Ziel der Ausbildungssituation: Der Auszubildende ist nach der Unterweisung in der Lage, selbstständig Rangiersignale im Rangierdienst anwenden zu können. Dabei muss er die Regeln der Richtlinie 418 kennen und die Signalbegriffe und Bezeichnungen im Wortlaut wiedergeben können.