Berufsbeteuer_innen unterliegen in ihrer Tätigkeit einer Vielzahl von Gefahren und Risiken, weil ihre Tätigkeit existenzielle Auswirkungen für sie selbst und für die rechtlich betreuten Personen, um deren Angelegenheiten sie sich kümmern, haben können. Die Verwendung der Begriffe Gefahr und Risiko werden in den Wissenschaften nicht einheitlich verwendet. Ein Risiko kann negative als auch positive Ergebnisse erzielen, wobei eine Gefahr ausschließlich negativ ist. Als Gefahr wird eine Situation beschrieben, die potenziell zu einem Schaden führen kann.
Berufsbetreuer_innen schließen zur Absicherung von Gefahren und Risiken Versicherungen ab. Eine Berufshaftpflichtversicherung wird für sie ab Januar 2023 gemäß § 23 BtOG verpflichtend sein. Aufgrund von Versicherungsausschlüssen und Haftungsbegrenzungen werden jedoch nicht alle Gefahren und Risiken in vollem Umfang abgesichert werden können. Ein Risikomanagement kann ein potentielles Instrument zur Bewältigung von Gefahren und Risiken für Berufsbetreuer_innen sein.
In dieser Bachelorarbeit werden die spezifischen Risiken und Gefahren, die innerhalb der Berufsbetreuung entstehen können, aufgenommen, strukturiert und analysiert. Dabei werden nicht nur Haftungsrisiken erfasst, sondern auch Risiken und Gefahren, die negative Auswirkungen auf die tägliche Arbeit und die physische sowie psychische Gesundheit der Berufsbetreuer_innen haben können. Anschließend wird erläutert, wie die Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit der Risiken und Gefahren bewertet werden können. Weiterhin werden die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen für ein Berufsbetreuungsbüro beschrieben. Diese versicherungstechnisch abzusichern, ist der nächste Schritt in dieser Bachelorarbeit.
Um die Risiken und Gefahren für Berufsbetreuer_innen sichtbar, kontrollierbar und steuerbar zu machen, wird im Anschluss ein Frühwarnsystem entworfen, dass helfen soll, diese methodisch zu bewältigen. Im letzten Punkt wird die Risikodokumentation behandelt. Die Ausführungen zur Risikodokumentation dienen internen und externen Zwecken. Zum einen der eigenen Kontrolle der Wirksamkeit und zum anderen der Beweispflicht u.a. gegenüber der Versicherung und dem Betreuungsgericht. Zum Abschluss der Bachelorarbeit werden die wichtigsten Ergebnisse der Erkennung, Analyse und Auswertung von Risiken und Gefahren zusammengefasst und das Risikomanagement als potenzielles Instrument zur Gefahren- und Risikobewältigung für Berufsbetreuer_innen dargelegt.
Inhalt
Abbildungsverzeichnis.
Tabellenverzeichnis.
Abkürzungsverzeichnis.
1 Einleitung.
2 Was ist ein Risikomanagement
3 Ein Risikomanagement in der rechtlichen Betreuung.
4 Erfassung von Gefahren und Risiken in der rechtlichen Betreuung.
4.1 Bestimmung von spezifischen Risiken.
4.2 Segmentierung der Risiken.
5 Analyse und Bewertung von Risiken in der rechtlichen Betreuung.
5.1 Kausalität des Risikofalls.
5.2 Prüfung der Eintrittshäufigkeit
5.3 Risikobewertung.
5.4 Expertenwissen.
6 Bewältigung, Überwachung und Kontrolle von Gefahren und Risiken in der rechtlichen Betreuung
6.1 Absicherung von Risiken.
6.2 Entwicklung eines Frühwarnsystems.
6.3 Risikodokumentation.
7 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen.
Literaturverzeichnis.
Anlagenverzeichnis.
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Methoden der Risikoidentifikation, -analyse und -bewertung Quelle: Romeike, Frank, 2018
Abbildung 2: Acht Schritte der Szenarioanalyse Quelle: Mahnke, Alexander; Rohlfs, Torsten, 2020, S. 45
Abbildung 3: Exemplarisches Beispiel für Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. -häufigkeit Quelle: Romeike, Frank; Hager, Peter, 2020, S. 101.
Abbildung 4: Beispiel einer Risk Map zur Auswahl der potenziellen Schlüsselrisiken Quelle: Hunziker et al., 2022, S. 71.
