Südafrika – ein Land, das durch die Apartheidzeit durch tiefe soziale Ungleichheit und tiefes Misstrauen entlang der früheren Rassengrenzen geprägt ist. Seit 1994 versucht die „rainbow nation“ mit Affirmative Action durch die bevorzugende Behandlung zuvor benachteiligter Individuen diese Ungleichheit auszugleichen.
Bei der Erstellung der Arbeit waren vor allem die Ausführungen von Gas hilfreich, die Verweise zu anderen Arbeiten enthalten. Des Weiteren trugen Urteile des Constitutional Court sehr zur Arbeit und zu einer selbstständigen Erarbeitung der Thematik bei.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den konstitutionellen und anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen von Affirmative Action in der Republik Südafrika. Dabei werden zwei zentrale Fragen der Diskussion um Affirmative Action behandelt. Es wird nach einer Einordnung in den historischen und politischen Kontext erarbeitet, ob Affirmative Action einen integralen Bestandteil oder eine Ausnahme des Gleichheitsrechts in der Republik Südafrika bildet. Davon hängt in immensem Maße die rechtliche Beurteilung der bevorzugenden Maßnahmen ab. Ferner wird die Rechtfertigung der Benachteiligung der weißen, männlichen Bevölkerung beleuchtet und inwieweit sich aus der Benachteiligung Grenzen für Maßnahmen ergeben.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Begriffserklärung
C. Historische und politische Rahmenbedingungen
I. Die Geschichte Südafrikas: 1948 – 1997
II. Arbeits- und wirtschaftspolitischer Kontext
III. Fazit
D. Verankerung in Verfassung und Gesetzgebung
I. Affirmative Action in der Verfassung
II. Diskriminierungsverbot im Privatbereich
III. Employment Equity Act
1) Anwendungsbereiche
2) Maßnahmen
IV. Fazit
E. Der Gleichheitssatz in der südafrikanischen Verfassung
I. Formale Gleichheit
II. Substanzielle Gleichheit
III. Interpretation des Gleichheitssatzes
1) The President and others v Hugo (18.04.1997)
2) National Coalition v Minister of Justice (09.10.1998)
3) Verfassungsimmanente Hinweise
4) Schlussfolgerung
F. Integraler Bestandteil oder Ausnahme des Gleichheitssatzes
I. Bedeutung der Fragestellung
II. Das Verhältnis zum Gleichheitssatz
1) Substanzielle Gleichheit
2) Systematische Auslegung
3) Historische Auslegung
a) Umformulierung
b) Veränderung der Stellung
c) Fazit
III. Verhältnis zum Diskriminierungsverbot
IV. Klarstellende Funktion
V. Fazit
G. Gruppenbetrachtung und das Recht auf Gleichberechtigung
I. Prämisse
II. Ausschluss eines Konflikts
III. Rassenspezifische Maßnahmen
1) Gruppenbetrachtung
2) Rechtfertigung
3) Kritik
a) Innocent white male
b) Individualprüfung
4) Anforderungen an Affirmative Action
IV. Fazit
H. Vergleich: Frauenförderung in Deutschland und Europa
I. Verfassungsrechtliche Regelungen
II. Drittwirkung
III. Gleichheitsverständnis
IV. Fazit
I. Schlusskommentar
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungs- und gesetzlichen Rahmenbedingungen von Affirmative Action in Südafrika und analysiert, ob diese Maßnahmen ein integraler Bestandteil oder eine Ausnahme des Gleichheitsrechts darstellen, um die Benachteiligungen der Apartheidzeit zu kompensieren.
- Historische Einordnung von Apartheid und deren sozioökonomische Folgen
- Verfassungsrechtliche Verankerung von Gleichheit und Affirmative Action
- Die Rolle der Drittwirkung bei der Umsetzung des Diskriminierungsverbots
- Rechtfertigung und Grenzen von rassenspezifischen Fördermaßnahmen
- Vergleich der südafrikanischen Praxis mit der Frauenförderung in Europa
Auszug aus dem Buch
1) The President and others v Hugo (18.04.1997)
In diesem Fall klagte die Staatsregierung gegen ein Urteil eines Durbaner Gerichts, das den Presidential Act No. 17, der Mütter eines unter 12jährigen Kindes Haftverschonung gewährte, für eine Diskriminierung auf Grundlage des Geschlechts hielt und darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot sah. Der Gefangene Hugo, Vater eines unter 12jährigen Kindes, hatte gegen diese Praxis geklagt. Im Urteil des Verfassungsgerichts heißt es:
“the purpose of our new constitutional and democratic order is the establishment of a society in which all human beings will be accorded equal dignity and respect regardless of their membership of particular groups.”
