Die vorliegende Arbeit soll, durch eine philosophische Sichtweise, genau diesen Fragen nachgehen. Dabei umfasst sie insgesamt vier Kapitel. Zuerst stelle ich den Beitrag "Strafbegründung und Demokratieprinzip" von Klaus Ferdinand Gärditz vor. Ausgangspunkt des dritten Teils, ist die Erwiderung auf diesen, von Rainer Zaczyk. Im Vordergrund des vierten Kapitels, steht der Vergleich von Kants Annahmen zum Strafrecht innerhalb eines Rechtsstaates, ausgehend von dem Beitrag "Kant zu Strafrecht und Strafe im Rechtsstaat", von Sharon Byrd und Joachim Hruschka, zu denen von Gärditz. Ein Fazit, welches die erarbeiteten Ergebnisse zusammenfasst und meine persönliche Stellungnahme, sowie ein Ausblick auf Folgefragen schließen die Arbeit.
Um das Verständnis der Arbeit zu erleichtern, werde ich häufig verwendete Begriffe zunächst operationalisieren. Unter demokratieadäquat, ist zu verstehen, dass etwas der Demokratie entspricht und mit ihr vereinbar ist. Die Begrifflichkeit ontologisch beschreibt etwas aus der Ontologie, beziehungsweise etwas aus der Lehre vom Sein und vom Seienden. Diese wird häufig mit der Metaphysik in Verbindung gebracht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Hinführung zur Fragestellung
2. Textrekonstruktion: „Strafbegründung und Demokratieprinzip“ von Gärditz
3. „Eine Erwiderung auf Klaus Ferdinand Gärditz“ von Zaczyk
4. Vergleich Gärditz mit den Annahmen von Kant
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
- Quote paper
- Anonymous,, 2019, Welche Stellung hat das Strafrecht in der Demokratie? Ein Vergleich zwischen Gärditz und Kant, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1266256
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