Seit geraumer Zeit wird die Öffentlichkeit mit dem Thema Kindeswohlgefährdung bzw. Kindestötung durch die Medien konfrontiert.
Schicksale wie das von Kevin K. gelangten so zur trauriger Berühmtheit.
Der Gesetzgeber sah einen Anlass zur Novellierung der Kinder-
und Jugendhilfe zum einen, um einen effektiveren Schutz des Kindeswohls zu gewährleisten zum anderen, weil es wiederholte Strafverfahren wegen Verletzung der Garantenpflicht, gegen Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe gab bzw. gibt.
Dies führte wiederum zu einer Verunsicherung und damit verbundener fachinterner Diskussion über das persönliche strafrechtliche Risiko unter den Sozialarbeitern sowie den Jugendämtern.
Bislang ging der Gesetzgeber davon aus, dass in § 50 Abs. 3 SGB VIII
(Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und den Familiengerichten) das Anrufen des Gerichtes, wenn es dessen Tätigkeit für erforderlich hält, geregelt wäre.
An keiner Stelle wurde aber explizit geregelt, was das Jugendamt zunächst zu tun hat, um eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls festzustellen.
Um eine genaue Risikoeinschätzung vornehmen zu können muss das Jugendamt nicht nur bestimmte Befugnisse haben, sondern eine Mitwirkung bei der Risikoeinschätzung muss auf Seiten der Eltern sowie der Kinder bzw. Jugendlichen verpflichtend gemacht werden.
Klare Regelungen im Bezug auf die Befugnisse im Zusammenhang mit der Informationsgewinnung und dem Verfahren der Risiko-einschätzung waren zwingend erforderlich.
Durch den „Beschuss“ der Jugendämter durch die Medien hat das Ansehen und das gesetzte Vertrauen in die Jugendämter sehr gelitten.
Der Gesetzgeber erhofft sich durch die Novellierung eine klare Handlungsleitlinie für die Jugendhilfe.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Fall Kevin K.:
- Was bedeutet Kindeswohlgefährdung?
- Der Begriff „Kindeswohlgefährdung“
- § 8a SGB VIII und § 42 SGB VIII
- Aufbau und Entwicklung des § 8a VIII.
- Funktionen des § 42 SGB VIII
- Der Unterschied zwischen dem § 8a SGB VIII und dem §42 SGB VIII
- Statistische Angaben
- Statistische Angaben zur Anzahl der Inobhutnahmen in NRW
- Statistische Angaben zu Misshandlungs- und Tötungsdelikten von Kindern
- Ausmaß von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung in Deutschland.
- Das Jugendamt
- Organisation und Aufgaben des Jugendamtes (§70 SGB VIII)
- Das Personal (§ 72 SGB VIII)
- Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD)
- Garantenpflicht, staatliches Wächteramt, Amtsvormundschaft
- staatliches Wächteramt (Artikel 6 Abs. 2 GG)
- Garantenpflicht
- Amtsvormundschaft
- Implementierung des § 8a SGB VIII in der Arbeit des Jugendamtes
- „Gewichtige Anhaltspunkte"
- ,,Mehrere Fachkräfte“, erfahrene Fachkräfte
- Handlungsschritte
- Hinweise zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos.
- Weitere Vorgehensweise
- Beschaffung von Informationen und Regelungen zum Hausbesuch
- Miteinbeziehung der Personenberechtigten und des Kindes/Jugendlichen.
- Einleitung des Hilfeplanverfahrens.
- Anrufung des Familiengerichtes
- Inobhutnahme
- Dokumentation
- Datenschutz
- Qualitätssicherung (Regelmäßige Unterrichtung und Auswertung)
- Kooperation zwischen Jugendamt und Familiengericht
- Unterstützung bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen (§ 50 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII)
- Mitwirkung des Jugendamtes im Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht (§ 50 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII)
- Eigenständige Anrufung des Gerichtes, wenn das tätig werden des Familiengerichtes für erforderlich gehalten wird ( § 8a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII)
- Kritische Anmerkung
- Schlussfolgerung zum Fall Kevin
- Resümee
- Quellenverzeichnis
- Literatur:
- Quellenangaben: ..