“We cannot achieve that goal [= Gleichheit, d. Verf.] by insisting upon identical treatment in all circumstances before that goal is achieved. Each case, therefore, will require a careful and thorough understanding of the impact of the discriminatory action upon the particular people concerned to determine whether its overall impact is one which furthers the constitutional goal of equality or not.”
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Stellt den historischen Kontext der Apartheid und die Motivation der Arbeit dar, Affirmative Action im südafrikanischen Rechtsrahmen zu verorten.
B. Begriffserklärung: Definiert den Begriff Affirmative Action als unterstützende Maßnahme für unter der Apartheid benachteiligte Gruppen.
C. Historische und politische Rahmenbedingungen: Analysiert die Entstehung der Apartheid und die daraus resultierenden ökonomischen Ungleichheiten bis zur Demokratisierung 1994.
D. Verankerung in Verfassung und Gesetzgebung: Beschreibt die gesetzliche Basis für Affirmative Action, insbesondere den Employment Equity Act und die Drittwirkung in privaten Arbeitsverhältnissen.
E. Der Gleichheitssatz in der südafrikanischen Verfassung: Differenziert zwischen formaler und substanzieller Gleichheit und interpretiert diese anhand verfassungsgerichtlicher Urteile.
F. Integraler Bestandteil oder Ausnahme des Gleichheitssatzes: Diskutiert, ob Affirmative Action als Ausnahme oder integraler Bestandteil des Gleichheitsrechts zu betrachten ist.
G. Gruppenbetrachtung und das Recht auf Gleichberechtigung: Erörtert die Grenzen rassenspezifischer Maßnahmen und kritisiert die pauschale Gruppenbetrachtung zugunsten einer notwendigen individuellen Prüfung.
H. Vergleich: Frauenförderung in Deutschland und Europa: Vergleicht das südafrikanische Modell mit europäischen Ansätzen der Frauenförderung hinsichtlich Drittwirkung und Gleichheitsverständnis.
I. Schlusskommentar: Fasst zusammen, dass nur eine konsequente Orientierung an individueller Diskriminierungserfahrung statt an rassistischer Gruppenzugehörigkeit eine wahre Demokratie ermöglicht.
Schlüsselwörter
Affirmative Action, Südafrika, Apartheid, Gleichheitssatz, Substanzielle Gleichheit, Employment Equity Act, Diskriminierungsverbot, Drittwirkung, Rassenspezifische Maßnahmen, Gruppenbetrachtung, Individualprüfung, Constitutional Court, Gleichberechtigung, Rainbow Nation, Frauenförderung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Verhältnis von Affirmative Action-Maßnahmen zum verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz in Südafrika.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die historische Aufarbeitung der Apartheid, die Auslegung der Verfassung hinsichtlich Gleichheit sowie die praktische Umsetzung von Förderprogrammen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Es wird untersucht, ob Affirmative Action eine zulässige Ausnahme oder ein integraler Bestandteil des südafrikanischen Gleichheitsrechts darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt die verfassungsrechtliche Analyse, die Auswertung von Urteilen des Constitutional Court sowie den Rechtsvergleich mit europäischen Regelungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der rechtlichen Verankerung, der Abgrenzung von formaler zu substanzieller Gleichheit und der Kritik an kollektiven Gruppenbetrachtungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören insbesondere Affirmative Action, substanzielle Gleichheit und die soziale Transformation Südafrikas.
Warum ist die Unterscheidung zwischen formaler und substanzieller Gleichheit so wichtig?
Sie ist entscheidend für die Bewertung, ob Maßnahmen nur dann zulässig sind, wenn sie alle gleich behandeln (formal) oder wenn sie Ungleichheiten aktiv korrigieren (substanziell).
Inwiefern spielt die "Drittwirkung" eine Rolle für die Praxis?
Die Drittwirkung bedeutet, dass das Diskriminierungsverbot und die daraus resultierenden Förderpflichten auch im privaten Arbeitsrecht gelten und Unternehmen direkt binden.
Warum lehnt der Autor die pauschale Gruppenbetrachtung ab?
Er argumentiert, dass Gruppen mittlerweile zu heterogen sind und eine Fokussierung auf die Rasse die Spaltung der Gesellschaft sowie das "Rassendenken" weiter festigt.
Was ist das Fazit des Autors hinsichtlich der "Rainbow Nation"?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass nur eine "farbenblinde" Republik, die individuelle Diskriminierungserfahrungen statt ethnischer Merkmale in den Mittelpunkt stellt, der Vision einer echten "Rainbow Nation" gerecht wird.
- Quote paper
- Björn Hoops (Author), 2009, Affirmative Action in der Republik Südafrika, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126348