Momentan herrscht bei den Rechnungslegungsadressaten deutscher Unternehmen aufgrund der Anwendung verschiedener Rechnungslegungssysteme ein regelrechtes „Bilanzierungswirrwarr.
Die handelsrechtliche Rechnungslegung steht in Deutschland im Wettbewerb mit den internationalen sowie den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften.
Beispielhaft seien hier die 30 Dax-Unternehmen genannt, die alle ihren Konzernabschluss nach einem der beiden international anerkannten Bilanzierungsstandards US-GAAP (US-Generally Accepted Accounting Principles) oder den in Europa stärker verbreiteten International Financial Reporting Standards (IFRS) ermitteln bzw. mit dem Bericht zum ersten Halbjahr 2003 aufstellen werden. Grund dieser Entwicklung ist die Internationalisierung der Kapitalmärkte, die seit Beginn der neunziger Jahre auch deutsche Unternehmen, die ausländische Kapitalmärkte durch Emission von Aktien oder Anleihen als Instrumente der Kapitalbeschaffung in Anspruch nehmen, oder deren Wertpapiere an ausländischen Börsen gehandelt werden, dazu veranlasst hat, ihre Konzernrechnungslegung den international anerkannten Rechnungslegungsstandards anzupassen. Diese Tendenz wird heute üblicherweise als „Internationalisierung der Rechnungslegung" bezeichnet.
Nach der Einleitung sollen im zweiten Teil der Arbeit zunächst die Grundstrukturen der für Deutschland relevanten Rechnungslegungssysteme HGB, US-GAAP und IFRS dargestellt werden. Hieran anschließend werden im dritten Kapitel der Ursprung der heute weitreichenden Internationalisierung sowie die bisherigen Internationalisierungsphasen deutscher Rechnungslegung bis zum Ende des letzten Jahrzehnts aufgezeigt. Daraufhin sollen die derzeitige Rechnungslegungspraxis und deren aktuelle Rahmenbedingungen in Deutschland dargestellt werden. Im vierten Kapitel geht es um die am 19.06.2002 verabschiedete EG-Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards und deren Auswirkungen auf den Konzern- und Einzelabschluss deutscher Unternehmen sowie um die geplante Änderung der EU-Bilanzrichtlinien. Im letzten Teil werden schließlich die gewonnenen Ergebnisse zusammengefasst und ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen handelsrechtlicher Rechnungslegung gegeben.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Vorgehensweise
2 Ziele und Grundsätze verschiedener Rechnungslegungssysteme
2.1 HGB
2.2 US-GAAP
2.3 IAS
2.4 Zusammenfassung
3 Grundzüge der Internationalisierung in Deutschland
3.1 Motive
3.2 Bisherige Internationalisierungsphasen
3.3 Gegenwärtige Rechnungslegungspraxis in Deutschland
3.3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen
3.3.1.1 Kapitalaufnameerleichterungsgesetz (KapAEG)
3.3.1.2 Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG)
3.3.2 Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
3.3.3 Bilanzierungshandhabung deutscher Unternehmen
4 EG-Verordnung Nr. 1606/2002
4.1 Kurzdarstellung
4.2 Auswirkungen auf den Konzernabschluss
4.2.1 Konzernabschluss börsennotierter Unternehmen
4.2.2 Konzernabschluss nicht börsennotierter Unternehmen
4.3 Auswirkungen auf den Einzelabschluss
4.3.1 Eignung der IAS für den Einzelabschluss
4.3.2 Rückwirkungen des internationalisierten Konzernabschlusses
4.4 EU-Vorschlag für eine „Modernisierung“ der Bilanzrichtlinien als Reaktion auf die IAS-Verordnung
5 Schlussbetrachtung und Ausblick
Anhang
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Vertiefende Literaturhinweise
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Momentan herrscht bei den Rechnungslegungsadressaten deutscher Unternehmen aufgrund der Anwendung verschiedener Rechnungslegungssysteme ein regelrechtes „Bilanzierungswirrwarr".[1] Die handelsrechtliche Rechnungslegung steht in Deutschland inzwischen im Wettbewerb mit den internationalen sowie den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften. Beispielhaft seien hier die 30 Dax-Unternehmen genannt, die alle ihren Konzernabschluss nach einem der beiden international anerkannten Bilanzierungsstandards US-GAAP (US-Generally Accepted Accounting Principles) oder den in Europa stärker verbreiteten International Accounting Standards (IAS) ermitteln[2] bzw. mit dem Bericht zum ersten Halbjahr 2003 aufstellen werden.[3] Grund dieser Entwicklung ist die Internationalisierung der Kapitalmärkte, die seit Beginn der neunziger Jahre auch deutsche Unternehmen, die ausländische Kapitalmärkte durch Emission von Aktien oder Anleihen als Instrumente der Kapitalbeschaffung in Anspruch nehmen, oder deren Wertpapiere an ausländischen Börsen gehandelt werden, dazu veranlasst hat, ihre Konzernrechnungslegung den international anerkannten Rechnungslegungsstandards anzupassen.[4] Diese Tendenz wird heute üblicherweise als „Internationalisierung der Rechnungslegung" bezeichnet. Allgemein kann Internationalisierung als etwas aufgefasst werden, das seinen Ursprung außerhalb der nationalen Grenzen hat.[5] In dieser Arbeit soll unter Internationalisierung (der deutschen Rechnungslegung) „die Ende der sechziger Jahre spürbar einsetzende Orientierung des bis dahin überwiegend national beeinflussten deutschen Rechnungslegungssystems und der Rechnungslegungspraxis an angelsächsische Rechnungslegungsstandards"[6] verstanden werden. Die vielfältigen Auswirkungen auf die handelsrechtliche Rechnungslegung, deren Regelungen (noch) von der Erlaubnis, stille Reserven zu bilden, und von vage formulierten GoB gekennzeichnet sind[7], sollen in dieser Arbeit thematisiert werden.