Abbildung 5: Maßnahmen zur Risikosteuerung Quelle: Grunwald, Klaus; Langer, Andreas, 2018, S. 556
Abbildung 6:Ablaufplan mit Risikokontrollpunkten Quelle: Eigene Darstellung.
Abbildung 7: Risikomanagement als Regelkreis Quelle: Kuntsche, Peter, 2017. S. 426.
Abbildung 8: Erfolgsfaktoren eines wirksamen Risiko-Managements Quelle: Romeike, Frank; Hager, Peter, 2020, S. 132.
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Identifikation potentieller Risiken und Gefahren mit Haftungsfolgen Quelle: Eigene Darstellung
Tabelle 2: Identifikation potentieller Risiken und Gefahren ohne Haftungsfolgen Quelle: Eigene Darstellung
Tabelle 3: Fallbeispiele und Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Häufigkeit in Jahren Quelle: in Anlehnung an Romeike, Frank; Hager, Peter, 2020, S. 101.
Tabelle 4: Schwellenwertprüfung in der Kontoübersicht der_des rechtlich Betreuten Quelle: Eigene Darstellung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Berufsbeteuer_innen unterliegen in ihrer Tätigkeit einer Vielzahl von Gefahren und Risiken, weil ihre Tätigkeit existenzielle Auswirkungen für sie selbst und für die rechtlich betreuten Personen, um dessen Angelegenheiten sie sich kümmern, haben können. Die Verwendung der Begriffe Gefahr und Risiko werden in den Wissenschaften nicht einheitlich verwendet.1 Ein Risiko kann negative als auch positive Ergebnisse erzielen, wobei eine Gefahr ausschließlich negativ ist. Als Gefahr wird eine Situation beschrieben, die potenziell zu einem Schaden führen kann. Als Beispiel für die rechtliche Betreuungsarbeit kann folgende Begebenheit als Gefahr genannt werden:
Ein Sozialhilfeantrag wird für eine_n Betreute_n nicht gestellt.
Das Risiko, dass aus der Nichtstellung des Antrages hervorgeht, ist die Wahrscheinlichkeit des finanziellen Verlustes. Ein Risiko speist sich daher aus einer Aktivität oder Inaktivität der rechtlichen Betreuung und hat Auswirkungen z.B. auf Gesundheit und Wohlstand und führt zu Verlusten oder Schäden.
Berufsbetreuer_innen schließen zur Absicherung von Gefahren und Risiken Versicherungen ab. Eine Berufshaftpflichtversicherung wird für sie ab Januar 2023 gemäß § 23 BtOG verpflichtend sein. Aufgrund von Versicherungsausschlüssen und Haftungsbegrenzungen werden jedoch nicht alle Gefahren und Risiken in vollem Umfang abgesichert werden können.
Das am 01. Mai 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), schafft Regelungen bezüglich der Haftung von Vorstand, Geschäftsführer_innen und Aufsichtsgremien eines Unternehmens und verpflichtet die Unternehmensleitung ein Früherkennungssystem für Risiken zu installieren und über Risiken Bericht zu erstatten. Obwohl dieses Gesetz nicht für die Berufsbetreuung gilt, hat es doch eine Ausstrahlungswirkung und macht deutlich welcher Fürsorge die Geschäftsführung und somit auch die_der selbständige Berufsbetreuer_in verpflichtet ist und welche Verantwortung sie_er trägt.
Ein Risikomanagement kann daher ein potentielles Instrument zur Bewältigung von Gefahren und Risiken für Berufsbetreuer_innen sein. In dieser Bachelorarbeit werden die spezifischen Risiken und Gefahren, die innerhalb der Berufsbetreuung entstehen können, aufgenommen, strukturiert und analysiert. Dabei werden nicht nur Haftungsrisiken erfasst, sondern auch Risiken und Gefahren, die negative Auswirkungen auf die tägliche Arbeit und die physische sowie psychische Gesundheit der Berufsbetreuer_innen haben können. Anschließend wird erläutert, wie die Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit der Risiken und Gefahren bewertet werden können.
Weiterhin werden die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen für ein Berufsbetreuungsbüro beschrieben. Diese versicherungstechnisch abzusichern, ist der nächste Schritt in dieser Bachelorarbeit.
Um die Risiken und Gefahren für Berufsbetreuer_innen sichtbar, kontrollierbar und steuerbar zu machen, wird im Anschluss ein Frühwarnsystem entworfen, dass helfen soll, diese methodisch zu bewältigen. Im letzten Punkt wird die Risikodokumentation behandelt. Die Ausführungen zur Risikodokumentation dienen internen und externen Zwecken. Zum einen der eigenen Kontrolle der Wirksamkeit und zum anderen der Beweispflicht u.a. gegenüber der Versicherung und dem Betreuungsgericht.
