Die Arbeit setzt sich mit dem Thema Kinderbetreuung auseinander und vergleicht hierbei die Betreuung in der Familie mit der Betreuung in einer Kinderkrippe. Moderne Gesellschaften verlangen eine hohe Flexibilität und bringen neue Formen der Lebens- und Familienführung hervor. In den letzten Jahrzehnten führt dies unter anderem zu einer stetig zunehmenden Inanspruchnahme außerfamiliärer Betreuung für Kleinkinder. Eltern und andere Bezugspersonen stellen sich bereits regelmäßig vor der Geburt eines Kindes die Frage nach der bestmöglichen Betreuung und Förderung.
Insbesondere den ersten drei Lebensjahren des Kindes gilt große Aufmerksamkeit, da diese auf den kindlichen Entwicklungsverlauf als besonders sensibel sowohl für förderliche als auch für schädliche Umwelteinflüsse gelten. Kontroverse Diskussionen in Wissenschaft und Gesellschaft sowie widersprüchliche Aussagen hinsichtlich der Thematik führen nicht selten zu Verunsicherungsgefühlen bei den Eltern.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen der frühkindlichen Betreuung bei unter Dreijährigen in Deutschland
2.1 Begriffsbestimmungen familiäre Betreuung und Krippenbetreuung
2.2 Rechtsanspruch auf Betreuung
2.3 Darstellung der Betreuungssituation
3. Familiäre Betreuung und Krippenbetreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren
3.1 Bindung als Basis für die frühkindliche Entwicklung
3.1.1 Entstehung von Bindungsbeziehungen
3.1.2 Phasen der Bindungstheorie
3.1.3 Zusammenhang von Bindungs- und Explorationsverhalten
3.1.4 Unterscheidung einzelner Bindungstypen
3.2 Betreuungsqualität als Grundlage für Bildungs- und Erziehungsprozesse
3.2.1 Rahmenbedingungen zum Bildungs- und Erziehungsauftrag
3.2.2 Ausgewählte Qualitätsfaktoren für die Betreuung von Kleinkindern
3.2.3 Bedeutung pädagogischer Qualität in der Krippenbetreuung
3.3 Entwicklung des Kindes im frühen Alter
3.3.1 Frühkindliche Entwicklung im allgemeinen Kontext
3.3.2 Kognitive und sprachliche Entwicklung unter Berücksichtigung der Betreuungsqualität
3.3.3 Sozial-emotionale Entwicklung in Verbindung mit der Bindungssicherheit
4. Übergang vom familiären Umfeld in die Krippenbetreuung
4.1 Übergang zur außerfamiliären Betreuung im allgemeinen Kontext
4.2 Übergang von familiärer zu außerfamiliärer Betreuung aus Sicht des Kindes
5. Fazit
Literatur- und Quellenverzeichnis
Selbstständigkeitserklärung
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Kindesalter bei der regelmäßigen Erstbetreuung (in Anlehnung an Statista Research Department, 2022, o. S.)
Abbildung 2: Betreuungsquote der unter 3-Jährigen in Deutschland bis 2021 (in Anlehnung an Rudnicka, 2022, o. S.)
Abbildung 3: Mangel an Betreuungsplätzen (eigene Darstellung)
Abbildung 4: Kinderbezogene Gründe (eigene Darstellung)
Abbildung 5: Elternbezogene Gründe (eigene Darstellung)
Abbildung 6: Ökonomische Gründe (eigene Darstellung)
Abbildung 7: Bindungs-Explorations-Balance (in Anlehnung an Fischer, 2010, o. S.)
Abkürzungsverzeichnis
akt. aktualisiert
Art. Artikel
Aufl. Auflage
Ausg. Ausgabe
Bd. Band
bke Bundeskonferenz für Erziehungsberatung
DJI Deutsches Jugendinstitut
doi Digital Object Indentifier
Druckaufl. Druckauflage
ECCRN Early Child Care Research Network
erw. erweitert
et al. et alii (und andere)
f. folgende
ff. fortfolgende
FCCC Families, Children and Child Care
FST Fremde-Situations-Test
H. Heft
HessKiföG Hess. Kinderförderungsgesetz
HKJGB Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
https Hypertext Transfer Protocol Secure
IFP Staatsinstitut für Frühpädagogik
IW Institut der deutschen Wirtschaft
Jg. Jahrgang
KiQuTG Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tagesseinrichtungen und in der Kindertagespflege
KiTa Kindertagesstätte
KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz
KRIPS-R Krippen-Skala
NICHD National Institute of Child Health and Human Development
nifbe Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung
NUBBEK Nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit
o. ohne
S. Seite
SGB Sozialgesetzbuch
überarb. überarbeitet
U3 Unter Drei
URL Uniform Resource Locataor
USA United States of America
vollst. vollständig
vs. versus
WiKi Wiener Krippenstudie
ZKJ Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe
1 Einleitung
Moderne Gesellschaften verlangen eine hohe Flexibilität und bringen neue Formen der Lebens- und Familienführung hervor.1 In den letzten Jahrzehnten führt dies unter anderem zu einer stetig zunehmenden Inanspruchnahme außerfamiliärer Betreuung für Kleinkinder. Eltern und andere Bezugspersonen stellen sich bereits regelmäßig vor der Geburt eines Kindes die Frage nach der bestmöglichen Betreuung und Förderung. Insbesondere den ersten drei Lebensjahren des Kindes gilt große Aufmerksamkeit, da diese auf den kindlichen Entwicklungsverlauf als besonders sensibel sowohl für förderliche als auch für schädliche Umwelteinflüsse gelten.2 Kontroverse Diskussionen in Wissenschaft und Gesellschaft sowie widersprüchliche Aussagen hinsichtlich der Thematik führen nicht selten zu Verunsicherungsgefühlen bei den Eltern.3 Die vorliegende Arbeit greift vor diesem Hintergrund und der sich veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ein komplexes und facettenreiches Thema auf, welches einen großen Personenkreis auf vielfältige Weise beschäftigt.
