Diese Arbeit beschäftigt sich mit der folgenden Forschungsfrage: Können erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln auf Betriebsvermögen aus ökonomischer Sicht gerechtfertigt werden und wie sind diese in den OECD-Ländern ausgestaltet? Welche Ausgestaltungen der erbschaftsteuerlichen Erleichterungen sind aus ökonomischer Sicht sinnvoll?
Eine der größten weltweiten Herausforderungen unserer Zeit ist eine immer größer werdende Vermögens- und Einkommensungleichheit. Die OECD warnte bereits im Jahr 2014 davor, dass dies nicht nur zu einem Anstieg von sozialer Ungleichheit und politischer Instabilität führt, sondern auch die Wirtschaftskraft der Länder schwächt. Seitdem hat sich diese Entwicklung weiter fortgesetzt und so spricht sich die OECD in einem 2021 veröffentlichten Paper für die Erbschaftsbesteuerung als Instrument gegen die Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen aus. Die Erbschaftsteuer ist eine kontrovers diskutierte Steuer. Einerseits verbessert sie die Chancengleichheit und wirkt ungerechter Wohlstandsverteilung entgegen, andrerseits erschwert sie den Menschen generationenübergreifend Vermögen aufzubauen und verringert Arbeitsanstrengungen. Hinsichtlich der Höhe ihres Aufkommens spielt die Erbschaftsteuer in den meisten Ländern eine eher untergeordnete Rolle.
In Deutschland macht die Erbschaftsteuer nur etwas über 1 % des gesamten Steueraufkommens aus. Vergleicht man Länder, in denen die Einwohner vergleichsweise viel erben, mit Ländern, in denen der Wohlstand mehrheitlich durch eigenständige Arbeit erwirtschaftet wurde, so wird deutlich, dass Letztere ein höheres Wirtschaftswachstum aufweisen. Unter Ökonomen ist die Zustimmung zur Erhebung einer Erbschaftsteuer groß. Umfragen zufolge sind nur 12 % der Volkswirte gegen die Erhebung einer Erbschaftsteuer, 51 % sind generell für die Erhebung einer Erbschaftsteuer und weitere 37 % für die Erhebung einer hohen Erbschaftsteuer. Auch wenn aus der Umfrage hervorgeht, dass grundsätzlich von Personen mit ökonomischer Expertise die Erhebung einer Erbschaftsteuer befürwortet wird, gibt es kontroverse Diskussionen hinsichtlich der Ausgestaltung dieser Steuerart. In vielen OECD-Ländern gibt es steuerliche Erleichterungen auf Betriebsvermögen. Vor diesem Hintergrund der zunehmenden Ungleichheit kritisierte der Internationale Währungsfonds (IMF) 2019, dass die erbschaftsteuerlichen Erleichterungen auf Betriebsvermögen die Diskrepanz zwischen Arm und Reich noch vergrößern.
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Ökonomische Rechtfertigung von erbschaftsteuerlichen Erleichterungen auf Betriebsvermögen
2.1. Ökonomische Zielsetzung und Motivation für eine steuerliche Begünstigung
2.2 Untersuchung der Anreizeffekte auf Erben, Erblasser und Unternehmensentscheidungen und deren gesamtwirtschaftliche Konsequenzen.
2.2.1 Einfluss der Erbschaftsteuer auf die Liquidität des Unternehmens
2.2.2 Fortführung der Unternehmenstätigkeit und die Unternehmensstruktur Unternehmenstätigkeit
2.2.2.2 Einfluss der Erbschaftsteuer auf die Unternehmensstruktur einer Volkswirtschaft
2.2.2.3 Unternehmerische Fähigkeiten der Nachfolger als Faktor des unternehmerischen Erfolges
2.2.3 Einfluss auf das Investitionsverhalten des Unternehmens
2.2.4 Einfluss auf Arbeitsplätze
2.2.5 Einfluss auf Umgehungsaktivitäten und Steuervermeidung
2.2.6 Transaktionskosten und unternehmerische Fähigkeiten
2.3 Zusammenfassung der Anreize und deren gesamtwirtschaftliche Konsequenzen
3 Vergleich und Bewertung der rechtlichen Ausgestaltung der Erbschaftsteuer in Deutschland und anderen OECD-Mitgliedsstaaten
3.1 Überblick der Ausgestaltung in den OECD-Ländern
3.2 Nähere Betrachtung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen ausgewählter OECD-Länder
3.2.1 Vergleich der Erbschaftsteuersysteme anhand deren Ausgestaltung
3.2.1.1 Deutschland
3.2.1.2 Großbritannien
3.2.1.3 Frankreich
3.2.2 Vergleich der Erbschaftsteuersysteme anhand eines Belastungsvergleichs
3.2.2.1 Ausgangsfall 1)
3.2.2.1.1 Erbschaftsteuerbelastung Deutschland
3.2.2.1.2 Erbschaftsteuerbelastung Großbritannien
3.2.2.1.3 Erbschaftsteuerbelastung Frankreich
3.2.2.2 Fallabwandlung 1 a) Veräußerung innerhalb der Haltefrist
3.2.2.2.1 Erbschaftsteuerbelastung Deutschland
3.2.2.2.2 Erbschaftsteuerbelastung Großbritannien
3.2.2.2.3 Erbschaftsteuerbelastung Frankreich
3.2.2.3 Fallabwandlung 1 b) Unternehmenswert
3.2.2.3.1 Erbschaftsteuerbelastung Deutschland
3.2.2.3.2 Erbschaftsteuerbelastung Großbritannien
3.2.2.3.3 Erbschaftsteuerbelastung Frankreich
3.2.2.4 Zusammenfassung Belastungsvergleich und Vergleich der Steuersysteme
3.2.3 Fazit und Bewertung der rechtlichen Ausgestaltung der Erbschaftsteuersysteme
4 Zusammenfassung der Ergebnisse
Anhang
Anhang 1: Modell Tsoutsoura
Anhang 2: Changes around Successions
Anhang 3a: Cash holdings
Anhang 3b: Investment
Anhang 4: Durchschnittliche Erbschaftsteuerraten in Schweden
Anhang 5: Modell Grossmann Strulik Berechnung Gleichgewicht 1 und 2
Anhang 6: Gleichgewichtsmodelle
Anhang 7: Übersicht der Erbschaftsteuersysteme in den OECD-Ländern
Anhang 8: Überblick der Erbschaftsteuersysteme in den OECD-Ländern allgemein und im Hinblick auf die Besteuerung von Betriebsvermögen
Anhang 9: System der erbschaftsteuerlichen Erleichterungen auf Betriebsvermögen in Deutschland
Anhang 10: Auszug aus § 19 ErbStG
Anhang 11: Tabelle der Erbschaftsteuersätze Frankreich
Literaturverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Erbschaftsteuerbelastung Ausgangsfall 1)
