die Familie und der Kriegsdienst
3. Die Punischen Kriege
4. Die republikanische Bodengesetzgebung
5. Warum verfiel die Bauernschaft?
5.1. Die traditionelle Meinung
5.2. Nathan Rosenstein
6. Fazit
7. Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Die Quellenlage – Einleitung
„Pleraque eorum quae rettuli quaeque referam parva forsitan et levia memoratu videri non nescius sum: sed nemo annalis nostros cum scriptura eorum contenderit qui veteres populi Romani res composuere. ingentia illi bella, expugnationes urbium, fusos captosque reges, aut si quando ad interna praeverterent, discordias consulum adversum tribunos, agrarias frumentariasque leges, plebis et optimatium certamina libero egressu memorabant: nobis in arto et inglorius labor; immota quippe aut modice lacessita pax, maestae urbis res et princeps proferendi imperi incuriosus erat. non tamen sine usu fuerit introspicere illa primo aspectu levia ex quis magnarum saepe rerum motus oriuntur.„1
Diese Worte schrieb Tacitus mit neidvollem Blick auf vorherige Verfasser, die sich ebenfalls mit Acker- und Getreidegesetzen befassten und somit die Möglichkeit nutzten, ihre Leser von fesselnden Machtkämpfen zu berichten. Denn obwohl der Verfasser selbst nicht persönlich in die Auseinandersetzungen verstrickt war, so konnte er sich dennoch nur schwer ihrem Bann entziehen. Deutlich wird also, dass Quellen oft Augenzeugenberichte sind, welche durchaus durch Übertreibungen gekennzeichnet sein können.
Das Problem der altrömischen Quellenlage und damit der Quellenkritik besteht vor allem darin, dass die pontifikalen Aufzeichnungen über Inhalt und Anfang der römischen Geschichte an unheilbaren Widersprüchen leiden. So bestehen sie hauptsächlich aus glaubwürdigen Augenzeugenberichten nach gleichzeitigen Aufzeichnungen und gehen demnach sogar zurück bis zur Vorgeschichte der römischen Gründungssage. Diese Dokumentationen enthalten neben den Magistratslisten schließlich auch, leider mangelhafte, Notizen über stadtrömische Vorkommnisse wie Teuerung oder Kriege. Amtlichen Charakter aber jedoch hatten die zu Anfang eines jeden Jahres angelegten Kalendarien, auf denen Tag für Tag wichtige Ereignisse vom Standpunkt des Kollegiums, insbesondere diejenigen, bei denen es amtlich beteiligt war, eingetragen wurden. Zwar waren diese in sich abgeschlossen und weder zusammenhängend, noch künstlerisch ausgestaltet, dennoch waren sie Selbstzweck, ähnlich wie die Ostertafeln der klösterlichen Chronisten des Mittelalters. So begegnen uns diese amtlichen Beschäftigungen zuerst bei Cn. Flavius, also etwa zum Ende des vierten Jahrhunderts vor Christi Geburt, wobei auch dieser neben amtlichen Notizen sowohl private Familienaufzeichnungen, als auch Laudationen oder Elogien nutze, um eine römische Stadtchronik zu rekonstruieren. Doch ob diese Chronik oder die offizielle Publikation der Stadtchronik des Scävola wirklich veröffentlicht wurde ist fraglich, wobei Cicero2 selbst unwiderlegbar für die Existenz der Chronik spricht. In wie weit die Stadtchronik einen geschichtlichen Wert aufweist, hängt demnach vor allem von der Beantwortung der Frage ab, wann Aufzeichnungen über die römische Urgeschichte begonnen haben. Nach vorherrschender Meinung der Historiker beginnt diese zum Ende des fünften vorchristlichen Jahrhunderts mit der Überlieferung des gallischen Brands und Ciceros Angaben über die Ennianische Sonnenfinsternis.
