Am 04.09.2009 wurden zwei Tanklaster, welche durch Aufständische entführt wurden und auf einer Sandbank des Kunduz-Flusses in Afghanistan festsaßen, bombardiert. Dies geschah durch Flugzeuge der US-Luftwaffe und auf Befehl des deutschen Obersts K. Dieser Luftschlag kostete zahlreichen Zivilisten das Leben, da sie im Zeitpunkt der Detonation dabei waren, Treibstoff aus den Tanklastern abzuzapfen. Unter den Opfern waren auch die beiden Söhne, acht und zwölf Jahre, des Beschwerdeführers Hanan. Der Generalbundesanwalt leitete aufgrund Beteiligung eines deutschen Generals insbesondere wegen verbotener Methoden der Kriegsführung gemäß § 11 I Nr. 3 VStGB ein Ermittlungsverfahren ein. Weil im Ergebnis weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt seien, stellte er dieses jedoch gemäß § 170 II StPO ein. Vor den deutschen Gerichten war der Beschwerdeführer Hanan weder im Klageerzwingungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf, den Zivilgerichten wegen Entschädigungen, noch in der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich.
Der Beschwerdeführer Hanan rügt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Art. 2 und 13 EMRK einen Mangel an effektiver Untersuchung des Todes seiner Söhne sowie das Fehlen eines wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelfs gegen den Entstellungsentscheid des GBA. Mit Datum vom 27.08.2019 gab die fünfte Kammer des EGMR das Verfahren an die Große Kammer ab. Die Entscheidung steht zum Zeitpunkt dieser Arbeit noch aus. Der Fall Hanan wirft in vielerlei Hinsicht Rechtsfragen auf, welche Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Dokumentenverzeichnis
A. Einleitung
B. Aufgeworfene Rechtsfragen zur Aufklärungspflicht
I. Anwendbarkeit der EMRK nach Art. 1 EMRK
1. Begrenzung auf das Staatsgebiet
2. Extraterritoriale Erweiterung
a) Effektive Kontrolle über ein Gebiet
b) Einleitung der Ermittlung oder des Strafverfahrens
c) IACHR: Kontrolle über das handelnde Staatsorgan
d) BVerfG: gebietsungabhängig
e) Auslegung der EMRK nach Sinn und Zweck
f) Geltung im bewaffneten Konflikt
g) Zwischenergebnis
3. Hoheitsgewalt im Fall Hanan gegen Deutschand
a) Beurteilung nach dem neuen Maßstab
b) Beurteilung nach der effektiven Kontrole über ein Gebiet
4. Zwischenergebnis
II. Zurechnung.
1. Keine universelle Zurechnung
2. Zurechnung nach Behrami und Saramati
3. Zurechnung nach Al-Jedda
4. Befreiung von der Verpflichtung durch das VN Mandat
5. Zwischenergebnis
III. Aufklärungspficht
1. Herleitung und Umfang
2. Verletzung der Aufklärungspficht
a) Untersuchung auf eigene Initiative des Konventionsstaates
b) Untersuchung durch unabhängige Stellen
aa) Untersuchungen von Oberst K.und des Brigadegenerals
bb) Untersuchung des GBA
c) Effektive Untersuchung
aa) Angemessene Eile
(1) Untersuchungen des GBA
(2) Untersuchungen des Oberst K
bb) Beteiligung des Antragsstellers im notwendigen Umfang
cc) Zumutbare Sachverhaltsermittlung
3. Zwischenergebnis
IV. Zwischenergebnis
C. Aufgeworfene Rechtsfragen zu wirksamen innerstaatlichen Rechtsmitteln
I. Rechtsmittel zur Überprüfung der Einstellung der Untersuchung
1. Klageerzwingungsverfahren als wirksames Rechtsmittel i.S.d. Art. 2 i.V.m. Art. 13 EMRK
a) Zweistufiges Verfahren.
b) Anwaltszwang
c) Angabe von Tatsachen und Beweisen
d) Schlussfolgerung
2. Zwischenergebnis
II. Wirksame Überprüfung durch das BVerfG im Rahmen der Verfassungsbeschwerde
1. Vorbemerkung zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen
2. Wirksame Überprüfung im Rahmen der Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde
a) Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 2 I 1 i.V.m Art. 1 I 2 GG (effektive Strafverfolgung)
b) Schutzbereich aus Art. 103 I GG (rechtliches Gehör)
c) Schutzbereich aus Art. 19 IV GG (Zugang zu den Gerichten)
d) Schutzbereich aus Art. 2 I GG i.V.m. Art. 20 III GG (faires Verfahren)
3. Zwischenergebnis
III. Wirksamer innerstaatlicher Rechtsbehelf nach Art. 2, 13 EMRK im Fall Hanan
1. Verfassungsbeschwerde als wirksamer innerstaatlicher Rechtsbehelf
2. Strafverfahren als wirksames Rechtsmittel..
3. Zivilrechtliches Schadensersatzverfahren wegen Amtspflichtverletzung gemäß § 839 I 1 BGB i.V.m Art 34 1 GG
a) Standpunkt: anwendbar
b) Standpunkt: unanwendbar
c) Zwischenergebnis
4. Aufopferungsanspruch
5. Dienstaufsichtsbeschwerde
6. Zwischenergebnis
D. Schlussbetrachtung
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