Tabelle 2: Erbschaftsteuerbelastung Fallabwandlung 1a)
Tabelle 3: Erbschaftsteuerbelastung Fallabwandlung 1b)
Tabelle 4: Übersicht Ausgestaltung der erbschaftsteuerlichen Erleichterungen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Anzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen in den OECD- Ländern
Abbildung 2: Veränderung Steuertarife im Belastungsvergleich
Abbildung 3: Veränderung Erbschaftsteuerbelastung im Verhältnis zum Unternehmenswert
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Eine der größten weltweiten Herausforderungen unserer Zeit ist eine immer größer werdende Vermögens- und Einkommensungleichheit. Die OECD warnte bereits im Jahr 2014 davor, dass dies nicht nur zu einem Anstieg von sozialer Ungleichheit und politischer Instabilität führt, sondern auch die Wirtschaftskraft der Länder schwächt (vgl. OECD Publishing, 2014, 28 f.)1. Seitdem hat sich diese Entwicklung weiter fortgesetzt und so spricht sich die OECD in dem 2021 veröffentlichten Paper für die Erbschaftsbesteuerung als Instrument gegen die Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen aus (vgl. OECD, 2021b, 3 ff.). Die Erbschaftsteuer ist eine kontrovers diskutierte Steuer. Einerseits verbessert sie die Chancengleichheit und wirkt ungerechter Wohlstandsverteilung entgegen, andrerseits erschwert sie den Menschen generationenübergreifend Vermögen aufzubauen und verringert Arbeitsanstrengungen (vgl. Grossmann & Strulik, 2010, S. 87). Hinsichtlich der Höhe ihres Aufkommens spielt die Erbschaftsteuer in den meisten Ländern eine eher untergeordnete Rolle. In Deutschland macht die Erbschaftsteuer nur etwas über 1 % (Arbeitskreis "Steuerschätzungen", 2020) des gesamten Steueraufkommens aus. Vergleicht man Länder, in denen die Einwohner vergleichsweise viel erben, mit Ländern in denen der Wohlstand mehrheitlich durch eigenständige Arbeit erwirtschaftet wurde, so wird deutlich, dass Letztere ein höheres Wirtschaftswachstum aufweisen (vgl. Bertrand & Schoar, 2006). Unter Ökonomen ist die Zustimmung zur Erhebung einer Erbschaftsteuer groß. Umfragen zufolge sind nur 12 % der Volkswirte gegen die Erhebung einer Erbschaftsteuer, 51 % sind generell für die Erhebung einer Erbschaftsteuer und weitere 37 % für die Erhebung einer hohen Erbschaftsteuer (vgl. Dorn et al., 2017). Auch wenn aus der Umfrage hervorgeht, dass grundsätzlich von Personen mit ökonomischer Expertise die Erhebung einer Erbschaftsteuer befürwortet wird, gibt es kontroverse Diskussionen hinsichtlich der Ausgestaltung dieser Steuerart. In vielen OECD-Ländern gibt es steuerliche Erleichterungen auf Betriebsvermögen. Vor diesem Hintergrund der zunehmenden Ungleichheit kritisierte der internationale Währungsfonds (IMF) 2019, dass die erbschaftsteuerlichen Erleichterungen auf Betriebsvermögen die Diskrepanz zwischen Arm und Reich noch vergrößern. Allgemein sprach sich der IMF dafür aus, die Steuern für Arbeitnehmer zu senken und die Steuern auf Vermögen und Erbschaften bzw. Schenkungen zu erhöhen, um die steuerliche Belastung für Arbeitnehmer verringern zu können und dadurch die Leistungsanreize zu steigern. (Vgl. International Monetary Fund. European Dept., 2019, 9 ff.).
In Deutschland wurden die Steuererleichterungen auf Betriebsvermögen hauptsächlich im Zuge der Erbschaftsteuerreform 2009 eingeführt. Vor Einführung der Steuererleichterungen auf Betriebsvermögen in Deutschland trugen Unternehmen zu 21,45 % des Erbschaftsteueraufkommens bei. Seit Einführung der Steuererleichterungen beträgt ihr Anteil an den Erbschaftsteuern nur noch 5,35 %. Dies zeigt, dass Unternehmen durch die Erbschaftsteuererleichterungen erheblich subventioniert werden. (Vgl. Houben & Maiterth, 2011a, S. 40). Daraus resultierend stellt sich die Frage, inwiefern eine begünstigte Behandlung von Betriebsvermögen zu legitimieren ist.
Im internationalen Kontext sind Schätzungen zu Folge knapp 30 % der Unternehmen familiengeführt (vgl. Aminadav & Papaioannou, 2016). Besonders bei kleineren Unternehmen ist diese Form der Beteiligung am Stärksten ausgeprägt (vgl. Villalonga & Amit, 2020, S. 244). In Deutschland sind 90 % der Unternehmen in Familienbesitz und erzeugen dabei 50 % des Gesamtumsatzes (vgl. Gottschalk S., M. Niefert, G. Licht, A. Hauer, D. Keese und M. Woywode, 2011). Auf Ebene der EU zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Ein Großteil der kleinen und mittleren Unternehmen ist familiengeführt. 99 % der europäischen Unternehmen sind kleine und mittelständische Unternehmen und 66 % der Arbeitnehmer sind bei kleinen und mittelständischen Unternehmen beschäftigt. (Vgl. European Commission, 2003, S. 12). Außerdem genießt die Förderung und Begünstigung von Familienunternehmen in vielen Ländern eine hohe gesellschaftliche Anerkennung. Sie gelten als Treiber für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze und es wird angenommen, dass sie häufig ein besonders förderungswürdiges Wertesystem vertreten (vgl. Altenburger & Schmidpeter, 2018, 1 f.). Vor diesem Hintergrund sprach die EU-Kommission bereits im Jahr 1994 die Empfehlung an die Mitgliedsstaaten aus, die Unternehmen mit der Ausgestaltung der Erbschafts- und Schenkungssteuersysteme nicht zu gefährden. Im Falle der Weiterführung eines Unternehmens durch den Erben sollte der Fortbestand des Unternehmens und der damit verbundenen Arbeitsplätze nicht durch die Besteuerung von Vermögenswerten bedroht werden. Bis zum Jahre 2006 waren 25 Staaten dieser Empfehlung gefolgt2. (Vgl. Grossmann & Strulik, 2010, S. 87).
