Ich habe mich dazu entschieden, diese Seminareinheit als Erstes in mein Lesetagebuch aufzunehmen, da ich finde, dass eine moderne Betrachtung des Begriffs der Tyrannis sehr interessant ist und da in dieser Seminareinheit mehrere verschiedene Texte von verschiedenen Autoren zu dieser Thematik aufgeführt wurden. Dabei habe ich zunächst mit dem Beitrag von Thomas Hobbes auseinandergesetzt.
Der Unterschied der verschiedenen Staaten hänge von der Person mit der höchsten Gewalt ab. Die höchste Gewalt sei entweder einer einzigen oder mehreren Personen zugeschrieben. Daraus leitet Hobbes ab, dass es nur drei verschiedene
Staatsverfassungen geben kann: Die Monarchie, bei welcher eine einzige Person über die höchste Gewalt verfügt; die Demokratie, bei welcher die Gewalt von einer Versammlung, welche Jedem freien Zugang gewährt, ausgeübt wird und die Aristokratie, bei welcher die höchste Gewalt beim "vornehmsten Bürgerstande" liegt. Andere Namen von Staatsverfassungen wie die Oligarchie, Anarchie und auch die Tyrannei würden lediglich den Widerwillen derer ausdrücken, welche gegen die jeweils herrschende Staatsverfassung stehen
27.11. ,Moderne‘ Äußerungen zum Thema Tyrannis / Die ,moderne‘ politische Soziologie als Wissenschaft ohne Tyrannis-Begriff: Der exemplarische Fall Weber
Ich habe mich dazu entschieden, diese Seminareinheit als erstes in mein Lesetagebuch aufzunehmen, da ich finde das eine moderne Betrachtung des Begriffs der Tyrannis sehr interessant ist und da in dieser Seminareinheit mehrere verschiedene Texte von verschiedenen Autoren zu dieser Thematik aufgeführt wurden. Dabei habe ich zunächst mit dem Beitrag von Thomas Hobbes auseinandergesetzt.
Der Unterschied der verschiedenen Staaten hänge von der Person mit der höchsten Gewalt ab (Hobbes 1970: 167). Die höchste Gewalt sei entweder einer einzigen oder mehreren Personen zugeschrieben. Daraus leitet Hobbes ab, dass es nur drei verschiedene Staatsverfassungen geben kann: Die Monarchie, bei welcher eine einzige Person über die höchste Gewalt verfügt; die Demokratie, bei welcher die Gewalt von einer Versammlung, welche Jedem freien Zugang gewährt, ausgeübt wird und die Aristokratie, bei welcher die höchste Gewalt beim „vornehmsten Bürgerstande“ liegt (ebd.). Andere Namen von Staatsverfassungen wie die Oligarchie, Anarchie und auch die Tyrannei würden lediglich den Widerwillen derer ausdrücken, welche gegen die jeweils herrschende Staatsverfassung stehen.
