Durch die GmbH-Reform wurde die Attraktivität der GmbH erheblich erhöht. Ermöglicht ist die Gründung einer Ein-Euro-Gesellschaft als Unternehmergesellschaft(haftungsbeschränkt). Der gutgläubige Erwerb von Geschäftsanteilen ist möglich. Verwaltungssitz und Satzungssitz müssen nicht mehr übereinstimmen
Es ist wieder interessant, sich mit der GmbH zu befassen.
Das Skript soll mit wenig Zeitaufwand einen Überblick über den aktuellen Stand geben. Das Skript wurde im Mai 2009 abgeschlossen.
Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Inhalt
Literaturverzeichnis
Einleitung
I. Überblick
II. Erscheinungsformen der GmbH
III. Entstehung der GmbH
1. Allgemeines
a. GmbH
b. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
2. Inhalt des Gesellschaftsvertrages
3. Firma
a. Allgemeines
b. GmbH
c. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
4. Sitz der Gesellschaft
5. Gegenstand des Unternehmens
6. Stammkapital - Stammeinlage
a. GmbH
(1) Bareinlage
(2) Sacheinlagen
(3) Verbot verdeckter Sacheinlagen
(4) Nach dem MoMiG gilt folgende Regelung:
(aa) Verrechnungsfälle
(bb) Hin- und Herzahlung
(cc) Vermutung verdeckter Sacheinlage
b. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
c. Verjährung der Einlageverpflichtung
7. Geschäftsjahr
8. Geschäftsführung und Vertretung
a. GmbH
b. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
9. Gesellschafterversammlung
10. Ergebnisverwendung
11. Verdeckte Gewinnausschüttung, Steuerklauseln
12. Wettbewerbsverbote
13. Ausschließung eines Gesellschafters
14. Einziehung
15. Abfindung
IV. Veräußerung des Geschäftsanteils
1. Kauf und Abtretung
2. Abtretungsbeschränkungen
3. Haftung des Erwerbers für rückständige Einlagen
4. Gutgläubiger Erwerb
5. Gesellschafterliste
V. Vorratsgesellschaften und Mantelkauf
VI. Der Geschäftsführervertrag
1. Allgemeines
2. Inhalt - Überlegungen zur Gestaltung des GF-Vertrages
a. Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
b. Kündigungsschutz
c. Kündigungsfristen
d. Urlaub
e. Arbeitszeitrecht
f. Arbeitnehmerabfindung
g. Entgeltfortzahlungsgesetz
h. Schwerbehindertengesetz
i. Mutterschutzgesetz/Bundeserziehungsgesetz/Elterngeldgesetz
j. Beschäftigungsanspruch
k. Betriebliche Altersversorgung
l. Teilzeit-/ und Befristungsgesetz
m. § 613 a BGB
n. Wettbewerbsverbot im Sinne handelsrechtlicher Vorschriften
o. Arbeitnehmerhaftung
p. Unwirksamer Geschäftsführervertrag
q. Schiedsvereinbarung
3. Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers
VII. Haftung des Geschäftsführers
1. Haftung gegenüber der Gesellschaft - § 43 GmbHG
2. Haftung gegenüber den Gesellschaftern
3. Haftung gegenüber Dritten
VIII. Eigene Bewertung
Literaturverzeichnis
Kommentare, Lehrbücher, Handbücher
Arens, Wolfgang/Rinck, Klaus
Gesellschaftsrecht 2002,
Baumbach/Hueck
Kurzkommentar zum GmbHG, begründet von Adolf Baumbach, bearbeitet von Fastrich, Hueck, Schulze-Osterloh und Zöllner
GmbH-Handbuch
bearbeitet von Harald Kallmeyer, Lambertus J. Fuhrmann, Jörg Rodewald und Eckard Wälzholz 2007 ff
Heckschen/Heidinger
Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis 2. Auflage 2009 von Heribert Heckschen und Andreas Heidinger
Heybrock (Hrsg.)
Praxiskommentar zum GmbH-Recht 2009, herausgegeben von Hasso Heybrock
Münchner Vertragshandbuch
Band 2 Wirtschaftsrecht I 6. Auflage 2009, herausgegeben von Rolf A. Schütze und Lutz Weipert
Schmidt, Karsten
Gesellschaftsrecht, 4. neubearbeitete Auflage, 2002
Scholz,
Kommentar zum GmbH-Gesetz, begründet von Franz Scholz, bearbeitet von Crezelius
u.a., 10. Auflage 2006
Semler, Johannes
Arbeitshandbuch für Aufsichtsratsmitglieder, 1999
Aufsätze und Monographien
Heckschen, Heribert
Das MoMiG in der notariellen Praxis, 2009
Hümmerich, Klaus / Schmidt-Westphal, Oliver
Integrierte Aufhebungsvereinbarung im Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers,
DB 2007, 222, 226.