Trotz des geringen Steueraufkommens können die Höhe und Ausgestaltung der Erbschaftsteuer, insbesondere auch die steuerlichen Erleichterungen auf Betriebsvermögen weitreichende Auswirkungen auf die Verteilung von Vermögen, das Verhalten der Wirtschaftsakteure und die Performance der gesamten Volkswirtschaft haben. Als ökonomische Rechtfertigung für erbschaftsteuerliche Erleichterungen auf Betriebsvermögen werden verschiedene Argumente angeführt. Die Arbeitsplatzsicherung, die Gefahr von Betriebsschließungen und entstehende Transaktionskosten, die zu Wohlstandsverlusten führen, werden oftmals als ökonomische Rechtfertigung für erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln auf Betriebsvermögen angeführt. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich daher mit der folgenden Forschungsfrage:
Können erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln auf Betriebsvermögen aus ökonomischer Sicht gerechtfertigt werden und wie sind diese in den OECD- Ländern ausgestaltet? Welche Ausgestaltungen der erbschaftsteuerlichen Erleichterungen sind aus ökonomischer Sicht sinnvoll?2 3
Überblick Stand der Literatur
Der aktuelle Stand der Literatur deckt den Bereich zu der Frage, ob die häufig verwendete Rechtfertigung für eine erbschaftsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen auf wissenschaftlichen Fakten basieren, noch nicht vollständig ab. Dabei gibt es bereits Untersuchungen dazu, ob die Unternehmen durch die Erbschaftsteuer in ihrer Fortführung gefährdet sind4, ob die Entscheidung des Nachfolgers das Unternehmen zu übernehmen durch die Erbschaftsteuer beeinflusst wird5 6, ob die Fortführung durch den Erben für das Unternehmen langfristig volkswirtschaftlich besser ist5, ob die Liquidität des Unternehmens unter der Erbschaftssteuer leidet, die Investitionen daher zurückgehen7 und ob die Transaktionskosten durch einen Unternehmensverkauf die negativen Effekte durch die Unternehmensfortführung überwiegen8. Bereiche wie der Einfluss der erbschaftsteuerlichen Erleichterungen auf Arbeitsplätze oder Steuervermeidungsaktivitäten und die gesamtwirtschaftliche Tragweite der erbschaftsteuerlichen Erleichterungen sind dagegen noch weitgehend unerforscht. Außerdem gibt es nach jetzigem Stand keine wissenschaftlichen Untersuchungen welche Art der Ausgestaltung einer erbschaftsteuerlichen Erleichterung ökonomisch gesehen am meisten Zugewinn an Wohlstand bringt. Diese Arbeit soll die bisherigen Erkenntnisse der bestehenden Literatur zusammenfassen, einen Überblick über die ökonomischen Auswirkungen geben und sie mit den rechtlichen Ausgestaltungen in den OECD-Ländern abgleichen.
Vorgehensweise und roter Faden der Arbeit
Diese Arbeit konzentriert sich zunächst darauf, welche ökonomischen Anreize mit der erbschaftsteuerlichen Erleichterung auf Betriebsvermögen gesetzt werden sollen. Im Anschluss werden die tatsächlichen Auswirkungen der Steuererleichterungen anhand ausgewählter Forschungsarbeiten auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit, Investitionen, Wirtschaftsleistung, Arbeitsplätze, Investoren und Umgehungsaktivitäten beschrieben. Es erfolgt eine Zusammenfassung der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Steuererleichterung und ein Fazit zu der ökonomischen Rechtfertigung der erbschaftsteuerlichen Erleichterungen auf Betriebsvermögen. Der zweite Teil der Arbeit beginnt mit einem Überblick über die erbschaftsteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen in den OECD-Ländern, wobei zwei der Länder anhand bestimmter Kriterien ausgewählt, aufgegriffen und zusammen mit Deutschland detaillierter beschrieben werden. Um die Unterschiede herauszustellen, erfolgt ein Belastungsvergleich anhand eines selbstgewählten Beispielfalles. Auf der Grundlage des Belastungsvergleiches und weiterer Daten zu den Ländern wird ein Fazit gezogen. Zuletzt werden die rechtlichen Ausgestaltungen im Hinblick auf ihre ökonomischen Auswirkungen einer Beurteilung unterzogen.
Abgrenzung und Themenfokus
Die Arbeit fokussiert sich auf die erbschaftsteuerliche Behandlung des gewerblichen Betriebsvermögens in Deutschland und ausgewählten OECD-Ländern. Die Unterschiede zur Schenkungssteuer werden weitestgehend außen vorgelassen und nur am Rande erwähnt. Steuererleichterungen auf land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen werden nicht thematisiert. Die Argumente für und gegen eine ökonomische Rechtfertigung der erbschaftsteuerlichen Erleichterungen auf Betriebsvermögen stützen sich rein auf volkswirtschaftliche Argumente und lassen Argumente der Steuergerechtigkeit, des Sozialstaates oder anderer Bereiche außen vor. Der Fokus des Belastungsvergleichs liegt darauf, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den ausgewählten Ländern abzubilden. Auch wenn die Bewertungsmethode eines Landes starke Auswirkungen auf die Höhe der Erbschaftsteuer haben kann und eine Bewertung zugunsten des Unternehmens selbst eine Steuerbegünstigung darstellen kann, beschäftigt sich diese Arbeit nicht im Detail mit den einzelnen Bewertungsmethoden.
Ausblick auf die wichtigsten Resultate
Die vorliegende Arbeit zeigt, dass erbschaftsteuerliche Erleichterungen das Ziel verfolgen, die Unternehmensfortführung durch den Erben zu gewährleisten. Jedoch stellt sie auch in Frage, ob dieses Ziel aus ökonomischer Sicht erstrebenswert ist und zeigt, dass sich erbschaftsteuerliche Erleichterungen auf Betriebsvermögen insgesamt auch negativ auf den Wohlstand auswirken können. Dennoch haben sich erbschaftsteuerliche Erleichterungen im Großteil der OECD-Länder etabliert. Die Ausgestaltung der Kriterien, an die diese Erleichterungen geknüpft sind, ist sehr unterschiedlich. Einige der Kriterien sind durch ökonomische Gründe zu rechtfertigen, andere scheinen, bei näherer Betrachtung der Auswirkungen, Anreize zu setzen, die aus ökonomischer Sicht eher negativ sind.
2 Ökonomische Rechtfertigung von erbschaftsteuerlichen Erleichterungen auf Betriebsvermögen
2.1 Ökonomische Zielsetzung und Motivation für eine steuerliche Begünstigung
Zur Finanzierung des Staatshaushaltes erhebt ein Staat steuern. Bei der Ausgestaltung der Steuer verfolgt er neben der Finanzierung auch das Ziel, das Verhalten der Steuerpflichtigen zu lenken und die volkswirtschaftlich wohlstandsmindernde Wirkung der Steuer abzumildern.
Im Falle der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen versuchen die Staaten damit die finanzielle Belastung der Nachfolger durch die Steuer zu verringern. Dies soll zum einen die generelle Fortführung des Unternehmens sicherstellen. Im Falle einer Liquidation würden Arbeitsplätze verloren gehen, das Unternehmen als Teil der Wirtschaft würde wegfallen und es würde volkswirtschaftliche Transaktionskosten verursachen. Diese Argumente wurden auch in der Erbschaftsteuerreform 2009 in Deutschland als Begründung angeführt. Zudem würde die Erbschaftsteuer dazu führen, dass Unternehmen unter Liquiditätsengpässen leiden. Um die Arbeitsplätze zu sichern und das Wirtschaftswachstum zu fördern, wären steuerliche Erleichterungen notwendig. (Vgl. Houben & Maiterth, 2011a, 32 f.).
Die Fortführung des Unternehmens ist deshalb ein Ziel, da man davon ausgeht, dass dies im Vergleich zu einer Fortführung durch einen anderen Unternehmer ökonomisch vorteilhaft ist. Häufig wird unterstellt, dass Familienunternehmen einen eigenen kulturellen Wert besitzen. Der ökonomische Wert einer Weiterführung durch den Erben könnte darin bestehen, dass der Erbe bereits über einen Wissensvorsprung verfügt und sich aufgrund des Familienunternehmens in besonderem Maße mit dem Unternehmen identifiziert. (Vgl. Altenburger & Schmidpeter, 2018, 1 ff.).