Während die außerfamiliäre Betreuung von Kindern ab dem vierten Lebensjahr breite Akzeptanz findet, stellt sich häufig die Frage, ob Kinder in den ersten drei Lebensjahren nur zu Hause im familiären Umfeld betreut werden oder zusätzlich eine Krippe besuchen sollen. Gerade für Säuglinge im ersten Lebensjahr wird eine außerfamiliäre Zusatzbetreuung kritisch gesehen und löst teilweise heftige Reaktionen aus.4 Die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der frühkindlichen Betreuung und der Stellenwert für die Lebens- sowie Berufsplanung von Eltern sind dennoch unumstritten.5
Zu beachten ist, dass der quantitative Ausbau der Betreuungsplätze mit der Betreuungsnachfrage kaum Schritt halten kann und die erforderlichen qualitativen Anforderungen häufig nicht erfüllt werden können.6 Bedingt durch die Corona-Pandemie spitzen sich die Probleme der unzureichenden Betreuung nochmals zu. Die teilweise monatelangen Schließungen der Kindertageseinrichtungen und die gleichzeitige Verpflichtung der Eltern im Homeoffice oder am Arbeitsplatz weiterhin tätig sein zu müssen, verschärft etwaige Überforderungen in vielen Familien.7 Kinder, die in einer sogenannten Notbetreuung, beispielsweise bei systemrelevanten Berufen der Eltern, untergebracht sind, werden durch diverse Corona-Auflagen mit wechselnden Gruppenzusammensetzungen, vermehrtem Wechsel und Ausfall von Fachkräften, Masken- und Distanz-Geboten zusätzlich emotionalen Belastungen ausgesetzt.8
Weltweit gibt es eine Vielzahl an Studien, die sich insbesondere mit den Auswirkungen von früher Fremdbetreuung befassen. Die Aussagen beziehungsweise Ergebnisse sind dabei, aufgrund diverser unterschiedlicher Variablen und Faktoren sowie Forschungsansätzen, zunächst schwer einzuordnen. Insbesondere zur Betreuung in Krippen, unter Berücksichtigung kindlicher und familiärer Hintergrundvariablen, engt sich die Befundlage der Studien ein.9 Studien, die konkret die Effekte einer innerfamiliären Betreuung untersuchen oder erfassen liegen derzeit nicht vor.10 Anhand der im Verlauf der Arbeit betrachteten Studien sollen wesentliche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen hervorgehoben werden. Als angehende Kindheitspädagogin und werdende Mutter besteht zudem ein persönliches Interesse an der Thematik.
Auf der Grundlage des aktuellen Forschungsstandes wird in dieser Arbeit daher ein Vergleich der Betreuungsformen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Rahmenbedingungen vorgenommen. Da es bisher kaum handlungsweisende Antworten für die individuelle Betrachtung gibt, soll nachfolgend die zentrale Forschungsfrage: „Wie wirkt sich die familiäre Betreuung und die Krippenbetreuung auf Kinder im Alter von null bis drei Jahren aus und welche Faktoren nehmen Einfluss darauf?“ beantwortet werden.