Zum Abschluss der Bachelorarbeit werden die wichtigsten Ergebnisse der Erkennung, Analyse und Auswertung von Risiken und Gefahren zusammengefasst und das Risikomanagement als potenzielles Instrument zur Gefahren- und Risikobewältigung für Berufsbetreuer_innen dargelegt.
Erfahrungen als Berufsbetreuerin liegen dieser Arbeit nicht zu Grunde, jedoch gaben die zwei absolvierten Praxiseinheiten und die daraus erzielten Erkenntnisse den Ausschlag eine Methode anzuwenden, die sich in vielen Unternehmen und Branchen, wie z.B. im Pflegebereich und im Finanzbereich schon seit vielen Jahren etabliert hat. Sei es aus der gesetzlichen Verpflichtung heraus oder aus unternehmerischer Weit- und Vorsicht, das Risiko im eigenen Tun zu kontrollieren und die Chance des vorausschauenden Handelns zu nutzen.2
2 Was ist ein Risikomanagement
Simpel ausgedrückt bedeutet ein Risikomanagement, Risiken zu managen. Dabei kann ein Risiko eine Gefahr oder auch eine Chance sein. Von daher ist ein Risikomanagement nicht nur dafür da Risiken zu verhindern, sondern in erster Linie Risiken zu erkennen, sie einzubeziehen und einzukalkulieren. Diese zu beherrschen und damit unter Kontrolle zu bringen ist ein Ziel des Risikomanagements.3
Das Enterprise Risk Management (ERM), das vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegeben wird und die International Organization for Standardization (ISO) in der Norm 31000 sind Regelwerke und Leitlinien, die das Risikomanagement in Unternehmensorganisationen verankert haben. Die Ausführungen sind dabei individuell auf die jeweilige Branche bzw. auf das jeweilige Unternehmen anzupassen, um eine positive Risikokultur zu schaffen4
Das Risikomanagement kann von zwei verschiedenen Seiten aus betrachtet werden:
- Die wirtschaftliche Perspektive
- Die Handlungsperspektive
Bei der wirtschaftlichen Betrachtung eines Risikomanagements stehen die quantitativen Faktoren im Vordergrund. Diese wären u.a. wie viele Schadensereignisse vorliegen, wie hoch die Schadenssumme ist, wie wahrscheinlich es ist, dass der oder die Schäden eintreten. Bei der Handlungsperspektive spielen qualitative Aspekte eine Rolle. Wie entsteht ein Risiko, welches Tun und welche Entscheidungen lösen welche Folge aus.
Es gibt unzählige Risiken, die in einem Unternehmen entstehen können. Damit das Risikomanagement noch praktikabel bleibt und sich nicht zu einem Datenmonster entwickelt, welches das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen sprengt, werden Schlüsselrisiken ermittelt. Ein Schlüsselrisiko ist ein entscheidendes Risiko, welches zuvor mit einem Schwellenwert festgelegt wurde und bei Abweichungen erhebliche negative Auswirkungen auf die Unternehmensziele haben kann. Das Risikomanagement konzentriert sich bestenfalls auf ca. 15-20 ausschlaggebende Risiken, die übersichtlich, nutzbar und handelbar sind. Das bedeutet nicht, dass alle anderen Risiken unbeachtet bleiben. Diese werden jedoch nur gelistet und beobachtet, so dass das Risikomanagement nicht an seiner Komplexität scheitert.5
Damit Risiken beherrscht werden können, ist es erforderlich die Ursache zu ermitteln und die entsprechende Wirkung.