Hobbes betont die Wichtigkeit der Verträge, da das Recht der Oberherrschaft von einem Vertrag mit dem Besiegten und nicht von einem Sieg selbst abhängt (ebd.: 181). Der Vertrag sei deshalb wichtig, weil der Besiegte damit ausdrückt, dass er sich dem Willen seines Überwinders selbst unterwirft. „Ja, seine Unterwerfung würde den Sieger nicht verpflichten, ihm das Leben zu schenken, wenn er es ihm vorher nicht zusagte“ (ebd.). In Anbetracht dieser Erkenntnisse scheint es interessant die Definition eines Vertrages nach Hobbes zu betrachten. „Die wechselseitige Übertragung von Recht nennt man Vertrag“ (Hobbes 2018:129). Die Wichtigkeit eines Vertrages lässt sich durch das Menschenbild von Hobbes erkennen. Er beschreibt einen fiktiven und abstrakten Zustand, in welchem alle Menschen insgesamt gleich stark und gleich ausgestattet sind, welchen er den Naturzustand nennt (ebd.: 119). Die Gleichheit der Menschen ist für Hobbes jedoch negativer Natur. (ebd.: 120). Konkurrenz, Misstrauen und Ruhmsucht, seien von menschlicher Natur und die drei primären Konfliktursachen (ebd.: 122). Ohne eine Macht über den Menschen, welche zum Eingreifen berechtigt ist, wäre der Naturzustand durch den Wettstreit und den Wunsch nach Verteidigung folglich ein ständiger Krieg aller gegen alle (ebd.: 121). In der von Hobbes beschriebenen Gesellschaft ist die Bedrohung des eigenen Lebens immer präsent und die Bedürfnisbefriedigung stets eingegrenzt. Die Feindschaft und die Furcht vor dem jeweils Anderem erkläre die Wichtigkeit eines Vertrages mit wechselseitiger Rechtsübertragung. Zudem erklärt Hobbes, dass ein Zusammenschluss weniger Menschen keine Sicherheit garantiert. Die nötige Menge der Menschen, würde aus dem Vergleich mit dem Feind hervorgehen (ebd.: 163). Dies scheint Hobbes auch in seinem Vergleich mit einer Familie mit dem Vater als Oberhaupt deutlich zu machen (Hobbes 1970: 182).
Montesquieu äußert sich in seinem hier vorliegenden Beitrag kritisch gegenüber der Monarchie. Das Volk habe es in einer Monarchie schwer (Montesquieu 1994: 125). Es sei gewiss, dass die Tugend nicht die Triebkraft der Monarchie sei (ebd.). Vielmehr beschreibt Montesquieu die Monarchie als eine tugendlose Regierung- und Staatsform, wobei er die Tugend in dieser Staatsform jedoch nicht vollständig ausschließt (ebd.). Dabei spricht Montesquieu stets von der politischen Tugend, „die nur insoweit moralische Tugend ist, als diese auf das Gemeinwohl ausgerichtet ist“ (ebd.). Vielmehr sei die Ehre die Triebkraft der Monarchie (ebd.: 126). Die Ehre sei das Standesbewusstsein der jeweiligen Personen. Dabei sei in einer wohlgeordneten Monarchie fast jeder Mensch ein guter Bürger, doch selten finde man einen guten Menschen, im politischen Sinne. Auch wenn es eine falsche Ehre sei die den Staat lenke, sei diese dennoch genauso nützlich wie die wahre Ehre, da sie alle Teile des Staatskörpers in Bewegung setze und durch das Streben aneinanderbinde (ebd.: 127). Die Ehre sei jedoch nicht das Prinzip despotischer Staaten (ebd.). Vielmehr sei der Terror das Prinzip einer despotischen Regierung (ebd.: 128). Durch den Terror wird die Gefahr von Revolutionen niedergeschlagen.
An die Tyrannis erinnert mich am meisten die von Terror geleitete despotische Herrschaft. Der Herrscher einer despotischen Regierung zeigt mangelnde Einsicht und scheint durch seinen ausgeübten Terror beinahe uneingeschränkt in seiner Herrschaft.
Rousseau widmet sich in dem hier vorliegenden Beitrag insbesondere der Gewaltenteilung. Dabei unterscheidet er in die gesetzgebende (Legislative) und in die exekutive Gewalt (Rousseau 2000: 79). „Ohne Zusammenwirken beider geschieht nichts oder darf nichts geschehen im Staat.“ (ebd.). Die gesetzgebende Gewalt darf lediglich beim Volk liegen (ebd.: 80). Im Gegensatz dazu liegt die exekutive Gewalt nach Rousseaus Verständnis nicht bei der souveränen Allgemeinheit.
Die öffentliche Macht braucht somit ein verbindliches Element, das die gemäß den Anweisungen des allgemeinen Willens zu Handlung treibt, das zwischen dem Staat und dem Souverän die Verbindung herstellt und für die öffentliche Person gewissermaßen bewirkt, was bei einem Menschen der Zusammenhalt von Leib und Seele ist (ebd.).