Die Thematik wird anhand vorhandener Literatur und Studien untersucht, anstatt eine eigene empirische Analyse durchzuführen. Dieses Vorgehen wird als Sekundärforschung bezeichnet und beschreibt folglich den Rückgriff auf bereits vorhandene Forschungsdaten. Hierbei sollen die Ergebnisse überprüft oder neue ergänzende Fragestellungen beantwortet werden. Die vorliegenden Daten sind dabei die zentrale Grundlage für die Analyse von individuellem und kollektivem Handeln. Sie stellen somit die wesentliche Quelle für die Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse dar. Das methodische Vorgehen der Sekundäranalyse wurde zudem gewählt, um die vielfältigen Schwierigkeiten einer eigenen empirischen Analyse in diesem Bereich zu umgehen. Schwierigkeiten liegen hierbei insbesondere zunächst darin, Familien zu finden, die zur Forschungsteilnahme bereit sind. Zusätzlich stellt sich die Frage, wie repräsentativ die Ergebnisse sind und welche familiären Situationen und Rahmenbedingungen zu Grunde gelegt werden. Das Ziel der reinen Literaturarbeit ist es, zum besseren Verständnis der Vielzahl der bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse beizutragen. Im Vordergrund steht das Aufbereiten von Daten sowie das Nachnutzen von bereits vorliegenden Daten.11
Aufbauend auf die Einleitung beginnt die Arbeit in Kapitel 2 mit grundlegenden Begriffsbestimmungen, der Nennung der rechtlichen Rahmenbedingungen und einer Darstellung der Betreuungssituation für Deutschland. Im nachfolgenden Kapitel 3 werden wesentliche Themen in Bezug auf die familiäre Betreuung und die Krippenbetreuung erläutert. Hierbei wird zum einen auf die Bindung, die Bildung, Erziehung und Betreuung und zum anderen auf ausgewählte Entwicklungsbereiche näher eingegangen. Gleichzeitig werden regelmäßig Zusammenhänge der genannten Themenbereiche aufgezeigt. Im Anschluss wird in Kapitel 4 der Übergang von familiärer Betreuung zur Krippenbetreuung dargelegt. Die vorliegende Arbeit schließt in Kapitel 5 mit einem Fazit, in dem die wesentlichen Erkenntnisse prägnant zusammengefasst werden und die Forschungsfrage beantwortet wird.
Anzumerken ist, dass die einzelnen zu betrachtenden Themenbereiche der Frühpädagogik grundsätzlich ausreichend für eine eigene Ausarbeitung sind. Ziel ist es daher, das Relevante themenspezifisch aufzubereiten, um den Lesenden eine Entscheidungshilfe beziehungsweise Orientierung zu geben.
2 Grundlagen der frühkindlichen Betreuung bei unter Dreijährigen in Deutschland
In diesem Kapitel werden zunächst die theoretischen Grundlagen, wie Begriffsbestimmungen, Rechtsanspruch und Betreuungssituation, vorgestellt. In der vorliegenden Arbeit sollen die Aussagen aus überwiegend internationalen Studien, Einrichtungen und Familien auf die Situation in Deutschland übertragen werden. Die Ausführungen bilden schließlich die Basis für den weiteren Verlauf der Arbeit und zeigen bereits einige Variablen und Rahmenbedingungen auf.
2.1 Begriffsbestimmungen familiäre Betreuung und Krippenbetreuung
Die familiäre Betreuung bezeichnet einen unbestimmten Begriff, da eine eindeutige Definition nicht vorliegt. Abgrenzen lässt er sich zunächst dahingehend, dass die familiäre Betreuung keine öffentliche Betreuung darstellt und somit im privaten Bereich der Familie stattfindet.12 Die familiäre Betreuung umfasst dabei entweder die Eltern oder auch die erweiterte Familie, beispielsweise durch Einbeziehung der Großeltern.13 Auch nahe oder ferne Verwandte und weitere Angehörige können in Betracht kommen. Die familiäre Betreuung kann demnach sowohl in elterlicher als auch in der familiären nicht-elterlichen Betreuung zum Einsatz kommen und sich dadurch sehr unterschiedlich gestalten.14 Für die vorliegende Arbeit wird festgehalten, dass die familiäre Betreuung vorwiegend in der Verantwortung der Familie durch Familienmitglieder selbst erfolgt.15
Neben dem engen familiären Umfeld gibt es zusätzlich die Möglichkeit von sogenannter familienähnlicher Betreuung. Hierbei werden Kinder möglichst in einer familiennahen Atmosphäre oder im Privathaushalt der Familie betreut. Eine solche innerhäusliche und damit familienähnliche Betreuung wird beispielsweise von Nannys, Au-Pairs oder Babysittern angeboten.16 Diese privaten Formen der Betreuung werden in dieser Arbeit nicht näher betrachtet.
Zur Betreuung von unter Dreijährigen bestehen aber auch außerhalb der Familie unterschiedliche Angebote. In Deutschland gibt es dazu verschiedene Formen der außerfamiliären Betreuung für Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Hierzu gehören unter anderem Kinderkrippen und Kindertagesstätten, die Tagespflege sowie zahlreiche Formen von Elterninitiativen.17 In der vorliegenden Arbeit wird ausschließlich die Betreuung im außerfamiliären Umfeld, in Form der Krippe, betrachtet. Die Krippenbetreuung stellt eine klassische institutionelle Betreuungsform für Babys und Kleinkinder bis zum Alter von etwa drei Jahren dar.18 Dieses altersspezifische Angebot zeichnet die Krippen aus. Sie existieren einerseits als eigenständige Einrichtungen und andererseits als integrierte Gruppen in Kindertageseinrichtungen. Die heutige Krippenpädagogik wird in der Regel durch Eigenschaften, wie Geborgenheit, Wärme, sorgende Elternschaft, Liebe, Schutz und Zuversicht, gekennzeichnet.19
2.2 Rechtsanspruch auf Betreuung
Seit dem 1. August 2013 regelt § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)20 für Kinder verschiedener Altersgruppen die Ansprüche und Voraussetzungen der frühkindlichen Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. § 24 Abs. 1 SGB VIII sieht für Kinder unter einem Jahr eine Förderung unter bestimmten Voraussetzungen vor, welche in § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB VIII geregelt sind. Hierzu gehören beispielsweise berufstätige Eltern oder Eltern, die sich in Ausbildung oder im Studium befinden. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz („Rechtsanspruch U3“) für Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ist in § 24 Abs. 2 SGB VIII geregelt.21 Der bereits seit 1996 bestehende Rechtsanspruch für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist in § 24 Abs. 3 SGB VIII verankert. Die Verpflichtung zur Vorhaltung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots für schulpflichtige Kinder ist in § 24 Abs. 4 SGB VIII normiert. Da sich das Thema dieser Arbeit mit der Betreuung von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr befasst, finden die Absätze 1 und 2 des § 24 SGB VIII Anwendung.
