Die Bachelorthesis befasst sich mit der Exploration nach intra- und interpersonalen Bedingungsfaktoren in der Ausübung und Akzeptanz von jenen Handlungen in und durch Organisationen des Sozialwesens und ihrer Mitglieder, welche gemeinhin als ethisch inkorrekt deklariert werden. Mittels theoriegeleitetem, qualitativem Analyseverfahren werden elementare Faktoren reziproker Dynamiken aufgezeigt, die unethisches Verhalten, welche sich hier auf den Betrug konzentrieren, von Akteuren der Sozialen Arbeit in ihrem Arbeitsumfeld befördern. Als autoritativ expositorische Komponente für abweichendes Handeln von Subjekten fungiert in dieser Arbeit die Ökonomisierung des Sozialen mit ihrem tiefgreifenden Strukturwandel. Es wird somit parallel die Frage eröffnet, ob die Ökonomisierung als Variable für unethische Praktiken in sozialen Institutionen Relevanz besitzt. Die Bachelorthesis bedient sich innerhalb ihrer methodischen Analyse eines Mixed-Methods-Ansatzes, also einer qualitativ-quantitativen Vorgehensweise.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Thematische Relevanz, Ziele und Grenzen der Arbeit
1.1 Betrugshandlungen im Sozialwesen?
1.2 Die Ökonomisierung des Sozialen
1.3 Ziele und Grenzen der Thesis
1.4 Forschungsgegenstand
1.4.1 Forschungsfragen
1.4.2 Forschungsfeld
1.4.3 Forschungsdesgin
Hauptteil
2. Definitionen und Restriktionen
2.1 Divergenz von unethischem Verhalten und Devianz
2.2 Moral
2.3 Rechtliche Verortung von Betrugshandlungen
3. Hell- und Dunkelfeld von Betrugshandlungen
3.1 Datenlagen von Betrugshandlungen der Sozialen Arbeit und des Gesund
heitswesen
3.2 Das Hellfeld von Betrug am Beispiel Wirtschaft
3.4 Das Dunkelfeld
4. Theoretischer Bezugsrahmen
4.1. Die Grundmauern der Anomietheorie
4.1.1 Mertons sozial-strukturelle Anomietheorie
4.2 Die Architektur der „Institutionellen Anomietheorie“
4.3 Anomie im beruflich-organisationalen Kontext
4.4 Kritische Würdigung der Institutionellen Anomietheorie
4.5 Die Kemelemente der „SituationalAction Theory“
4.5.1 Der Perception-Choice-Prozess
4.5.2 Die Funktion von Kontrolle bei deliberatem und habituellen Verhalten
4.6 Kritische Würdigung der „Situational Action Theory“
5. Forschungshypothesen und Spezifizierung der Forschungsfragen auf
Grundlage der Theorien
6. Methodisches Vorgehen
6.1 Datenerhebung
6.1.1 Quantitativer Part des Fragebogens inklusive seiner Auswertung
6.1.2 Qualitativer Part des Fragebogens inklusive seiner Auswertung
Schlussteil
7. Diskussion und Interpretation der Ergebnisse
7.1 Quantitative Ergebnisse des anomischen Ausmaß von Mitarbeitern durch
die Ökonomisierung des Sozialen
7.2 Fazit der quantitativen Ergebnisse
7.3 Qualitative Ergebnisse zu den personalen und organisationalen Bedingungsfaktoren von Mitarbeiterdevianz
7.3.1 Moralisches Selbst
7.3.2 Moralische Umwelt
7.4 Fazit der quantitativen Ergebnisse
8. Ausblick
Literaturverzeichnis
Anhang
A) Indikatoren und Folgen von Anomie
B) Eine kurzes Intermezzo mit „Rational-Choice-Ansatz“
C) Exemplarisch ausgefüllter Fragebogen eines Teilnehmers
D.l) Koordinatensysteme und Korrelationen der quantitativen Auswertung
D.2) 1. Hypothese
D.4) 2. Hypothese
D.5) 3. Hypothese
E) Eruierte deviante Praktiken der Studienteilnehmer
F) Auswertung der Zieldimensionen durch Item-Batterien
Endnoten
Einleitung
Die vorliegende Bachelorthesis befasst sich mit der Exploration nach intra- und interpersonalen Bedingungsfaktoren in der Ausübung und Akzeptanz von jenen Handlungen in und durch Organisationen des Sozialwesens und ihrer Mitglieder, welche gemeinhin als ethisch inkorrekt deklariert werden. Mittels theoriegeleitetem, qualitativem Analyseverfahren werden elementare Faktoren reziproker Dynamiken aufgezeigt, die unethisches Verhalten, wie den Betrug, von Akteuren der Sozialen Arbeit in ihrem Arbeitsumfeld befördern. Als autoritativ expositorische Komponente für abweichendes Handeln von Subjekten fungiert in dieser Arbeit die Ökonomisierung des Sozialen mit ihrem tiefgreifenden Strukturwandel1 auf soziale Institutionen bzw. den Wohlfahrtsstaat im Allgemeinen. Es wird folglich parallel die Frage eröffnet, ob die Ökonomisierung als Variable für unethische Praktiken Relevanz besitzt. Die Bachelorthesis bedient sich innerhalb ihrer methodischen Analyse eines Mixed-Methods- Ansatzes, d.h. einer qualitativ-quantitativen Vorgehensweise.
1. Thematische Relevanz, Ziele und Grenzen der Arbeit
1.1 Betrugshandlungen im Sozialwesen?
Betrugshandlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit der Absicht der eigenen Vorteilsnahme mag im Kontext der Wirtschaft und sogar dem Gesundheitswesen niemanden mehr in Erstaunen versetzen. Ärzte die Abrechnungsbetrug nicht erbrachter Leistungen nach § 263 StGB begehen, scheinen allgegenwärtig, während regelwidrige Machenschaften, besonders monetärer Natur, im Rahmen professioneller sozialer Fürsorge zumeist im Voraus negiert werden. Für gewöhnlich erhalten soziale Organisationen und die in ihnen tätigen Akteure die nahezu vorbehaltslose Würdigung eines ausgeprägten ethisch-moralischen Status zugesprochen, in denen illegitime Praktiken, opportunistische Wertehaltungen oder gar strafrechtliche Handlungen keine perzipierte Erscheinung darstellen (vgl. Linssen/Schön/Litzcke 2012, S. 29). Zugleich mutiert das Sprechen über fragwürdige Moralität von Professionsträgem Sozialer Arbeit zu einer systeminternen Unannehmlichkeit, wenn sozialpädagogische Mitglieder an Szenarien beteiligt sind, die den Aufdruck „ethisch nicht vertretbar“ erhalten. Jedoch konstatierte bereits Niccolö Machiavelli [0] , das persönliche Moral und die Moral der Praxis zwei Welten symbolisiert und wer in der Praxis bestehen wolle, gleichfalls in unmoralischer Machart zu denken und zu handeln habe (vgl. Weber 2013, S. 19f.). Ursächlich ist für Machiavelli nicht eine grundsätzliche Normlosigkeit des Handelnden, sondern die Erkenntnis, „dass in bestimmten Situationen die Einhaltung moralischer Prinzipien - welcher Herkunft auch immer - zum praktischen Verhängnis wird“ (Weber 2013, S. 20 zitiert nach Bernfeld 2000, S. 98ff.). Wie viel empirischer Wahrheit obliegtjener Aussage?
