Einleitung
Beinahe auf der ganzen Welt finden so Medienträchtige Casting-Shows wie POPSTARS, TEENSTAR oder DEUTSCHLAND SUCHT DEN SUPERSTAR statt. Selbst die Reality-Soap BIG BROTHER konnte man nach Beendigung des Projektes den einen oder anderen Popstar hervorbringen. Man ist sich darüber im Klaren, dass diese wenig oder gar keine Erfahrungen in der Medienbranche besitzen. Hier gilt es das bekannte "Gesicht" zu vermarkten. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind die verzeichneten Erfolge eher von kurzlebiger Natur. Daher gilt es in der erfolgreichen Phase die zuvor geleisteten Investitionen möglichst schnell in einen Ertrag zu erwirtschaften. Bei der Variante der Casting-Shows macht sich die Industrie den Umstand zu nutze, dass die zu vermarktenden Künstler bereits im Vorfeld einen hohen Bekanntheitsgrad erlangt haben und von vorne herein fest steht, dass eine Veröffentlichung stattfinden wird. Doch der Regelfall ist der Aufbau eines völlig unbekannten Künstlers der erst von einer Plattenfirma aufgenommen werden muss.
Die folgende Ausarbeitung soll darlegen, wo während des Aufbau eines Künstlers Kosten anzusetzen sind und soll die Verwertungsmöglichkeiten der einzelnen Institutionen/Personen um den Künstler herum darstellen. Sie befasst sich ausschließlich mit dem Aufbau der Künstler seitens der Industrie nach einem Casting (Auswahl von Künstlern durch persönliches Vorsprechen).
Vorteile, wie die Möglichkeit für unbekannte Künstler ihre Musik global zu vermarkten und die Nachteile durch die einschlägigen Tauschbörsen, auch Peer-to-Peer Programme genannt, werden in dieser Ausarbeitung außer Acht gelassen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffe und Definitionen
2.1 Beteiligte Firmen/Personen der gesamten Wertschöpfungskette
3. Verwertungsgesellschaften
3.1 GVL
4. Plattenfirmen
5. Kosten und Verwertungsmöglichkeiten seitens der Industrie
5.1 Investitionen
6. Verwertungsmöglichkeiten
7. Tonträgerverkauf
7.1 Verschiedene Vertriebsmöglichkeiten
7.2 Marketingansätze und Werbung
8. Preiszusammensetzung und Verteilungsschlüssel eines Tonträgers
9. Fazit
Literaturverzeichnis
Internetquellen
1. Einleitung
Beinahe auf der ganzen Welt finden so Medienträchtige Casting-Shows wie POPSTARS, TEENSTAR oder DEUTSCHLAND SUCHT DEN SUPERSTAR statt. Selbst die Reality-Soap BIG BROTHER konnte man nach Beendigung des Projektes den einen oder anderen Popstar hervorbringen. Man ist sich darüber im Klaren, dass diese wenig oder gar keine Erfahrungen in der Medienbranche besitzen. Hier gilt es das bekannte „Gesicht“ zu vermarkten. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind die verzeichneten Erfolge eher von kurzlebiger Natur. Daher gilt es in der erfolgreichen Phase die zuvor geleisteten Investitionen möglichst schnell in einen Ertrag zu erwirtschaften. Bei der Variante der Casting-Shows macht sich die Industrie den Umstand zu nutze, dass die zu vermarktenden Künstler bereits im Vorfeld einen hohen Bekanntheitsgrad erlangt haben und von vorne herein fest steht, dass eine Veröffentlichung stattfinden wird. Doch der Regelfall ist der Aufbau eines völlig unbekannten Künstlers der erst von einer Plattenfirma aufgenommen werden muss.
Die folgende Ausarbeitung soll darlegen, wo während des Aufbau eines Künstlers Kosten anzusetzen sind und soll die Verwertungsmöglichkeiten der einzelnen Institutionen/Personen um den Künstler herum darstellen. Sie befasst sich ausschließlich mit dem Aufbau der Künstler seitens der Industrie nach einem Casting (Auswahl von Künstlern durch persönliches Vorsprechen).
Vorteile, wie die Möglichkeit für unbekannte Künstler ihre Musik global zu vermarkten und die Nachteile durch die einschlägigen Tauschbörsen, auch Peer-to-Peer Programme genannt, werden in dieser Ausarbeitung außer Acht gelassen.
2. Begriffe und Definitionen
2.1 Beteiligte Firmen/Personen der gesamten Wertschöpfungskette
Bevor die Musikbranche zu einem so großem Industriezweig angewachsen ist befanden sich alle administrativen, rechtlichen und verkaufsfördernde Maßnahmen in der Hand des jeweiligen Künstlers. Von der schöpferischen Idee des Textes bis zu Vertragsverhandlungen mit einer Plattenfirma.
Im Laufe der Zeit änderte sich dies zunehmend. So ist heute für jeden einzelnen Bereich eine Agentur oder Person zu finden, die dem Künstler die Arbeit abnimmt.
