Das ordnungsgemäße Öffnen und Überprüfen der Ware ist essenziell, um der Rügepflicht nachkommen zu können. Das bedeutet, dass die angelieferte Ware mit der bestellten Ware übereinstimmen muss und wenn ein Mangel (in der Menge bzw. in der Qualität) vorliegt, dies beim Lieferanten beanstandet werden muss.
Diese Aufgabe ist für jeden Großhandelskaufmann wichtig, da so Fehler vermieden werden können und ein einwandfreier Durchlauf der Ware garantiert wird. Dabei ist vor allem zu beachten, dass die Ware beim Auspacken unversehrt bleibt, da diese in einwandfreiem Zustand zum Kunden gelangen soll.
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- Eberhard Hundsotter (Auteur), Wareneingangskontrolle mithilfe eines Lieferscheins (Unterweisung Großhandelskaufmann/frau), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1267385