Verkörpern Schlagzeilen wie die vom „Maserati-Skandal“ der einstigen Treberhilfe in Berlin womöglich gar keine randständige Marginalie mehr? Im „Maserati“-Fall ist der sozialpädagogische Leiter der Treberhilfe, der sich durch unethische Machenschaften einen fulminanten Lebensstil leistete gegenwärtig wegen Steuerhinterziehung und anderer Betrugstaten im Rahmen von rund 600 000 € angeklagt (vgl. Roth 2013, S. 3ff.). Ebenso skizziert das Exempel vom Jugendamt Mitarbeiter der Kreisverwaltung Stormarn (Schleswig-Holstein), der im Zeitfenster 2005 bis 2010 rund 460 000 Euro für sich abzweigte, indem er Transaktionen auf das eigene Konto umleitete die ursprünglich für die stationäre Unterbringung Jugendlicher bestimmt waren, dass betrügerische Strategien zur eigenen Vorteilsnahme vermeintlich relevante Phänomene im sozialen Sektor plakatieren (vgl. IntQl).
Obgleich normabweichende Verhaltensweisen in der Größenordnung, wohl der Kategorie „partikuläre Delikte“ zu zusprechen sind und sich Entgleisungen wie die bewusst höhere Einstufung von Hilfebedarfen der Klienten zur Generierung vorteilhafter finanzieller Erträge oder das Verwenden von ursprünglich zweckgebundenen Geldern einer Organisation für modifizierte Intentionen, sich weniger spektakulär anmuten: Einen Regelverstoß par excellence in Richtung Betrug bilden sie in selbiger Weise, unabhängig ihres wirtschaftlichen Wertes und trotz Nivellierung der Normwidrigkeit als Bagatelldelikt.
Zu revidieren ist ferner die gesellschaftliche Auffassung, dass im Sozialwesen „nichts zu holen“ sei. Eine Sozialleistungsquote von 31,3%b, welche eine Summe von 753 936 Millionen Euro (2009) an jährlich investierten Sozialleistungen" der Bundesrepublik Deutschland bedeutet (vgl. IntQ2), kann trotz Sozialstaatskrise und verengter finanzieller Mittel innerhalb der Institutionen Sozialer Arbeit nicht als Argument zum Opponieren von Mitarbeiterdevianz im sozialen Sektor dienen (vgl. Pfeifer-Schaupp 2005, S. 7f.). Zugleich verwalten die dort beschäftigten Akteure trotz teils geringer beruflicher Erfahrungen, mitunter jährliche Etats im fünf- oder sechsstelligen Bereich in Einzelverantwortung (vgl. Linssen u.a. 2012, S. 28). An Okkasionen mangelt es folglich nicht vermögensschädigende Verstöße in sozialen Organisationen einzugehen.
1.2 Die Ökonomisierung des Sozialen
Simultan ist das Sozialsystem als ein Funktionssystem[8] der Gesellschaft bereits seit den 1990ere Jahren Transformationsprozessen ausgesetzt, welche einen fortwährenden Paradigmenwechsel des „sich zur ,Sozialwirtschaft’ wandelnden Sozialwesen’“ (Roth 2013, S. 3) eingeläutet haben. Betriebswirtschaftliches Denken und Handeln sowie Quasi-Marktgesetze haben längst Einzug in den gemeinnützigen Zweig gehalten und zeichnen eine neue Seite des „Sozialen“ (vgl. Seithe 2010, S. 128f.). Obgleich Non-Profit-Organisationen ihre Bestimmung nach wie vor primär sachzielorientiert ausrichten (vgl. Buestrich/Wohlfahrt 2008, S. 17), entstehen im Zuge der Ökonomisierungsprozesse merkliche Kosten-Nutzen-Abwägungen sozialer Dienstleistungen mit einer wachsenden Trägerkonkurrenz und der Konsequenz erhöhten Wettbewerbs (vgl. Buestrich/Wohlfahrt 2008, S. 20). Zusätzlich sind Mittelkürzungen, ein allgegenwärtiges Effizienzpostulat, radikale Sparmaßnahmen auf allen Ebenen inklusive dem Rationalisieren vollständiger Arbeitsplätze mit dem Ergebnis einer dezimierten Personaldichte und dem Austausch durch fachfremdes Hilfspersonal, eine einschneidende Folge der Ökonomisierung. Erwartungsgemäß sind im Sozialwesen prekäre Arbeitssituationen und fiskalische Interessen und Zwänge deutlich angewachsen. Ökonomisierung in sozialen Organisationen bedeutet folglich nicht einfach altruistische Begrifflichkeiten mit wirtschaftlichen zu ersetzen, sondern eine Transformation sozialpädagogischer Inhalte und ihrer Leistungserbringung.2 Mit dem tiefgreifenden Strukturwandel der Sozialen Arbeit geht wesensgemäß eine normative Neuausrichtung beruflicher Wertmaßstäbe der sozialen Akteure einher. Grundsätzlich kann dazu auch das Adaptieren individualistischer, opportuner Haltungen gehören, indem prosoziale Maßstäbe mit materialistischen (Besitztum) und postmaterialistischen (Selbstverwirklichung) Werte in Konkurrenz treten (vgl. Seithe 2010, S. 128ff. /S.147/S.189ff.).
1.3 Ziele und Grenzen der Thesis
Ziel der Arbeit ist eine kritisch-sachbezogene Auseinandersetzung mit der Thematik der Devianz bei Mitarbeitern und ihren Organisationen des Sozialwesens. Es ist vorstellbar, das ein externes Aufdecken interner Missstände im sozialen Sektor, ein noch immenser exkludierendes Katapult als in Wirtschaftskreisen besäße. Einerseits anlässlich des elementaren Aufgabenareales des „Sozialen“ zur ,, Verhinderung von und pädagogisches Einschreiten bei Abweichungen vom gesellschaftlich ,Normalen‘“ (Seithe 2010, S. 72) und nicht um selbst mit Normabweichungen im Fokus zu stehen. Darüber hinaus da Sozialleistungen zuvörderst aus Steuerzahlungen der Bevölkerungsmitglieder bestehen, die den wenig puritanischen Einsatz der staatlichen Gelder massiv in Frage stellen könnten, sollten Betrugsdelikte an das Licht der Öffentlichkeit geraten. Es impliziert eine professionelle Haltung der sozialen Akteure sich frühzeitig selbst mit unethischen Praktiken in und durch Organisationen auseinander zu setzten.
Folglich ist es nicht Ziel dieser Thesis individuelle moralische Wertehaltungen von Individuen in einer Schwarz-Weiß-Mentalität als „gut“ oder „schlecht“ ausfindig zu machen, zu bewerten oder eine moralische Diskreditierung des gesamten sozialen Sektors vorzunehmen. Ebenso wenig geht es darum, minimalste Verfehlungen von Arbeitnehmern überspitzt zu desavouieren oder dafür zu plädieren jegliche Regelwidrigkeiten drakonisch zu sanktionieren. Konkretes Ansinnen der Arbeit ist es, (1) zu eruieren ob es eine nachweisbare Einwirkung wirtschaftslogischer Denkweisen in sozialen Institutionen auf die subjektive moralische Wertehaltung von sozialen Fachkräften gegenüber unethischen Praktiken gibt. Einschließlich (2) der theoriegeleiteten Rezension, welche wechselseitigen Bedingungen moralischer Urteilsfindung bei Mit- arbeitern und Organisationen der Sozialen Arbeit deviante Handlung, wie den Betrug, befördern. Repräsentative, empirische Ergebnisse werden im Kontext der Forschungsfragen (siehe 1.2) nicht exponiert, demgegenüber jedoch Tendenzen personaler - situativer Bedingungen moralischer Handlungsentscheidungen von Fachkräften im sozialen Bereich offeriert.