Lutter, Marcus
Haftung und Haftungsfreiräume des GmbH- Geschäftsführers 10 Gebote an den Geschäftsführer, GmbHR 2000, 301ff
Miras, Antonius
Die neue Unternehmergesellschaft, 2008
Müller, Wolfgang / Müller, Sebastian
Ausländische Gesellschaftsformen - eine rechtliche Alternative für deutsche GmbH-
Unternehmer, GmbHR 2006,583 ff ,640 ff;
Schneider, Uwe
Neue Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer bei Erstellung und Einreichung der Gesellschafterliste, GmbHR 2009, S. 393 ff.
Teichmann, Christoph/Limmer, Peter,
Die Societas Privata Europaea (SPE) aus notarieller Sicht – eine Zwischenbilanz nach
dem Votum des Europäischen Parlaments, GmbHR 2009, 537 ff.
Wachter,Thomas
Aktuelle Probleme bei der Ltd & Co. KG, GmbHR 2006, 79 ff
Waldenberger, Arthur/Sieber, Dorothée M.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) jenseits der "Existenzgründer" Rechtliche Besonderheiten und praktischer Nutzen, GmbHR 2009, S. 114 ff.
Reiss, Guy A.
Die Delaware Series Limited Liability Company - eine Einführung, RIW 2007, 10 ff;
Einleitung
Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vorgenommene Reform des GmbH-Rechts hat die Attraktivität der GmbH erheblich erhöht. Einige Beispiele:
Ermöglicht wird die Gründung einer GmbH mit sehr geringem Eigenkapital (Ein-Eurogesellschaft) in Form der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Ein
gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen wird möglich. Der Verwaltungssitz muss nicht mehr notwendigerweise mit dem Satzungssitz übereinstimmen.
Es ist also wieder interessant, sich mit der GmbH zu befassen.
Wir wollen Ihnen ermöglichen, sich mit wenig Zeitaufwand einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zu verschaffen.
I. Überblick
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ermöglicht die Beschränkung der Haftung auf einen bestimmten Teil des Vermögens. Die Haftungsbeschränkung ist wirksam
- in Bezug zu Endabnehmern von Waren und Leistungen
- im Bereich der unerlaubten Handlung und der Gefährdungshaftung
- in arbeitsrechtlichen Beziehungen, da das Sozialplanrisiko auf das
- Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und
- im Steuerrecht.
Keine Haftungsbeschränkung besteht bei Übernahme der persönlichen Haftung durch Gesellschaft und Geschäftsführer gegenüber Zulieferern und Geldgebern.
Dieser Vorteil der Haftungsbeschränkung wird erkauft durch einen dringenden und unverzichtbaren Schutz des Stammkapitals. Es besteht die zwingende Verpflichtung zur Einbringung und Erhaltung des Stammkapitals. Die Verletzung dieser Verpflichtung kann zur unmittelbaren Haftung der Gesellschafter führen.[1]
In Kritik geraten ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus steuerlichen Gründen, da der von der GmbH erwirtschaftete Gewinn einer 3-fach-Besteuerung unterliegt, nämlich der
- Körperschaftssteuer,
- Gewerbesteuer und
- Einkommenssteuer.
Inhaber der Gesellschaft sind die Gesellschafter. Sie bestellten die Geschäftsführer, berufen den Geschäftsführer ab, erteilen ihm Weisungen und bestimmen die Politik der GmbH. Die Geschäftsführer handeln für die GmbH und vertreten sie. Das Weisungsrecht der Gesellschaft gegenüber den Geschäftsführern ist Dritten gegenüber nicht beschränkt.
Rechte und Pflichten des Geschäftsführers werden üblicherweise in einem Geschäftsführervertrag bestimmt.
Die GmbH wird im Handelsregister B eingetragen. Konstitutiv, also rechtsbegründend ist die Eintragung hinsichtlich der Gründung der GmbH und der Satzungsänderung. Die sonstigen Eintragungen sind deklaratorisch, geben also nur den tatsächlichen gegebenen Rechtszustand wieder.
II. Erscheinungsformen der GmbH
Typische Erscheinungsformen der GmbH sind die:
- personalistische GmbH, die geprägt ist von persönlichen Einsatz der Gesellschafter, Geschäftsführer und eine direkte Tätigkeit der GmbH
- ein-Personen-GmbH, schon 1996 gab es 91.000 in der Bundesrepublik Deutschland
- Komplementär-GmbH GmbH als Komplementärin
- Konzern-GmbH, als abhängiges Unternehmen oder als Holding
- GmbH/Joint Venture als Gemeinschaftsunternehmen
- gemeinnützige GmbH erforderlich sind besondere steuerliche Gestaltungen in der Satzung
- die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)[2]
Für die Variante der GmbH in Ausgestaltung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt ) hat der Gesetzgeber Besonderheiten beim Stammkapital und die Möglichkeit eines formalisierten Gründungsverfahrens vorgesehen.