Die im achten Sozialgesetzbuch formulierten Ziele werden in den Bildungsplänen und Richtlinien der Bundesländer weiter konkretisiert, beispielsweise im Hessischen Kinderförderungsgesetz (HessKiföG). Im HessKiföG werden die Regelungen zur Landesförderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gebündelt und größtenteils vereinheitlicht. Zudem regelt es die Mindeststandards zur Gewährleistung des Kindeswohls in Tageseinrichtungen neu und sorgt somit für Qualitätsstandards.22
Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG), das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz in Kraft getreten. Mit dem KiQuTG wird erstmals die Weiterentwicklung der Qualität in der frühen Bildung bundesgesetzlich verankert. Ein gemeinsames Ziel von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern ist es, eine gute und qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung zu erreichen. Es wird somit eine bundesweite Grundlage für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse angestrebt. Gleichzeitig wird versucht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Um diese Ziele umzusetzen, unterstützt der Bund die Länder finanziell bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Jedoch stellen sich auch aktuell noch viele offene Fragen, da die Schaffung ausreichender Plätze zur Erfüllung des Rechtsanspruchs noch nicht zielführend umgesetzt werden kann.23
2.3 Darstellung der Betreuungssituation
Die Betreuungssituation von Kindern im Alter von null bis drei Jahren ist ein wichtiger Faktor für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Lebenssituationen von Familien mit Kindern sind dabei von spezifischen Bedingungen geprägt, die individuell zu berücksichtigen sind.24 Nachfolgend werden einige statistische Informationen für Deutschland dargestellt und erläutert.
Abbildung 1 zeigt zunächst das Ergebnis einer Umfrage der Bertelsmann Stiftung in Kooperation mit Infratest dimap aus dem Jahr 2019. Die Umfrage umfasste 4.638 Befragungen. Etwa 42 % der befragten Eltern gaben dabei an, dass ihr Kind zum ersten Mal im Alter von einem Jahr regelmäßig in einer Kindertagesstätte betreut wurde. Folglich wird der überwiegende Anteil der Kinder im ersten Lebensjahr im familiären Umfeld betreut.25
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Kindesalter bei der regelmäßigen Erstbetreuung (in Anlehnung an Statista Research Department, 2022, o. S.)
Neben dem Zeitpunkt der regelmäßigen Erstbetreuung stellt die Betreuungsquote eine wichtige statistische Größe dar. Die Entwicklung der Betreuungsquote der unter Dreijährigen, in den Jahren von 2007 bis 2021, wird in Abbildung 2 aufgezeigt. Die Betreuungsquote umfasst den Anteil der betreuten Kinder in Kindertagesstätten im Verhältnis zu allen Kindern dieser Altersgruppe. Im Jahr 2021 beträgt die Betreuungsquote bundesweit 34,4 %.26
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Betreuungsquote der unter 3-Jährigen in Deutschland bis 2021 (in Anlehnung an Rudnicka, 2022, o. S.)
