Der Auszubildende (1. Lehrjahr) ist nach der Unterweisung in der Lage, selbstständig und fehlerfrei unter Berücksichtigung der unterwiesenen Vorschriften die Aufgabenstellungen bis zum gewünschten Termin zu laminieren. Er kann das Laminiergerät unter Einhaltung der Sicherheitshinweise ordnungsgemäß bedienen.