Freund oder Feind? Eine zeitlose Frage, die niemals an Relevanz verlieren wird. Sie stellt sich einem im persönlichen Leben, beispielsweise bei neuen Bekanntschaften, aber auch in der internationalen Politik ist sie ausschlaggebend für das Geschehen. Hobbes schrieb sein Werk „Leviathan“ vor dem Hintergrund des englischen Bürgerkriegs, welcher 1642–1649 herrschte. Dieses Geschehen hat Hobbes in seinem Menschenbild und seinem Verständnis von Feindschaft geprägt. Die Frage welche Funktionen Feindschaften haben und inwiefern sie zur Legitimierung bestimmter Akte, wie zum Beispiel dem englischen Bürgerkrieg beitragen, ist auch gegenwärtig ein viel diskutiertes und strittiges Thema.
Die vorliegende Arbeit, beschäftigt sich deshalb mit der Rolle des Feindes und der Feindschaft, sowie deren Funktion, in dem 1651 veröffentlichten Beitrag „Leviathan“ (Teil 1 und 2) von Thomas Hobbes. Die Arbeit umfasst drei Kapitel. Dieser beschäftigt sich mit dem Verständnis von Feindschaft im Naturzustand und welche Funktion diese dort erfüllt. Im Mittelpunkt des zweiten Abschnitts steht die Rolle von Feindschaft beim Staatsaufbau und was sich aus diesem herleiten lässt. Anschließend wird erläutert, wann und unter welchen Bedingungen der Souverän sein eigenes Volk, wie einen Feind behandelt. Der nächste Teil dieser Arbeit widmet sich der Eingliederung der Feindbilder und deren Funktion in den Kontext des Buches und der Zeit. Ein Fazit und ein kurzer Ausblick auf Folgefragen beschließen die Arbeit.
1.Ein m leitung und Forschungsfrage
2.3 Feindliche Akte durch den Souverän
3. Einordnung in den Kontext
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
1.Ein m leitung und Forschungsfrage
Freund oder Feind?
Eine zeitlose Frage, die niemals an Relevanz verlieren wird.
Sie stellt sich einem im persönlichen Leben, beispielsweise bei neuen Bekanntschaften, aber auch in der internationalen Politik ist sie ausschlaggebend für das Geschehen. Hobbes schrieb sein Werk „Leviathan“ vor dem Hintergrund des englischen Bürgerkriegs, welcher 1642–1649 herrschte. In diesem kämpften unter anderem der englische König und das Parlament gegeneinander. Dieses Geschehen hat Hobbes in seinem Menschenbild und seinem Verständnis von Feindschaft geprägt. Die Frage welche Funktionen Feindschaften haben und inwiefern sie zur Legitimierung bestimmter Akte, wie zum Beispiel dem englischen Bürgerkrieg beitragen, ist auch gegenwärtig ein vieldiskutiertes und strittiges Thema.
Die vorliegende Arbeit, beschäftigt sich deshalb mit der Rolle des Feindes und der Feindschaft, sowie deren Funktion, in dem 1651 veröffentlichten Beitrag „Leviathan“ (Teil 1 und 2) von Thomas Hobbes.
Die Arbeit umfasst drei Kapitel. Der erste Teil der Arbeit, lässt sich in drei Abschnitte gliedern. Dieser beschäftigt sich mit dem Verständnis von Feindschaft im Naturzustand und welche Funktion diese dort erfüllt. Im Mittelpunkt des zweiten Abschnitts steht die Rolle von Feindschaft beim Staatsaufbau und was sich aus diesem herleiten lässt. Anschließend, im dritten Abschnitt wird erläutert, wann und unter welchen Bedingungen der Souverän sein eigenes Volk, wie einen Feind behandelt. Der zweite Teil dieser Arbeit widmet sich der Eingliederung der Feindbilder und deren Funktion in den Kontext des Buches und der Zeit. Ein Fazit und ein kurzer Ausblick auf Folgefragen beschließen die Arbeit.