Aus Abbildung 2 wird ein leichter Rückgang der Betreuungsquote im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr ersichtlich, der vorwiegend auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist.27 Es ist davon auszugehen, dass während der Pandemie weniger neue Betreuungsverträge abgeschlossen wurden, da einige Kindertageseinrichtungen zeitweise geschlossen waren und somit keine Eingewöhnungen stattfinden konnten. Zudem befanden sich viele Eltern oder Elternteile im Homeoffice und die Kinder wurden zuhause betreut. Die Betreuungsquoten verweisen dennoch auf die Tendenz einer weiter zunehmenden außerfamiliären Betreuung. Differenzieren lässt sich die Betreuungsquote zudem in den Lebensjahren. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2020 beträgt die Betreuungsquote von Kleinkindern im Alter bis zu einem Jahr in Kindertageseinrichtungen sowie in der öffentlich geförderten Kindertagespflege in Deutschland 1,8 %. Bei Kindern im Alter von einem bis unter zwei Jahren entsprach die Quote 37,5 %, während bei Kindern im Alter von zwei bis unter drei Jahren 64,5 % öffentlich betreut werden.28
Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen liegt nach wie vor deutlich über dem vorhandenen Angebot, wobei noch eine Differenz zwischen ost- und westdeutschen Bundesländern zu verzeichnen ist. Der Niveauunterschied zwischen den ost- und westdeutschen Bundesländern besteht aufgrund der verschiedenen historischen Entwicklungen.29 In den ostdeutschen Bundesländern war das System der öffentlichen Kinderbetreuung bereits viel früher auf die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ausgerichtet.30 In Ostdeutschland werden daher auch von mehr als der Hälfte der Eltern Ganztagsplätze für Kinder bevorzugt, wobei in Westdeutschland nur knapp ein Drittel Ganztagsplätze in Anspruch nehmen möchten. Vielmehr steht in Westdeutschland indes der Halbtagsplatz oder erweiterte Halbtagsplatz im Vordergrund.31 Ein Halbtagsplatz umfasst dabei in der Regel bis zu 25 Stunden Kindertagesbetreuung pro Woche, wohingegen der erweiterte Halbtagsplatz mehr als 25 bis 35 Stunden pro Woche vorsieht.32 In den ostdeutschen Bundesländern existiert für mehr als jedes zweite Kind unter drei Jahren ein Betreuungsangebot. Im Gegensatz dazu, liegt in den westdeutschen Bundesländern noch nicht einmal für jedes dritte Kind ein Betreuungsangebot vor.33
Die nachfolgende Abbildung 3 zeigt, dass vom Institut der deutschen Wirtschaft ein Bedarf von 1.171.500 Betreuungsplätzen für das erste Halbjahr 2020 anhand der Kinderanzahl errechnet wurde. Aus der Lücke zwischen den Linien in der Abbildung ist ersichtlich, dass die Nachfrage an Betreuungsplätzen in Deutschland derzeit bei Weitem nicht erfüllt werden kann. Im März 2020 haben 829.200 unter Dreijährige eine öffentlich geförderte Betreuungseinrichtung besucht oder wurden von Tageseltern betreut. Daraus ergibt sich ein Defizit von 342.300 Betreuungsplätzen.34
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Mangel an Betreuungsplätzen (eigene Darstellung)
Die Gründe für eine Krippenbetreuung in den ersten drei Lebensjahren sind dabei vielfältig und lassen sich im Wesentlichen in drei Gruppen kategorisieren: Kinderbezogene Gründe, elternbezogene Gründe und ökonomische Gründe. Die Abbildungen 4, 5 und 6 zeigen die jeweiligen Gründe der genannten Kategorien, die im Rahmen der Eltern-Umfrage der Bertelsmann Stiftung aus 2019 im Wesentlichen genannt wurden.35
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Kinderbezogene Gründe (eigene Darstellung)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Elternbezogene Gründe (eigene Darstellung)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6: Ökonomische Gründe (eigene Darstellung)
Die verschiedenen Gründe, die für eine Krippenbetreuung in den ersten drei Lebensjahren sprechen, werden maßgeblich von verschiedenen familiären Rahmenbedingungen beeinflusst. Hierzu gehören zum einen persönliche und finanzielle Indikatoren. Hierbei stellen sich in der Regel folgende Fragen: Sind Sie erwerbstätig? Wann wollen Sie zurück in den Beruf? Wie viel Geld brauchen Sie im Monat und wie viel steht Ihnen zur Verfügung? Zum anderen spielen soziale Indikatoren oftmals eine wesentliche Rolle. Zu diesem Bereich gehört beispielsweise die Zugehörigkeit zu Stadt oder Land, die Region (West/Ost) und die Familienform (alleinerziehend, nicht-alleinerziehend) sowie gegebenenfalls der Bildungsstand und zusätzlich das Haushaltseinkommen.36
3 Familiäre Betreuung und Krippenbetreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren
Im folgenden Kapitel werden wesentliche Themen in Bezug auf die familiäre Betreuung und die Krippenbetreuung erläutert. Hierzu gehören die Bindung, die Bildung, Erziehung und Betreuung sowie die Entwicklung verschiedener Kompetenzen. Anhand ausgewählter Studien werden die Auswirkungen der familiären Betreuung und außerfamiliären Krippenbetreuung auch wissenschaftlich näher betrachtet. Anzumerken ist, dass eine strikte Trennung der Themenbereiche nicht möglich ist. Vielmehr sind diese im Kontext und in wechselseitiger Beziehung zueinander zu sehen.
3.1 Bindung als Basis für die frühkindliche Entwicklung
Kinder benötigen eine sichere Bindung für den frühkindlichen Entwicklungsverlauf. Durch Geborgenheit, Zuwendung und Unterstützung können stabile Beziehungen sowie Verhaltenssicherheit aufgebaut werden.37 Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der außerfamiliären Betreuung von Babys und Kleinkindern ist, ob sich diese negativ auf die Bindungsbeziehung, insbesondere der zu den Eltern, auswirkt.38 Hierfür wird die Thematik rund um die Bindung sowie das Bindungsverhalten nachfolgend erläutert.
