Der Auszubildende muss nach der Unterweisung in der Lage sein, selbstständig die 2. Wahl-Ware (B-Ware) zu erkennen, aus dem Verkauf zu nehmen und fachgerecht zu bearbeiten.
Der Auszubildende weiß bereits von seiner letzten Unterweisung, wie man Retouren - also ungetragene Ware - an der Kasse annimmt. In häufigen Fällen retounieren Kunden die Ware, da sie einen Mangel hat, der beim Kauf übersehen wurde. Nun soll er lernen, wie man mangelhafte Ware - auch 2. Wahl genannt - bearbeitet und worauf hierbei geachtet werden muss. Dieser Aufgabenbereich ist wichtig, weil er zu den regelmäßigen Arbeiten im Verkauf gehört und Verantwortungsbewusstsein vom Auszubildenden erfordert.
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