Im Zentrum der Argumentation für erbschaftsteuerliche Erleichterungen steht das Argument, dass Unternehmensnachfolger die erbschaftsteuerliche Belastung bei der Übernahme des Unternehmens finanziell stemmen müssen. Die Finanzierung der Erbschaftsteuer könnte den Unternehmer zum Abbau von Arbeitsplätzen, der Verringerung von Investitionen oder zur Veräußerung des Unternehmens zwingen. (Vgl. Dorn et al., 2017, S. 36).
Dabei wird vermutet, dass die Zahlung der Erbschaftsteuer nicht nur dem Erben, sondern auch dem Unternehmen Liquidität entziehen kann. Es handelt sich bei der Erbschaftsteuer in der Regel um eine Steuerschuld deren Schuldner die natürliche Person, also der Unternehmer ist und die dementsprechend aus dem Privatvermögen des Unternehmers geleistet werden muss. Reicht das Privatvermögen jedoch nicht aus, ist der Nachfolger gezwungen Geld aus dem Unternehmen zu entnehmen oder Teile des Unternehmens bzw. das ganze Unternehmen zu veräußern, um seinen erbschaftsteuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Durch die Ausgestaltung von erbschaftsteuerlichen Erleichterungen könnten Möglichkeiten zur Steuerumgehung geschaffen werden, da die Steuerpflichtigen geneigt sind im Rahmen ihres Handlungsspielraums Steuern weitestgehend zu vermeiden. In diesem Fall handeln die Akteure unwirtschaftlich und es entstehen Wohlstandsverluste. Die ökonomische Zielsetzung ist es daher, Steuervermeidungsaktivitäten weitgehend zu verhindern.
2.2 Untersuchung der Anreizeffekte auf Erben, Erblasser und Unternehmensentscheidungen und deren gesamtwirtschaftliche Konsequenzen
2.2.1 Einfluss der Erbschaftsteuer auf die Liquidität des Unternehmens
Entnimmt der Erbe die finanziellen Mittel zur Begleichung der Erbschaftsteuer aus dem Betriebsvermögen, kann sich dies negativ auf die Liquidität des Unternehmens auswirken, die Fortführung des Unternehmens und die Arbeitsplatzsicherheit gefährden, Investitionen verringern, die Profitabilität des Unternehmens verschlechtern und Wohlstandsverluste erzeugen. Es stellt sich zunächst die Frage, in welchem Ausmaß die Erbschaftsteuer die Liquidität des Unternehmens beeinflusst. In einer Untersuchung der Auswirkungen der erbschaftsteuerlichen Belastungen auf die Liquidität der Unternehmen aus 2006 konnten zunächst nur unbedeutende Liquiditätseffekte gemessen werden. Laut Brunetti gibt es keine hinreichenden Daten zu der Liquiditätslage der Unternehmen vor und nach der Übergabe des Unternehmens, um die Frage nach dem Einfluss der Erbschaftsteuer auf die Liquidität des Unternehmens zu beantworten. (Vgl. Brunetti, 2006, S. 1986).
In einer Studie aus 2011 wurde die Steuerbelastungsquote von Unternehmen bei Vererbung oder Verschenkung des Unternehmens in der Zeit vor der Erbschaftsteuerreform in Deutschland untersucht. Im Fokus stand die Steuerschuld, die die zusätzlich übertragenen Werte übersteigt und das Unternehmen damit effektiv belastet. Häufig werden gleichzeitig mit dem Übergang des Unternehmens auch andere Vermögenswerte übertragen, die große Teile oder auch den vollständigen Teil der Erbschaftsteuer decken. Daraus ergab sich das Resultat, dass in der Untersuchung zum Erbschaftsteuersystem in Deutschland vor der Einführung stärkerer Steuererleichterungen 2009 weniger als 2 % der Unternehmen effektiv durch die Erbschaftsteuer belastet wurden. Nur wenige Unternehmen waren von einer effektiven Steuerbelastung von über 10 % betroffen und hatten Probleme diese zu finanzieren. Auch bei Unternehmen mit einem Vermögen von über zehn Millionen Euro wurden 60 % der Unternehmen effektiv nicht durch die Erbschaftsteuer belastet. Da mit dem Betriebsvermögen auch andere Vermögensgegenstände übergehen, hat der überwiegende Teil der Unternehmer keine Probleme die Erbschaftsteuer zu finanzieren. Der Studie in Deutschland nach zu urteilen, belastete die ehemalige Erbschaftsteuer vor Einführung der massiven steuerlichen Erleichterungen die Unternehmen nur mäßig. Ein großer Teil der Unternehmen wird regelmäßig durch Schenkungen übertragen. Wären diese Unternehmen stark durch die Erbschaftsteuer geschädigt worden, hätten sie die Schenkung aufgeschoben, jedoch haben sie die frühere Erbschaftsteuer wohl nicht als Hindernis für die Schenkung wahrgenommen. (Vgl. Houben & Maiterth, 2011a, S. 40-45). Auch bei einer Untersuchung in den USA stellte sich heraus, dass weniger als 0,5 % der Unternehmen Liquiditätsprobleme bei der Bezahlung der Erbschaftsteuer haben und für diesen relativ niedrigen Anteil die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Steuerstundungsmodellen besteht (vgl. Gravelle, 2009, S. 16-17).
Die richtungsweisende Studie von Tsoutsoura, 2015 konnte nachweisen, dass Familiennachfolger die liquiden Mittel des Unternehmens nutzen, um die Erbschaftsteuer zu finanzieren. Hierfür wurde eine Erhebung vor und nach der hierfür sehr relevanten Steuerreform des Jahres 2002 in Griechenland durchgeführt. In diesem Jahr wurde die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen bei der Vererbung an Familienmitglieder von 20 % auf 2,4 % gesenkt. Die Vererbung an fremde Dritte wurde nicht steuerlich begünstigt und blieb bei 20 %. (Vgl. Tsoutsoura, 2015, 649 ff.). Tsoutsoura 2015 zeigt hierzu die Ergebnisse mit einer „differences in differences in difference“ Analyse. Hierzu wurden Datensätze aus 694 Erbfällen in Griechenland aus den Jahren von 1995 bis 2005 ausgewertet. Darunter 365 Familiennachfolgen und 247 Unternehmensnachfolgen außerhalb der Familie. (Vgl. Tsoutsoura, 2015, 656 f.). Das in Tsoutsoura verwendete Modell stellt sich als
yt = a± + ß± * PostLaWi + c1 * Familyi + * (PostLawi * Familyi) + Xi^1 + sli
dar.
Dabei ist yt der Investitionsunterschied um den Zeitraum der Unternehmensnachfolge beziehungsweise der Unternehmensübergabe. Dieser ist genauer definiert als die durchschnittliche Investition in der Zeit vor der Unternehmensübergabe minus die durchschnittlichen Investitionen in der Zeit nach der Unternehmensübergabe. PostLaWi steht für eine Indikator Variable, die im Fall einer Unternehmensnachfolge nach der Steuerreform 1 und im Fall einer Nachfolge vor der Steuerreform 0 entspricht. Familyt ist eine Indikator Variable, die im Fall einer Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie 1 und im Fall einer Unternehmensnachfolge durch einen fremden Unternehmer 0 ergibt. ß±, cr und sind jeweils die Koeffizienten mit deren Hilfe Erkenntnisse abgeleitet werden sollen. ist der für den Zweck dieser Arbeit bedeutendste Koeffizient. Er misst die Veränderung der Investitionen vor und nach der Steuerreform für Unternehmen, die vererbt wurden, genau diejenigen, die von der Steuerreform auch betroffen sind. Der Koeffizient c1 misst die Investitionsveränderung bei Unternehmensübergabe für Familiennachfolger und fremde Nachfolger, vor der Steuerreform. ß^ misst die Investitionsveränderung vor und nach der Steuerreform bei „nicht-Familiennachfolge“. Zum linearen Modell gehören auch der Fehlerterm su und der Input Xi^L (siehe Anhang 1). (Vgl. Tsoutsoura, 2015, 664 ff.).