3.1.1 Entstehung von Bindungsbeziehungen
Unter Bindung ist eine enge emotionale Beziehung, in der Regel zwischen zwei Menschen, zu verstehen. Jedoch können emotionale Beziehungen auch zu mehreren Menschen aufgebaut werden. Von Geburt an bauen Kinder primäre Bindungsbeziehungen zu den Menschen auf, die in den ersten Monaten ihres Lebens den intensivsten Kontakt mit ihnen pflegen und sich am meisten um sie kümmern.39 In erster Linie ist jedoch die Mutter in den ersten Lebensjahren die primäre Bezugsperson für das Kind. Die Ausführungen gelten grundsätzlich auch für weitere Bezugspersonen. Dies können der Vater, die Großeltern, aber auch andere nahestehende Personen sein, die für die Betreuung des Kindes zur Verfügung stehen.40
Eine Bindung besteht noch nicht bei der Geburt, vielmehr ist der Aufbau als grundlegende Entwicklungsaufgabe der ersten 12 bis 18 Monate zu sehen.41 Im Laufe des ersten Lebensjahres wird die Bindung durch Verständigung, wechselseitigem Kontakt und emotionalem Austausch mit der engen Bindungsperson aufgebaut. Der Säugling setzt dabei die angeborenen Verhaltensweisen ein, beispielsweise Schreien, Weinen, Klammern oder Lächeln, um bei Enttäuschung, Angst oder Kummer einen Kontakt zur umsorgenden Person herzustellen. Dieses Bindungsverhalten wenden Kleinkinder aktiv an, damit Erwachsene ihre Bedürfnisse befriedigen und fordern somit emotionale Sicherheit und Geborgenheit ein.42 Durch Bindung wird ein Kind demnach dazu veranlasst, bei Erwachsenen Beruhigung und Schutz zu suchen, wenn es sich in Situationen befindet, welche Gefahr, Angst oder Schmerzen auslösen. Im Rahmen der Bindungsforschung stellt das elterliche Verhalten somit einen der bedeutsamsten Einflussfaktoren für die Bindungsentwicklung des Kindes dar.43 Die erste Voraussetzung für den Aufbau einer sicheren Bindungsbeziehung besteht für ein Kind zunächst einmal darin, dass es überhaupt die Gelegenheit bekommt, eine enge Beziehung zu einer ihm vertrauten Bezugsperson aufzubauen. Die regelmäßige Anwesenheit einer Bezugsperson stellt allerdings noch keine hinreichende Garantie für die Entwicklung einer sicheren Bindungsbeziehung dar. Die Bindung basiert daher, wie bereits erwähnt, auf der Interaktion des Kindes mit seiner primären Bezugsperson.44
Die Mutter-Kind-Beziehung nimmt in der Regel einen besonderen Stellenwert im Beziehungsnetz des Kindes ein. Dies beginnt bereits mit dem Geburtsverlauf und dem Stillverhalten der Mutter. Der Mutter-Kind-Beziehung sind emotional-positive Zuwendung sowie sicherheitsgebende und stressreduzierende Funktionen zuzuschreiben. Die Häufigkeit und die Dauer der Interaktionen zwischen Mutter und Kind sind auch unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen, beispielsweise bei Berufstätigkeit der Mutter, deutlich höher als die zwischen Vater und Kind.45 Im Gegensatz dazu, zeichnet sich die Vater-Kind-Beziehung eher durch das Spiel und in gemeinsamen Unternehmungen mit dem Kind aus. Da die Väter die Kinder in ihrer Autonomie unterstützen, wirkt sich dies positiv auf die Eigenständigkeit und auf das Explorationsverhalten aus.46 Grossmann et al. haben im Jahr 2002 in einer aufwändigen Längsschnittstudie aufgezeigt, dass die Vater-Kind-Bindung vor allem eine besondere Bedeutung für die emotionale und herausfordernde Unterstützung des Explorationsverhaltens zu haben scheint. Zudem steht die Vater-Kind-Bindung mit guten schulischen Anpassungsleistungen und einer geringeren Ängstlichkeit in Verbindung.47 Bei einer Längsschnittstudie, wie von Grossmann et al., wird eine Stichprobe in der Regel über längere Zeit hinweg wiederholt untersucht, sodass individuelle Veränderungen über die Lebensspanne untersucht werden können.48
Im Gegensatz zur Bindung zwischen Eltern und Kind, welche in der Regel ein Leben lang hält, geht die pädagogische Fachkraft eine professionelle Bindung zum Kind ein.49 Die elterliche Bindung unterscheidet sich von der professionellen Bindung in verschiedenen Punkten. Einerseits in der zeitlich begrenzten Betreuung der Kinder in der Betreuungseinrichtung. Andererseits in den weniger intensiven Beziehungen, die auch mit Wechseln verbunden sind, wenn die pädagogische Fachkraft die Gruppe oder die Einrichtung verlässt. Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass Fachkräfte nicht nur einem einzelnen Kind zur Verfügung stehen. Sie müssen ihre Aufmerksamkeit und Zuwendung auf mehrere Kinder beziehungsweise auf eine Kindergruppe verteilen und können somit nicht alle Bedürfnisse der Kinder befriedigen.50
