Bei der Betrachtung der Stigmatisierungsproblematik wird klar, dass es sich um ein Phänomen handelt, welches zu einem großen Teil auf unbewußte psychische Prozesse zurückzuführen ist. Aus diesen resultieren Wahrnehmungsverzerrungen und Festlegungen, die in der Folge unter Umständen einen destruktiven Umgang aller Beteiligten mit einer vermeintlich bedrohlichen Umwelt auslösen. Eine Möglichkeit, diese Mechanismen zu verstehen und zu durchbrechen, ist die genaue und bewußte Reflexion der eigenen Einstellungen und Verhaltensweisen.
Kulturelle Bildung bezieht sich einerseits auf die Ebene des Zusammenlebens der Menschen innerhalb einer bestimmten Kultur – auf der sich ebenfalls die Stigmatisierungsproblematik vollzieht – und andererseits auf die Mittel, mit denen dieses Zusammenleben gestaltet wird. Diese Mittel bestehen hierbei aus dem weiten Bereich der Kunst als Vermittlerin sinnlicher Erfahrungen und als Gegenpol zur Rationalität.
Für die bildende Kunst psychisch behinderter Menschen wurde in den 1960er Jahren mit „Art Brut“ ein Begriff geprägt, der nachhaltig zur Anerkennung ihrer Werke und damit zu einer Veränderung und Erweiterung der gesamten Kunstszene beitrug. Diese Entwicklung wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts durch die Entdeckung und künstlerische Würdigung literarischer und bildnerischer Arbeiten von Patienten psychiatrischer Kliniken angestoßen.
Ein ganz deutlicher Bezug zur Fragestellung dieser Arbeit wird bei der Betrachtung des gesellschaftlichen Kontextes der 1970er Jahre deutlich, in dem im Zuge der Begründung der Antipsychiatriebewegung in Italien Kunst u. a. von den Betroffenen bewußt eingesetzt wurde, um auf gesellschaftliche Mißstände und Stigmatisierung behinderter Menschen in psychiatrischen Anstalten aufmerksam zu machen und diese Verhältnisse zu verbessern.
Anhand ausgewählter Praxisbeispiele möchte ich die unterschiedlichen Umstände, unter denen behinderte Menschen künstlerisch tätig sein können, aufzeigen. Der Fokus liegt dabei immer auf Umsetzungsweisen, die im Sinne einer Entstigmatisierung wirksam sein können. Nachdem entsprechende institutionelle Einrichtungen vorgestellt wurden, erweitere ich unter dem Stichwort der Professionalisierung den Blick auf freie Projekte, bei denen Entstigmatisierungsmerkmale besonders deutlich werden. In diesem Sinne spitze ich meine Ausführungen weiterhin auf die darstellende Kunst zu, indem ausführlich die Arbeit des Berliner Vereins Sonnenuhr e. V. beschrieben wird.
Inhalt
1. Einleitung
2. Behinderungsbegriff
3. Stigmatisierung
3.1 Entstehung
3.2 Funktion
3.3 Folgen
4. Entstigmatisierung
4.1 Teilhabe
4.2 Integration
4.3 Praktische Überlegungen
4.4 Dialogische Validierung
5. Bildung
6. Kulturelle Bildung
7. Kunst
7.1 Begriffsbestimmung
7.2 Kunst und Gesellschaft
8. Behinderte Menschen als Künstler
8.1 Historischer Überblick
8.2 Gesellschaftlicher Einfluss
8.3 Das Atelier Blaumeier
8.4 Institutionelle Umsetzungen
8.4.1 Die Kraichgauer Kunstwerkstatt
8.4.2 Das St. Josefs Stift Eisingen
8.5 Professionalität
8.5.1 Die Schlumper
8.5.2 Das Theater Thikwa
8.5.3 Sonnenuhr e. V
8.5.3.1 Das Theater RambaZamba
8.5.3.2 Arbeitsweise und Ergebnisse
8.5.3.3 Empowerment
8.6 Rolle der Sozialpädagogik
8.7 Initiativen, Veröffentlichungen, Auszeichnungen
9. Möglichkeiten der Entstigmatisierung?
9.1 Ebene der behinderten Menschen
9.2 Ebene der nichtbehinderten Menschen
9.3 Gesellschaftliche Ebene
10. Fazit
Literaturverzeichnis
Internetquellen
„Zu allem Großen ist der erste Schritt der Mut.“ (Johann Wolfgang von Goethe)
1. Einleitung
Die Idee zur Fragestellung dieser Arbeit entstand nach einem Seminar zum Thema „Behinderung und Stigmatisierung“, in dem durch genaue Analyse des Soziologie-Klassikers von Erving Goffmann, „Stigma. Über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität“ (1967), Kenntnisse über allgemeine Strukturen, Dynamiken und Folgen von Stigmatisierung für alle daran Beteiligten vermittelt wurden.
Im Zusammenhang mit Überlegungen bezüglich der Möglichkeiten und Strategien der Intervention gegen Stigmatisierung lernte ich im Seminar das künstlerische Arbeiten behinderter Menschen am Beispiel von Fotografien der „Krüppelfrauen“ aus Bremen und am Beispiel des Ateliers Blaumeier kennen. Darüber hinaus wurde meine Aufmerksamkeit für behinderte Künstler während des Studiums durch ein Referat über die mexikanische Malerin Frida Kahlo geweckt. Entscheidend für die Verknüpfung von Entstigmatisierung und Kunst war dann die Dokumentation über das integrative Berliner Rambazamba-Theater, welches ich später als exemplarisches Beispiel genauer vorstellen möchte.
Doch zu Beginn der Arbeit werde ich zunächst eine wissenschaftliche Einordnung des Behinderungsbegriffes vornehmen, da sogenannte Behinderte als Opfer von Stigmatisierung und im Zuge der Überlegungen wirksamer Interventionen im Mittelpunkt stehen.
Aufgrund komplexer individueller, sozialer und politischer Zusammenhänge unterliegt das Verständnis von Behinderung einem stetigen Wandel und macht eine endgültige Definition und Festlegung kaum möglich. So beziehe ich mich hierfür auf die „International Classification of Functioning, Disability and Health“ (ICF), da sie als eine an veränderte Bedingungen der Gesundheitsfürsorge angepasste, gebräuchliche Klassifikation der WHO zur internationalen Verständigung in Medizin, Statistik und Forschung eine differenzierte Darstellung bietet.