Die Ergebnisse dieser Modelluntersuchung (siehe Anhang 2) zeigen klar, wie sich die Parameter durch die Erbschaftsteuerreform verändern. Beispielsweise ist für das Verhältnis der Investitionsausgaben zu Sachanlagen und Ausrüstung CAPEX/PPE im Panel A vor der Reform eine negative Auswirkung von -7,97 % bei Familiennachfolge auf die Liquidität zu erkennen. Das bedeutet, dass die Investitionen durchschnittlich von 17,6 % PPE vorher um 7,97 % PPE auf 9,7 % PPE nach der Vererbung fallen. Dies steht im Vergleich zu den fremden Nachfolgern, wo sie um 1,23 % steigen. Der Vergleich (difference in difference) ist hier -9.21 %. Nicht vererbte Unternehmen investierten vor der Reform nach der Nachfolge 9.21 % mehr als Vererbte. Nach der Reform zeigt sich hier eine deutliche Veränderung. Es sei erwähnt, dass die hier zitierten Ergebnisse von Tsoutsoura als statistisch signifikant festgestellt wurden. Die Steuerreform in Griechenland war in diesem Fall von großem Vorteil für die wissenschaftliche Analyse dieser Effekte, da ein direkter Vergleich der Auswirkungen von steuerlichen Begünstigungen bei Vererbung auf die Investitionen eines Unternehmens sehr gut möglich ist. Nach der Reform liegt der Unterschied von Vor- zu Nach-Übernahmeinvestitionen bei Familienunternehmen bei +1,98 %. Hier zeigt sich bereits ein deutlicher Unterschied zu den -7,97 % vor der Reform. Dabei zeigt die „difference in difference“ Methode hier nur noch eine marginale Abweichung zwischen Familien und Nicht-Familiennachfolge von -0.078 im Vergleich zu den -0.0921 vor der Reform. Das „difference in difference in difference“ Ergebnis stellt mit +8,42 % den Unterschied der Liquidität von Familienunternehmen vor und nach der Gesetzesreform dar. Daraus lässt sich ableiten, dass die Reform die Investitionen von Unternehmen mit Familiennachfolgern nach der Nachfolge im Vergleich zu Unternehmen mit fremden Nachfolgern um 8,42 % PPE erhöht hat. Die nahezu vernachlässigbaren „difference in difference“ Ergebnisse nach der Reform von 0,081 % zeigen, dass die negative Auswirkung der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie auf die Liquidität der Familiennachfolger nach der Reform nahezu eliminiert wurde. Die Schlussfolgerung daraus ist, dass Familiennachfolger nach der Reform nicht mehr stark durch die Erbschaftsteuer belastet werden und das Unternehmen dadurch keine Erbschaftsteuerlast mehr zu tragen hat. Die übrigen Ergebnisse von Tsoutsoura stimmen qualitativ mit diesem hier zur Veranschaulichung beleuchteten Zahlen überein (siehe Anhang 2).
Die Untersuchung zeigt außerdem, dass Unternehmer höhere Liquiditätsreserven vor Übergabe des Unternehmens an den Nachfolger aufbauen, wenn es sich um einen Nachfolger innerhalb der Familie handelt. Die Vermutung liegt nahe, dass dies zum Zwecke der Finanzierung der Erbschaftsteuer geschieht. Außerdem wachsen ihre Vermögenswerte im Zeitraum der Übergabe schwächer an, da sie die Mittel zur Finanzierung der Steuerlast benötigen. (Vgl. Tsoutsoura, 2015, 671 f.). Vor Einführung der Reform hatten die Unternehmer in der Zeit vor dem Übergang des Unternehmens an den Familiennachfolger die Bargeldreserven des Unternehmens um fast ein Viertel erhöht. Nach Einführung von Steuererleichterungen, erhöhten sie die Liquidität vor der Übergabe nur noch um 10 %. Daher ist es wahrscheinlich, dass bereits der übergebende Unternehmer für die Finanzierung der Erbschaftsteuerlast Sorge trägt. (Vgl. Tsoutsoura, 2015, 660 f.). Dies trägt dazu bei, dass der Erbe die Steuerlast finanziell leisten kann, nimmt allerdings auch Einfluss auf das Investitionsverhalten des Unternehmens und ist deshalb als negativ zu werten. Der aufgezeigte Rückgang der Bargeldreserven der Unternehmen, die an einen familieninternen Nachfolger übergehen im Jahr des Übergangs und kurze Zeit danach kann ein Grund für den Rückgang der Investitionen (vgl. Kapitel 2.2.3) im Zeitraum der Unternehmensnachfolge sein. Auch der Effekt der Investitionen trat nur vor der Einführung der erbschaftsteuerlichen Erleichterung auf und ist somit auf die Belastung durch die Erbschaftsteuer zurückzuführen (siehe Anhang 3a und Anhang 3b). (Vgl. Tsoutsoura, 2015, 667 ff.).
Auch wenn die Erbschaftsteuer die Liquidität des Unternehmens beeinflusst, gibt es Zweifel, ob eine allgemeine Steuererleichterung in diesem Fall das richtige Instrument ist. Häufig wird die Möglichkeit einer Steuerstundung als sinnvollere Methode gesehen, die Liquiditätseinbußen abzuschwächen (vgl. Houben & Maiterth, 2011a, S. 35). In Deutschland und anderen Ländern gibt es Stundungsmöglichkeiten, um eine kurzfristig hohe Liquiditätsbelastung zu vermeiden und die Finanzierung der Erbschaftsteuer zu gewährleisten. Daran wird häufig kritisiert, dass die Stundungszinsen mit 6 % p. a.9 vergleichsweise hoch ausfallen. (Vgl. Bräutigam et al., 2017, 13 f.).
Weiterhin würde ein Erbschaftsteuersystem ohne Ausnahmen deutlich niedrigere Steuersätze ermöglichen und dies würde wiederum ebenfalls zu einer Abmilderung der Liquiditätseinbußen führen (vgl. Houben & Maiterth, 2011a, S. 35).
Unter Ökonomen gilt eine „flat tax“, die Besteuerung mit einem einheitlichen niedrigen Steuersatz ohne spezielle Steuererleichterungen, als interessante Möglichkeit um die Liquiditätsbelastung gering zu halten und dennoch eine effiziente Besteuerung zu gewährleisten. In einer Befragung sprach sich die Mehrheit von 61 % der Ökonomen für diese Option aus. Der Rest der Befragten stimmte für die Beibehaltung eines Modells das Betriebsvermögen steuerlich begünstigt. (Vgl. Dorn et al., 2017, S. 3435)
Zusammenfassend ist grundsätzlich ein Einfluss der Erbschaftsteuer auf die Liquidität der Unternehmen messbar. Es stellt sich die Frage, welchen Einfluss die verringerte Liquidität auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit, das Investitionsverhalten des Unternehmens und die Arbeitsplätze hat.