1.4 Forschungsgegenstand
1.4.1 Forschungsfragen
Aus den vorherigen Erläuterungen ergeben sich zwei wesentliche Erkundungen, welche die Abhandlung verfolgt:
(1) Hegen Ökonomisierungsprozesse im sozialen Sektor aufdie subjektive Wertehaltung gegenüber unethischen Praktiken in sozialen Organisationen einen Einfluss?
(2) Welche Bedingungsfaktoren personaler moralischer Haltungen und organisational moralischer Komponenten im Sozialwesen befördern illegitimes Vorgehen, wie Betrugshandlungen, von Mitarbeitern und ihren Organisationen?
1.4.2 Forschungsfeld
Das Forschungsfeld setzt sich aus pädagogischen Fachkräften unter differierender, freier Trägerschaft verschiedener Bundesländer zusammen, die jeweils Organisationen der stationären und/oder ambulanten Eingliederungshilfe §§ 26, 33, 41, 55 SGB IX und §§ 52, 53, 54 SGB XII zugehörig und in der gegenwärtigen Organisation mindestens seit einem Jahr beschäftigt sind. Hintergrund der Fokussierung auf den ausgewählten Sektor Eingliederungshilfe, liegt einerseits an Praktikabilitätsgründen in der Gewinnung von freiwilligen Studienteilnehmem. Hier stehen dem Forschenden Bezüge zu unterschiedlichen Trägern der Eingliederungshilfe zur Verfügung. Auf der anderen Seite zeigen sich die Folgen der Ökonomisierung des Sozialen in dem Teilbereich sozialpädagogischen Wirkens besonders deutlich, z.B. weil Ausgaben der Kommunen für Dienstleistungen dieser Art konjunkturunabhängig ansteigen, mit dem Ausblick das angesichts des demographiebedingten3 Fortschreitens der Klienten weitere Ausgabensteigerungen höchstwahrscheinlich sind (vgl. Grohs/Reiter 2013, S. 199). Bei zugleich schwindendem finanziellem Handlungsspielräum der Leistungsträger ist anzunehmen, dass Verteilungskämpfe unter den sozialen Organisationen der Eingliederungshilfe sich weiter ausdehnen und mehr Fallzahlen bei gleichbleibendem Personalschlüssel zu begleiten sind. Daneben ist in stationären und ambulanten Wohnbereichen für Menschen mit psychischen, geistigen, seelischen und körperlichen Beeinträchtigungen eine Vielzahl unterschiedlicher Mitwirkender zu verzeichnen, gerade auf der Finanzierungsseite bzw. von Personen die mit diversen Budgets, die im engeren und ferneren Zusammenhang mit dem Adressaten oder der sozialen Leistungen stehen, in Kontakt geraten4. Als Resümee ergibt sich ein kompliziert zu durchschauendes System von Zuständigkeiten, Finanzierungs-, Zugriffs- und Abrechnungsbefugnissen von hoher Intransparenz. Jene Faktoren sprechen dafür, dass unethische Praktiken von Mitarbeitern und Organisationen sich besonders prägnant darstellen könnten. Die gewählte Probandengruppe ist nicht repräsentativ. Trotz einer niedrigen Stichprobengröße (N=19) kann unter den genannten Voraussetzungen dennoch ein gutes Abbild der Realität über moralische Urteilsfindung hinsichtlich unethischer Betätigungen des gesamten Sozialwesens generiert werden.
1.4.3 Forschungsdesgin
Das Forschungsdesign der Bachelorarbeit gliedert sich im nächsten Kapitel des Hauptteils durch das Darstellen essentieller Arbeitsdefinitionen und rechtlicher Verortungen der behandelten Betrugsdelikte, woraufhin in Kapitel drei ein Überblick des aktuellen Forschungsstandes (Hell- und Dunkelfeld) von Betrugshandlungen insbesondere am Beispiel der Wirtschaft verdeutlicht wird. Das Kapitel vier stellt die zwei Bezugstheorien (Anomietheorie und Situational Action Theory) die der Untersuchung zu Grunde liegen dar, um im fünften Kapitel die hieraus abgeleitete quantitative wie qualitative methodische Vorgehensweise zu erörtern und im Schlussteil des Kapitel sieben die Ergebnispräsentation zu resümieren und zu diskutieren sowie mit einem abschließenden Kurzausblick in Kapitel acht abzuschließen.
Hauptteil
2. Definitionen und Restriktionen
2.1 Divergenz von unethischem Verhalten und Devianz
„Unethisches“, „abweichendes und „deviantes Verhalten“ wird im Rahmen der Arbeit synonym verwendet und meint, das Agieren entgegen kodifizierter, kulturellnormativ definierter Prinzipien einer gegenwärtigen Gesellschaft bzw. einer sozialen Gruppen (vgl. Kadel 1993, S. 306). „Delinquenz“ bildet eine Form abweichenden Verhaltens, welche stringent gesetzwidrige Normverstöße einer Person umfasst (vgl. Schwietring 2011, S. 317f.). Als prägnante Arbeitsdefinition von non-konformem Verhalten fungiert die Erklärung aus der Situational Action Theory (SAT) von Wikströmf, der deviante Akte als das Verletzen von gesetzlichen oder generalisierten Verhaltensregeln und Normen eins Systems bestimmt (Wikström u.a. 2012, S. 8).
2.2 Moral
Moral illustriert sich hier aus Sicht der SAT, wonach bei humanen Wesen die internalisierten Normen in subjektiven Verhaltensregeln münden, anhand dessen der Einzelne sein Handeln ausrichtet. Moralität meint jedoch nicht ausschließlich welche Verhaltensregeln ein Subjekt innehat, sondern integriert zugleich den Aspekt wie intensiv sich jemand um eine spezifische Norm kümmert bzw. welche Kraft von ihr für den Einzelnen in einer spezifischen Situation rational und emotional ausgeht. Es existiert folglich ein individueller moralische „Zügel“ der den Entscheidungs- und Handlungsprozess einer Person lenkt und der je nach situativem Terrain variiert (vgl. Wikström u.a. 2012, S. 13). Menschliches Handeln bedeutet somit immer auch moralisches Handeln (vgl. Wikström u.a. 2012, S. 12).
2.3 Rechtliche Verortung von Betrugshandlungen
Aus strafrechtlicher Perspektive stehen jene kriminellen Handlungen von Mitarbeitern und ihren sozialen Organisationen im Vordergrund, die der klassischen Rechtsnorm des Betrug5 nach § 263 StGB zu zuordnen sind. Zu Bedenken gilt, dass Betrug nicht selten mit weiteren Delikten eng verbunden ist. Besonders die Untreue nach § 266 StGB, stellt im Zusammenhang mit Devianz von Mitarbeitern und Organisationen eine gewichtige Norm dar und wird infolgedessen inkludiert behandelt. Da sich die Differenzierung von Betrugs- und Untreuedelikten von weiteren Straftaten für den juristischen Laien als diffizil gestaltet, akzentuiert die verwendete Arbeitsdefinition sich dieserart: Unter Betrug versteht sich ein Fehlverhalten, welches die Vorspiegelung falscher oder die Unterdrückung wahrer Tatsachen bzw. den Sachverhalt des Missbrauches und/oder des Treubruches eingeräumter Befugnisse zum Inhalt hat, mit dem Ergebnis sich oder anderen einen rechtswidrigen, direkten oder indirekten Vermögensvorteil oder eine Bereicherungsabsicht zu verschaffen, wodurch das Vermögen eines anderen mittelbar oder unmittelbar tangiert wird.
