Der Auszubildende (1. Lehrjahr) kann nach einer Unterweisung von 15 Minuten Banknoten unter Berücksichtigung der optischen und qualitativen Vorschriften auf Echtheit prüfen sowie die Notenzählmaschine fachgerecht bedienen. Er kann die Sicherheitsmerkmale einer Banknote nach dem Prinzip – Fühlen, Sehen, Kippen – fehlerfrei und korrekt erkennen. Darüber hinaus ist der Auszubildende in der Lage, die gewählte Vorgehensweise zu erklären. Er kann die Tätigkeit eigenständig ausführen und beachtet dabei Diskretion und Datenschutzvorschriften.
- Arbeit zitieren
- Eberhard Hundsotter (Autor:in), Überprüfung von Banknoten auf Echtheit (Unterweisung Bankkaufmann/-frau), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1265961