2.2.2 Fortführung der Unternehmenstätigkeit und die Unternehmensstruktur
2.2.2.1 Einfluss der Erbschaftsteuer auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Ziel der erbschaftsteuerlichen Erleichterungen auf Betriebsvermögen ist es, die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu erleichtern und zu forcieren. Dabei stellt sich die Frage, ob die Erbschaftsteuer zum einen Einfluss auf die Entscheidung der der Erben für oder gegen eine Unternehmensfortführung nimmt und zum anderen, ob sich dieser Einfluss positiv oder negativ auf die Gesamtwirtschaft auswirkt.
Einer älteren Umfrage aus den USA zufolge sehen Unternehmer die Erbschaftsteuer als große Gefahr für die Unternehmensfortführung. Demzufolge befürchten 64 % der Unternehmer, dass Erbschaftsteuern das Weiterbestehen des Unternehmens gefährden. Weitere 33 % denken, dass aufgrund der Erbschaftsteuer der Verkauf des Unternehmens oder zumindest der Verkauf eines Anteils am Unternehmen nötig ist. Davon gaben 31 % an, dass sie das Unternehmen aufgrund der Erbschaftsteuer liquidieren müssten. (Vgl. Astrachan & Tutterow, 1996, S. 306).
Zu der Frage, ob Erbschaftsteuer den Verkauf des Unternehmens durch den Nachfolger beeinflusst, gab die Untersuchung von Brunetti 2006 erste Hinweise. In dieser Studie wurde eine leicht positive Relation zwischen der Erhebung der Erbschaftsteuer und dem Unternehmensverkauf nachgewiesen (vgl. Brunetti, 2006, S. 1986-1987).
In Tsoutsoura 2015 wurden Unternehmen deren Erben das Unternehmen weiterführten (Behandlungsgruppe) mit Unternehmen, in denen ein fremder Nachfolger eingesetzt wurde (Kontrollgruppe) hinsichtlich ihres Investitionsverhaltens vor und nach der Steuerreform verglichen. Neben den Auswirkungen auf das Investitionsverhalten konnte ein positiver Zusammenhang zwischen erbschaftsteuerlichen Erleichterungen und der Entscheidung das Unternehmen innerhalb der Familie weiterzuführen nachgewiesen werden (siehe Anhang 1). Der Anteil der Erben, die das Unternehmen fortführten, stieg nach der Steuererleichterung relativ um 63 % und absolut um 28,7 Prozentpunkte von 45,20 % auf 73,90 %. Dies lässt darauf schließen, dass die erbschaftsteuerlichen Erleichterungen die Unternehmensstruktur beeinflussen. Zu der Frage bei welchen Firmen die Effekte verstärkt auftreten, konnte die Studie zeigen, dass die Größe des Unternehmens keine hier nachweisbare Auswirkung auf das Ergebnis hat. Dagegen verstärkt sich der Effekt bei Unternehmen, die einen geringen Anteil materieller Vermögenswerte besitzen und Unternehmen, deren Inhaber nur geringe Nebeneinkünfte vorzuweisen haben, da der Unternehmer in diesem Fall mehr von den Einkünften des Unternehmens abhängig ist. (Vgl. Tsoutsoura, 2015, S. 649-651).
Ob die Fortführung des Unternehmens zu dem Zeitpunkt als Voraussetzung für die erbschaftsteuerliche Erleichterung diente, geht aus der Untersuchung nicht hervor. Dieses Kriterium kann Aufschluss darüber geben, ob die gestiegene Anzahl der Fortführung durch Steuerumgehungsaktivitäten zu erklären ist. Die Herausgeberin gibt an, dass keines der betrachteten Unternehmen innerhalb von zwei Jahren verkauft wurde (vgl. Tsoutsoura, 2015, 681 f.) Gäbe es allerdings eine Haltefrist von beispielsweise vier Jahren, wäre es möglich, dass nach diesem Zeitraum vermehrt Unternehmensverkäufe stattgefunden haben, die in der Studie nicht berücksichtigt sind und sich die erhöhte Fortführungsrate als Steuerumgehungsaktivität herausstellt. Nach Grossmann und Strulik sollte das Argument der Unternehmensfortführung weniger als Argument für erbschaftsteuerliche Erleichterungen fungieren, sondern eine Bedingung für erbschaftsteuerliche Erleichterungen darstellen sollte, um Steuervermeidungsaktivitäten an dieser Stelle einzudämmen (vgl. Grossmann & Strulik, 2010, S. 88).
Um die Studie von Tsoutsoura richtig einordnen zu können und Schlüsse daraus zu ziehen ist es wichtig, die Hintergründe der Ausgestaltung der Erbschaftsteuer in Griechenland zu verstehen. Die Erbschaftsteuer wurde direkt mit Übergabe des Unternehmens fällig und konnte zweimonatlich in zwölf Raten in einem Zeitraum von zwei Jahren geleistet werden (vgl. Tsoutsoura, 2015, S. 655). Im Falle von längerfristigen Stundungsmöglichkeiten der Erbschaftsteuer wäre die Anzahl der Erben, die das Unternehmen vor der Einführung einer Steuererleichterung weiterführen würden, womöglich gestiegen.
Somit lässt sich sagen, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die Erbschaftsteuer maßgeblich beeinflusst wird. Fraglich ist, ob dieser Einfluss aus ökonomischer Sicht als positiv zu werten ist.
2.2.2.2 Einfluss der Erbschaftsteuer auf die Unternehmensstruktur einer Volkswirtschaft
Wenn die erbschaftsteuerlichen Erleichterungen dazu führen, dass Unternehmen vermehrt innerhalb der Familie weitergegeben werden, beeinflusst dies maßgeblich die Unternehmensstruktur. Dies wirft die Frage auf, welchen ökonomischen Einfluss diese höhere Anzahl an Familienunternehmen in einer Volkswirtschaft hat.
Familienbesitz gilt generell als sehr beständig. Ob Unternehmen in Familienbesitz besonders beständig sind oder nicht ist allerdings nur bedingt empirisch erforscht. Es gibt einige Arbeiten, die annehmen, dass nur 30 % der Familienunternehmen in die zweite Generation übergeben werden und nur 10-15 % in die dritte Generation übergehen. Diese Annahme stützt sich allerdings nur auf eine einzige Studie aus 1987, in der 200 Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes betrachtet wurden. Die Aussagekraft dieser Studie kann aufgrund der mangelnden Aktualität und der Losgröße in Frage gestellt werden. (Vgl. Villalonga & Amit, 2020, S. 245-248).
