Die eigentliche Problemfrage, mit der sich in dieser Unterrichtseinheit beschäftigt wird, lautet: "Wie weit darf Meinungsäußerungsfreiheit gehen?" Um sich mit dieser Fragestellung auseinanderzusetzen, wird sich an dem Fallbeispiel der "Erdogan-Böhmermann-Debatte" bedient. Die Auseinandersetzung mit dem Fallbeispiel verhilft den SuS, eigene Bewertungskriterien für Handlungen zu formulieren und zu begründen. Somit stellt diese Unterrichtseinheit einen festen Bestandteil des Philosophieunterrichts in der Sekundarstufe I dar.
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