Mit der Erweiterung des Verständnisses von Behinderung über ein rein der Person zugehöriges Merkmal hinaus, erschließt sich dabei der Blick auf die Lebensumstände und Umweltfaktoren, die ihrerseits zu einer Konstruktion von Behinderung beitragen. Vor diesem Hintergrund wird erstmals deutlich, dass es möglich ist, durch politische und soziale Interventionen zu einer Verbesserung der Situation Betroffener hinsichtlich Teilhabe und Integration in die Gesellschaft beitragen zu können. Diese Ansicht von Behinderung als soziales Konstrukt ist somit grundlegend für Überlegungen im Zusammenhang mit Entstigmatisierungsbemühungen, die Verbesserungen zum Ziel haben.
Somit werde ich im weiteren Verlauf der Arbeit im Rückgriff auf die Erkenntnisse des bereits erwähnten Seminares zunächst den Begriff der Stigmatisierung als destruktive Reaktion der Umwelt auf bestimmte, von einer Norm abweichende Menschen beschreiben und erläutern. Dabei werde ich von ihrer psychologischen und soziologischen Entstehung und Äußerung über ihre Funktion für das Individuum und die Gesellschaft zu den Folgen für die Betroffenen kommen.
Diese Folgen, die sich im Ausschluß aus der Gemeinschaft oder in Kontakt- und Persönlichkeitsstörungen zeigen, machen aufgrund ihrer Brisanz die Notwendigkeit einer Intervention deutlich. Daran anschließende Hinweise auf mögliche positive Veränderungen machen zuversichtlich und leiten über zum Kapitel Entstigmatisierung.
Hierbei ist zu beachten, dass diese sich sowohl auf der Ebene der Betroffenen hinsichtlich Stabilisierung der Identität, als auch auf der Ebene der Stigmatisierenden, in einem veränderten Umgang mit Behinderten äußern kann. Im Ergebnis führen diese Verbesserungen zu einer größeren Teilhabe, Selbstbestimmung und Integration Betroffener in die Gesellschaft.
Praktische Überlegungen zur Annäherung an diese Ziele schließen mit Bezug auf das Modell der „Dialogischen Validierung“ von Reinhard Markowetz das Kapitel der Entstigmatisierung ab.
Bei der Betrachtung der Stigmatisierungsproblematik wird klar, dass es sich um ein Phänomen handelt, welches zu einem großen Teil auf unbewußte psychische Prozesse zurückzuführen ist. Aus diesen resultieren Wahrnehmungsverzerrungen und Festlegungen, die in der Folge unter Umständen einen destruktiven Umgang aller Beteiligten mit einer vermeintlich bedrohlichen Umwelt auslösen. Eine Möglichkeit, diese Mechanismen zu verstehen und zu durchbrechen, ist die genaue und bewußte Reflexion der eigenen Einstellungen und Verhaltensweisen, wie es in o. g. Modell genauer erläutert wird.
Da es durch diesen – im besten Falle ganzheitlichen, also Kognition und Emotion verbindenden – Prozess zu einem Erkenntnisgewinn und somit zu einer Neu-Bildung von Wissen kommen kann, hängt Entstigmatisierung eng mit Bildung an sich zusammen. Aus diesem Grunde schlage ich im nächsten Kapitel den Bogen zum Postulat eines klassischen Bildungsverständisses. Dabei werden im Bezug zu Max HORKHEIMERS Ausführungen hinsichtlich einer zur positiven Einwirkung auf die Umwelt notwendigen reflexiven Selbstüberprüfung Parallelen zu Anforderungen an Entstigmatisierungsbemühungen besonders deutlich.
In der Betrachtung eines solchen Anspruchs an Bildung – unter Differenzierung vom aktuellen, an ökonomischen Zielen orientierten Bildungssystem – wird die dialogische Komponente, die beim Abbau von Vorurteilen ebenfalls eine große Rolle spielt, noch einmal hervorgehoben. Diese Tatsache bestätigt zudem, dass niemand von Bildung ausgeschlossen werden kann.
Im Weiteren richte ich den Blick wiederum auf praktische Überlegungen zur Umsetzung dieser Ansprüche. Die Feststellung einer Notwendigkeit der Erweiterung von Bildungsprozessen von einer rein formal-logischen Ebene zur Verknüpfung mit Möglichkeiten sinnlicher Erfahrungen, führt im nächsten Kapitel dabei zum weiten Gebiet der Kulturellen Bildung, die diese Voraussetzungen erfüllen kann.
Kulturelle Bildung bezieht sich einerseits auf die Ebene des Zusammenlebens der Menschen innerhalb einer bestimmten Kultur – auf der sich ebenfalls die Stigmatisierungsproblematik vollzieht – und andererseits auf die Mittel, mit denen dieses Zusammenleben gestaltet wird. Diese Mittel bestehen hierbei aus dem weiten Bereich der Kunst als Vermittlerin sinnlicher Erfahrungen und als Gegenpol zur Rationalität.
Um mich daraufhin dem kaum zu definierenden Begriff der Kunst anzunähern, beziehe ich mich im folgenden Kapitel zunächst auf ein gängiges Verständnis davon, was üblicherweise mit Kunst gemeint ist.
Bei der Betrachtung der Funktion und Bedeutung von Kunstwerken bzw. von Kunstschaffen im historischen Verlauf wird deutlich, dass es dabei immer um den Ausdruck der eigenen Individualität und damit um den Gewinn von Verständnis für sich und seine Umwelt geht. Auch hier spielt das dialogische Aufeinander-Bezogen-Sein in Form des sich ausdrückenden Produzenten und des betrachtenden Rezipienten eine wichtige Rolle. Kunst stellt gewissermaßen ein Vermittlungs-, Kontakt- oder Kommunikationsmedium dar und hat damit auch eine soziale Funktion.
Damit dieses Kriterium jedoch weitreichend wirksam werden kann, nähere ich mich mittels einiger Überlegungen zur geschichtlichen Wandlung der kaum festzulegenden Wertmaßstäbe für Kunst einer möglichst weiten Begriffsbestimmung an. Somit wird es möglich, im späteren Verlauf der Arbeit die meisten Menschen, die sich dieses Mediums bedienen, Künstler nennen zu können.
Durch die Beschreibung der Entwicklung und Charakteristik moderner Kunstformen, mit der sich eine Öffnung der Kunst als Ausdrucksform für „jeden“ vollzog, werden die Wurzeln und Anfänge dieser Haltung aufgezeigt. Darüber hinaus wird deutlich, dass durch diesen Wechsel alter Denkmuster Kunst zunehmend eine soziale und politische Dimension gewann. Viele Vertreter der neuen Richtungen hatten eine gesellschaftliche Beeinflussung durch die Kunst im Sinn.
Mit Hinweis auf das positive Ansehen, welches Kunst und insbesondere Künstler inzwischen in unserer Gesellschaft genießen, und mit Blick auf die Möglichkeiten unangepasster Ausdrucksformen, leite ich im Folgenden über zum Hauptthema dieser Arbeit, den behinderten Menschen als Künstler.