Folgende Aufstellung soll aufzeigen wer üblicherweise in der umsatzgrößten Sparte, der POP-Musik an einem Künstler beteiligt ist.[1]
- Songwriter Komponisten
Schreiben und Arrangieren die Texte bzw. Arrangieren die Tonfolge. Der Komponist besitzt die alleinigen0 Rechte an dem komponiertem Stück, die ist laut deutschem Recht nicht veräußerbar sind. Die Rechte an dem Stück bleiben bis 70 Jahre nach dem Tode des Komponisten im seinem Eigentum bzw. im Eigentum der Erben.
- Produzenten
Der Produzent vervollständigt das komponierte Stück mit dem Gesang eines Künstlers und veräußert dieses an einem Verlag.
- Management
Das Management investiert zunächst in den aufzubauenden Künstler und versteht sich als Schnittstelle zwischen allen übrigen Institutionen und dem Künstler. Ferner hält das Management den Kontakt zu Printmedien, Rundfunkanstalten und TV-Sendern.
- Booking-Agentur oder Konzertagent
Sie sind für die Vermittlung von öffentlichen Auftrittsmöglichkeiten zuständig und organisieren deren Ablauf.
- Plattenfirma
(An dieser Stelle soll die Plattenfirma nur kurz erwähnt werden, da es im weiteren Verlauf zu einer ausführlicheren Beschreibung kommen wird.)
- Musikverlag
Er vermarktet geistiges Eigentum indem Komponisten und Songwriter unter Vertrag genommen werden und versucht deren Werke möglichst gewinnbringend zu platzieren (z. B. durch Tonträgerveröffentlichungen).
Folgende Grafik soll die Zusammenhänge der einzelnen Institutionen/Personen bildlich darstellen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Darst. 1: Institutionen in der Musikbranche und ihre Verknüpfungen
Quelle: o.V., Musikbusiness, o.J.
3. Verwertungsgesellschaften
GEMA
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die "Ge sellschaft für m usikalische A ufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" ist die wirtschaftlich bedeutendste, älteste und bekannteste Verwertungsgesellschaft in Deutschland. "Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte". Dazu gehört unter anderem auch, dass sich die GEMA national, innerhalb der Europäischen Union und auch international für das Urheberrecht einsetzt. In dem sie die Rechte wahrnimmt und die zuvor abgeführten Abgaben an den Urheber weiterleitet. Die GEMA ist also gleichzeitig Inkassoorganisation und Schutzorganisation für den Künstler. Für diese Dienstleistung der GEMA zahlt das Mitglied einen Jahresbeitrag.[2]
Ein Beispiel: Ein Komponist und Texter überträgt der GEMA Verwertungsrechte an einem von ihm geschriebenen Musikstück. Wird nun dieses Musikstück von einem dritten öffentlich aufgeführt, für Tonaufnahmen verwendet ("Cover") oder in irgendeiner anderen Weise genutzt, so muss dieser an die GEMA einen Geldbetrag entrichten. Bei einem Livekonzert beispielsweise trägt diese Kosten der Veranstalter des Konzerts. Je nach Häufigkeit der Aufführung oder Anzahl verkaufter Tonträger bekommt der Urheber von der GEMA einen bestimmten Geldbetrag (Tantiemen) ausbezahlt.[3]
3.1 GVL
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Eine weitere wichtige Verwertungsgesellschaft in Deutschland ist die GVL. Die im März 1959 gegründete "G esellschaft zur V erwertung von L eistungsschutzrechten mbH" ist die erste und nach wie vor einzige deutsche Verwertungsgesellschaft für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller. Das Urheberrechtsgesetz von 1965 beinhaltete die Leistungsschutzrechte neben dem Urheberrecht als "verwandte Schutzrechte". Das Gesetz folgte dem Prinzip, dass der Erbringer einer Leistung die Möglichkeit haben muss, Einfluss auf bestimmte Nutzungen seiner Leistungen zu nehmen, und dass er an den Erträgen, die aus der Verwertung seiner Leistungen erzielt werden, beteiligt werden muss. In der Praxis bedeutet das, dass der Künstler die GVL darüber informiert, wenn von ihm erbrachte Leistungen der Öffentlichkeit durch Tonträger oder Sendung zur Verfügung gestellt werden. Somit ist die GVL die wichtigste Verwertungsgesellschaft für ausübende Künstler.
Ein Beispiel:
Ein Sänger singt in einem Lied für einen Tonträger. Eine Kopie der Rechtsübertragung, die der Sänger mit dem Produzenten abschließt, schickt er an die GVL. Die GVL wertet aus, wie häufig und wann das Lied übertragen wurde. Anhand dieser und einiger anderer Faktoren wird der Betrag errechnet, den der Künstler von der GVL zu erhalten hat. Die Mitgliedschaft in der GVL ist kostenlos, die Kosten tragen Radio- und Fernsehanstalten, die GEMA und die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielrechte), je nach Verwertung der Leistung.[4]
[...]
[1] Vgl. zu dieser Aufstellung Barzen, Europäischer Markt, 1992 S. 54ff..
[2] Vgl. Burghardt, Musikbusiness in USA und Deutschland, 2001, S. 6
[3] Vgl. Burghardt, Musikbusiness in USA und Deutschland, 2001, S. 6
[4] Vgl. Burghardt, Musikbusiness in USA und Deutschland, 2001, S. 7
- Citation du texte
- Slobodan Brkic (Auteur), 2003, Kosten-Nutzen-Analyse in der Musikbranche am Beispiel von Künstlern und Tonträgern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12847
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