3. Hell- und Dunkelfeld von Betrugshandlungen
Die Präsenz erhellenden empirischen Wissens oder signifikanter statistischer Datenlagen über das Ausmaß und die disponible Identität von Betrugshandlungen sozialer Akteure und ihren Organisationen, darf als so gut wie nicht existent dokumentiert werden. Daher erfolgt die Darstellung des Hell- und Dunkelfeldes von Betrugsfällen aus den Sektionen Gesundheitswesen und Wirtschaft. Das unbekannte Dunkelfeld, also polizeilich nicht registrierte Fälle von Straftaten, fällt bei wirtschaftskriminellen Vergehen, wie dem Betrug, bedingt durch eine geringe Aufdeckungsquote6, besonders immanent aus (vgl. Linssen/Schön/Litzcke 2012, S, 30). Dolose Handlungen am Arbeitsplatz markieren sich schließlich als stille und leise Vergehen, die während der Tatbegehung kaum Aufmerksamkeit erregen, noch im Anschluss gewahr werden müssen. Ein physisches Opfer, das gezielt seine erlittene Schädigung prozessieren kann, entbehrt die Realität dazu vielmals. Erfolgt doch einmal eine interne Identifikation von Zuwiderhandlungen am Arbeitsplatz, bedeutet das nicht zwingend, dass der Verstoß Transparenz durch die Mitarbeiterschaft erfährt. Es scheint ein organisatorisches Begehren zu bestehen die enttarnten Schwachstellen dem öffentlichen Auge zu entziehen, um epigonale oder andere Konsequenzen zu unterbinden und um Reputationsverlusten nicht den zu Weg ebnen (vgl. Godschalk 2007, S. 43).
3.1 Datenlagen von Betrugshandlungen der Sozialen Arbeit und des Gesundheitswesen
Ein repräsentatives Hellfeld, d.h. zur Anzeige gebrachte Straftaten von Betrug oder ähnlichen Delikten, präsentiert sich aus dem Sozialwesen derzeit nicht. Im Bereich der empirischen Korruptionsforschung innerhalb des Sozialwesens, können jedoch anhand aktueller (explorativer) Forschungsarbeiten erste Nachweise von korrumpierenden und artverwandten unethischen Handlungen von Akteuren der Sozialen Arbeit Bestätigung finden - wobei Betrug und ähnliche Zuwiderhandlungen als „Einfallstore zur Korruption“ (Transparency Deutschland 2005, S. 5) gelten. Essentielle Erkenntnisse jener Untersuchungen legen offen, dass ein Gelegenheitsmangel oder protektive Persönlichkeitsmerkmale bei sozialpädagogischen Mitarbeitern nicht vorzufinden sind. Demgegenüber skizziert sich eine Divergenz zwischen den devianten Handlungen des sozialen und des wirtschaftlichen Sektors hinsichtlich des Erscheinungsbildes. So mutet es an, dass in Wohlfahrtseinrichtungen und Co. insbesondere abweichende Praktiken zu Tage treten, die darauf ausgerichtet sind einen Mangel zu beseitigen, vor allem mittels Einsatzes von Reziprozitätsbeziehungen (vgl. Linssen/ Schön/Litzcke 2012, S, 40).
In einer dem Sozialwesen nahestehenden Disziplin, dem Gesundheitswesen, konnte Transparency Deutschland[9] in einer Studie bereits 2008 nachweisen, dass auf Grund von devianten Machenschaften durch die Akteure jenes Zweiges, besonders infolge von Gesetzeslücken und Kontrollmängeln, eine kolossale Verschwendung von Geldern zu Lasten der Allgemeinheit zu verzeichnen ist (vgl. Stolterfoht/Martiny 2013, S. 12f.). Schätzungen zufolge handelt es sich in Deutschland um eine jährliche Missbrauchssumme von 24 Milliarden Euro Verlust angesichts eines jährlichen Gesamtbudgets für Ausgaben im Gesundheitswesen in Höhe von 245 Milliarden Euro (vgl. IntQlff). Die Erscheinungsformen von Betrug im Gesundheitswesen sind so mannigfaltig wie ihre Akteure. Bei Ärzten brillieren an erster Position diverse Fallvariationen des Abrechnungsbetrugs7, während Apotheken beispielsweise Mengenangaben auf Rezepten manipulieren oder trotz Vergabe von preiswerten Reimporten Originalpräparate in Rechnung stellen, indes die Pharmaindustrie Arzneimittelstudien fingieren lässt (vgl. Transparency International 2001, S. 5f.). Die Intransparenz der Abrechnungssysteme, Zuständigkeiten und mehr, bilden einen Türöffner für das Betreiben devianter Vorgehensweisen und stellen eine Analogie zum Sozialwesen dar. Hinzukommend dass Soziale Arbeit gleichfalls im Gesundheitswesen vorzufinden ist, ergeben sich ferner weitere Metaphern beider Disziplinen, wie ein komparabler Strukturwandel oder die in stattlicher Fülle privat organisierten Produktions- bzw. Dienstleistungen (wie Arztpraxen vs. gemeinnützige Trägerschaften), dessen Finanzierung wiederum in hohem Maße mit öffentlichen Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern und somit von externen Institutionen finanziert wird (vgl. Paff/Langer 2001, S. 3). Entsprechend darf erwägt werden, dass merkliche Ähnlichkeiten in Ausprägung und Umsetzung von Verstößen wie dem Betrug im Gesundheitswesen auf das Sozialwesen übertragbar sind.
3.2 Das Hellfeld von Betrug am Beispiel Wirtschaft
Im „Bundeslagenbild“ des Bundeskriminalamtes (BKA) bildet sich das jährliche Hellfeld von Wirtschaftskriminalität ab. Zweifellos ist zu markieren, dass das facettenreiche Gesicht der Wirtschaftskriminalität mit seinen aktuell bis zu 210 inkongruenten Deliktarten (vgl. PricewaterhouseCoopers 2009, S. 3), eine statistische Trennschärfe diffizil erscheinen lässt und keine Statistik die wahre Qualität von Mitarbeiterdevianz erfassen kann, besonders weil immaterielle Schäden für eine Organisation kaum bezifferbar sind (vgl. Bundeskriminalamt 2011, S. 7ff.).
Für das Jahr 2012 verzeichnete die „Polizeiliche Kriminalstatistik“ (PKS) eine Gesamtmenge von 81.793 Fällen wirtschaftskrimineller Ordnungswidrigkeiten, was einen Anstieg von 3% gegenüber 2011 mit 79.515 Fällen verlauten lässt (vgl. Bundeskriminalamt 2012, S. 5). Besonders augenfällig ist der Zuwachs im Phänomenbereich der Vermögensdelikte wie dem Betrug, der 2012 eine Fallsteigerung von 15 % (47.829 Fälle)8 zu verzeichnet hatte, inklusive einer kategorischen Schadenshöhe von 1, 172 Mio. Euro (2012) (vgl. Bundeskriminalamt 2012, S. 6). Wie immens wirtschaftskriminelle Vergehen in ihrer gesamten monetären Auswirkung zu gewichten sind, verdeutlicht dass sich 50% aller erfasster Schadenssummen in der PKS unter dem Gewand wirtschaftskrimineller Straftaten verbergen, obwohl sie gerade einmal 1,4 % aller Straftatbestände in Deutschland ausmachen und damit 3.751 Mrd. Euro (2012) registrierte Verluste nach sich ziehen (vgl. Bundeskriminalamt 2012, S. 6f.).