Im Bereich der Gutswirtschaft vor den Punischen Kriegen können wir leider kaum auf aussagekräftige Quellen zurückgreifen. Zwar gibt es ausführliche Schriften über den Landbau vom Älteren Cato, Varro, Columella oder Palladius, doch als diese Männer ihre Schriften nach den verheerenden Kriegen verfassten, waren die Gutsbetriebe schon weithin spezialisiert.3
2. Die Situation der Bevölkerung im römischen Imperium
Durch das Faktum, dass die römische Ordnung stark durch die Kommunikation geprägt war, resultiert, dass die konsensorientierte Oberschicht durch die breite Bevölkerungsschicht an der Teilhabe am politischen Geschehen akzeptiert wurde. Somit verband sich der Bauernstand mit den regierenden Geschlechtern der Führerschicht, da ein gesundes Autoritäts- und Vertrauensverhältnis im gesamten Reich vorherrschte.4 „Die römischen Bauern waren hart und nüchtern, von klarem Blick und Verstand, abgeneigt hellenischem Ästhetizismus und dem selbstherrlichen Subjektivismus ungezügelter Spekulation, erfüllt von einem trotzigen, unbeugsamen, exklusiven Herrensinn und dem Willen zur nationalen Selbstbehauptung und Machtentfaltung, dabei besonnen und maßvoll, freiheitsliebend und doch innerlich so diszipliniert, dass die Freiheit nicht in Zügellosigkeit ausartete.“5 Mit diesen Worten macht Von Lübtow deutlich, dass die politische Partizipation der römischen Bevölkerung nur im Zentrum möglich war und die Landbevölkerung, welche etwa 90% ausmachte, demnach kaum Möglichkeiten hatte, sich politisch zu betätigen. Doch trotz dieser Parallelgesellschaft, welche gekennzeichnet ist, durch die politisch aktive Stadtbevölkerung und der militärisch aktiven Landbevölkerung, konnten sich diese Menschen mit ihrem Staat identifizieren.
So lässt sich erklären, dass die männliche Bevölkerung selbstverständlich in den Krieg zog, um neue Gebiete für den Staat zu erkämpfen. Folglich kam es nach dem Zweiten Punischen Krieg, und der damit verbundenen Eroberung Norditaliens und der Vergrößerung des ager publicus, zu einer Bevölkerungsverschiebung und demnach auch zu Kolonisation, Deportation und Migration.6 Wo zunächst nur an den Küsten neue Kolonien entstanden, wurden schließlich auch neue Kolonien im Binnenland gegründet. Das wiederum hatte sozioökonomische Auswirkungen, denn nun konnten große Flächen landwirtschaftlich genutzt werden und somit wurde das Kleinbauerntum Schritt für Schritt aufgehoben, beziehungsweise verdrängt. Lediglich in den Bergen konnte sich dieses Kleinbauerntum behaupten, weiterhin Subsistenzwirtschaft betreiben und demzufolge erneut aufblühen. Das führte eben auch dazu, dass selbst die catonische villae nicht auf Saisonarbeiter und freie Lohnarbeiter verzichten konnte, sie sich aber mit kleinen landwirtschaftlichen Gütern ergänzte und keineswegs ausschloss.7
Doch was genau die Kleinbauern auf dem italischen Land untergehen ließ, darüber sind sich selbst die Historiker nicht einig. Welche Meinungen vertreten werden, wird in der nun folgenden Arbeit thematisiert.
2.1. Die Gutswirtschaft
Die italische Gutswirtschaft ab dem zweiten vorchristlichen Jahrhundert bezog sich vor allem auf den Ackerbau, den Obst- und Gartenbau, den Weinbau, den Olivenanbau und auf die Groß-, Klein- und Geflügelhaltung. Da es sich um den besten Boden und das günstigste Klima in Italien handelte, stand der campus frumentum an erster Stelle der Bewirtschaftung der kleineren Höfe. Zwar war die Dreifelderwirtschaft noch unbekannt, dafür aber betrieb man bereits Fruchtwechsel, oft sogar, aufgrund des guten Bodens oder der Düngung, ohne Brachen einlegen zu müssen.
Auch der ganzjährige Obst- und Gartenbau diente zumeist dazu, den Eigenbedarf zu decken, während man eventuelle Überschüsse auf Märkten zu verkaufen versuchte. Angepflanzt wurden vornehmlich Feigen, Birnen, Granatäpfel, Mandeln, Pflaumen, Kirschen, Äpfel, aber auch Weintrauben und Quitten. Auch der Gemüseanbau von Zwiebeln, Kresse, Lauch, Gurken, Kürbissen, Spargel, Kohl und Salat erstreckte sich über das ganze Jahr.