Die Ursache ist damit der Ausgangspunkt einer Risikoanalyse. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es auch zu positiven Auswirkungen kommen kann. Dies ist wichtig, damit das Risikomanagement nicht ausschließlich und übermäßig negativ ausfällt, sondern dass ein gleichwertiges System der Risikobewertung eines Unternehmens stattfinden kann, in denen auch die Chancen aufgenommen und analysiert werden. Besonders für Unternehmen, die mit einem Risikomanagement ihren Wert erhöhen möchten, ist ein ausgeglichenes Risikomanagement von großer Bedeutung. Jedoch ist damit nicht gemeint, dass jede Chance separat, also unabhängig des Risikos aufgenommen werden soll. Das würde zu keinem Erkenntniswert führen. Sondern die Analyse der Ursache, die zu einem Risiko führen kann mit negativen und gleichzeitig positiven Auswirkungen.6
Eine Erhöhung des Unternehmenswertes durch Implementierung eines Risikomanagements spielt in der rechtlichen Betreuung derzeit keine große Rolle, da Berufsbetreuer im Vergleich zu Wirtschaftsunternehmen keinem Rating unterliegen. Aber es ist ein Qualitätsmerkmal, welches sich eventuell zukünftig in einem Auswahlprozess Dritter, z.B. der Betreuungsbehörde- oder Gerichte, positiv auswirken kann und eine professionelle Betreuungsarbeit hervorhebt.
3 Ein Risikomanagement in der rechtlichen Betreuung
Die rechtliche Betreuungsarbeit ist komplex. Verschiedene Aufgabenkreise und problematische Lebenssituationen der rechtlich betreuten Personen benötigen Rechtskenntnisse in den unterschiedlichsten Gesetzen. Vom Grundpfeiler der rechtlichen Betreuungsarbeit, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit den Abschnitten des Vertragsrechtes und des Familienrechts, ergänzend das Familiengesetzbuch (FamFG), bis zu den verschiedenen Sozialgesetzbüchern (SGB), in denen Einzelnormen zur Pflege konkretisiert werden. Weiterhin kommen die Normen des Strafgesetzbuchs (StGB), des Psychisch-Krankengesetz (PsychKG) sowie des Ausländer- und Asylrechts dazu. Diese Auflistung benennt nur einen Teil der Rechtsnormen, die in der Betreuungsarbeit zur Anwendung kommen.7
Das bedeutet, dass sich die rechtliche Betreuung in verschiedenen Rechtsgebieten bewegt und die Wahrscheinlichkeit eines Rechtsverstoßes gegeben ist. Ein Rechtsverstoß hat Folgen und kann z.B. zu einer Verwarnung, einer Abmahnung, einer Geld- oder Gefängnisstrafe führen. Die Folgen können sich existenzgefährdend für das Betreuerbüro auswirken.
Für einen Rechtsverstoß, der aus einer Pflichtverletzung in der rechtlichen Betreuung entstehen kann, wird gemäß § 1833 BGB i.V.m. § 1908i BGB der_die Berufsbetreuer_in verantwortlich gemacht, sofern ein Verschulden vorliegt. Ein Verschulden setzt u.a. ein Wissen oder Nichtwissen voraus. Das bedeutet für die rechtliche Betreuungsarbeit, dass das Wissen um eine Pflichtverletzung entscheidend ist und zur Vermeidung von Haftung, dieses in ein System zur Risikobeherrschung einbettet werden kann - dem Risikomanagement.8
Jedoch beinhaltet das Risikomanagement in der rechtlichen Betreuung nicht nur die existenziellen Folgen, die durch einen Rechtsverstoß entstehen können, obwohl diese als Schlüsselrisiken nach den Ausführungen in Punkt 2 dieser Bachelorarbeit bezeichnet werden, sondern auch die Risiken, die durch die tagtägliche Betreuungsarbeit entstehen und die erhebliche negative Auswirkungen auf die Arbeitsweise der Betreuerbüros haben können. Daher ist es notwendig das Risikomanagement auf die jeweilige Branche und daraus folgend auf das Tätigkeitsfeld der rechtlichen Betreuung anzupassen.