Untersuchungen zu dem Verhalten der Familienunternehmen hinsichtlich ihrer sozialen Verantwortung zeigen kein klares Bild. Studien widersprechen sich dahingehend, ob Familienunternehmen hinsichtlich ihrer Aspekte im Zusammenhang mit Vielfalt, Umweltschutz und Mitarbeiterbeziehungen besser abschneiden als andere Unternehmen. Auch wenn sich die Forschungsergebnisse dahingehend nicht einig sind, lässt sich laut Villalonga und Amit aber zusammenfassend feststellen, dass Familienunternehmen hinsichtlich ihrer Wertvorstellungen und Motive zumindest dazu tendieren, sozioemotionalen Wohlstand zu verteidigen. (Vgl. Villalonga & Amit, 2020, S. 251). Auch Grossmann und Strulik äußern die Vermutung, dass im Vergleich zu Familienunternehmen andere Unternehmen in stärkerem Ausmaß gewinnorientiert handeln oder sich an dem maximal erzielbaren Wert der Anteilsinhaber orientieren (vgl. Grossmann & Strulik, 2010, S. 250-252).
Die Strukturen eines Familienunternehmens wirken weiterhin als zusätzlicher Sicherungsfaktor für Investoren (vgl. Tsoutsoura, 2015). Caselli fügt hinzu, das Familienunternehmen als Ersatzmärkte für Arbeit und Kapital in Regionen strukturschwacher Märkte dienen (vgl. Caselli & Gennaioli, 2013, S. 993).
Familienunternehmen haben verschiedene Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen. Darunter der Aspekt, dass Management und Eigentum des Unternehmens in einer Person vereint sind und das Vermittlungsproblem zwischen den beiden Parteien entfällt (vgl. Villalonga & Amit, 2020, S. 245-248).
Die Frage, ob Familienunternehmen aufgrund dieser Faktoren insgesamt eine bessere Performance aufweisen, ist nicht eindeutig zu beantworten, da hierzu widersprüchliche Ergebnisse vorliegen (vgl. Villalonga & Amit, 2020, S. 250-251). Einige Untersuchungen weisen darauf hin, dass stark familienorientierte Gesellschaften ein geringeres Wirtschaftswachstum aufweisen. (Vgl. Morck, 2000, S. 370-372). Laut Villalonga und Amit hingegen erzielen Familienunternehmen im Vergleich zu anderen Unternehmen einen höheren Marktwert und erzielen stabilere Gewinne. Andere Unternehmen hätten im Vergleich einen geringeren Marktwert und weisen Gewinne tendenziell volatiler aus. Familienunternehmen haben dadurch bessere Chancen als andere Unternehmen am Markt zu überleben. (Vgl. Villalonga & Amit, 2020, S. 250-252). Bennedsen stellte fest, dass besonders gründergeführte Familienunternehmen besser abschneiden als Nicht-Familienunternehmen. Entscheidend ist, dass Familienunternehmen, die von der zweiten Generation geführt werden vergleichsweise schlechter abschneiden als andere Unternehmen (vgl. Bennedsen et al., 2007). Die Vermutung liegt nahe, dass die unterschiedlichen Ergebnisse zum Erfolg der Familienunternehmen darauf zurückzuführen sind, dass der Erfolg nicht generationenübergreifend weitergegeben wird. Die Gründe dafür werden im folgenden Kapitel untersucht.
2.2.2.3 Unternehmerische Fähigkeiten der Nachfolger als Faktor des unternehmerischen Erfolges
Wenn die erbschaftsteuerlichen Erleichterungen dazu führen, dass Unternehmen vermehrt durch den Erben weitergeführt werden, wirft dies die Frage auf, ob die Erben bessere unternehmerische Fähigkeiten mitbringen als eine fremde Person, die das Unternehmen übernehmen und weiterführen würde. Wird unterstellt, dass familiengeführte Unternehmen in erster Generation tatsächlich eine bessere Performance aufweisen als andere Unternehmen, stellt sich weiterhin die Frage, ob die Erben über ähnlich gute unternehmerische Fähigkeiten verfügen wie ihre Vorgänger.
Hierzu kann die Literatur mehrere Erkenntnisse aufweisen. Zum einen ist anzunehmen, dass der Erbe über internes Wissen verfügt und lange Planungshorizonte anstrebt. Da die unternehmerischen Fähigkeiten nicht vererbbar sind, ist es naheliegend, dass die Kinder von Unternehmern meist durchschnittliche unternehmerische Fähigkeiten aufweisen. Betrachtet man diese Fähigkeiten als Faktor für unternehmerischen Erfolg, lässt sich daraus ableiten, dass die Erben das Unternehmen schlechter weiterführen als der Vorgänger, der seine unternehmerischen Fähigkeiten durch den Aufbau des Unternehmens bereits unter Beweis gestellt hat. Unternehmer mit durchschnittlichen Fähigkeiten treffen schlechtere Investitionsentscheidungen, investieren generell weniger und schaffen weniger Arbeitsplätze. Wird das Unternehmen weiter an die Kinder des Erben weitergegeben kommt der „Dritte-Generation-Effekt“ zum Tragen. Da die 2. Generation wenig investiert und vom Kapitalstock des Unternehmens gelebt hat, kann sie der 3. Generation vergleichsweise weniger Vermögen weitergeben. (Vgl. Grossmann & Strulik, 2010, S. 88).
Auch andere Untersuchungen zeigen, dass sich die Managerpraktiken bei Übergabe des Unternehmens an den ältesten Sohn verschlechtern (vgl. Bloom et al., 2006, S. 14). Es ist ein Zusammenhang erkennbar, dass die Unternehmensleistung sinkt, wenn der neue CEO mit dem alten CEO verwandt ist (vgl. Pérez-Gonzalez, 2006). Weiterhin weisen Unternehmen tendenziell eine unterdurchschnittliche Performance auf, wenn die Nachkommen als CEO fungieren (vgl. Villalonga & Amit, 2006, S. 415). Bennedsen zufolge verschlechtert sich die Rentabilität um 4 %, wenn die Unternehmensführung durch den Erben übernommen wird (vgl. Bennedsen, 2007).
Führen die erbschaftsteuerlichen Erleichterungen dazu, dass tendenziell mehr Erben das Unternehmen ihrer Familie weiterführen, hat dies zur Folge, dass die in zweiter oder dritter Generation weitergeführten Unternehmen im Durchschnitt eine schlechtere Wirtschaftsleistung aufweisen. Wird unterstellt, dass die Alternative ein Verkauf an einen fremden Dritten wäre, der im Idealfall über gute oder überdurchschnittliche unternehmerische Fähigkeiten verfügt, ist davon auszugehen, dass der höhere Anteil an Familienunternehmen durch erbschaftsteuerliche Erleichterungen zu Wohlstandsverlusten führt.
2.2.3 Einfluss auf das Investitionsverhalten des Unternehmens
Da die Erbschaftsteuerbelastung die Liquidität des Unternehmens in unterschiedlichem Maße beeinflussen kann (vgl. Kapitel 2.2.1), könnte dies zu einer Verringerung der Investitionen führen. Eine erbschaftsteuerliche Erleichterung könnte die Verringerung der Investitionen verhindern oder abschwächen. Eine offensichtliche Frage ist daher, ob die Erbschaftsteuerbelastung einen Einfluss auf das Investitionsverhalten des Unternehmens nimmt.