Wenn gleich die Aufdeckungsquote von Wirtschaftskriminalität sich als äußerst dürftig markiert, überflügelt bei Anzeige jener Taten die polizeiliche Aufklärungsquote mit 91% (2012) im selben Augenblick die Aufdeckung des Gesamtaufkommens von Kriminalität mit gerade einmal 54% (vgl. Bundeskriminalamt 2012, S. 7). Die beachtliche Lokalisation beruht auf dem Faktum, dass die angezeigten Täter, insofern es zur Strafanzeige gelangt, gemeinhin dem Anzeigensteller bekannt sind. Allerdings staffiert sich das Melde- und Anzeigeverhalten kollegialer Beobachter als höchst limitiert, obgleich interne Hinweise von Mitarbeitern mit 38% das immenseste Potential aufweisen unternehmerische Missstände aufzudecken (vgl. PwC 2011, S.71). Auf Grund dessen sowie infolge mangelnder wirksamer Präventionsstrategien in Unternehmen prävaliert eine niedrige Entdeckungswahrscheinlichkeit, welche kriminalitätsfördemd auf Mitarbeiter wirken kann (vgl. Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands 2010, S. 92f.). Es gilt in der Folge die Devise: Gelegenheit macht Diebe.
3.4 Das Dunkelfeld
Die Erfahrungen von Unternehmen mit Wirtschaftsdelinquenz, die im Rahmen einer Dunkelfeld-Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG (2012) erhoben worden sind, zeigt in der nachstehenden Graphik, dass organisationsschädigende Handlungen mit 48%[9] vorwiegend durch interne Mitarbeiter in nicht leitender Funktion ausgeübt werden (vgl. KPMG 2013, S.36).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
9 Laut Studienergebnissen durch PwC (2011) liegt der Anteil der internen Täter derweil bei 52% (vgl. PwC 2011, S. 62).
10 Quelle: KPMG 2013, S.36. Datenbasis n=72
Zuwiderhandlungen der Kategorie Vermögensdelikte rangieren dabei auf den ersten beiden Plätzen (vgl. KPMG 2013, S.13), wie aus der folgenden Übersicht zu entnehmen ist. Wobei die Schädigung des pekuniären Gutes einer Organisation sich mit 32% an erster Stelle aus Diebstahl und Unterschlagung und mit 24% an zweiter Position aus Betrug und Untreue wie „Luftrechnungen“ / Rechnungslegungsmanipulationen etc. zusammensetzen (vgl. Heißner 2013, S. 42).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Laut Gefährdungsanalyse des Bundesverband öffentlicher Banken Deutschland, potenziert sich deviantes Arbeitsverhalten mit dem Ausmaß an Zugriffsrechten die eine Person bekleidet, z.B. Zugang zu Kassen oder anderen Bargeldbeständen, EC-/ Kreditkarten der Organisation (oder Kunden vs. Klienten), Einzelzuweisung zu Buchführungspflichten oder Arbeitszeitbetrug durch Zugang zur Zeiterfassung (vgl. Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands 2010, S.127) stellen Gelegenheiten dar sich regelwidrig zu bereichern und im Sozialwesen deckungsgleich sein dürften. Als begünstigende Komponenten für delinquentes Mitarbeiterverhalten triumphieren bei den befragten Wirtschaftsunternehmen durch die KPMG zufolge vor allem ein mangelndes Unrechtsbewusstsein (44%) der Delinquenten, gefolgt von fehlenden organi- sationalen Kontrollen (22%) und mangelnder Sanktionierung des Mitarbeiterfehlverhalten (17%), wohingegen Finanz-, Erfolgs- und Zeitdruck oder die Abwesenheit von Vorbildern für die Unternehmen keine entscheidende Größe bildet (vgl. KPMG 2012, S. 26).
4. Theoretischer Bezugsrahmen
Empirische Modelle wie es zu abweichenden Verhaltensweisen kommen kann, existieren in diversen Fachdisziplinen opulent. Emile Durkheimh vertrat im 19. Jahrhun-11 Quelle: KPMG 2013, S. 13. Datenbasis n= 308 dert die These, dass Kriminalität in Gesellschaften normal, sogar notwendig sei. Es kann kein gesellschaftliches System ohne das Vorkommen abweichenden Handelns existieren, weil Kriminalität ein integrales Fragment sozialer Interaktivität darstellt mit ubiquitären Eigenschaften. Schließlich herrschen in allen Gesellschaften zwar mutable, jedoch zeitgenössisch bindende Verhaltensregeln9 zur Limitierung und Orientierung der Systemmitglieder. Erst Normen lassen aus einem Kollektiv eine Gesellschaft florieren (vgl. Strasser/Schweer 2008, S. 167). Wenn abweichendes Verhalten zu Tage tritt, werden durch diesen Tabubruch die Grenzen der jeweilig herrschenden Gesellschaftsnormen demonstrativ offenbart (vgl. Born 2009, S. 34), modifiziert oder auf diese Art erstmalig gesetzt (vgl. Strasser/Schweer 2008, S. 167). Hier setzte die (Institutionelle) Anomietheorie an, die gleichermaßen kulturelle wie institutionelle bzw. nach Merton' strukturelle Entwicklungen und deren reziproke Eigenschaften zur Interpretation von Kriminalität nutzt.
Die moralische Dimension von Devianz enthält trotz ihrer essentiellen Erklärungsreichweite eine bisher Stiefmütterliche Beachtung in der Wissenschaft. Gerade in der Kriminologie nimmt der Rational-Choice-Ansatz10 (Becker; Esser; Coleman etc.) mit seinem Kemelement der Kosten-Nutzen-Abwägung für oder gegen kriminelles Handeln eine privilegierte Stellung ein, der moralischen Eigendynamik einer Person wird er dementgegen kaum gerecht. Während die junge SAT (Wikströn u.a.) zugleich moralisches Handeln und Rational-Choice (vgl. Kammigan/Linssen 2012, S. 339) in sich vereint und parallel personenorientierte wie umweltorientierte Faktoren berücksichtigt, wie in den folgenden Abschnitten illustriert und somit eine breite Erklärungsgrundlage für das Begehen von Kriminalität in sich birgt.
4.1. Die Grundmauern der Anomietheorie
Die kriminalsoziologische Basis der Anomietheorie ist im Wesentlichen auf Emile Dürkheim (1893; 1897) und Robert K. Merton (1938J'; 1968) zurückzuführen. Ihre wissenschaftlichen Erklärungsvariablen von devianten Handlungen liegen insbesondere in der Disparität universell-determinierter Ziele einer Kultur und den sozialstrukturell-determinierten Zugängen zur Verwirklichung jener gesellschaftlicher Intentionen für den Einzelnen (vgl. Legge 2010, S. 67).