Für die bildende Kunst psychisch behinderter Menschen z. B. wurde in den 1960er Jahren mit „Art Brut“ ein Begriff geprägt, der nachhaltig zur Anerkennung ihrer Werke und damit zu einer Veränderung und Erweiterung der gesamten Kunstszene beitrug. Diese Entwicklung wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts durch die Entdeckung und künstlerische Würdigung literarischer und bildnerischer Arbeiten von Patienten psychiatrischer Kliniken angestoßen. Da hinter diesen Gedanken bereits Parallelen zu Entstigmatisierungsbemühungen zu beobachten sind, gebe ich in Kapitel 8.1 einen kurzen historischen Überblick über diese Zusammenhänge.
Ein ganz deutlicher Bezug zur Fragestellung dieser Arbeit wird bei der Betrachtung des gesellschaftlichen Kontextes der 1970er Jahre deutlich, in dem im Zuge der Begründung der Antipsychiatriebewegung in Italien Kunst u. a. von den Betroffenen bewußt eingesetzt wurde, um auf gesellschaftliche Mißstände und Stigmatisierung behinderter Menschen in psychiatrischen Anstalten aufmerksam zu machen und diese Verhältnisse zu verbessern.
Diese Ideen wurden ein Jahrzehnt später mit ähnlichen Mitteln in Deutschland verfolgt und umgesetzt und führten zur Gründung des „Atelier Blaumeier“, dessen Vorstellung den Verbindungsteil zur Überleitung in die heutige Zeit darstellt.
Anhand ausgewählter Praxisbeispiele möchte ich nun die unterschiedlichen Umstände, unter denen behinderte Menschen künstlerisch tätig sein können, aufzeigen. Der Fokus liegt dabei immer auf Umsetzungsweisen, die im Sinne einer Entstigmatisierung wirksam sein können. Nachdem entsprechende institutionelle Einrichtungen vorgestellt wurden, erweitere ich unter dem Stichwort der Professionalisierung den Blick auf freie Projekte, bei denen Entstigmatisierungsmerkmale besonders deutlich werden. In diesem Sinne spitze ich meine Ausführungen weiterhin auf die darstellende Kunst zu, indem ausführlich die Arbeit des Berliner Vereins Sonnenuhr e. V. beschrieben wird.
Mit Blick auf deren Arbeitsweise und die positiven Ergebnisse, die damit erzielt werden, wird deutlich, dass die Basis all dessen eine bestimmte Haltung der Mitarbeiter sein muss. Diese Haltung ist unter dem Begriff des „Empowerment“ wissenschaftlich beschrieben worden. Aufgrund der Korrespondenz zu Voraussetzungen und Zielen der Entstigmatisierung werden die wichtigsten Aspekte des Empowerment im Anschluß kurz dargestellt und leiten über zur Rolle der Sozialpädagogik innerhalb der Kunst- und Kulturarbeit mit behinderten Menschen.
Als Abschluss des Kapitels „Behinderte Menschen als Künstler“ werden die größten Auszeichnungen und Initiativen, die diese Arbeit würdigen, wertschätzen und unterstützen, vorgestellt.
Schließlich wird nach einer kurzen Zusammenfassung von Entstigmatisierungsmerkmalen eine entsprechende Einordnung der beschriebenen Ergebnisse vorgenommen und die Fragestellung dieser Arbeit beantwortet.
Selbstverständlich sind in meinen Ausführungen immer beide Geschlechter gemeint, aber aufgrund der leichteren Lesbarkeit verwende ich im Text ausschließlich die männliche Form.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
(Grundgesetz, Art. 3, Abs. 3)
2. Behinderungsbegriff
Die Definition des Behinderungsbegriffes stellt aufgrund der Notwendigkeit der Betrachtung verschiedenster Blickwinkel eine Herausforderung dar und ist nicht absolut und endgültig präzisierbar.
Mit dem „Rehabilitation Codes Report“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegt seit 1957 ein gebräuchliches Klassifikationssystem zur Beschreibung von Behinderungen und zur internationalen Verständigung in Medizin, Statistik und Forschung vor (biermann-behinderung.htm).
Aufgrund der Veränderungen in der Gesundheitsfürsorge und zur Anpassung an ein verändertes soziales Verständnis wandelte sich im Laufe der Zeit die Definition von Behinderung von einer vormals defizitorientierten Perspektive hin zu einer mehr ressourcenorientierten Sicht.
Als Definition von Behinderung wurde die „International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps“ (ICIDH) von 1980 im Jahre 1997 novelliert und ging in dieser Fassung (ICIDH II) im Jahr 2001 in die „International Classification of Functioning, Disability and Health“ (ICF) ein. Diese um diverse Aspekte und Begriffe veränderte und erweiterte Form berührt als Definition von Krankheit und Gesundheit umfassendere Bereiche des Lebens (ICF 2005, S. 4).
Auf einer medizinischen Ebene werden nach wie vor organische Schädigungen und funktionelle Störungen klassifiziert (impairment). Auf der individuellen Ebene liegt der Fokus inzwischen nicht mehr auf der Stärke der Beeinträchtigung (disability), sondern auf den Möglichkeiten der persönlichen und selbstbestimmten Verwirklichung (activity). Aus einem politischen Blickwinkel geht es nicht mehr um die Betrachtung des Ausmaßes der Benachteiligung im psychosozialen Umfeld (handicap), sondern um die Feststellung der Möglichkeiten der Teilhabe (participation) am öffentlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben (activity).
Darüber hinaus wird Beeinträchtigung nicht länger als ein Merkmal der betroffenen Person angesehen, sondern entsteht erst aus einer Einschränkung der Teilhabe aufgrund der Wechselwirkung zwischen dem gesundheitlichen Zustand einer Person und ihren Umweltfaktoren. Neben der wechselseitigen Dynamik dieser unterschiedlichen Komponenten werden bei der Definition von Behinderung inzwischen auch Kontextfaktoren, wie personelle und milieuabhängige Bedingungen, Lebensumstände und Umweltfaktoren beachtet, die Einfluß auf alle drei Dimensionen haben (ICF 2005, S. 5).
Der Behinderungsbegriff der ICF als „Oberbegriff zu jeder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit eines Menschen“ (ICF 2005, S. 4) dient der Anwendung im gesundheitlichen Kontext und integriert durch die Berücksichtigung der Korrelation von personen- und umweltbezogenen Faktoren neben der medizinischen ebenso die soziale Dimension von Behinderung. Damit wird der Blick auf das Erfordernis politischer Aktionen zur Wahrung von Menschenrechten und zur Integration Betroffener in die Gesellschaft eröffnet (S.25).