- Seminarunterlagen:
- Internet:
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit analysiert die Implementierung des § 8a SGB VIII in der Praxis der Jugendhilfe. Der Fokus liegt auf der Frage, wie das Jugendamt im Fall einer möglichen Kindeswohlgefährdung vorgehen soll. Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen Grundlagen des § 8a SGB VIII, die Aufgaben des Jugendamtes und die Herausforderungen bei der Risikoeinschätzung. Darüber hinaus werden die statistischen Daten zur Kindeswohlgefährdung in Deutschland und die Rolle des Familiengerichts im Kontext des § 8a SGB VIII betrachtet.
- Rechtliche Grundlagen des § 8a SGB VIII
- Aufgaben des Jugendamtes bei der Kindeswohlgefährdung
- Risikoeinschätzung und Handlungsleitlinien
- Statistische Daten zur Kindeswohlgefährdung
- Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema Kindeswohlgefährdung ein und stellt den Fall Kevin K. als Ausgangspunkt der Analyse vor. Sie beleuchtet die Hintergründe der Novellierung des SGB VIII und die Notwendigkeit einer klaren Handlungsleitlinie für die Jugendhilfe.
Das Kapitel „Fall Kevin K.“ schildert detailliert die tragischen Umstände des Todes des zweijährigen Jungen und die Vorgeschichte der Familie. Es werden die verschiedenen Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufgezeigt, die trotz der Risikofaktoren nicht zu einer rechtzeitigen Intervention führten.
Das Kapitel „Was bedeutet Kindeswohlgefährdung?“ definiert den Begriff „Kindeswohlgefährdung“ und erläutert die rechtlichen Grundlagen des § 8a SGB VIII und des § 42 SGB VIII. Es werden die Funktionen der beiden Paragraphen und die Unterschiede zwischen ihnen dargestellt.
Das Kapitel „Statistische Angaben“ präsentiert Daten zur Anzahl der Inobhutnahmen in NRW, zu Misshandlungs- und Tötungsdelikten von Kindern sowie zum Ausmaß von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung in Deutschland. Diese Daten verdeutlichen die Tragweite des Problems der Kindeswohlgefährdung.
Das Kapitel „Das Jugendamt“ beschreibt die Organisation und Aufgaben des Jugendamtes, das Personal und den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Es werden die Garantenpflicht, das staatliche Wächteramt und die Amtsvormundschaft im Kontext des § 8a SGB VIII erläutert.
Das Kapitel „Implementierung des § 8a SGB VIII in der Arbeit des Jugendamtes“ geht auf die konkreten Handlungsschritte des Jugendamtes bei der Feststellung einer möglichen Kindeswohlgefährdung ein. Es werden die Kriterien für „gewichtige Anhaltspunkte“, die Kompetenzen der Fachkräfte, die Vorgehensweise bei der Risikoeinschätzung und die Beschaffung von Informationen sowie die Miteinbeziehung der Personenberechtigten und des Kindes/Jugendlichen erläutert.
Das Kapitel „Kooperation zwischen Jugendamt und Familiengericht“ beleuchtet die Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen im Kontext des § 8a SGB VIII. Es werden die Aufgaben des Jugendamtes bei der Unterstützung des Familiengerichts und die Möglichkeiten der eigenständigen Anrufung des Gerichtes durch das Jugendamt dargestellt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen den Förderschwerpunkt Lernen, den inklusiven und exklusiven Unterricht sowie die schulische Inklusion, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Empirische Forschungsergebnisse werden präsentiert, um die Rahmenbedingungen und Herausforderungen der inklusiven Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Lernen zu beleuchten. Ein besonderer Fokus liegt auf der Bielefelder Längsschnittstudie (BiLieF-Projekt), die die Leistungsentwicklung und das Wohlbefinden von Schülern in inklusiven und exklusiven Förderarrangements vergleicht. Weitere Themen sind Förderempfehlungen, die Herausforderungen der Inklusion sowie Implikationen für die Schulentwicklung und Inklusionspraxis.
- Quote paper
- Tatjana Tomic (Author), 2009, Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von §8a und §42 SGB VIII, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126760
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