Da die Berufsbetreuung tagtäglich mit vielen verschiedenen und schwerwiegenden Risiken rechnen muss, wäre die Annahme möglich, dass sich die Berufsbetreuer_innen an die Gefahren gewöhnt haben und daher weniger sorgfältig, sozusagen mit einer rationalen Handlungsweise, ihre Betreuungen führen. Das eine Risikoakzeptanz entsteht, die auf folgenden Faktoren beruht:9
- Vertrautheit mit dem Risiko bzw. den Risiken
- Ein Gefühl das Risiko kontrollieren zu können und damit im Griff zu haben
- Der gescheute Aufwand, mit dem das Risiko vermindert oder verhindert werden könnte
- Die Möglichkeit der Versicherung des Risikos
Hinzu kommt die Erkenntnis, dass nicht alle Risiken versicherbar sind oder nur mit einer unverhältnismäßig hohen Versicherungsprämie.10
Letztendlich ist es der Berufsbetreuung nicht möglich, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Die Berufsbetreuer_innen haben in Ihrer Tätigkeit, in Anlehnung an der Verpflichtung von Geschäftsführern gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG, die notwendige Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit an den Tag zu legen. Das Risikomanagement kann daher eine Grundlage für eine verantwortungsvolle rechtliche Betreuungsarbeit mit risikobehafteten Entscheidungen und Handlungsweisen schaffen.11
4 Erfassung von Gefahren und Risiken in der rechtlichen Betreuung
Die Verantwortung in der rechtlichen Betreuungsarbeit ist groß. Die daraus resultierende Haftung kann zivilrechtlicher oder auch strafrechtlicher Art sein. Ansprüche aus haftungsrelevanten Gründen können von der rechtlich betreuten Person selbst, vom Betreuungsgericht, von den späteren Erben, aber auch von Vertragspartnern – wenn auch nur in speziellen Fällen - gegenüber der_dem Berufsbetreuer_in geltend gemacht werden. Die Ursache einer Haftungsbegründung ist stets eine Pflichtverletzung der Berufsbetreuung.
Die Hauptgefahren können eingeteilt werden zwischen einem Übernahmeverschulden und einem Untätigkeitsverschulden.12 Beim Übernahmeverschulden ist der_die rechtliche Betreuer_in überfordert und macht Fehler, die zu haftungsrelevanten Konsequenzen führen können. Beim Untätigkeitsverschulden wird die rechtliche Betreuungsarbeit nicht oder in Teilen nicht durchgeführt, weswegen es zu Schäden kommen kann, die zu verantworten sind.
Aber nicht nur haftungsrelevante Risiken sind in dieser Bachelorarbeit erwähnenswert, sondern auch Risiken, die eingeteilt werden können in externe, betriebstechnische, leistungswirtschaftliche, finanzwirtschaftliche und organisatorische Risiken.13 Diese Risiken sind für das Berufsbetreuerbüro von existenzieller Bedeutung, weshalb sie im Risikomanagement relativ gleichranging aufgenommen werden.
Die Identifizierung von Risiken und Gefahren wird ziel-, plan-, oder zukunftsbezogen durchgeführt. Dabei fließen auch Daten aus vergangenen Risiken und mögliche zukünftige Risiken in die Sammlung ein.14 Diese Vorgehensweise ist für die rechtliche Betreuung nur zum Teil sinnvoll umsetzbar, da die Aufgabenkreise und Betreuungsfälle zu komplex sind und nur wenige vergangene Risikodaten vorliegen.
Damit keine Risiken bei der Sammlung verloren gehen, gibt es eine Vielzahl von Erhebungsmethoden, wie in Abbildung 1 dargestellt. Die Kollektionsmethoden basieren auf vergangene, bekannte oder offensichtliche Risiken. Dabei besteht aber das Risiko nicht alle Risiken zu erfassen, da sie auf subjektive Erfahrungen sowie der fachlichen Einschätzung aufbauen. Um auch die Risiken zu erfassen, die nicht im Fokus liegen, wird die Kollektionsmethode mit der Suchmethode ergänzt. Hierbei werden mit Hilfe von kreativen Techniken Risiken erfasst, die zu neuen Einfällen und Ideen führen. Eine weitere Suchmethode ist das analytische Verfahren, das mit Logik und Methode Risiken identifiziert und benennt.15
Abbildung 1: Methoden der Risikoidentifikation, -analyse und -bewertung
Quelle: Romeike, Frank, 2018
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Für die Identifikation von Risikoquellen in der rechtlichen Betreuungsarbeit ist aus der Kollektionsmethode die Checkliste und das Interview am einfachsten umzusetzen. Die Checkliste in Form eines Fragenkatalogs ist in der Praxis die am häufigsten vorkommende Form. Von Nachteil ist der Aufwand bei einer detaillierteren Risikodarstellung, der starre Rahmen einer Liste und die Möglichkeit der Unvollständigkeit durch das Wissen und die Erfahrungen des Erstellers. Weiterhin vermittelt eine Checkliste das Gefühl alle Risiken zu kennen und führt zu einer Pseudoexaktheit.16