In einer Studie aus dem Jahr 2010 wurde bestätigt, dass höhere Erbschaftsteuern dazu führen, dass in den Zeiträumen vor und nach einer Vererbung die Investitionen zurück gehen (vgl. Ellul et al., 2010). Neben den bereits erwähnten Auswirkungen auf die Fortführung des Unternehmens konnte Tsoutsoura ebenfalls zeigen, wie sich die Senkung der Erbschaftsteuer auf Investitionen im Zeitraum vor und nach der Übergabe des Unternehmens an Familienangehörige auswirkt. Daneben wurde untersucht, wie sich die Art des Nachfolgers auf das Investitionsverhalten des Unternehmens im Zeitraum der Übergabe auswirkt. Da das Investitionsverhalten von Unternehmen stark von der individuellen Situation des Unternehmens abhängt, verwendete sie das Geschlecht des erstgeborenen Kindes als Kriterium für eine Randomisierung der beiden Gruppen, da dieser Faktor mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mit den Investitionsmöglichkeiten des Unternehmens korreliert. Dabei verwendete sie die „differences-in-differences-in-differences“ Methode, um den Unterschied der durchschnittlichen Investitionen vor und nach der Unternehmensübergabe darzustellen (siehe Anhang 1, Anhang 2 und Anhang 3b). Die Untersuchung ergab, dass die Investitionen in der Zeit vor Übergabe des Betriebs an den Familiennachfolger um 40 % abnahmen. Bei einer Übergabe an einen fremden Nachfolger hatte die Übergabe keine Auswirkung auf das Investitionsverhalten. Dies beruht vermutlich darauf, dass Unternehmensinhaber den Anfall der Erbschaftsteuer als Gefahr für die finanzielle Lage des Unternehmens betrachten und daher vorsorglich weniger investieren. Besonders ausgeprägt ist dies wohl bei Schenkungen, da hier die Planbarkeit höher ist als bei einem Erbfall. (Vgl. Tsoutsoura, 2015, S. 649-651).
Grossmann Strulik führt dies als Argument gegen eine erbschaftsteuerliche Erleichterung an, da der Unternehmensinhaber schon während seiner Lebenszeit die finanziellen Mittel zusammentragen kann, um Liquiditätsprobleme für die nachfolgende Generation bei Übernahme des Unternehmens kategorisch auszuschließen (vgl. Grossmann & Strulik, 2010, S. 87). Dies führt allerdings, wie oben dargestellt dazu, dass Unternehmen vor der Übergabe an einen Familiennachfolger weniger investieren.
Bei Unternehmen mit einem geringen Anteil materieller Vermögenswerte tritt der Effekt der verringerten Investitionen stärker auf, als bei Unternehmen mit einem hohen Anteil materieller Vermögenswerte. Außerdem sind Unternehmen stärker betroffen, deren Inhaber nur über geringes Einkommen aus anderen Quellen verfügen. Infolgedessen können finanzielle Beschränkungen die Auswirkungen der Erbschaftsteuer verstärken. Dabei beeinflusst die Größe des Unternehmens das Ergebnis der verringerten Investitionen nicht. (Vgl. Tsoutsoura, 2015, 680 ff.). Der negative Effekt auf Investitionen bleibt für mindestens zwei Jahre nach der Unternehmensübergabe bestehen. Nach der Einführung einer starken Steuererleichterung auf Betriebsvermögen, das von Familienmitgliedern weitergeführt wird, bleiben die Investitionen im Zeitraum der Übergabe konstant (siehe Anhang 2) (vgl. Tsoutsoura, 2015, 667 f.). Das zeigt, dass erbschaftsteuerliche Erleichterungen neben der Liquiditätsbelastung des Unternehmens auch den Investitionseinbruch bei der Übergabe von Unternehmen innerhalb der Familie eliminieren können.
Was in der Studie von Tsoutsoura fehlt sind Langzeiterhebungen zu dem Investitionsverhalten von Familiennachfolgern und fremden Nachfolgern. Der erwähnte Effekt, dass Familiennachfolger tendenziell über schlechtere unternehmerische Fähigkeiten verfügen, könnte die langfristigen Investitionen in der Gruppe der Familiennachfolger verringern und den positiven Effekt der Steuererleichterung auf die Höhe der Investitionen wieder umkehren.
Wird das Unternehmen aufgrund der erbschaftsteuerlichen Erleichterungen an den Nachfolger übergeben, verringert dies aufgrund der schlechteren Unternehmensführung die Investitionen ebenfalls (vgl. Kapitel 2.2.2.3). Fraglich ist, welcher der beiden Effekte größere Wohlstandsverluste erzeugt und ob die kurzfristig verringerte Investitionskraft bei Übergang des Unternehmens an den Nachfolger oder die langfristigen Effekte durch verringerte Investitionen und Missmanagement stärkere Auswirkungen auf den Wohlstand ausüben. Daneben zeigt die Studie, dass das Investitionsverhalten des Unternehmens bei der Übergabe an einen fremden Dritten konstant bleibt. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die durchschnittlichen unternehmerischen Fähigkeiten der Erben zu einer schlechteren Performance des Unternehmens führen, kann dies ein Argument sein, um die Anzahl der Unternehmensnachfolgen innerhalb der Familie durch einen Steuernachteil zu verringern.
Weiterhin stellt sich die Frage, ob Unternehmer, die bereits lange im Voraus wissen, dass ihr Unternehmen nicht innerhalb der Familie von ihren Nachfahren weitergeführt wird, andere unternehmerische Entscheidungen treffen. Dies beruht auf der Annahme, dass Familienunternehmer besonders deshalb lange Planungshorizonte anstreben und eine hohe Motivation für die Erfolgssicherung des Unternehmens aufweisen, da sie mit der Übergabe des Unternehmens ihren Kindern gute Zukunftsaussichten sichern möchten. Die Studie von Tsoutsoura zeigt zwar, dass bei dem Investitionsverhalten im Zeitraum kurz vor und kurz nach der Unternehmensübergabe an fremde Unternehmer keine Veränderung nachweisbar ist. Es gibt jedoch keine wissenschaftlichen Untersuchungen dazu, wie sich die Frage nach der zukünftigen Führung des Unternehmens auf lange Sicht auf die unternehmerischen Entscheidungen auswirkt.
[...]
1 Siehe auch Untersuchungen der Entwicklungsorganisation OXFAM und ILO-Weltkommission für die soziale Dimension der Globalisierung
2 In Deutschland besteht zudem verfassungsrechtlich nur ein enger Rahmen, in dem Familienunternehmen erbschaftsteuerlich belastet werden können. Zum Schutz der Ehe und Familie nach Art 6 Abs. 1 GG soll die Existenz von familiengeführten Betrieben nicht durch zusätzliche Belastungen, wie die der Erbschaftsteuer, gefährdet werden Vgl. Bundesverfassungsgericht (1995,
3 671-674).
4 Houben & Maiterth (2011a).
5 Tsoutsoura (2015).
6 Villalonga & Amit (2020); Pérez-Gonzalez (2006); Villalonga & Amit (2006).
7 Tsoutsoura (2015).
8 Grossmann & Strulik (2010).
9 Zwar hat das BVerfG die Erhebung von 6% Zins auf Steuernachzahlungen als Verfassungswidrig eingestuft, dies gilt aber nicht für Stundungszinsen i. S. d. § 234 AO Vgl. Bundesverfassungsgericht (2021), Rn. 242.
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- Anonymous,, 2021, Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen. Eine kritische Analyse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1274138
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