Vor diesem Hintergrund ist die Initiierung von sozialen Veränderungen angezeigt, da nämlich ebenfalls aufgrund sozialer Konstrukte wie z.B. Architektur, Gesetzen oder Institutionen, die Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben erschwert oder unmöglich gemacht wird. Somit ist Behinderung auch ein „gesellschaftlich produziertes Hindernis“ (MÜNCH 1997, S. 237). Die Tatsache, dass Konstruktionen, Individuen und Gesellschaft interaktiv aufeinander bezogen sind und sich gegenseitig beeinflussen, muss beachtet und zur Optimierung der beeinträchtigenden Umstände genutzt werden (S.238).
Ausschlaggebend ist also, aus welchem Bezugssystem ein Behinderungsbegriff definiert wird. Um beispielsweise die finanzielle Mittelzuteilung regeln zu können, verwendet in Deutschland das Sozialgesetzbuch (SGB IX), Kapitel 1, § 2, Absatz 1, die Definition:
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist“ (LACHWITZ, SCHELLHORN, WELTI 2005, S.64).
Verschiedene Ausgangspunkte, wie z. B. medizinische, sozialpolitische, ökonomische oder pädagogische, bilden also unterschiedliche Deutungsrahmen, in denen jeweils andere Schwerpunkte gesetzt und Interessen und Zielsetzungen unterschiedlich gewichtet werden. Im konstruktivistischen Sinne stellt Paul Watzlawick fest, dass für die Deutung der Realität eben die Interessenlage maßgeblich sei (MÜNCH 1997, S. 236 f.).
Vor diesem Hintergrund sollte die Formulierung einer Definition von Behinderung von den Betroffenen selbst besondere Beachtung finden, da nur hierin die Konsequenzen der Erfahrungen mit und in dieser Gesellschaft authentisch einfließen und angemessene Veränderungsansprüche gestellt werden können. Die Betroffenenperspektive schärft den Blick für die Einsicht, dass Behinderungen soziale Konstrukte sind (S. 240).
Soziale Normen innerhalb einer gesellschaftlichen Konstruktion, wie z. B. ausreichende Bildungsmöglichkeit und Arbeitskraft, körperliche Bewegungsfähigkeit und Schönheit, sprachliche Ausdrucksfähigkeit und Fähigkeit zur autonomen Lebensführung entscheiden über die Akzeptanz als funktionierendes Mitglied der Gemeinschaft. Dieser Mechanismus führt zur Negierung der (neutralen) Vielfalt biografischer Verläufe jenseits von Bewertungen von gut oder schlecht, wertvoll oder unwert und reduziert die Komplexität von Lebensläufen auf entweder pathologische oder gesunde Aspekte (S. 242). Allerdings bildet sich innerhalb dieser Zusammenhänge die Identität einer Person. Somit können Lebenserfahrungen, die sich ausserhalb eines normierten und begrenzten Rahmens bewegen, durch die innerpsychische Wirksamkeit und Dynamik interaktionalen Handelns zu einer Identitätsschädigung führen und damit eine tatsächliche Behinderung kreieren (S.241).
Strukturierende und ordnende Klassifikationen und Kategorisierungen dienen zwar der Orientierung und Erlangung einer gewissen Übersicht über komplexe Sachverhalte, bleiben aber durch die Beschränkung auf bestimmte Aspekte zwangsläufig unvollständig. Da sie unter der Voraussetzung gewisser Bewertungen gebildet werden müssen und aufgrund der Tendenz, dass von aussen zugewiesene Eigenschaften einer Person als Persönlichkeitsmerkmal anhaften (BUNDSCHUH 2002, S. 122), ist es heikel, Systematisierungen auf Menschen anzuwenden. Die ICF betont in diesem Zusammenhang beispielsweise, dass sie entgegen einer Klassifikation von Menschen „eine Klassifikation der Gesundheitscharakteristiken von Menschen“ vornimmt (ICF 2005, S. 171). Nichts desto trotz ergibt sich aus diesen in Verbindung mit den Kontextfaktoren eine Behinderung.
Menschen, die bestimmte Charakteristiken besitzen, unterliegen aufgrund der möglichen impliziten Wertungen damit der Gefahr, verhaltensmodifizierenden, negativen Zuschreibungsprozessen durch ihre soziale Umgebung ausgeliefert zu sein und Opfer eines Stigmatisierungsprozesses zu werden.
„Wir mögen noch so geneigt sein, auf Zweifel und Widerspruch zu hören, so ist es doch unserer Natur gar zu gemäß, dasjenige begierig zu ergreifen, was mit unserer Vorstellungsart übereinkommt.“ (Johann Wolfgang von Goethe)
3. Stigmatisierung
Der Begriff der Stigmatisierung beschreibt ein diskriminierendes verbales oder non-verbales Verhalten, welches Menschen entgegengebracht wird, die aufgrund ihrer Eigenschaften in eine Kategorie fallen, die negativ bewertet wird (hohmeier-stigmatisierung.html). Stigmatisierung betrifft deshalb nicht ausschließlich behinderte Menschen, sondern alle, deren besondere Merkmale in einer unerwünschten Art und Weise von der Norm abweichen: Sie besitzen ein „Stigma“. Diesen ursprünglich griechischen Begriff, der häufig mit „Brandmal“ übersetzt wird (BUNDSCHUH 2002, S. 327) und der dessen Träger in früheren Zeiten als „Sklave“, „Verbrecher“ oder „Verräter“ auswies (GOFFMAN 1967, S.9), benutzte Erving GOFFMAN 1963 (Originalausgabe) erstmals im soziologischen Kontext und schuf mit seiner ausführlichen Untersuchung zu Strukturen, Dynamiken und Folgen von Stigmatisierung ein Grundlagenwerk der Soziologie.
3.1 Entstehung
Kategorisierungen sind die Voraussetzung für das Zustandekommen von Stigmata bzw. Stigmatisierungen. Bei der Begegnung mit fremden Menschen werden diesen antizipierend bestimmte Eigenschaften und Attribute zugewiesen, die mit normativen Erwartungen verknüpft sind, und die sich somit in „rechtmäßig gestellte Anforderungen“ an das Gegenüber verwandeln (GOFFMAN 1967, S. 10). Diese von GOFFMAN sogenannte „virtuale soziale Identität“ der Person wird dann durch das Kennenlernen deren tatsächlicher Merkmale zur „aktualen sozialen Identität“. Stimmen nun die vorweggenommenen und erwarteten Eigenschaften nicht mit den real erkennbaren überein, und sind letztere darüber hinaus auch noch „von weniger wünschenswerter Art“, werden diese zum Stigma (S. 10). Nicht allein die Diskrepanz zwischen virtualer und aktualer Identität formt demnach das Stigma, sondern die „negative Definition des Merkmals“ (hohmeier-stigmatisierung.html).
Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass nicht alle negativen Eigenschaften pauschal stigmatisiert werden, sondern nur diejenigen, die sich nicht mit der Vorstellung davon, wie jemand sein müßte, decken: „Ein und dieselbe Eigenschaft vermag den einen Typus zu stigmatisieren, während sie die Normalität eines anderen bestätigt, und ist daher als ein Ding an sich weder kreditierend noch diskreditierend“ (GOFFMAN 1967, S. 11).
GOFFMAN unterscheidet drei verschiedene Typen von Stigmata: „Physische Deformationen (z. B. Körperbehinderungen)“, „individuelle Charakterfehler (z.B. geistige Verwirrung ...)“ und „phylogenetische Stigmata (Rasse, Nation, Religion)“ (CLOERKES 2001, S.135 und vgl. GOFFMAN 1967, S. 12f.). Behinderte Menschen lassen sich demnach den ersten beiden Typen zuordnen.
Eine weitere Differenzierung entsteht durch den Grad der Erkennbarkeit des Stigmas. Körperbehinderte Menschen sind demnach „diskreditiert“, da man ihnen die Abweichung sofort ansieht, während „unauffälligere Behinderte“ (wie z. B rekonvaleszente psychisch Behinderte) zu den „diskreditierbaren“ gehören, die sich durch die Möglichkeit der Entdeckung ihres Makels in ständiger Gefahr befinden, stigmatisiert zu werden (GOFFMAN 1967, S.12).
Definitorisch sind Stigmata darüber hinaus Vorurteilen gleichzusetzen und unterscheiden sich von diesen nur insofern, als dass Stigmata sich immer ausschließlich auf Merkmale der Person beziehen, was bei Vorurteilen nicht zwangsläufig der Fall ist (CLOERKES 2001, S.135). Neben der Tatsache, dass beide kulturell und historisch variabel sind, sind sie immer negativ, beruhen auf falschen und voreiligen Beurteilungen, haben komplexe Inhalte, sind verbunden mit affektiver Geladenheit und zeigen die Tendenz zur Generalisierung eines Merkmals auf die ganze Person (S.135). Ein Stigma ist nach HOHMEIER eine bestimmte Art eines sozialen Vorurteils (hohmeier-stigmatisierung.html).
Charakteristisch für Stigmata sind daran anschließende Zuschreibungen weiterer unvorteilhafter Eigenschaften, die vermeintlich folgerichtig ebenfalls der Person zugehörig sind, und die mit den tatsächlichen Merkmalen objektiv nichts zu tun haben müssen – wie die Willensschwäche eines Drogenabhängigen oder die potenzielle Gefährlichkeit bzw. Unberechenbarkeit psychisch Kranker (vgl. hohmeier-stigmatisierung.html).
Dabei werden drei Komponenten wirksam, die immer gemeinsam auftreten: Auf der kognitiven Ebene bilden sich Vorstellungen und Überzeugungen, wertende Urteile und letztlich im Zuge wahrnehmungsverzerrender Stereotypisierungen bestimmte Meinungen über das Einstellungsobjekt. Auf der emotionalen Ebene stellen sich daraufhin negative Gefühle, Angst oder Unsicherheit im Umgang mit der Person ein. Dieses führt auf der Handlungsebene zu bestimmten Formen der Reaktion bzw. Interaktion (vgl. BUNDSCHUH 2002, S. 316), welche immer dazu dienen sollen, Distanz zu schaffen und sich vom Gegenüber abzugrenzen (vgl. CLOERKES 2001, S.78). Dieser Absicht sind dabei sowohl typische negative Reaktionen, wie „Anstarren und Ansprechen“, abwertende oder belustigte Äußerungen oder aggressive Angriffe dienlich, als auch vermeintlich positive Äußerungen, wie das Bekunden von Mitleid, das Anbieten von – unter Umständen – überflüssiger Hilfe oder die Vergabe von Spenden (S.78).
3.2 Funktionen
Bei der Betrachtung der Funktionen von Stigmatisierung ist sowohl die Bedeutung auf der persönlichen, als auch auf der gesellschaftlichen Ebene zu berücksichtigen (vgl. hohmeier-stigmatisierung.html).
Auf der persönlichen Ebene wirken Stigmatisierungsprozesse für das stigmatisierende Indivduum strukturierend und vereinfachen aufgrund bestimmter Vorstellungen und Erwartungen, die an zugewiesene Merkmale geknüpft sind, die soziale Interaktion. Sie erleichtern die Einstellung auf die Situation, schaffen Orientierung und ermöglichen die Auswahl von Verhaltensoptionen (vgl. hohmeier-stigmatisierung.html).
Darüber hinaus können Stigmatisierungen dazu dienen, sich durch die Abgrenzung von einer als abweichend wahrgenommenen Person in seiner eigenen „Normalität“ bestätigt zu wissen und die Bedrohung durch eigene Abweichungstendenzen auszublenden (vgl. BUNDSCHUH 2002, S.323). Stigmatisierende Reaktionen können aus Abwehr von erlebter Angst, Erregung oder Ekel entstehen oder aus dem simplen Fehlen angemessenerer Handlungsstrategien.
Auf gesellschaftlicher Ebenen dienen Stigmatisierungsprozesse zum einen der Stabilisierung des Systems, in dem sie den Umgang verschiedener sozialer Gruppen miteinander und die Verteilung von Gütern, Berufschancen oder generell von Stati regulieren. Zum anderen kanalisieren sie durch Schuldzuweisungen „aus Frustrationen herrührende Aggressionen“ auf weniger mächtige „Sündenböcke“. Darüber hinaus stabilisieren sie die „Normkonformität der Nicht-Stigmatisierten“ durch das Schaffen einer „Kontrastgruppe“ Andersartiger. Schließlich sind Stigmatisierungen Unterdrückungsinstrumente und haben bei Ausschluß wirtschaftlicher oder politischer Konkurrenz eine „Herrschaftsfunktion“ (CLOERKES 2001, S. 136 f.).
Insgesamt dienen Stigmatisierungen sowohl auf der individuellen, als auch auf der gesellschaftlichen Ebene hauptsächlich der Bewahrung eines für alle Systeme notwendigen Gleichgewichtes, was bei der Betrachtung möglicher Entstigmatisierungsansätze berücksichtigt werden sollte. Gleichwohl stören diese Mechanismen allerdings ein Gleichgewicht erheblich: Das der Betroffenen.
3.3 Folgen
Stigmatisierungen haben für die Betroffenen entscheidende und enorm schwer rückgängig zu machende Folgen in mehreren Bereichen (CLOERKES 2001, S.137).