Insbesondere seit den imposant verlaufenden Modemisierungsprozessen (Industrialisierung, Urbanisierung, Technologisierung, etc.) der westlichen Gesellschaften, die seit dem 19. Jahrhundert eingeläuteten worden sind und einen tiefgreifenden ökonomischen, ökologischen und sozial-kulturellen Strukturwandel kreiert haben, veränderten sich mit ihnen die vorherrschenden kulturellen Wertehaltungen - hin zu einer pekuniären Justierung (vgl. Maghsoudi 2001, S. 8). Derartig existenzielle Wandelungsprozesse dürfen folglich als Wurzel polymorpher Spannungen in einer Gemeinschaft betrachtet werden. Sie können zu Strukturkrisen mutieren, innerhalber derer Teilsysteme einer Gesellschaft Exklusionsgefahren ausgesetzt sind (durch Entstehung von Ungleichheiten). Darüber hinaus wird eine Werte- und Normenpluralisie- rung unter den Mitgliedern einer Gesellschaft ausgelöst, die mitunter in einer Regulationskrise mündet und für Orientierungslosigkeit und Normverunsicherung sorgt. Mit der Pluralisierung geht die Individualisierung Hand in Hand, welche wiederum zu einer Kohäsionskrise ausarten kann und wodurch das Abkoppeln des Einzelnen aus der Solidargemeinschaft fortschreitet (vgl. Heitmeyer 2010, S. 6f.).
Dürkheim spricht jedoch nicht nur dem Wachstum und der Regentschaftsübemahme der Wirtschaft, sondern jeglicher rapiden Reorganisation eines Systems anomisches Potential zu, insofern die gesellschaftlichen Konstellationen sich eiliger wandeln als ihre handlungsleitenden Normen (vgl. Thome 2000, S. 8).
4.1.1 Mertons sozial-strukturelle Anomietheorie
Merton allerdings verweist darauf, dass in modernen Gesellschaftssystemen vornehmlich erfolgsorientierte Maßstäbe angesetzt werden. Entsprechend der gezeigten Anerkennung vs. Ressentiments der Individuen gegenüber den vorherrschenden kulturellen Zielen einer Gegenwartsgesellschaft (z.B. materieller Wohlstand, hoher Status oder beruflicher Erfolg) sowie den opportunen Chancenstrukturen die intendierten Ideale in summa erreichen zu können (z.B. Zugang zu Bildung, Quantität und Qualität von Erwerbsarbeit), klassifizierte Merton fünf verschiedene reaktionäre Verhaltenstypologien (vgl. Merton 1968a, S. 283). Die jeweiligen Reaktionstypen11, „Konformität“, „Innovation“, „Ritualismus“, „Apathie/Rückzug“ und „Rebellion“, erweisen auf die Dimension der bestehenden Stabilität vs. Instabilität einer Gesellschaft. „Konformes Agieren“12 darf als Merkmal gewertet werden, dass (nahezu) keine anomische Beschaffenheit zu verzeichnen ist, da eine Kongruenz sowohl mit den Gesellschaftszielen als auch mit den sozialstrukturellen Möglichkeiten und Mitteln besteht. „Innovative Reaktionen“ hingegen erfolgen bei Disparitäten zwischen den existenten Intentionen einerseits und den normativ gebilligten Mittel zur Zielerreichung andererseits bzw. bei Benachteiligungen der Zugangschancen (z.B. bedingt durch Diskriminierung, Unterschichtzugehörigkeit) (vgl. Faßauer 2008, S. 71ff.). Die Überbetonung spezifischer kultureller Maßstäbe inklusive ihrer sozialen Akzeptanz von den Gesellschaftsmitgliedern bei gleichzeitigem Fehlen oder Vernachlässigen von (bisher) angewandten Normen, bilanziert sich nach Merton eine anomische Umwelt, „(...) in der Verhaltensweisen nur nach ihrer Zweckmäßigkeit, nicht aber nach ihrer moralischen Vertretbarkeit beurteilt werden“ (Hirtenlehner, u.a. 2010, S. 294)13. Folglich umfasst ein anomischer Zustand „that social norms begin to lose their regulatory force when people are unable to realize their cultural goals by using the institutionally approved means“ (Messner/Rosenfeld 2013, S. 52). Knappe Ressourcen (z.B. Arbeitsplätze) und dürftige Zugangschancen (z.B. geringe formale Bildung) bei gleichzeitiger eindimensionaler Zieldominanz (z.B. Reichtum), können daher den Lösungsweg aktivieren illegitime bzw. strafrechtliche Innovationen einzugehen (vgl. Faßauer 2008, S. 73). Schlussfolgernd bedeutet das allerdings nicht, dass jene Personengruppen zwingend deviantes Verhalten ausüben oder die privilegierten Gesellschaftsschichten resistent gegenüber Delinquenz sind. Vielmehr steigt analog mit dem Rang die Dimensionshöhe der nominierten Ziele, bisweilen ins unermessliche und erzeugt diesseits anomischen Konstellationen. Simon und Gagnonk (1976) titulieren diese Form als Wohlstandsanomie14. Hierbei handelt es sich um eine unzureichende Zufriedenheit mit der erlangten Zielerreichung und der Konsequenz die Messlatte stetig weiter nach oben zu setzen (vgl. Legge 2010, S. 70f.). Das Begehen krimineller Unternehmungen versteht sich demnach „primär als Interaktionsprodukt sozio-ökonomischer und kulturell-normativer Faktoren (...)“ (Maghsoudi 2001, S. 8).
4.2 Die Architektur der „Institutionellen Anomietheorie“
Messner und Rosenfeld[1] (1994; 2007) greifen in ihrer „Institutionellen Anomietheorie of Crime“ (IAT) den Grundgedanken von Mertons Kultur-Struktur-Paradigma auf (vgl. Hirtenlehner u.a. 2010, S. 276), sperren sich indes gegenüber dem herkömmlichen Schicht-Delinquenz-Paradigma zur Erklärung von deviantem Verhalten (vgl. Legge 2010, S. 113). Sie postulieren auf der Ebene der Kultur als signifikante Maxime moderner Gesellschaften den monetären Erfolg noch prononcierter und verweisen auf die monopolistischen Errungenschaften wirtschaftlicher Logiken in westlichen Gefilden. In Anlehnung an die kulturelle Wertehaltung der US-amerikanischen Bevölkerung entwickeln Messner und Rosenfeld ein differenziertes Konzept des „American Dream“, welches den Konsens von Leistungsgesellschaften charakterisiert: Ein Jeder kann uns sollte durch Zielstrebigkeit und persönlichen Einsatz Wohlstand und finanziellen Erfolg für sich generieren, mitunter in konkurrierender Couleur zu anderen (vgl. Hirtenlehner u.a. 2010, S. 276). Das eigene Kapital mutiert zur Ovation des erlangten Erfolges und des Statuses einer Person (vgl. Messner/Rosen- feld 2013, S. 70).