Für Kinder mit wenig feinfühligen Bezugspersonen, die zu diesen nur eine unsichere Bindungsbeziehung entwickeln konnten, kann die ergänzende Betreuung in einer Kinderkrippe auch in emotionaler Hinsicht Chancen bieten. Es entstehen auch dort Bindungsbeziehungen, deren Qualität unabhängig ist von der Qualität der Bindung zur primären Bindungsperson. So können solche Kinder bei einer sensiblen, gut ausgebildeten pädagogischen Fachkraft neue, positive Bindungserfahrungen machen. Die pädagogische Fachkraft wird somit neben den Eltern oder anderen primären Bezugspersonen zu einem bedeutenden Menschen für das Kind. Vorausgesetzt wird allerdings, dass der Aufbau der sicheren Bindung, die parallel dazu mit den primären Bindungspersonen besteht, nicht eingeschränkt wird.51
3.1.2 Phasen der Bindungstheorie
Bereits Mitte der fünfziger Jahre erforschte Bowlby die negativen Auswirkungen einer langandauernden Trennung von Mutter und Kind. Er veränderte somit die Sichtweise auf die Mutter-Kind-Bindung maßgeblich und lenkte den Blick auf mögliche seelische Folgen bei Abwesenheit der Mutter.52 Bowlby arbeitete damit erstmalig die Bedeutung von wechselseitigem Verhalten zwischen Kind und Erwachsenen heraus.53 Dazu beobachtet er Familienbeziehungen und deren möglichen Einfluss auf die kindliche Entwicklung.54 Bei der Bindungstheorie handelt es sich somit um einen umfassenden Ansatz der Persönlichkeitsentwicklung des Menschen als Folge seiner sozialen Erfahrungen.55 Die Bindungstheorie soll die Entstehung verschiedener Formen emotionaler Schmerzen, wie Angst, Wut, Hass und Persönlichkeitsstörungen oder Depressionen erklären. Diese Gefühle und Erscheinungen treten beispielsweise durch elterliche Zurückweisung oder unfreiwillige Trennung und Verlust von Bindungspersonen bei Kindern auf.56
Bowlby unterscheidet, abhängig vom Entwicklungsstand des Kindes, den Aufbau von Bindungsbeziehungen in vier Phasen.57 Die erste Phase dauert etwa bis zum dritten Lebensmonat und die zweite Phase vom dritten bis zum sechsten Lebensmonat. Das Kind zeigt einfache Verhaltensweisen, um auf sich aufmerksam zu machen. Dies können Verhaltensweisen, wie Anschauen, Horchen, Schreien, Umklammern oder Anschmiegen sein. Die Verhaltensweisen sind dabei noch nicht an eine bestimmte Person gebunden. Das Kind macht in dieser Phase noch keine Unterschiede zwischen vertrauten und unbekannten Personen. Es reagiert somit überwiegend gleichartig auf die Personen, die seine Bedürfnisse befriedigen.58 Bis zum sechsten Monat entwickelt sich die Bindung, da das Kind in dieser Phase bereits differenzierter und schneller auf Äußerungen und Verhaltensweisen der primären Bindungsperson reagiert. Es ist zu beobachten, dass Kinder Personen bevorzugen, die sie an der Stimme oder an anderen Signalen erkennen.59 In der dritten Phase, die etwa ab dem siebten bis achten Lebensmonat beginnt und bis zum dritten Lebensjahr andauert, zeigt sich die Bindung an bestimmte Personen. Bei dem Kind ist nun eine deutliche Reaktion auf die Trennung zu seiner Bezugsperson zu erkennen. In dieser Phase beginnt meist das Fremdeln gegenüber unbekannten Personen.60 Das Kind kann nun seine Bezugsperson genau unterscheiden und klammert sich mehr an sie, während es sich gegenüber unbekannten Personen abweisend verhält.61 In der Nähe der Bindungsperson fühlt sich das Kind wohl und reagiert neugierig und unternehmenslustig. Im Gegensatz dazu, wirkt dieselbe Umgebung unterschiedlich beängstigend auf ein kleines Kind, je nachdem, ob die Bindungsperson dabei ist oder nicht. Durch die regelmäßigen Interaktionen wird die Person dem Kind vertraut, es erfährt Bedürfnisbefriedigung und Entspannung durch sie. Da die Nähe der Bindungsperson, ihre Zuwendung und ihr Trost dem Kind helfen, seine Angst oder auch Hilfslosigkeit zu bewältigen, wird sie zu einem „sicheren Hafen“ und zur „sicheren Basis“ des Kindes.62
Zur Vollständigkeit der Darstellung wird zusätzlich die vierte Phase der Bindungstheorie kurz erläutert, wenngleich diese erst mit etwa drei Jahren beginnt. Es handelt sich hierbei um die zielkorrigierte Partnerschaft, wobei das Kind nun sprechen und seine Absichten und Wünsche formulieren kann. Zudem versteht das Kind, welche Absichten die Bezugsperson hat und versucht, das Verhalten der Bezugsperson zu beeinflussen.63 Es bedeutet aber auch, dass das Kind seine Bindungsperson sowie deren Ziele und Pläne ebenfalls berücksichtigt. Folglich organisiert das Kind sein Verhalten nicht mehr ausschließlich auf Ziele, die von ihm selbst gesetzt wurden.64 Neben der Bindungsbeziehung, welche das Kind zu seiner primären Bezugsperson aufbaut, entwickelt es ähnliche Beziehungen zu anderen Personen in seiner engsten Umgebung.65
[...]