Insgesamt soll in dieser Arbeit gezeigt werden, dass das Feindbild bei Hobbes Beitrag „Leviathan“ als Grundlage für die Rechtfertigung seiner Theorie des Gesellschaftsvertrages gesehen werden kann.
2.Feindbilder und Funktion
Nun komme ich zunächst zu einer Operationalisierung der Fragestellung.
Der Begriff des Feindes, wird in der vorliegenden Arbeit als Widersacher, beziehungsweise als Gegner verstanden. Dem entsprechend stellen feindliche Akte, solche Akte dar, in denen Jemand aktiv gegen einen anderen kämpft. Auf Seite 296 definiert Hobbes einen Feind wie gefolgt: „(…) was diejenigen sind, die aufgrund eigenen Handelns Untertanen gewesen waren und nach bewusster Auflehnung die souveräne Gewalt verwerfen.“ (Hobbes 2018: 296).
Im Folgenden wird untersucht, welches Verständnis Hobbes von Feinden und Feindschaft unter bestimmten Gesichtspunkten hat und welche Funktionen sie im „Leviathan“ erfüllen und auch wie sie in den historischen Kontext eingegliedert werden können.
2.1 Im Naturzustand
Der Naturzustand beschreibt nach Hobbes, welchen er vor allem in den Kapiteln 13-17 genauer erläutert, einen fiktiven und abstrakten Zustand, in welchem alle Menschen insgesamt gleich stark und gleich ausgestattet sind (Hobbes 2018: 119). Die Gleichheit der Menschen ist hier jedoch negativer Natur. Durch die Gleichheit würden nämlich gleiche Hoffnungen bezüglich des Erreichens der eigenen Absichten entstehen (Hobbes 2018: 120). Hobbes geht davon aus, dass alle Menschen hinsichtlich ihrer Fähigkeiten relativ gleich begabt seien. Obwohl es auch stärkere und schwächere Menschen gäbe,
„wird man gewiß selten einen so schwachen Menschen finden, der nicht durch List und in Verbindung mit anderen, die mit ihm in gleicher Gefahr sind, auch den stärksten töten könnte" (Hobbes 2018: 120).
Dass die geistliche Begabung der Menschen, wie Sprachen und die Kenntnis von Wissenschaft, ungleich verteilt ist, führt Hobbes darauf zurück, dass diese Fähigkeiten allein auf Übung beruhen würden. Das Potenzial des Verstandes sei jedoch bei jedem gleich. Außerdem hätte in diesem Zustand jeder ein Recht auf Alles, wodurch ein fortwährender Krieg um Ressourcen herrschen würde: „homo homini lupus“ (Hobbes 2018: 121). Konkurrenz, Misstrauen und Ruhmsucht, seien von menschlicher Natur und gleichzeitig die drei primären Konfliktursachen (Hobbes 2018: 122).
Ohne eine Macht über den Menschen, welche eingreift, wäre der Naturzustand durch den Wettstreit und den Wunsch nach Verteidigung folglich ein ständiger Krieg aller gegen alle (Hobbes 2018: 121). Dieser muss zwar nicht immer zwanghaft eine Feindschaft bedeuten, aber dennoch bedeutet dies, dass man sich vor dem anderen nicht sicher fühlen kann. Die natürliche Vernunft der Menschen würde hier aus zwei widersprüchlichen Anforderungen bestehen. Zu einem das Streben nach Frieden und zum anderen die Selbsterhaltung (Hobbes 2018: 125). Selbsterhaltung nicht im Sinne davon, dass die Menschen ihre Lebensmittel und ähnliches selbst produzieren würden, sondern im negativen Sinne. Selbsterhaltung beschreibt nach Hobbes Verständnis, dass sich die Menschen vor feindlichen Übergriffen Anderer verteidigen müssten. Frieden herrsche in der Zeit, in welcher keine Bereitschaft und kein Wille zum Kampf zu erkennen sei (Hobbes 2018: 122). Dazu geht Hobbes auf das Naturrecht ein. Als Recht bezeichnet er etwas, wozu man die Freiheit hat es zu tun, während ein Gesetz die Pflicht darstelle etwas zu tun (Hobbes 2018: 126). Das Naturrecht nach Hobbes besagt, dass man seinem natürlichen Zweck, nämlich der Selbsterhaltung, nachgehen dürfe und dafür alle Mittel nutzen dürfe, an welche man gelange (Hobbes 2018: 127). Es sei also ein natürliches Recht, sich gegen Angriffe zu wehren. Eigentlich sei der Wunsch jedes Menschen in Frieden und Sicherheit leben zu können, doch durch das endlose streben nach Macht und durch das Verlangen, würde ein harmonisches Miteinander verhindert werden, weshalb der Naturzustand ein Gewaltszenario darstelle (Hobbes 2018: 122).