Dennoch ist der Einsatz einer Checkliste gepaart mit einem oder mehreren Interviews ein guter Ausgangspunkt für die möglichst vollständige Sammlung von Risikoquellen und bezieht Expertenwissen und in Ansätzen die Schwarmintelligenz ein. Die Schwarmintelligenz ist der Einbezug des Wissens Vieler, welches für die spätere
Bewertung und Analyse der Risiken und Gefahren erfolgsbringend genutzt werden kann.17
4.1 Bestimmung von spezifischen Risiken
Damit das rechtliche Betreuungsbüro die vielfältigen Risiken überschauen und händeln kann, wäre eine Zusammenstellung der wichtigsten Risiken sinnvoll. Dabei stellt sich die Frage, was ein Risiko wichtigmacht. In erster Linie wären es Risiken, die eine Haftung der Berufsbetreuung begründen, die sich grundsätzlich aus allen übertragenen gesetzlichen Pflichten ergeben.18 Als Voraussetzung für eine Haftung ist das Vorliegen von Tatbestandsvoraussetzungen notwendig, die alle kumulativ erfüllt sein müssen:19
- Pflichtverletzung
- Schaden
- Kausalzusammenhang
- Verschulden
Für die strafrechtliche Haftung werden die Tatbestandsvoraussetzung noch erweitert:20
- Handlung
- Kausalität
- Tun oder Unterlassen
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Zur Bestimmung der spezifischen Risiken in der Rechtlichen Betreuung wird nachfolgende Checkliste zusammengestellt. Die Checkliste zur Identifikation potentieller Risiken und Gefahren mit Haftungsfolgen erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit und der juristischen Korrektheit. Sie dient als Grundlage und steht unter regelmäßiger Prüfung, Erweiterung und Änderung. Für die Zusammenstellung der Risiken mit Haftungsfolgen wurden die einschlägigen Normen verwendet.
Im Anschluss folgt eine Zusammenstellung von Risiken und Gefahren, die keine Haftung aus einer Pflichtverletzung oder einer Verletzung gegen das Gesetz zur Folge haben. Diese Risiken und Gefahren können durch unüberlegtes Betreuerhandeln entstehen, ohne die möglichen Reaktionen oder das unerwartete Handeln der_des Betreuten zu bedenken.
Die Folgen können die Arbeit des rechtlichen Betreuungsbüros erschweren und wurden aus Interviews mit erfahrenen Berufsbetreuer_innen zusammengetragen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Identifikation potentieller Risiken und Gefahren mit Haftungsfolgen
Quelle: Eigene Darstellung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Identifikation potentieller Risiken und Gefahren ohne Haftungsfolgen
Quelle: Eigene Darstellung
4.2Segmentierung der Risiken
Die Segmentierung von Risiken können je nach Gliederungspriorität erfolgen. Diese wären z.B.:
- Aufgabenkreis
- Strafrechtliche oder zivilrechtliche Haftung
- Haftung gegenüber der_dem Betreuten oder Haftung gegenüber Dritten
Aber auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht können die Risiken eingeteilt werden. Die Grundlage bilden hierzu die unternehmens- und betriebswirtschaftlichen Ziele. Als Risiken im strategischen, taktischen und operativen Bereich sind folgende Einzelrisiken zu nennen:21
- Erfolgsrisiken
- Liquiditätsrisiken
- Sachzielrisiken
- Wertrisiken
Da jedoch eine Liste mit den Worst-Case Risiken übersichtlicher und von Vorrang ist, wäre eine Segmentierung in folgende Bereiche zweckmäßiger:
- Haftungsausmaß bzw. Schadenshöhe
- Eintrittswahrscheinlichkeit
Die Schadenshöhe ist anhand des Einzelfalls zu beurteilen. Außer es handelt sich um Verstöße, die mit Bußgeld belegt ist. Diese sind in den spezifischen Bußgeldkatalogen festgeschrieben.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos richtet sich nach dem jeweiligen Betreuungsfall, dessen Aufgabenkreis, für den die rechtliche Betreuung bestellt wurde und die Organisation, Gewissenhaftigkeit und geordnete Bearbeitungsstruktur des Betreuungsbüros.
Weiterhin können Risiken nach ihrer Messbarkeit eingeteilt werden. Diese wären:
- Quantitative Risiken
- Qualitative Risiken
Quantitative Risiken lassen sich messen und können mit Kennzahlen bewertet werden. Im Gegensatz zu den qualitativen Risiken, die nicht messbar sind und für die ein individuelles Auswertungssystem herangezogen wird.22
Als Risikobeispiel in der rechtlichen Betreuung käme für die quantitative Segmentierung die Schadenshöhe in Betracht. Für eine qualitative Einteilung z.B. das Risiko eines Vertrauensverlustes der_des Betreuten gegenüber der Berufsbetreuung.
