Bei der Auslastungsanalyse einer Sportanlage sollten die Faktoren Belegungsdichte und Nutzungsdauer analysiert werden. Diese Faktoren bestehen jeweils aus zwei Kriterien. Die Soll-Nutzungsdauer gibt alle möglichen Zeiträume an, welche zur Verfügung stehen, während die Ist-Nutzungsdauer angibt, welche tatsächlich davon genutzt werden.
Genauso gibt die Soll-Belegungsdichte die Anzahl aller Sportler nach Sportart und Leistungsstand an, welche sich in demselben Zeitraum in einer Sportanlage befinden können, während die Ist-Belegungsdichte angibt, wie viel Sportler sich wirklich im selben Zeitraum am gleichen Ort befinden. Anhand dieser Werte kann man die Auslastung ausrechnen.
Inhaltsverzeichnis
1 SPORTANLAGEN- UND SPORTSTÄTTENBAU
2 KOMMUNALE SPORTENTWICKLUNGSPLANUNG
2.1 Grundformel zur Berechnung des Sportstättenbedarfs
2.2 Berechnung des Sportstättenbedarfs
2.3 Förderinteressenten
3 FINANZIERUNG UND BETRIEB VON SPORTANLAGEN
3.1 Investition und Finanzierung
3.2 Auslastungsanalyse einer Sportanlage
3.3 Auslastungsoptimierung
3.4 Nachhaltigkeit von Sportstätten
4 DIGITALE VERMARKTUNG VON SPORTANLAGEN UND SPORTSTÄTTEN
5 LITERATURVERZEICHNIS
6 ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS
6.1 Abbildungsverzeichnis
6.2 Tabellenverzeichnis
1 Sportanlagen- und Sportstättenbau
Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Schritte beim Bau einer Sporthalle nach Groß, Partecke und Pundt (2013a, S. 7).
Tabelle 1: Projektphasen mit Vorgänger und Nachfolger
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Diese Schritte werden in dem nachfolgenden PLANNET-Diagramm und anhand der Netzplantechnik graphisch dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: PLANNET-Diagramm (eigene Darstellung)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Netzplantechnik (eigene Darstellung)
Da die PLANNET-Technik die Pufferzeiten ermittelt (Olfert, 2008, S. 105), welches die Netzplantechnik ebenfalls tut, lässt sich erkennen, dass frühestens nach 38 Monaten mit dem Betrieb der Sportanlage begonnen werden kann.
In den Abbildungen wurde jeweils die Phase „I“ nicht berücksichtigt, da die Inbetriebnahme nicht mehr zum Bau zugeordnet wird.
2 Kommunale Sportentwicklungsplanung
2.1 Grundformel zur Berechnung des Sportstättenbedarfs
Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft [BiSp] (2006, S. 75) gibt folgende Grundformel zur Berechnung des Sportstättenbedarfs an:
Sportstättenbedarf (in Anlageneinheiten) = (Sportbedarf x Zuordnungsquote) / (Belegungsdichte x Nutzungsdauer x Auslastungsquote)
Der Sportbedarf setzt sich aus den Parametern Sportler, Häufigkeit (in Stunden) und Dauer (pro Woche) zusammen (Bisp, 2006, S. 74). Ein Sportler ist eine Person, die eine Sportart ausübt (BiSp, 2006, S. 72).
Die Zuordnungsquote gibt an, zu welchen Anteilen eine Sportart auf unterschiedlichen Sportanlagen ausgeführt wird und werden soll (BiSp, 2006, S. 83).
Die Belegungsdichte gibt an, wie viele Sportler einer Sportart die Anlage gleichzeitig nutzen können oder sollen (BiSp, 2006, S. 86).
„Mit der Nutzungsdauer wird angegeben, wie viele Stunden pro Woche eine Sportanlage genutzt wird bzw. genutzt werden soll“ (BiSp, 2006, S. 89).
„Die Auslastungsquote gibt den Anteil der Ist-Auslastung bezogen auf die Soll-Auslastung an“ (BiSp, 2006, S. 92).
2.2 Berechnung des Sportstättenbedarfs
Die Formel für den Sportbedarf sieht wie folgt aus.
Sportbedarf = Sportler x Häufigkeit x Dauer
Setzt man die gegeben Werte ein, erhält man folgendes:
Sportbedarf = 24000 x 1,5 x 1,8
Sportbedarf = 64800
Der Sportbedarf beträgt also 64.800 Sportlerstunden pro Woche.