Aufgrund der Tatsache, dass sich das Stigma im Sinne eines „master-status“ auf „die Gesamtperson in allen ihren sozialen Bezügen“ erstreckt, kommt es zu einer Einschränkung der freien Übernahme gesellschaftlicher Rollen, beispielsweise im beruflichen Bereich. Durch solche „Disprivilegierung und Isolation“ kann diese Einschränkung der Teilhabe an der Gesellschaft von „lediglich“ schlechtem öffentlichen Ansehen über „vollständige Ausgliederung ... bis hin zur physischen Vernichtung“ reichen (hohmeier-stigmatisierung.html).
Auch der Kontakt zu anderen Menschen wird durch das Stigma geprägt. Da die gesamte Biographie, sowie alle Verhaltensweisen des Stigmatisierten „tendenziell auf das Stigma bezogen und von diesem her interpretiert“ werden, ist „es dem Stigmatisierten fast unmöglich, ... als vollwertiger Interaktionspartner anerkannt zu werden". Da der Stigmatisierte nie genau einschätzen kann, wie ihn sein Gegenüber bewertet, und dieses wiederum durch die Konfrontation mit dem Stigma überfordert ist, sind „Interaktionen zwischen Stigmatisierten und Nicht-Stigmatisierten in der Regel [von] Spannungen, Unsicherheit, Verlegenheit und Angst [gekennzeichnet]“ (hohmeier-stigmatisierung.html).
Diese Belastungen wirken sich enorm auf die Persönlichkeit und die Identitätsentwicklung von betroffenen Menschen aus.
Durch wiederholte Erfahrungen stigmatisierender Zuschreibungen von außen identifiziert sich das betroffene Individuum im Laufe der Zeit mit den erwarteten Eigenschaften. Fremdbilder, „also all das, womit eine Person von einer anderen beschrieben wird“, werden in das eigene Selbstbild aufgenommen und führen so zur „teilweise unbewussten Aneignung von Einstellungen, Normen und Werthaltungen“ (SCHENZ 2005, S. 181).
In der Auseinandersetzung mit Stigmatisierungserfahrungen kann es zu vielfältigen Reaktionsmöglichkeiten Betroffener kommen, die GOFFMAN als „Stigma-Management“ bezeichnet hat (GOFFMAN 1967, S.68) und die mehr oder weniger konstruktive „Lösungen“ darstellen. Dabei können diese Verhaltensweisen in Abhängigkeit von der Sichtbarkeit der Behinderung vom Versuch des Verbergens, der Distanzierung von anderen, über die Verheimlichung, bis hin zur Anpassung reichen.
All das sind strategische Steuerungen des eigenen Verhaltens, die enorme Anstrengungen erfordern und die im Kampf um Akzeptanz der Verhinderung von Sanktionierungen aufgrund einer Abweichung von gesellschaftlicher Normalität dienen sollen.
Sind solche Manöver aufgrund einer veränderten Selbstwahrnehmung nicht mehr notwendig, kann durch die gewonnene Authentizität ein Zustand der Würde und Reife erlangt werden (vgl. GOFFMAN 1967, S.128).
Studien haben inzwischen gezeigt, dass es trotz einer Wahrnehmung von stigmatisierendem Verhalten möglich ist, ein positives Selbstbild aufrechtzuerhalten und nicht zwangläufig ein negativer „Ursache-Wirkungszusammenhang zwischen Stigma und Identitätsschädigung“ bestehen muss (SCHUPPENER 2005, S.58).
Gleichwohl ist es aufgrund der durch Stigmatisierung erfolgenden Separation der Betroffenen von der Gemeinschaft notwendig, über die „Vorgänge der Stigmatisierungsprozesse und deren Verarbeitung“ hinaus (S.59), über mögliche Interventionen und Ziele im Sinne einer Entstigmatisierung nachzudenken.
„Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen.“ (Johann Wolfgang von Goethe)
4. Entstigmatisierung
Entstigmatisierung bedeutet mit Blick auf die beschriebenen negativen Folgen von Stigmatisierungsprozessen zum einen die Verbesserung der Lebensumstände behinderter Menschen im Sinne einer Verhinderung bzw. Verminderung von Benachteiligungen und zum anderen die Ermöglichung eines unbefangenen Umgangs für nicht-behinderte Menschen mit Betroffenen. Das Erreichen dieser Ziele wirkt sich neben der psychologischen Ebene der Identität ebenso auf eine verbesserte Teilhabe und Integration aller Menschen an der und in die Gesellschaft aus.
4.1 Teilhabe
Schon in der „International Classification of Functioning, Disability and Health“ (ICF) in der Neufassung der WHO von 2001 kommt dem Engagement zur „Identifikation von Maßnahmen, welche das Maß an sozialer Partizipation ... von Menschen mit Behinderungen erhöhen können“ eine große Bedeutung zu (ICF 2005, S. 172). Teilhabe an der Gesellschaft erstreckt sich dabei auf umfassende Bereiche wie „persönliche Selbstversorgung, Mobilität, Informationsaustausch, soziale Beziehungen, ... Bildung & Ausbildung, Erwerbsarbeit & Beschäftigung, Wirtschaftsleben, Gemeinschaft und soziales & staatsbürgerliches Leben“ (SCHUPPENER 2005, S.49). Der Akzent liegt zudem auf der handlungspraktischen, selbstbestimmten Aktivität jedes Einzelnen. Mit Bezug auf WACKER betont SCHUPPENER, dass es um aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung geht, um eigene Entscheidungen und wirkliches Tun, von dem niemand ausgeschlossen wird. Es sollte behinderten Menschen also ermöglicht werden, so unabhängig wie möglich von der Hilfe anderer, gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft zu werden.
In der logischen Folge führt das im praktischen Sinne zur Eingliederung bzw. zur Integration aller in die Gemeinschaft.
4.2 Integration
Integration soll hier nicht, wie in deutschsprachigen Ländern üblich, im pädagogischen Kontext der gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in Bildungsinstitutionen verstanden werden (feuser-geistigbehinderte.html), sondern, im Sinne der ursprünglichen Wortbedeutung der „Vervollständigung eines unvollständigen Ganzen“, als „Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das soziale Gesamt“ (SCHUPPENER 2005, S.50). Ziel ist dabei „ein auf Solidarität und Emanzipation ausgerichteter Interaktionsprozess, der auf soziale Zuschreibungsprozesse verzichtet und damit das Behindertsein als etwas Normales belässt und nicht ´besondert´“ (CLOERKES 2001, S.174 f.).
Erst vor diesem Hintergrund ist für alle Beteiligten unter der Prämisse der menschlichen „Gleichheit aller“, soziales Lernen „im Sinne einer [dazugehörigen] Anerkennung von [individueller] Verschiedenheit“ möglich (SCHUPPENER 2005, S.50).
FEUSER spricht von Integration als „kulturelle Notwendigkeit und ethische Verpflichtung vom Rang eines Menschenrechts“ (feuser-geistigbehinderte.html).
Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass eine Integration behinderter Menschen nicht bedeuten kann, diese in ein von Nicht-behinderten konstruiertes Normengefüge zu pressen, welches den Betroffenen gar nicht entspricht. Die „Basisvariablen einer Integrationsdiskussion“ sollten immer die „internen Ansichten, Wünsche und Ängste“ der Behinderten sein (SCHUPPENER 2005, S.51).
Es geht also darum, die aktive Rolle der Betroffenen bei ihrer Eingliederung zu unterstützen, so dass sie die Möglichkeit haben, innerhalb eines gesellschaftlichen Systems ihren originären Platz zu finden.
Um das zu erreichen, muss ihnen dieser Platz allerdings auch zugestanden werden, denn ein „wichtiges Merkmal von Integration ist die Qualität der Kontakte untereinander“, die von echter Akzeptanz geprägt sein sollten (CLOERKES 2001, S.175).
Vor dem Hintergrund aktueller Debatten um „Bio-Ethik, Humanbiologie und Gentechnologie bezüglich des Nutzens und Lebenswertes ... behinderter Menschen“[1] (feuser-geistigbehinderte.html), muss die Frage nach dem zugrunde liegenden Welt- und Menschenbild gestellt werden.
Dieses Menschenbild der nicht-stigmatisierten, der „gesunden“, der der Norm entsprechenden Menschen hat nicht nur Einfluss auf die medizinische Praxis, sondern spielt auch eine Rolle bei dem Bemühen um Entstigmatisierung.
4.3 Praktische Überlegungen
Entstigmatisierungsbemühungen zur Abschwächung der erläuterten Folgen von Stigmatisierung und zur Durchsetzung oben genannter Ziele sollten auf zwei Ebenen wirken (vgl. SCHUPPENER 2005, S.59).
Auf der Ebene der Betroffenen bedeutet Entstigmatisierung, stabilisierende Erfahrungen innerhalb „identitätsrelevanter“ Kontexte zu machen. Das heißt, in Situationen, die „einem Menschen subjektiv wichtig ... und bedeutsam erscheinen“, positive soziale Rückmeldungen von anderen Menschen als „Widerspiegelungen des eigenen Handelns“ zu erfahren (MARKOWETZ 1998, S.66).
Von den stigmatisierenden Personen erfordert das die Bereitschaft, sich aktiv und reflektiert mit vorgenommenen Bewertungen und Zuschreibungen auseinanderzusetzen, um in der Folge gegebenenfalls zu Verhaltens- und Einstellungsänderungen in sozialen Kontakten mit einem vermeintlich devianten Gegenüber zu gelangen.
Dabei sollte nicht von dem Ziel einer gänzlichen Aufhebung aller destruktiven Verhaltensmuster und deren Auswirkungen ausgegangen werden, sondern von einer vorsichtigen Annäherung innerhalb eines dynamischen und phasenhaften Prozesses, wie es im Modell der „Dialogischen Validierung“ nach MARKOWETZ deutlich wird (SCHUPPENER 2005, S.60).
4.4 Dialogische Validierung
Dieses „Konzept zur Entstigmatisierung von Menschen mit Behinderungen“ entwickelte MARKOWETZ vor dem Hintergrund der These, dass „eine gelungene soziale Integration“ identitätsstabilisierende und somit entstigmatisierende Effekte habe (MARKOWETZ 1998, S.65).
Voraussetzung hierfür ist ein durch genaue, reflexive Überprüfung der eigenen „bereits internalisierten Haltungen,... Vorurteile und Stigmata gegenüber einem sozialen Objekt“ neu gewonnener Erkenntnisgewinn, der zu einer positiven Modifikation eigener Einstellungen führen kann. Die neue Erkenntnis basiert auf der Berücksichtigung der Perspektive des Gegenüber und im Sinne eines „sozialen Aushandelns“ auf einer Abgleichung mit dieser, in dem es „auf interaktionistischem Wege“ zur Verdichtung „einer gemeinsamen Sichtweise“ kommt (S.67).
Die Überprüfung der eigenen Einstellung geschieht dabei innerhalb eines dialogischen Prozesses zwischen Personen, die durch aktives „Miteinander-In-Beziehung-Treten“ ihre unterschiedlichen Auffassungen kommunizieren und jenseits einseitiger Anpassungs- oder Überzeugungsbemühungen zu einer „maximalen Übereinstimmung“ gelangen können (S.68). Ferner führt dieser Prozess vor dem Hintergrund „neue[r] Ideen, neuer[r] Differenzierungen und neue[r] Diskursregeln“ zu einer Flexiblisierung der Identität, die sich durch „aktiv-kreative Auseinandersetzung“ beständig verändern und erweitern kann. Die dialogische Beziehung ist dabei nicht auf gesprochene oder geschriebene Sprache beschränkt, sondern umfasst durchaus auch „neue Kommunikationsformen.“
Ausschlaggebend zur Formung von Identität bzw. zur Erlangung neuen Wissens ist dabei die Erweiterung der rein kognitiven Ebene um die „emotionale, affektive und motivationale Befindlichkeit ... der Selbst-Wahrnehmung“ (MARKOWETZ 1998, S.68).
Dieser Prozess ist geprägt von sich abwechselnden Phasen der Annäherung und Entfernung, also von einem Wechsel zwischen Nähe und Distanz (CLOERKES 2001, S.181). Wenn dabei stets die Bereitschaft zur „Hinwendung zum Subjekt“ (MARKOWETZ 1998, S.69), sowie zur „Analyse des eigenen Menschen- und Behinderungsbildes“ (feuser-geistigbehinderte.html) besteht, ist es möglich, sich mit dem Wunsch der Erkenntnis einer realistischeren und umfassenderen Wahrheit, durch den offenen und authentischen Austausch mit Behinderten über deren Sicht auf die Welt und das eigene Bild von Wirklichkeit, „im Dialog mit ihnen zu bilden“ (MARKOWETZ 1998, S.67).
„Bilde dich selbst und dann wirke auf andere durch das, was du bist.“
(Wilhelm von Humboldt)
5. Bildung
Schon HORKHEIMER spricht in seinen Ausführungen zum Akademischen Studium 1952 im Zusammenhang mit Bildung von einer notwendigen Fähigkeit zur „Selbstprüfung“, die es überflüssig macht, „verdrängte Instinkte ... auf die böse Umwelt“ zu projizieren (HORKHEIMER 1985, S.385). Bildung ist demnach ein Prozeß, der durch bewußte Reflexion zu einer Erkenntnis verhilft, die dazu führen kann, „der Welt, wie sie ist, Widerstand [zu] leisten“ (S.386), denn „zum Bildungsprozeß [gehört] immer auch ein Entbildungsprozess ... – also die Zerstörung von alten Bildern“ (PAZZINI, Jahr unbekannt, zit. in SCHÜRE 2000, S.177).