Nach und nach wurde auch der Weinbau wirtschaftlich immer bedeutender. Hinzu kommt, dass der Wein zusammen mit Nieswurz, um den Stuhlgang zu fördern, auch als Arznei geschätzt wurde. Gepaart mit verschiedensten Zutaten half er so bei Gelenk- und Bauchschmerzen.8
Nicht nur Varro9, sondern auch Columella10 hielten zudem auch die Viehzucht für einen wichtigen Bestandteil einer Gutswirtschaft. So hielt man sich auf größeren Höfen Ochsen, Pferde, Esel und Maultiere, aber auch Kleinvieh wie Schafe, Ziegen und Schweine und sogar Geflügel. Denn das Viehfutter auf dem Gut zu verfüttern war natürlich für den Eigentümer vorteilhafter, als es zu verkaufen. Zudem steigerte die Düngung mit Viehmist die Bodenerträge.11
Solange die bäuerlichen Familienbetriebe vorherrschten, bestellten Mann und Sohn das Feld, während die Bäuerin den Haushalt führte.12 Da die Bauern auf ihren kleinen Höfen, die nur etwa zwei iugera groß waren13, lediglich Subsistenzwirtschaft betrieben, war es meist unmöglich nur vom Ertrag der Ernte zu überleben. Die Frauen mussten mithin wilde Früchte und wildwachsende Pflanzen als Nahrung sammeln.14 Um trotzdem mit dem sehr kleinen Grundstück aus zukommen, schlossen sich viele Bauern zu Dorfgemeinschaften zusammen. Die Sippenverbände (gentes) nutzten somit Acker- und Weideland gemeinsam und brauchten, da jeder seinen Beitrag zum Wirtschaftsleben leistete, weniger Geräte und Waren.15 Diese kleinen Höfe entwickelten sich in der republikanischen Zeit schließlich zu kleinen Bauernhöfen und die Zahl dieser sollte erst mit Beginn der Sklavenwirtschaft langsam abnehmen.16
Entstanden ist die Sklaverei vermutlich aus der Kriegsgefangenschaft, denn der Gefangener verlor, da er sein Leben verwirkt hatte, die Freiheit. Anfangs aber wurden die Sklaven mild behandelt, denn es bestand natürlich stets die Möglichkeit, dass ein Römer selbst in Sklaverei geriet oder gar ethnisch mit Sklaven verwandt war. Bei den servi handelte es sich also eher um Knechte als um Sklaven im heutigen Sinne, denn den unmenschlich-grausamen Charakter trug die Sklaverei erst später, als auch ein ausgedehnter Sklavenhandel einsetzte.17 In der früheren Zeit, und selbst bei Cato, kam es also durchaus häufig vor, dass der Bauer zusammen mit seinen Knechten am Tisch saß.18 Sie wurden somit oft zu Mitgliedern der Hausgemeinschaft und standen demnach auch unter dem Schutz der Hausgötter wie die anderen Familienmitglieder.
[...]
1 Tac. Ann. 4, 32, 1.
2 Cic. De leg. 1, 2, 6: nam post annales pontificum maximorum, quibus nihil potest esse jejunius, si aut ad Fabium aut ad ... Catonem aut ad Pisonem ... venias, quamquam ex his alius alio plus habet virium, tamen quid tam exile quam isti omnes.
3 Dieter Flach, Römische Agrargeschichte, In: Handbuch der Altertumswissenschaften, München 1990, Abt. 3, Teil 9, S. 184.
4 Von Lübtow, Ulrich, Das römische Volk. Sein Staat und sein Reich, Frankfurt am Main 1955, S. 17.
5 Ebenda, S. 18.
6 Polo, Francisco Pina, Deportation, Kolonisation, Migration. Bevölkerungsverschiebung im republikanischen Italien und Formen der Identitätsbildung, In: Herrschaft ohne Integration? Rom und Italien in republikanischer Zeit, Hg. Martin Jehne, Rene Pfeilschifter, Frankfurt am Main 2006, S. 173.
7 Ebenda, S. 200.
8 Flach, Römische Agrargeschichte, S. 250-283.
9 Varro rust. 2, praef. 5.
10 Col. 6, praef. 2.
11 Flach, Römische Agrargeschichte, S. 290-315.
12 Dohr, Heinz, Die italischen Gutshöfe nach den Schriften Catos und Varros, Diss., Köln 1965, S. 138.
13 Diese zwei iugera wurden jedem Bürger durch Romulus nach der Gründung Roms zugeteilt: Bina iugera, quod a Romulo primum divisa dicebantur viritim, quae heredem sequerentur, heredium appellarunt. (Varro rust. 1, 10, 2).
14 Frayn, Joan M., Subsistence Farming in Roman Italy, London 1979, S. 90ff.
15 Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Bd. 1, München 1976, S. 35, 65, 138.
16 Flach, Römische Agrargeschichte, S. 125.
17 Von Lübtow, Das Römische Volk, S. 115.
18 Plut. Cat. mai. 3,2.
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