Die Tabellen der Identifikation von Einzelrisiken mit und ohne Haftungsfolgen werden ergänzt mit einer Segmentierung bzw. einer Einteilung zu einer Risikogruppe mit Risikofolge. Die Identifikationstabellen liegen den Anlagen bei.
5 Analyse und Bewertung von Risiken in der rechtlichen Betreuung
Damit festgestellte Risiken für die rechtliche Betreuung händelbar werden, ist es notwendig sie genauer zu analysieren, anschließend zu bewerten und abschließend zu steuern.23
Die Bewertung von Risiken ist eine Herausforderung, da sie aus anhaftenden Unsicherheiten besteht.24 Diese spiegeln sich besonders in der Einschätzung der möglichen Eintrittshäufigkeit und Entdeckungswahrscheinlichkeit wider.
Zunächst wird aber die Kausalität bei der genaueren Betrachtung und Analyse von Risiken untersucht, da die Beziehung zwischen Handlung oder Person und dem daraus folgenden Ergebnis die Grundlage eines Schadens darstellt. In der späteren Prävention von Risiken werden Maßnahmen ergriffen, welche die Ursachen im Fokus haben. Bei der Wirkung kommen reaktive Maßnahmen zur Verringerung der Wucht des Risikoeintritts zum Tragen.25
5.1Kausalität des Risikofalls
Ein Risiko entsteht durch das Zusammenspiel von Ursache und Wirkung.
Risiken und Fehler, die wiederholt gemacht werden, können Berufsbetreuer besser in den Griff bekommen je detaillierte die Ursachen und Gründe bekannt sind.26
Zur Ursache kann die Condicio sine qua non Formel herangezogen werden. Sie ist jede Bedingung, die gleichsam eine unerlässliche Voraussetzung ist, ohne die ein Erfolg bzw. etwas anderes nicht eintreten kann. Mit verschiedenen Theorien kann versucht werden, die Kausalität als Ausgangspunkt festzustellen.27 In Bezug auf das Risiko in der Berufsbetreuung wirft dies die Frage auf, wer oder was ursächlich und daher kausal für den eigetretenen Schaden ist.
Die Ursache, die zu einem Risikofall führt, könnte nicht nur in der fehlerhaften oder versäumten rechtlichen Betreuungsarbeit liegen. Sondern auch in der Unkenntnis der Berufsbetreuung. Die Unkenntnis kann auf folgende Gegebenheiten beruhen:
- Der_die Betreute ist zu einer Zusammenarbeit nicht bereit28
- Der_die Betreute gibt Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig heraus29
- Der_die Betreute ist nicht erreichbar
- Beteiligte Dritte geben angeforderte Unterlagen nicht heraus
- Beteiligte Dritte geben angeforderte Unterlagen unvollständig oder verspätet heraus
Demnach könnte auch das Verhalten oder die Tat bzw. Untat der_des Betreuten oder eines Dritten kausal für den Schadenseinritt sein.
Die Kausalität ist eine Voraussetzung, damit der Verursacher straf- oder zivilrechtlich belangt werden kann. Jedoch ist die Bestimmung der rechtlichen Kausalität im Risikomanagement nachrangig, da die Aufgabe der Berufsbetreuung die Unterstützung von Menschen ist, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und daher den Ursprung eines Risikos darstellen. Somit ist die Berufsbetreuung stets gefordert die Ursache eines möglichen Schadens zu finden und abzuwenden.
Zum Finden der Einflussfaktoren im Sinne von Kausalitäten, können Szenarioanalysen genutzt werden, welche die Auswirkungen von Ursachen bildlich darstellen:
Abbildung 2: Acht Schritte der Szenarioanalyse
Quelle: Mahnke, Alexander; Rohlfs, Torsten, 2020, S. 45
5.2Prüfung der Eintrittshäufigkeit
Wie oft ein Risiko eintreten kann, ist eine Hypothese. Sie unterliegt der subjektiven Einschätzung und Vermutung.30 In der rechtlichen Betreuung ist sie abhängig von folgenden Kriterien:
- berufliche Erfahrung
- persönliche Einschätzung der Vermeidbarkeit
- Risiken, die in der Vergangenheit angefallen sind
- betriebliche Abläufe des Betreuerbüros
- eigene Risikowahrnehmung
Zur Einschätzung der Eintrittshäufigkeit können Versicherungsgesellschaften oder Berufsverbände befragt werden, die vermutlich über entsprechende Statistiken oder Erfahrungswerte verfügen.