Um den Auslastungsfaktor (die Auslastungsquote) zu erhalten, muss die Grundformel für den Sportstättenbedarf umgestellt werden. Man erhält:
Auslastungsquote = (Sportbedarf x Zuordnungsquote) / (Belastungsdichte x Nutzungsdauer x Sportstättenbedarf)
Durch Einsetzen der gegeben Werte ergibt sich nachstehendes:
Auslastungsquote = (64800 x 0,5) / (25 x 30 x 70) Auslastungsquote = 0,62
Der Auslastungsfaktor beträgt 0,62.
2.3 Förderinteressenten
Ich widerspreche der Aussage aus den anschließenden Gründen.
Schaut man sich die Förderprogramme der Sportstätten des Bundes an, kann man erkennen, dass ausschließlich der Leistungssport, sowie die Baumaßnahmen für den Spitzensport eine Förderung erhalten können (Partecke, Pundt & Groß, 2013b, S. 7).
Betrachtet man dahingegen die Förderungen der Sportstätten einiger Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westphalen und Rheinland-Pfalz), sieht man Ziele, wie die Einrichtung, den Erhalt und Ausbau kommunaler Sportstätten, die Unterstützung von Sportvereinen und -verbänden bei außerschulischen Sportangeboten und Förderungen von Investitionsvorhaben den Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen betreffend (Partecke, Pundt & Groß, 2013a, S. 10-11). Hier soll also nicht nur der Spitzen- und Leistungssport, sondern auch der Breitensport gefördert werden. Dies Belegt auch das Land NRW mit der Aussage, wie wichtig die Förderung des Breitensports ist, da dieser für jeden zugänglich ist und dessen Bewegung, soziale Kompetenz und Gesundheit steigert (Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westphalen, 2021).
Im Gegensatz dazu stehen die Aussagen des Bundes. Er unterstützt den Spitzensport für das Ansehen Deutschlands (Bundesministerium des Innern, 2014). Dazu kommt, dass das Bundesleistungszentrum Kienbaum Eigentum des Bundes ist und somit eine komplette Förderung erhält (Trägerverein Bundesleistungszentrum Kienbaum e.V., 2014).
Meiner Meinung nach ist das Gegenteil zu der Aussage der Fall.
Der Grund für die Aussage könnte das Subsidiaritätsprinzip sein, welches Besagt, dass der Bund erst Fördermittel zur Verfügung stellt, wenn alle anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind (Bundesministerium des Innern, 2014). Deshalb können die Bundesländer gar nicht anders als einiges der Fördermittel in den Spitzen- und Leistungssport zu investieren, zumal die Förderung des Bundes natürlich auch von den jeweiligen Erfolgen abhängt.
3 Finanzierung und Betrieb von Sportanlagen
3.1 Investition und Finanzierung
Als erstes werden die Brutto-Mehreinnahmen in Höhe von 60.000 Euro in Netto umgerechnet.
60.000 / 1,19 = 50.420,17
Die Netto-Mehreinnahmen betragen 50.420,17 Euro.
Es wird angenommen, dass diese Einnahmen jährlich um 15 Prozent steigen. Es ergeben sich folgende Rechnungen für die nächsten fünf Jahre:
Jahr 1: 50.420,17 €
Jahr 2: 50.420,17 € x 1,15 = 57.983,20 €
Jahr 3: 57.983,20 € x 1,15 = 66.680,68 €
Jahr 4: 66.680,68 € x 1,15 = 76.682,78 €
Jahr 5: 76.682,78 € x 1,15 = 88.185,20 €
Eine weitere Einnahme ist das durch die Kommune gezahlte Entgelt zur Nutzung der Halle. Pro Jahr beträgt diese 12.000 Euro (netto).
1.000 € x 12 = 12.000 €
Die Betriebs- und Instandhaltungskosten betragen 100.000 Euro (netto) und sollen jährlich um drei Prozent steigen. Durch das Ansteigen ergeben sich die nachfolgenden Beträge für die nächsten fünf Jahre:
Jahr 1: 100.000 €
Jahr 2: 100.000 € x 1,03 = 103.000 €
Jahr 3: 103.000 € x 1,03 = 106.090 €
Jahr 4: 106.090 € x 1,03 = 109.272,70 €
Jahr 5: 109.272,70 € x 1,03 = 112.550,89 €
Betrachtet man nun die Abzinsung erhält man folgende Barwerte für die Einnahmen und Ausgaben.
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- Citation du texte
- Anonyme,, 2022, Sportanlagen- und Sportstättenmanagement, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1268880
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