„Und wenn daher zwei Menschen nach dem demselben Gegenstand streben, den sie jedoch nicht zusammen genießen können, so werden sie Feinde und sind in der Verfolgung ihrer Absicht, die grundsätzlich Selbsterhaltung und bisweilen nur Genuß ist, bestrebt, sich gegenseitig zu vernichten oder zu unterwerfen“ (Hobbes 2018: 120f).
Nicht nur einzelne Individuen würden in diesem Verhältnis zueinanderstehen, sondern auch Staaten. Aus diesen Merkmalen des Naturzustandes ergeben sich für Hobbes verschiedene Naturgesetze. Das erste besagt, dass man Frieden suchen solle oder nach anderen Mitteln der Selbsterhaltung. Darauffolgend, besagt das zweite Naturgesetz, dass jeder auf sein Recht auf alles verzichten muss, sofern es die Anderen auch tun (Hobbes 2018: 127).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Naturzustand, welcher durch Hobbes negatives Menschenbild geprägt ist, einen Zustand eines Krieges beschreibt, in welchem jeder gegen jeden kämpft, um seine Selbsterhaltung und seine eigene Sicherheit zu wahren.
Wie sich daraus unschwer erkennen lässt, stehen die einzelnen Individuen und die einzelnen Staaten in meist feindlichen Beziehungen zueinander. In dieser Gesellschaft ist die Bedrohung des eigenen Lebens immer präsent und die Bedürfnisbefriedigung ist eingegrenzt. Diese Feindschaft und die Furcht vor dem jeweils anderen, sichert den Gesellschaftsvertrag am besten. Erst wenn diese Schranken der Selbsterhaltung und der Befriedigung beseitigt wurden, kann der Mensch sich frei fühlen: „Unter Freiheit versteht man nach der eigentlichen Bedeutung des Wortes die Abwesenheit äußerer Hindernisse.“ (Hobbes 2018: 126). Dieser sogenannte Gesellschaftsvertrag beschreibt einen Vertrag mit wechselseitiger Rechtsübertragung, in dem alle ihre Rechte an einen Menschen oder eine Gruppe von Menschen abgeben und im Gegenzug Sicherheit und Frieden gewährleistet bekommen (Hobbes 2018: 129). Erst dann befänden sich die Menschen nicht mehr im Kriegszustand.
„Jedermann soll freiwillig, wenn andere ebenfalls dazu bereit sind, auf sein Recht auf alles zu verzichten, soweit er dies um des Friedens und der Selbstverteidigung willen für notwendig hält, und er soll sich mit soviel Freiheit gegenüber anderen zufrieden geben, wie er anderen gegen sich selbst einräumen würde. Denn solange jemand das Recht beibehält, alles zu tun, was er will, solange befinden sich alle Menschen im Kriegszustand.“ (Hobbes 2018: 127).