III. Entstehung der GmbH
1. Allgemeines
a. GmbH
Der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Form. Der Gesellschaftsvertrag ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung durch Bevollmächtigte ist nur aufgrund einer notariell errichteten oder beglaubigten Vollmacht zulässig.
Der klassische Gründungsvorgang der GmbH verlangt:
- notarielle Gründungsurkunde
- Satzungsfeststellung,
- Ernennung des Geschäftsführers,
- Errichtung einer Gesellschafterliste und
- Handelsregisteranmeldung
b. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Der Gesetzgeber ermöglicht bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) die Gründung mit einem Musterprotokoll.
Das Musterprotokoll enthält
- Gründungsurkunde,
- Satzung,
- Liste der Gesellschafter sowie
- Bestellung des Geschäftsführers.
Die Verwendung des Musterprotokolls bringt etwas geringere Kosten, die durch erhebliche Nachteile erkauft werden:
- Das Musterprotokoll lässt nur einen einzigen Geschäftsführer zu.
- Die Gründung kann erfolgen durch höchstens drei Gesellschafter.
- Der Geschäftsführer muss immer vom Verbot des § 181 BGB befreit sein, also dem Verbot, mit sich selbst Geschäfte abzuschließen.
- Das Muster enthält keine Regelung zur Gesellschafterversammlung, Wettbewerbsklauseln, Todesfall, Einziehung und Kündigung.
- Möglich ist nur die Übernahme eines einzigen Geschäftsanteils je Gesellschafter.
- Unklar ist, wie die Geschäftsführerbestellung dogmatisch einzuordnen ist, so dass derzeit nicht klar ist, unter welchen Voraussetzungen die Abberufung des Geschäftsführers möglich ist (Abberufung mit satzungsändernder Mehrheit, wenn Satzungsbestandteil; Abberufung nur mit Zustimmung des Geschäftsführer, wenn Satzungsbestandteil mit Sonderrecht des Geschäftsführers, Satzungsbeschluss der Gesellschafter wenn lediglich Bestellungsbeschluss der Gesellschafter
- Eine Sacheinlage ist nicht möglich.
Es ist nicht erlaubt, bei Verwendung des Musterprotokolls Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Änderungen oder Ergänzungen führen zur Zurückweisung des Eintragungsantrags oder zu Zwischenverfügungen des Handelsregisters
2. Inhalt des Gesellschaftsvertrages
Der Gesellschaftsvertrag muss enthalten
- die Firma (= Namen) und den Sitz der Gesellschaft
- den Gegenstand des Unternehmens
- den Betrag des Stammkapitals
- die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlagen auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt.
Der Inhalt ist zwingend und stellt den Mindestinhalt jedes Gesellschaftsvertrages dar.
3. Firma
a. Allgemeines
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Die Firma der GmbH gehört zum notwendigen Inhalt des Gesellschaftsvertrages und wird dann nach § 10 Abs. 1 GmbH-Gesetz in das Handelsregister eingetragen.[3]
Zulässig ist
- die reine Fantasie-Firma ohne Sach- oder Personenzusatz
- die Namens-Firma
- die Sach-Firma[4]
Die Fantasie-Firma muss wie jede andere Firma zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.
Bei der Namens-Firma genügt der Nachname. Sollte die Namens-Firma nicht aus dem Namen nur eines Gesellschafters oder aus dem Namen aller Geschäftsführer gebildet sondern unter Verwendung mehrerer aber nicht aller Gesellschafter-Namen, muss sie einen besonderen Zusatz enthalten, der klarstellt, dass es außer den aufgeführten noch weitere Gesellschafter gibt.
Die Sach-Firma kann dem Gegenstand des Unternehmens entlehnt sein.
Die Firma muss auf jeden Fall den Grundsätzen der Firmenwahrheit entsprechen, sie darf nicht über Bedeutung, Umsatz und Einzugsbereich der Firma täuschen.
Bei verschiedenen Unternehmensgegenständen darf die Firma lediglich aus einem von diesen gebildet werden.
b. GmbH
Immer erforderlich ist bei der GmbH der Zusatz "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung.
[...]
[1] vgl. Wälzholz, GmbH-Handbuch Rz. I. 6 ff.
[2] vgl. Wälzholz, GmbH-Handbuch Rz. I. 30 ff.
[3] vgl. Kallmeyer, GmbH-Handb. Rz. I. 114 ff; Arens/Rinck, Gesellschaftsrecht § 5 Rz. 34f.
[4] vgl. Kallmeyer, GmbH-Handbuch Rz. I. 124; Arens/Rinck, Gesellschaftsrecht § 5 Rz. 38.
- Citar trabajo
- Dr. Hans-Jürgen Kleinert (Autor), 2009, Die GmbH - Ein Leitfaden, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128125
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