Auf der zweiten Ebene rücken Messner und Rosenfeld von der begrenzten Perspektive sozialer Stratifikationen einer Gesellschaft ab und nehmen eine komplexere Sichtweise ein, indem sie die institutionelle Beschaffenheit eines Systems ins theoretische Zentrum befördern (vgl. Legge 2010, S. 108). Der institutionelle Fokus der IAT basiert insbesondere auf den vier Organen „Ökonomie“, „Familie“, „Bildungssektor“ und „Politik“ sowie deren Machtverteilung untereinander. Je massiver dabei die Gewichtung auf der Institution Wirtschaft verweilt und umso geringer die Geltung der Institutionen Familie, Bildungssektor und Politik ist, desto höher fällt in der Regel die Kriminalitätsbelastung eines System aus (vgl. Hirtenlehner u.a. 2010, S. 277). Die existierenden Institutionen einer Gemeinschaft prägen und steuern nämlich das menschliche Verhalten immens und sollten als kooperierende Regelwerke primär mit ihren jeweiligen Funktionen, Werten und Normen eine soziale Ordnung schaffen, welche die gegenwärtigen Grundbedarfe einer Gesellschaft decken (vgl. Schneider 2001, S. 50). Halten wirtschaftliche Rationalitäten Einzug in die nicht-ökonomisch verorteten Institutionen mit ihren vorrangigen Bestimmungen der Inklusion oder Kohäsion, gedeiht die Devaluation der sozialen Funktionen und Dienste (vgl. Heitmeyer 2010, S. lOf.). Aus der kulturellen Überbetonung monetärer Bestrebungen wächst der Anpassungsdruck auf die Mitglieder eines Systems, ihre bisherigen (sozialen) Missionen mit ökonomischen Gesetzmäßigkeiten zu assimilieren oder ihnen gänzlich unterzuordnen (vgl. Heitmeyer 2010, S. lOf.).
Addierend ergeben sich aus den beschriebenen Verläufen die fundamentalen Werteorientierungen einer Gesellschaft (1) Erfolg, (2) Universalismus, (3) Geldfetischismus sowie (4) Individualismus, die in ihrer Kombination mit einem kriminalitätsbegünstigenden Charakteristikum ausgestattet sind (vgl. Hirtenlehner u.a. 2010, S. 276f.). Hieraus gedeiht unter Umständen der anomische Habitus: Der Zweck heiligt die Mittel (vgl. Hirtenlehner u.a. 2010, S. 276 zitiert nach Messner/Rosenfeld 2007, S. 70). Dies kommt einer Entmoralisierung der gebilligten Mittel zur Zielerreichung gleich (vgl. Hirtenlehner u.a. 2010, S. 276 zitiert nach Messner/Rosenfeld 2006, S. 129). Wirtschaftskriminelle Akte wie Betrug spiegeln unter jenem Blickwinkel eine deklinierte Normenakzeptanz von Individuen und Kollektiven wieder, wodurch die Abschwächung oder gänzliche Abwesenheit des eigenen Unrechtbewusstseins befördert wird und welche zumeist von eher statushöheren Personen(kreisen) vollzogen werden (vgl. Coleman 1998, S. 181f.). Zweifellos geraten nicht alle marktdominierten Systeme zwingend in eine institutionelle Anomie. Vielmehr entscheidet der Grad der Dekommodifizierung15 darüber, in welchem Umfang das tatsächliche Ausmaß von Kriminalität seinen Ausdruck findet“ (vgl. Legge 2010, S. 115).
4.3 Anomie im beruflich-organisationalen Kontext
Unbestreitbar unterhält die Erwerbsarbeit in der modernen westlichen Bevölkerung einen führenden Stellenwert, sowohl zur persönlichen Existenzsicherung und gesellschaftlichen Teilhabe wie auch zur Sicherung des Sozialleistungssystems und des gesellschaftlichen Humankapitales sowie, bestenfalls, zur eigenen Verwirklichung. Doch der Arbeitsmarkt wandelt sich - weltweit - seit mehreren Dekaden, dahinter verbergen sich Auflösungsprozesse einstiger stabiler Beschäftigungsverhältnisse oder das Missverhältnis zwischen der Nachfrage nach Mitarbeitern und der Zunahme des Angebotes an Arbeitskräften, steigenden Qualifikationsanforderungen bzw. die Erfordernis seine Fähigkeiten stetigen fortzubilden bedingt durch eine wachsende Aufgabenkomplexität inklusive dem Verlangen nach ausgeprägter Flexibilität sowohl vom Arbeitgeber wie vom Arbeitnehmer. Zugleich sind Organisationen einer beträchtlichen Fluktuation unterworfen, u.a. da Arbeitnehmer sich zunehmend privat wie beruflich Entfalten möchten (vgl. Legge 2010, S. 126f.).16
Interessanter Weise sind bisher anomietheoretische Erklärungsaspekte „institutionel- Ze[r] Ursachen und der Genese abweichenden Verhaltens im Sinne der Nichtkonformität mit entsprechenden Erwartungen“ (Faßauer 2012, S. 131) in Organisationen wenig von der Management- und Organisationsforschung aufgegriffen worden". Und das, obgleich steigende, dominante Ausrichtungen an Marktstrukturen der (sozialpolitischen Gegenwart, „hin zu einem manageriellen Staat“ (Opielka 2013, S. 3 zitiert nach Rüb 2003), naturgemäß Institutionen in einem System und folglich gleichfalls in der Sozialen Arbeit solcherlei Gesetzmäßigkeiten und Steuerungselemente auf oktroyieren. In dem Zusammenhang erfolgt im Sozialwesen eine Verlegung der Arbeitsleistung weg von Inputgrößen hin zu einer Outputorientierung, trotz z.B. gesunkenem Personalschlüssel und reduzierteren finanziellen Mitteln ist eine hochwertige (Dienst-)Leistung zu erzeugen, in der vorgegebene Qualitätsstandards zu erreichen und messbare Ergebnisse zu erzielen sind (vgl. Faßauer 2012, S. 141). Plastisch werden solcherlei Veränderungen z.B. auf Grund (betriebswirtschaftlich) vorgegebener Kennzahlen und Indikatoren die von sozialen Organisationen umzusetzen bzw. zu erreichen sind. D.h. es wird ein Soll-Ist-Vergleich von Daten vorgenommen wie Maßnahmendauer, Kosten der Leistungen, Klienten pro Mitarbeiter, Wirkung von geleisteten Maßnahmen, Krankheitsdauer des Personals etc. (vgl. IntQ3~), um ein komprimiertes Abbild der Realität zu erzeugen inklusivem dem stetigen Controlling des gewichtigen Berichtwesens, als koordinierendes Steuerungselement von und für soziale Einrichtungen. Obgleich für eine intersubjektive Steuerung und Qualitätsanalyse organisatorischer Leistungen strategisch gewonnene Informationen unumgänglich sind (vgl. Meinecke S. 61), ist zu konstatieren, dass sozialpädagogische Verläufe sich nicht so einfach auf hermeneutische Weise in Kennzahlen ausdrücken lassen, weil sie „(...) kein objektiver Maßstab für gute Arbeit [sind], sondern (...) nur die Vorschau auf zukünftige Entwicklungen anregen und unterstützen [können]“ (Krumma- cher u.a. 2003, 180f.). Aus derartig beschaffenen Verläufen resultieren für den einzelnen Mitarbeiter beschleunigte und verdichtete Arbeitsbedingungen, da die Erbringung von Leistungen in Verbindung mit einer rasch variierenden Adaption der Leistungsumsetzung steht und mit einer Fülle von neuen Regeln und Aufgaben die es zu beachten und erfüllen gilt, einhergeht (vgl. Faßauer 2012, S. 141). Angesichts der Prävalenz und Beschaffenheit geschilderter Output-Mentalitäten und jener marktorientierten Logiken in sozialen Gefilden, lassen sich elementare Variablen anomietheoretischen Potentials im gegenwärtigen Sozialwesen lokalisieren (vgl. Faßauer 2012, S. 142). Denn, im Sinne von Messner und Rosenfeld erscheinen die drei Faktoren des institutionellen Ungleichgewichts infolge der ökonomischen Superiorität gegeben (vgl. Legge 2010, S. 121 + IntQ4):
(1) Die Akkommodation sozialer Organisationen an ökonomische Erfordernisse (z.B. Anwendung betriebswirtschaftlicher Instrumente; Gründung von gGmbH, Qualitätsmanagement)
(2) Die Devaluation klassischer sozialer Funktionen und Aufgaben (z.B. Ersichtlich an Budgetkürzungen für soziale Leistungen; geringes Entgelt von Stelle- ninhabem im sozialen Sektor im Verhältnis zu Mitarbeitern in klassisch wirtschaftlichen Branchen)
(3) Die Infiltration ökonomischer Logiken und Regeln (z.B. „Neue Steuerung“; Wettbewerbsorientierung; dominante Ausrichtung an Leistungs- und Effizienzkriterien; Finanzierung auf Grundlage von Leistungsverträgen und Pflegesätzen, Bildung als Ware)17
[...]