Im Bezug auf den Naturzustand lässt sich hinterfragen, wie aktuell Hobbes Definitionen von Sicherheit und Frieden noch sind. In der heutigen Zeit, fast vier Jahrhunderte später gibt es beispielsweise für den Frieden unterschiedlichen Definitionen, wie den positiven und den negativen Frieden. Auch heute beziehen sich die Bezeichnungen positiver und negativer Frieden auf die personale und strukturelle Gewalt. Unter negativem Frieden ist das Fehlen von kriegerischen Auseinandersetzungen und direkter personaler Gewalt zu verstehen. Der positive Frieden beinhaltet die Abwesenheit struktureller indirekter Gewalt und damit die Verwirklichung umfassender sozialer Gerechtigkeit, die mehr ist als bloß die formale politisch-juristische Gleichheit. Wie sich erkennen lässt, lässt sich Hobbes Verständnis von Frieden eher mit dem aktuellen Verständnis von negativen Frieden in Verbindung bringen als mit der Begrifflichkeit des positiven Friedens. (Bonacker 1996: 97f).
Gäbe es die Feindschaft im Naturzustand nicht und Menschen würden zu Kooperation und nicht zur gegenseitigen Bekämpfung um willens von Eigeninteresse neigen und dadurch nicht um ihre Sicherheit fürchten müssen, käme es nicht zu der Notwendigkeit der Naturgesetze und der Gesellschaftsvertrag wäre überflüssig.
Die Funktion der Feindschaft und der Konkurrenzgesellschaft ist im Naturzustand also die Rechtfertigung für die Abgabe der Rechte im Gesellschaftsvertrag.
„Ich autorisiere diesen Menschen oder diese Versammlung von Menschen und übertrage ihnen mein Recht mich zu regieren, unter der Bedingung, daß du ihnen ebenso dein Recht überträgst und alle ihre Handlungen autorisierst." (Hobbes 2018: 166).
2.2 Im Staatsaufbau
In Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag, steht der Staatsaufbau. Dieser wird ausgehend von Kapitel 17 in den folgenden Kapiteln 18 bis 21 erläutert.
Der Zusammenschluss weniger Menschen würde keine Sicherheit garantieren. Die Menge der Menschen, die nötig wäre, um diese garantieren zu können, würde aus dem Vergleich mit dem Feind hervorgehen. Hier sind vor allem die anderen Staaten und Gruppierungen gemeint. Die Menge reiche dann aus, wenn die Überzahl des Feindes nicht offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sei und der Ausgang des Krieges nicht vorher bestimmbar (Hobbes 2018: 163). Würden die Menschen außerdem nicht einheitlich, sondern nach ihrer eigenen Meinung kämpfen, sowie ihre eigenen Entscheidungen treffen, könne man keinen Schutz erwarten, da es dadurch zu einer Reduzierung der Stärke komme (Hobbes 2018: 164). Hinzukommt außerdem, dass es keine Sicherheit gäbe, wenn die Menschen von einem Einzelnen auf begrenzte Zeit regiert werden würden, beispielsweise durch einen Eroberer, da durch ihre unterschiedlichen Interessen eine Entzweiung unausweichlich wäre und da es keinen gemeinsamen Feind gäbe (Hobbes 2018: 164).
Der einzige Weg eine allgemeine Gewalt zu errichten, welche fähig wäre Sicherheit zu gewährleisten, sei die Übertragung der gesamten Macht und Stärke auf einen Menschen oder eine Versammlung (Hobbes 2018: 166). Die Reduzierung des Eigenwillens auf einen einzigen Willen würde demnach Sicherheit und Frieden garantieren.
„Die Menschen, die von Natur aus Freiheit und Herrschaft über andere lieben, führten die Selbstbeschränkung, unter der sie, wie wir wissen, in den Staaten leben, letztendlich alleine mit dem Ziel und der Absicht ein, dadurch für ihre Selbsterhaltung zu sorgen und ein zufriedenes Leben zu führen.“ (S. 131). (Hobbes 2018: 162).
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- Anónimo,, 2018, Hobbes Verständnis von Feinden und Feindschaft in "Leviathan", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1266251
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