1 Zemp et al., 2019, S. VII.
2 Bensel & Haug-Schnabel, 2018, S.10.
3 Zemp et al., 2019, S. VII.
4 Bensel & Haug-Schnabel, 2018, S. 10.
5 Bock-Famulla, Münchow et al., 2021, S. 6.
6 Meysen et al., 2013, S. 31; Neuß & Lorber, 2019, S. 29.
7 Guglhör-Rudan et al., 2020, S. 16.
8 Naab et al., 2020, S. 37.
9 Bensel & Haug-Schnabel, 2018, S. 32.
10 Stoeck, 2021, S. 20.
11 Richter & Mojescik, 2021, S. 1.
12 Stoeck, 2021, S. 8.
13 Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, 2016, S. 7.
14 Schulz & Wulfes, 2018, S. 122.
15 Stoeck, 2021, S. 9.
16 Buchebner-Ferstl et al. 2009, S. 23
17 Wagner, 2010, o. S.
18 Buchebner-Ferstl et al., 2009, S. 21.
19 Neuß & Lorber, 2019, S. 10 f.
20 § 24 gilt gemäß Art. 1 Nr. 7 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 3 Satz 1 des KJHG vom 10.12.2008 ab 01.08.2013.
21 Meysen et al., 2013, S. 27.
22 Hessisches Sozialministerium, 2013, S. 5.
23 Becker-Stoll et al., 2020, S. 11; Bock-Famulla, Münchow et al., 2021, S. 12.
24 Eggers, 2018, S. 610.
25 Bertelsmann Stiftung, 2021, S. 16 f.
26 Statistisches Bundesamt, 2021b, S. 101.
27 Statistisches Bundesamt, 2021b, S. 101.
28 Statistisches Bundesamt, 2020, o. S.
29 Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, 2016, S. 4.
30 Böttcher, 2020, o. S.
31 Anton et al., 2021, S. 6 f.
32 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2021, S. 34.
33 Anton et al., 2021, S. 10.
34 Geis-Thöne, 2020, S. 1; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2020, o. S.
35 Bertelsmann Stiftung, 2021, S. 14.
36 Bertelsmann Stiftung, 2021, S. 19.
37 Röhr-Sendlmeier, 2015, S 1 f.
38 Linkert et al., 2013, S. 6.
39 Ahnert, 2015, S. 43.
40 Becker-Stoll & Wertfein, 2015, S. 18; Dreyer, 2017, S. 7.
41 Becker-Stoll et al., 2020, S. 37.
42 Becker-Stoll & Wertfein, 2015, S. 16; Gebauer-Sesterhenn et al., 2016, S. 15; Lengning & Lüpschen, 2019, S. 10; Grossmann & Grossmann, 2021, S. 72 f.
43 Bowlby, 2021b, S. 55–69.
44 Huber, 2010, S. 29.
45 Lohaus & Vierhaus, 2019, S. 244.
46 Ostermayer, 2015, S. 14.
47 Grossmann et al., 2002, S. 307–331; Lohaus & Vierhaus, 2019, S. 245.
48 Döring & Bortz, 2016, S. 210.
49 Hédevári-Heller, 2008, S. 65.
50 Burat-Hiemer, 2011, S. 22; Ostermayer, 2015, S. 14.
51 Maywald, 2008, S. 13 f.
52 Endres, 2021, S. 7.
53 Grossmann & Grossmann, 2021, S. 67.
54 Lengning & Lüpschen, 2019, S. 10.
55 Bowlby, 1995, S. 129–144.
56 Grossmann & Grossmann, 2021, S. 67.
57 Bowlby, 2006, o. S.; Hédervári-Heller, 2008, S. 67.
58 Grossmann & Grossmann, 2021, S. 74, 76.
59 Grossmann & Grossmann, 2021, S. 76.
60 Burat-Hiemer, 2011, S. 26.
61 Hausschildt, 2018, S. 165.
62 Stayton et al., 1973, 213–225; Ahnert & Spangler, 2014, S. 412.
63 Hausschildt, 2018, S. 166; Grossmann & Grossmann, 2021, S. 78.
64 Dreyer, 2017, S. 15.
65 Hédervári-Heller, 2008, S. 67
- Citar trabajo
- Lisa Lorenz (Autor), 2022, Familiäre Betreuung und Krippenbetreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1285605
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