Die Bereitschaft hierzu entspringt dem Willen, sich aus der Abhängigkeit von äußeren Zuschreibungen, Normen und Regeln zu befreien, um mit der Überzeugung, „dass es von den Menschen abhängt, die Welt besser zu machen“, zu einem selbstbestimmten, sinnhaften und somit glücklichen Leben zu gelangen (HORKHEIMER 1985, S.386).
Korrespondierend zu MARKOWETZ´ Postulat, Kognition und Emotion zur Weiterentwicklung verbinden zu müssen, betont auch HORKHEIMER die Bedeutung „eigene[r] lebendige[r] Erfahrungen“, die den ganzen Menschen miteinbezieht, als Maßstab zur kritischen Prüfung des vermeintlich „objektiv Richtigen“ (S.389). Dabei sollte stets das Bewußtsein für „den Gedanken ans Ganze“ bewahrt werden (S.387).
Diese Ziele entsprechen einem klassischen Bildungsverständnis, nach dem „Bildung als Selbstbildung“ und „... als Allgemeinbildung zur Gewinnung von mehr Menschlichkeit verstanden wird“ (THEUNISSEN 2004, S.162 f.), wobei es zur Entfaltung aller angelegten Potenziale kommen soll.
Zudem knüpft dieses Verständnis nach RICHTER-REICHENBACH an KANTs anthropologische Sichtweise an, die dem Menschen „Selbstzweck“ und „Selbstbestimmung“ zugesteht und ihn nicht als „Zweck oder Mittel anderer“ versteht (Richter-Reichenbach 1996, S.110).
Natürlich folgen diese Gedanken dem Ideal eines Bildungsverständisses, dem in der heutigen Zeit so weitestgehend nicht entsprochen wird. Vielmehr geht es heute um das kritiklose Übernehmen vorgegebener Normen innerhalb eines Bildungssystems, durch welches die Menschen in immer kürzerer Zeit unter Anwendung rein funktionalen, logischen Denkens zum Erreichen ökonomischer und kapitalistischer Ziele geschleust werden sollen.
Gleichwohl lassen sich auch aktuell konstruktive Ansprüche an Bildung jenseits wirtschaftlicher (Macht-)Strukturen stellen, so wie sie KLAFKI formuliert:
„- Allgemeinbildung als Bildung für alle zur Selbstbestimmungs-, Mitbestimmungs- und Solidaritätsfähigkeit,
- als kritische Auseinandersetzung mit einem neu zu durchdenkenden Gefüge des Allgemeinen als des uns alle Angehenden und
- als Bildung aller uns heute erkennbaren humanen Fähigkeits dimensionen des Menschen“ (KLAFKI 1994, S.40).
Bei der genauen Betrachtung dieser Inhalte wird deutlich, dass es zum einen immer um den Bezug zum Gegenüber und damit zur Gemeinschaft geht und somit zum anderen, dass Bildung nie ausschließlich auf eine Seite beschränkt bleibt, sondern sich immer auch auf die Umgebung des „Gebildeten“ auswirkt.
Dabei vollzieht sie sich nicht im stillen, isolierten Einzelstudium, sondern stets innerhalb zwischenmenschlicher Beziehungen und sozialer Bezüge. Mit Martin BUBER: „Der Mensch wird am Du zum Ich“ (BUBER 1984, S.32). Noch differenzierter drückt es BROCKMANN aus: „Bildung heißt Beteiligung am Leben und Dialog mit allem Anderen, Fremden, Ungewohnten. Bildung bedeutet immer, dass sozialer Umgang und Sinngehalt humanen Handelns erweitert und integriert werden“ (BROCKMANN 2007, S.39).
Bei all dem wird deutlich, dass diese Sichtweise niemanden ausschließt und von der Bildungsfähigkeit und somit dem Recht auf Bildung aller Menschen ausgeht, also auch behinderter Menschen. „Weder aus anthropologischen, pädagogischen oder gar ethischen Gründen gibt es eine Veranlassung, den ...formulierten Bildungsanspruch zu reduzieren“ (BIELENBERG 1999, S.15).
In praktischer Hinsicht erfordern solche Überlegungen den Blick auf moderne Medien und Kommunikationstechnologien, mittels derer heute nicht nur im Rahmen von Wissensvermittlung gearbeitet wird. Elektronische Medien, wie z. B. Computer und deren Vernetzungen bestimmen inzwischen – als Ersatz für eine direkte, persönliche Kommunikation – weitestgehend die Interaktionen mit der Umwelt, da sie u. a. der Funktionalisierung und Standardisierung von Lerninhalten dienen (vgl. Richter-Reichenbach 1996, S.107 ff.) und zum Abrufen „eindeutige[r] Wissensdaten, Fakten und Informationen“ nützlich sind (Richter-Reichenbach 1992, S.33). Durch deren verstärkte Nutzung werden allerdings die für „grundlegende Wahrnehmungs-, Erfahrungs- [und] Verarbeitungsprozesse“ notwendigen „leib-eigenen Erfahrungen“, die aus aktivem, selbsttätigen Handeln entstehen, verhindert. (Richter-Reichenbach 1996, S.109). „Ein bloß kognitiv dimensionierter Bildungsbegriff [würde] die Möglichkeit menschlicher Verwirklichung völlig verfehlen“ und schlösse überdies beispielsweise geistig schwer- oder mehrfachbehinderte Menschen absolut aus (THEUNISSEN, PLAUTE 1995, S.167). Komplexe – soziale – Zusammenhänge und Sachverhalte, die zum Teil individuelle und/oder kreative Problemlösunsstrategien erforderlich machen, sind allein auf elektronischem Wege nicht zu vermitteln oder umzusetzen (Richter-Reichenbach 1992, S.33).
Um einer Reduktion möglicher „Erfahrungs, Bewußtseins- und Beziehungsräume“ (S.32) entgegenzuwirken und die „sinnliche Komplexität von Welt“ (KLEINBACH 1999, S.60) wieder zugänglich zu machen, bedarf es aufgrund der Gefahr, sich unter anderem an mechanistische Denk- und Problemlösunsstrategien zu gewöhnen und für soziale Erfahrungen unempfindlich zu werden, einer verstärkten Hinwendung zu sinnlichen bzw. ganzheitlichen Bildungsprozessen (vgl. Richter-Reichenbach 1992, S.33).
Solche Bildungsprozesse vollziehen sich im allgemeinen im weiten Bereich der sogenannten Kulturellen Bildung, die aus diesem Grunde im Folgenden genauer betrachtet werden soll.
[...]
[1] siehe dazu: ANTOR, Georg; BLEIDICK, Ulrich 2000, Behindertenpädagogik als angewandte Ethik. Stuttgart: Kohlhammer.
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