Er beschreibt die Regierung als eine „vermittelnde Körperschaft“, welche zwischen den Untertanen und dem Souverän steht „und beauftragt mit der Ausführung der Gesetze, sowie der Bewahrung der bürgerlichen als auch politischen Freiheit“ (ebd.). Dies erklärt er am Beispiel der Monarchie. Der Akt durch welchen die Untertanen sich dem Oberhaupt der Regierung unterwerfen, ist im Gegensatz zu der Theorie von Hobbes kein Vertrag, sondern ein Auftrag, beziehungsweise ein Amt. Der Staat würde sich in einem Gleichgewicht befinden, da die Regierung vom Souverän die Befehle erhalten würde und an das Volk weiterleite, da die Bürger „einerseits souverän und andererseits Untertanen“ seien (ebd.: 81).
Das Entarten einer Regierung könne durch das Verkleinern oder das Auflösen eines Staates erfolgen (ebd.: 118). Die Regierung verändere sich dann, wenn „ihre entlahmte Kraft sie zu schwach werden läßt, diese Form zu bewahren“ (ebd.). Die Auflösung eines Staates erfolge dann, wenn der regierende Fürst sich die souveräne Macht anmaße und nicht mehr gesetzesgemäß regiere. In diesem Fall bilde sich im Staat ein anderer Staat, „der nur aus den Mitgliedern der Regierung besteht, und er dem übrigen Volk nichts anderes als Herr und Tyrann ist“ (ebd.: 119). Dies zeichnet sich durch eine willkürliche Herrschaft aus, da die Bürger zu Gehorsam gezwungen werden, obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind (ebd.). Zerbreche eine monarchische Regierung würde diese in der Tyrannis ausarten. Der König, welcher rücksichtslos gegenüber Gesetzen und der Gerechtigkeit regiere und Gewalt anwende, stelle den Tyrannen dar (ebd.). Ein Tyrann sei „ein Einzelner, der sich königliche Autorität anmaßt, ohne dazu berechtigt zu sein“ (ebd.). Dabei unterscheidet er zwischen einem Tyrannen und einem Despoten, welcher sich über die Gesetze stelle. „So kann der Tyrann durchaus kein Despot sein, aber der Despot ist immer ein Tyrann“ (ebd.: 120).
Beim Lesen dieses Beitrags stellt sich mir zunächst die Frage ob, es auch eine judikative, beziehungsweise rechtssprechende/ richterliche Gewalt gibt. Dies würde meiner Meinung nach zur Vorbeugung einer Tyrannei beitragen, da es dadurch nicht einfach wäre sich über das Gesetz zu stellen und unrechtmäßig zu herrschen. Durch die dritte Gewalt kann der Souverän kontrolliert werden. Des weiteren frage ich mich, wer den König „wählt“, beziehungsweise wodurch der König zum Herrschen berechtigt ist. Ist eine Regel in den Gesetzen verankert, die bestimmt wer der nächste König wird? Wenn ja, wer hat dieses Gesetz entworfen? Darüber hinaus stellt sich die Frage wie ein Auftrag erfüllt werden soll, wenn der Vertrag nicht die Grundlage einer Regierung ist. Ist die nach Rousseau beschriebene Regierungsform nicht sowieso immer potentiell tyrannisch, da der Souverän Ämter nach seinem eigenen belieben (das heißt für mich ohne gesetzliche Grundlage) vergeben und zurücknehmen kann (ebd.: 81)?
Nietzsche erklärt, dass der Verfall der Sitten zu einer Tyrannei führe (Nietzsche 1997: 56). Dabei kann es zu einem Kampf der Tyrannen kommen, welcher beendet wird, wenn der stärkste Tyrann die Macht ergreift. In diesem Moment kann er von der Erschöpfung des Volkes, wegen des Mangels an Stabilität und Sicherheit, seinen Profit ziehen (ebd.: 56f). Des weiteren definiert er den Begriff der Freiheit in den Kosten, die sie hat (ebd.: 1014). Die Freiheit sei letztlich, „daß man den Willen zur Selbstverantwortlichkeit hat“ (ebd.: 1015). Die Freiheit der Völker messe sich demnach an dem Widerstand welchen sie erbringen mussten und nach der Mühe die dieser sie gekostet hat (ebd.). „Der freie Mensch ist ein Krieger“ (ebd.). Ein Volk wurde nur dann etwas „wert“, wenn sie eine große Gefahr meisterten.
