Am 17. Juli 1245 verkündete Papst Innozenz IV. die Absetzung des Kaisers Friedrich II. auf dem Konzil in Lyon. Er begründete dies mit vier schweren Vergehen Friedrichs II. In dieser Arbeit werden diese vier Vergehen näher erläutert und analysiert, inwiefern diese die Absetzung Friedrichs rechtfertigten. Als Grundlage der Arbeit dient die Absetzungssentenz, in der die Gründe der Absetzung aufgeführt wurden und die Darstellung des Matthaeus Paris über den Verlauf des Konzils von Lyon. Die Absetzungssentenz stellt die Anklagepunkte gegen Friedrich sehr umfassend mit den jeweiligen Beweisen dar. Diese Anklagepunkte werden im weiteren Verlauf dieser Arbeit näher untersucht und verarbeitet. Der Bericht von Matthaeus von Paris dient als eine Überlieferung des Konzils in Lyon, welche auf Aussagen der englischen Teilnehmer des Lyoner Konzils beruhen. Für die Beantwortung der Fragestellung wird zum Beginn die Absetzungssentenz in Betracht genommen und daraufhin werden die Rechtsgrundlagen untersucht, somit wird herausgearbeitet, erst einmal ohne die Vorwürfe des Papstes, ob der Papst dazu mächtig ist, den Kaiser abzusetzen. Danach werden die einzelnen Vorwürfe des Papstes untersucht und herausgearbeitet, inwiefern diese die Absetzung rechtfertigen.
1. Einleitung
So erklaren wir den besagten Fursten, der sich des Kaisertums, der Konig- reiche und jeglicher Ehre und Wurde so unwurdig gemacht hat, der seiner Frevel halber von Gott verworfen ist, um nicht ferner zu regieren, fur ei- nen Menschen, der von Gott in seinen Sunden verstrickt und verdammt und aller seiner Ehren und Wurden vom Herrn beraubt ist, und entsetzen ihn durch unseren Urteilsspruch.1
Mit diesen Worten verkundete Papst Innozenz IV. am 17. Juli 1245 auf der Schlusssitzung des Konzils in Lyon die Absetzung des Kaisers Friedrich II., trotz des Wiederspruches der kaiserlichen Gesandten Thaddaeus.
Der Kampf zwischen Kaiser und Papst kann in drei Phasen unterteilt werde. Die erste Phase begann mit dem nicht angetretenen Kreuzzug im Jahr 1227, wodurch die erste Exkom- munikation ausgelost wurde. Die zweite Phase beschaftigte sich mit der zweiten Exkom- munikation am 20. Marz 1239, wahrend die dritte Phase die die Absetzung am 17. Juli 1245 auf dem Konzil in Lyon thematisierte. Die zweite Exkommunikation begrundete der Papst Gregor IX. in der Bannbulle, Friedrich habe sich nicht an die fur den Frieden von San Germano im Jahr 1230 gemachten Vereinbarungen gehalten. Im Gegensatz zu der im Jahr 1227 war die zweite Exkommunikation im Jahr 1239 von Anfang an mit sehr vielen schwerwiegenden Drohungen einer Absetzung verbunden: werden wir in dieser Sache, so Gott will, an seinem Ort und zu seiner Zeit ge- maB den vorgehen, was in solchen Dingen die Ordnung des Rechts vorschreibt.2
Friedrich aber ignorierte die Exkommunikation, er forderte die Zuruckweisung Gregors als Richter, denn aufgrund der Mangel an seiner Person konne er ihn nicht mehr als Papst an- erkennen.
Am 22. August 1241 verstarb Papst Gregor IX. Dies weckte eine Hoffnung fur einen Aus- gleich, jedoch war es nicht wie erwartet. Der Papst Innozenz IV. wollte den Lombarden- bund in die Verhandlungen miteinbeziehen und hoffte, dass Friedrich II. im Konflikt mit den Kommunen als Schiedsrichter an den Papst verwiesen werde. Jedoch verhinderte das gegenseitige Misstrauen ein Ende des Konflikts.
1244 berief der Papst Innozenz IV. das Konzil in Lyon ein. Am 17. Juli 1245 verkundete er die Absetzung des Kaisers Friedrich II. auf dem Konzil in Lyon. Papst Innozenz IV. be- grundete die Absetzung mit vier schweren Vergehen Friedrichs II. Zum einen mit dem Eid- bruch, mit der Begrundung, Friedrich habe die im Frieden von San Germano gemachten Zusagen nicht eingehalten; auBerdem mit der Verletzung des Friedens der Kirche, denn Friedrich habe die zum Konzil nach Rom reisenden Pralaten gefangen genommen und in die suditalienischen Bischofswahlen eingegriffen. AuBerdem wurde ihm der Sakrileg vor- geworfen, da er die gefangenen Geistlichen unmenschlich hart behandelt habe. Letztend- lich wurde er mit der Verdacht der Haresie beschuldigt, mit den Begrundungen er habe die Exkommunikation missachtet, mit Muslimen freundschaftliche Beziehungen geschlossen, sich am Kaiserhof Eunuchen gehalten und eine seiner Tochter mit dem griechisch-ortho- doxen Kaiser Johannes Vatatzes verheiratet.
In dieser Arbeit werden diese vier Vergehen naher erlautert und analysiert, inwiefern diese die Absetzung Friedrichs rechtfertigt.
Als Grundlage der Arbeit dient die Absetzungssentenz3, in der die Grunde der Absetzung aufgefuhrt wurden und die Darstellung des Matthaeus Paris4 uber den Verlauf des Konzils von Lyon.
Die Absetzungssentenz stellt die Anklagepunkte gegen Friedrich sehr umfassend mit den jeweiligen Beweisen dar. Diese Anklagepunkte werden im weiteren Verlauf dieser Arbeit naher untersucht und verarbeitet.
Der Bericht von Matthaeus von Paris dient als eine Uberlieferung des Konzils in Lyon, welche auf Aussagen der englischen Teilnehmer des Lyoner Konzils beruhen.
Fur die Beantwortung der Fragestellung wird zum Beginn die Absetzungssentenz in Be- tracht genommen und daraufhin werden die Rechtsgrundlagen untersucht, somit wird her- ausgearbeitet, erst einmal ohne die Vorwurfe des Papstes, ob der Papst dazu machtig ist den Kaiser abzusetzen. Danach werden die einzelnen Vorwurfe des Papstes untersucht und herausgearbeitet, inwiefern diese die Absetzung rechtfertigen.
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1 Van Eickels und Brusch, Kaiser Friedrich II., S. 407.
2 Dies., S. 352.
3 Wolter und Holstein, Geschichte; Lautemann, Geschichte.
4 Van Eickels und Brusch, Kaiser Friedrich II.
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- Elif Yasar (Autor), 2021, Die Absetzung Friedrichs II. durch Papst Innozenz IV. Gerechtfertigt durch die Vergehen des Kaisers?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1268673
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