Ziel dieser Arbeit ist es, den Leser näher an die Materie der virtuell stattfindenden Hauptversammlungen im Sinne des neu eingeführten COVID-19-Maßnahmengesetzes zu bringen. Insbesondere ist hierbei der Fokus auf die Aktionärsrechte zu legen, da dementsprechend die immensesten Abschweifungen und Einschränkungen einhergehen. Ferner wird das Ziel angestrebt, Anreize für die Gesellschaften und Aktionäre zu geben, sich tiefer mit dem Thema zu beschäftigen, um daraus für die Weiterentwicklung einer zeitgemäßen Aktionärsteilhabe zu lernen. Besondere Relevanz für dieses Thema ergibt sich dabei auf dem Kapitalmarkt. Auch wenn die traditionelle präsenzorientierte Durchführung von Hauptversammlungen derzeit noch als recht unwahrscheinlich gilt, heißt es dennoch eine zukunftsorientierte Bewertung und damit zusammenhängend sich mit einer dauerhaften zukunftsorientierten Gesetzgebung der Bundesregierung zu beschäftigen.
Aufgrund gegebener Bedenken um die Gesundheit der Bevölkerung und der derzeit bestehenden globalen COVID-19-Pandemie wurden die jährlichen, nach der bisherigen Praxis überwiegend in Präsenz abgehaltenen Zusammenkünfte der Aktionärinnen und Aktionäre kurzerhand unmöglich. Ein der Not entsprechender Paradigmenwechsel über die bereits seit langer Zeit debattierte virtuelle Hauptversammlung erfolgte und sorgte für einen immensen Modernisierungsschub des Aktienrechts sowie der altehrwürdigen deutschen allgemeinen Hauptversammlungskultur.
Mit diesen einhergehenden massiven globalen als auch öffentlichen Maßnahmen gegen die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus wurden auf Gesetzeswegen eine Reihe substanzieller Regelungen in sämtlichen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens, insbesondere im Insolvenz- und Gesellschaftsrecht, durch vorübergehend vorgenommene Suspendierungen als auch Modifizierungen vorgenommen. Mit enormer Geschwindigkeit erschuf das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen zeitlich begrenzten Gesetzesentwurf im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, welcher am 24. März 2020 beschlossen wurde, in leicht modifizierter Form am 26. März 2020 vom Bundesrat die Zustimmung erhielt und darauf folgend am 27. März 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Inhaltsverzeichnis
A. Thema
B. Aufbau
C. Ziel
D. Die bisherige Rechtslage und Hauptversammlungspraxis
I. Präsenzhauptversammlung mit Briefwahl
II. Elektronische Teilnahmemöglichkeit an der Präsenzhauptversammlung
E. Die (virtuelle) Hauptversammlung als Untersuchungsgegenstand
F. Das COVID-19-Pandemie-Gesetz
I. Regelungszweck
II. Zeitliche Anwendung
III. Rechtsprechung
G. Die virtuelle Hauptversammlung (Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz)
I. Zulässigkeit ohne Satzungsermächtigung
II. Mindestanforderungen
III. Einberufung
1. Entscheidungs- und Einberufungskompetenz
2. Verkürztes Fristregime für die Einberufung der virtuellen Hauptversammlung
IV. Teilnahmepflichtige
V. Teilnahmeformen
VI. Verwendete digitale Formate
H. Versammlungsbezogene Mitgliederrechte
I. Teilnahmerecht der Aktionäre
II. Das Recht zur Übermittlung von Aktionärsfragen
1. Fragemöglichkeit in der ersten virtuellen Hauptversammlungs-Saison
2. Ausweitung der Fragemöglichkeit in der zweiten virtuellen Hauptversammlungs-Saison
III. Gegenanträge und Wahlvorschläge
1. Erste virtuelle Hauptversammlungssaison
2. Zweite virtuelle Hauptversammlungssaison
IV. Widerspruchsrecht
I. Fundamentalkritik am COVID-19-Maßnahmengesetz
J. Fazit
K. Ausblick und Reformdiskussion im Anschluss an die COVID-19-Gesetzgebung
I. Legislaturperiode 2022
II. Debatte im Anschluss an die COVID-19-Gesetzgebung
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