Dieser Beitrag scheint mir sehr interessant. Beim Lesen des Textes kam mir zunächst der Gedanke, dass die Menschen ihre Freiheit für ihre Sicherheit und für Stabilität aufgeben würden (ebd.: 56). Dies erinnert mich in gewissem Maße an die aktuelle Lage in der wir uns alle befinden. Die Bevölkerung gibt einen Teil ihrer Freiheit auf, beispielsweise das Versammlungsrecht, um im gewissen Maße gesundheitliche Sicherheit gewährleistet zu bekommen. In der aktuellen Situation wird die Sicherheit jedoch nicht von einem Tyrannen oder einem Kampf der Tyrannen bedroht, sondern durch einen Virus – dem Corona Virus. Ich stimme Nietzsche in seiner Annahme zu, dass Tyrannen von der Erschöpfung der Menschen und der Angst um ihre Sicherheit profitieren können. Der andere Punkt, den ich sehr interessant finde, ist die Annahme Nietzsches, dass freie Menschen stets Krieger sind (ebd.: 1015). Auch dieser Annahme stimme ich zu. Alle Freiheiten, die wir in der heutigen Zeit genießen, wurden von den Menschen erkämpft. Zum Beispiel das Wahlrecht der Frauen war keine Selbstverständlichkeit und musste erkämpft werden. Erst durch diesen Kampf konnte eine bestimmte (politische) Freiheit gewährleistet werden.
Weber definiert drei reine Typen der legitimen Herrschaft: die legale Herrschaft, die traditionelle Herrschaft und die charismatische Herrschaft (Weber 1988: 475). Dabei definiert er Herrschaft als „die Chance, Gehorsam für einen bestimmten Befehl zu finden“ (ebd.). Die legale Herrschaft sei durch Gesetze und Satzungen definiert. Der reinste Typus sei die bürokratische Herrschaft. Darunter falle nicht nur die moderne Struktur von Staaten und Gemeinden, sondern auch Herrschaftsverhältnisse im privaten Betrieb wie beispielsweise in Verbänden und Vereinen (ebd.: 475f). Die traditionelle Herrschaft werde durch den Glauben gestützt und glaube an die heilige Ordnung. Der reinste Typus sei die patriarchale Herrschaft (ebd.: 478). Die letzte Herrschaftsform, die charismatische Herrschaft, sei durch affektuelle Hingabe, „magische Fähigkeiten, Offenbarungen“, sowie der Macht des Geistes und der Rede geprägt (ebd.: 481). Weber geht nicht gezielt auf die Tyrannis ein, woraus sich schließen lässt, dass die Tyrannis keine legitime Herrschaft ist. Jedoch denke ich, dass sich jede Form der Herrschaft zu einer Tyrannis entwickeln kann. Auch in der heutigen Zeit gibt es meiner Meinung nach Tyranneien, welche Diktaturen genannt werden. Jedoch gibt es auch in anderen Regierungsformen wie der Monarchie und Demokratie tyrannische Züge, sobald die Regierung außerhalb des Gesetzes handelt. Um auf die aktuelle Lage zurück zu kommen, kann darüber diskutiert werden, ob einige der Corona Maßnahmen, wie das Verbot von Versammlungen oder die Ausgangsperre als tyrannisch gelten können, da die Freiheit und ein Teil der Rechte der Menschen von der Regierung ausgesetzt wurden. Auch darüber, ob dies in Anbetracht der hohen Ansteckungsgefahr und der hohen Sterberate eine willkürliche Handlung der Regierung ist, kann diskutiert werden.
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