1 An dieser Stelle ist darauf zu verweisen, dass die langjährigen Ökonomisierungsprozesse im sozialen Sektor mannigfaltige Veränderungen des Sozialen erwirkt haben und in dieser Arbeit in ihrer Ursache, Ausprägung und Folge nur äußerst randständig thematisiert werden können. Die Existenz derartiger Prozesse im Sozialwesen wird jedoch als Faktum betrachtet, dessen Annahme auf entsprechender Literatur von Autoren wie Mechthild Seithe (2010); Wilhelm Heitmeye/Kirsten Endrikat, (2008); Sabine Schäpe (2006) etc. beruht
2 Andererseits ist keinesfalls anzunehmen, dass ein ressourcenorientierter Umgang mit finanziellen Mitteln oder die Überprüfung der Wirksamkeit und Qualität von sozialpädagogischen Maßnahmen keine gänzlich neue Gesetzmäßigkeit im Sozialwesen symbolisiert (vgl. Buestrich/Wohlfahrt 2008, 17). Da Soziale Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland allerdings entschieden von sozialpolitischen Prozessen gesteuert wird, bedeutet die Krise öffentlicher Kassen inklusive der kontemporären Kritik an der Verteilung Sozialstaatlicher Leistungen mit dem Credo sie „seien vielfach ineffizient und kontraproduktiv und müssten deshalb auf der Basis wirtschaftswissenschaftlicher Erkenntnisse korrigiert werden“ (Dahme 2008, S. 10), dass ein Abbau des Sozialstaates, folglich einen Abbau wohlfahrtsstaatlicher Ordnung mit sich bringt und die bereitgestellten Mittel für Leistungen Sozialer
3 Hierbei ist z.B. an die Generation von älteren Menschen mit Handicap zu denken, welche auf Grund der historischen Vergangenheit in Deutschland erstmalig überhaupt in der Anzahl im Rahmen der stationären oder ambulanten Eingliederungshilfe vorkommen.
4 Beispielsweise sozialpädagogische Fachkräfte, gesetzliche Betreuer, Sozialamt, Kommunen, Gesundheitsamt, Krankenkassen und Ärzte, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft etc.
5 Beispielsweise Arbeitszeitbetrug, Leistungsbetrug, Submissionsbetrug. Weitere Sonderformen des Betrugs sind § 263a , § 264 Subventionsbetrug, § 264a Kapitalanlagebetrug, § 265 StGB Versicherungsbetrug, § 266b StGB Kreditkartenbetrug, § 267 Urkundenfälschung
6 Neben anderen Bedingungen, nämlich das erst gar keine Bekanntgabe des Verstoßes erfolgt, charakterisieren sich gleichfalls die rechtlichen Mittel als begrenzt, z.B. da „die meisten Anzeigen wegen Betruges sofort mit einer Gegenanzeige - etwa wegen Verleumdung - gekontert werden“ (Stolterfoht/Martiny 2013, S. 3).
7 Beispielsweise Abrechnung nicht (persönlich) erbrachter Leistungen, unwirtschaftlich abgerechneter Leistungen oder nicht indizierter bzw. erforderlicher Leistungen, Doppelabrechnungen wie auch Rabattbetrug usw. (vgl. Diederich 2011, S. 19f.).
8 Zu bedenken ist, dass ein Zuwachs bei Hellfelddaten auch damit Zusammenhängen kann, dass nicht das tatsächliche Aufkommen von begangenen Straftaten gestiegen ist, sondern ihre amtliche Bekanntmachung avancierte.
9 Wobei die gültigen Soll-, Kann- und Mussnormen eines Systems als Kontextspezifisch anzusehen sind, d.h. „Verhaltensregel A“ ist nicht zwingend injedem System gültig bzw. irrelevant.
10 Die Grundzüge des Rational-Choice-Ansatz werden in der Anlage des Anhanges erläutert.
11 Es gilt zu Unterscheiden, dass die dargestellten Anpassungsmodi eines Individuums keine Persönlichkeitstypen repräsentieren, sondern optionale Reaktionen auf spezifische Situationen gesellschaftlicher Beschaffenheit wiederspiegeln (vgl. Faßauer 2008, S. 71). Auf Grund der begrenzten Seitenzahl kann nicht auf die Reaktionstypen im Einzelnen eingegangen werden.
12 „Konformität“ kennzeichnet die am häufigsten auftretende Anpassungsform, ohne deren Präsenz es keine stabile Solidargemeinschaft geben könnte (vgl. Faßauer 2008, S. 72).
13 Der sozioökonomische Status des Einzelnen dirigiert in dem Zusammenhang maßgeblich den Zutritt zu den normativ zugelassenen Mitteln. Vor allem marginalisierte Personen(gruppen) innerhalb einer Sozialstruktur unterstehen einem besonders ausgeprägten anomischen Druck, trotz bestehender Zweck-Mittel-Diskrepanz die kulturell definierten Motivationen verwirklichen zu können (vgl. Merton 1968a, S. 283).
14 In dem Zusammenhang attestieren Hirtenlehner und Team, dass postmaterialistische Bestrebungen erst dann von Belang werden können, insofern sich monetäre Basisziele passabel Erfüllt sehen - allerdings wächst mit einem ökonomisch durchdrungenem Umfeld simultan der kulturelle Bewertungspunkt, wann materielles Wohlbefinden ansatzweise erfüllt scheint (vgl. Hirtenlehner u.a. 2010, S. 295).
15 Begriff inAnlehnung an Gösta Esping-Andersen (1990/2000), weitere Illustrationen siehe Endnoten
16 Die Übertragbarkeit des anomietheoretischen Konstruktes, welche das Zustandekommen abweichender Verhaltensweisen ganzer Gesellschaften aufgreift, auf organisationsinteme Phänomene, hat implizit bereits durch Merton Legitimation erfahren. So bekundet er die Anwendung seines Modells auf einen breiten Wirkungskreis verschiedenartiger Normbereich (vgl. Faßauer 2012, S. 131).
17 Im Anhang finden sich weitere Indikatoren und Folgen die aus der Institutionellen Anomietheorie hervor gehen wie auch aus der „Anomieskala“ des Soziologen Leo Srole (1908-1993) hervor gehen.
- Citar trabajo
- Meike Fechner (Autor), 2014, Betrug in und durch Organisationen der Sozialen Arbeit. Analyse abweichenden Verhaltens auf Grundlage von Anomietheorie und Situational Action Theory, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1278096
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