Die Aussagen der Versicherungsgesellschaften können mit der eigenen Einschätzung der Eintrittshäufigkeit bzw. Wahrscheinlichkeit kombiniert und in einer Tabelle klassifiziert werden. Nachfolgende Tabelle könnte als Grundlage für die Erstellung dienen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Exemplarisches Beispiel für Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. -häufigkeit
Quelle: Romeike, Frank; Hager, Peter, 2020, S. 101
Übertragen auf die Berufsbetreuung könnte die Eintrittswahrscheinlichkeit folgendermaßen bewerten werden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 3: Fallbeispiele und Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Häufigkeit in Jahren
Quelle: in Anlehnung an Romeike, Frank; Hager, Peter, 2020, S. 101
5.3 Risikobewertung
Um eine Bewertung der Risiken vorzunehmen, werden Risikoeigenschaften mit einer mathematischen Rechnung verknüpft.
Als Faktoren eigenen sich folgende Größen:
- Wie wahrscheinlich ist es, dass das Risiko eintritt?
- Wie hoch ist die Bedeutung des Risikos bzw. wie groß ist das Ausmaß des Risikos?
- Wie wahrscheinlich ist es, dass das Risiko entdeckt wird?
Jeder Risikofaktor wird mit einer Bewertungszahl zwischen 1 und 4 versehen. Dabei steht die Zahl 1 für den geringsten Wert und die Zahl 4 für den höchsten Wert. Anschließend werden die drei Bewertungszahlen miteinander multipliziert. Das Ergebnis aus der Multiplikation ist die Risikoprioritätszahl (RPZ).31
[...]
1 Vgl. Fischer, Thomas; Hilgendorf, Eric, 2020, S. 12
2 Vgl. Romeike, Frank, 2018, S. 3 f.
3 Vgl. Buchholz, Ulrike; Knorre, Susanne, 2019, S. 179
4 Vgl. Hunziker, Stefan, 2016, S. 7
5 Vgl. Hunziker et al. 2022, S. 8
6 Vgl. Hunziker et al., 2022, S. 66
7 Vgl. Deinert, Horst, 2018, S. 1
8 Vgl. Wecker, Gregor, 2013, S. 31
9 Vgl. Fischer, Thomas; Hilgendorf, Eric, 2020, S. 20 ff.
10 Vgl. Mahnke, Alexander; Rohlfs, Torsten, 2020, S. 136
11 Vgl. Mahnke, Alexander; Rohlfs, Torsten, 2020, S. 69
12 Vgl. Seichter, Jürgen, 2019, S. 213
13 Vgl. Tenckhoff, Bernhard; Siegmann, Silvester, 2019, S. 43 f.
14 Vgl. Rosenkranz, Friedrich; Mißler-Behr, Magdalena, 2005, S. 146 f.
15 Vgl. Romeike, Frank, 2018, S. 58
16 Vgl. Romeike, Frank; Hager, Peter, 2020, S. 90 f.
17 Vgl. Romeike, Frank; Stallinger, Manfred, 2021, S VIII ff.
18 Vgl. Thar, Jürgen et al., 2020, S. 309
19 Vgl. Deinert, Horst, 2018, S. 57
20 Vgl. Deinert, Hort, 2018, S. 11 ff.
21 Vgl. Velte, Patrick, 2018, S. 527
22 Vgl. Fischer, Thomas; Hilgendorf, Eric, 2020, S. 36
23 Vgl. Mahnke, Alexander; Rohlfs, Torsten, 2020, S. 42
24 Vgl. Velte, Patrick, 2018, S. 530
25 Vgl. Hunziker et al., 2022, S. 76
26 Vgl. Kuntsche, Peter, 2017, S. 395
27 Vgl. Freund, Georg; Rostalski, Frauke, 2019, S. 74 f.
28 Vgl. Seichter, Jürgen, 2019, S. 16, 84
29 Vgl. Thar, Jürgen, 2019, S. 129
30 Vgl. Mahnke, Alexander; Rohlfs, Torsten, 2020, S. 73
31 Vgl. Pfannstiel, Mario A.; Da-Cruz, Patrick; Rasche, Christoph, 2018, S. 156
- Arbeit zitieren
- Monika Lang (Autor:in), 2022, Risikomanagement. Ein potentielles Instrument zur Gefahren- und Risikobewältigung für Berufsbetreuer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1280743
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