1.2 Vorgehensweise
Nach der Einleitung sollen im zweiten Teil der Arbeit zunächst die Grundstrukturen der für Deutschland relevanten Rechnungslegungssysteme HGB, US-GAAP und IAS dargestellt werden. Hieran anschließend werden im dritten Kapitel der Ursprung der heute weitreichenden Internationalisierung sowie die bisherigen Internationalisierungsphasen deutscher Rechnungslegung bis zum Ende des letzten Jahrzehnts aufgezeigt. Daraufhin sollen die derzeitige Rechnungslegungspraxis und deren aktuelle Rahmenbedingungen in Deutschland dargestellt werden. Im vierten Kapitel geht es um die am 19.06.2002 verabschiedete EG-Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards und deren Auswirkungen auf den Konzern- und Einzelabschluss deutscher Unternehmen sowie um die geplante Änderung der EU-Bilanzrichtlinien. Im letzten Teil werden schließlich die gewonnenen Ergebnisse zusammengefasst und ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen handelsrechtlicher Rechnungslegung gegeben.
2 Ziele und Grundsätze verschiedener Rechnungslegungssysteme
2.1 HGB
Explizite Ziele der externen Rechnungslegung fehlen in Deutschland[8]. Aus dem HGB lassen sich jedoch Ziele ableiten, wie vor allem die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage soll unter besonderer Berücksichtigung des Gläubigerschutzes ermittelt werden[9], Gläubigerschutzinteressen werden entsprechend im Zweifel höher gewichtet als reine Eignerinteressen.[10] Kennzeichnend für die Rechnungslegung nach HGB ist aufgrund dessen das Vorsichtsprinzip, das in Deutschland weltweit am extremsten ausgelegt wird und die periodengerechte Erfolgsermittlung erheblich beeinträchtigt.[11] Unter dem Vorsichtsprinzip werden das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip subsumiert, wonach nur Gewinne auszuweisen sind, die am Bilanzstichtag wirklich realisiert wurden (Realisationsprinzip), Verluste hingegen dann in der Handelsbilanz auszuweisen sind, wenn sie bekannt sind (Imparitätsprinzip).[12] Des Weiteren gilt in Deutschland das Maßgeblichkeitsprinzip zwischen der Handels- und Steuerbilanz, auf das hier jedoch nicht näher eingegangen werden soll. Bezüglich des Verhältnisses des Einzel- und Konzernabschlusses wird dem Konzernabschluss eine Ergänzungsfunktion zugewiesen, denn trotz wachsender Bedeutung des Konzernabschlusses knüpfen sich alle zivil-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Ansprüche an den Einzelabschluss. Der Konzernabschluss ergänzt den Einzelabschluss lediglich im Sinne seiner spezifischen Informationsfunktion, während dem Einzelabschluss wie bereits dargestellt die Funktion der Ausschüttungsbemessung zukommt.[13] Welche Auswirkungen diese unterschiedlichen Funktionen von Einzel- und Konzernabschluss in Fragen der Internationalisierung handelsrechtlicher Rechnungslegung haben, soll im weiteren Verlauf dieser Arbeit geklärt werden. Nach In-Kraft-Treten des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetztes (KapAEG, Näheres hierzu in 4.1.1) wurde in das HGB der § 292a eingefügt, der börsennotierten Unternehmen die befreiende Aufstellung von Konzernabschlüssen nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (nach Begründung des Regierungsentwurfs vom 11.12.1996 sind dies die IAS und die US-GAAP) in Einklang mit der 7.EG-Richtlinie (83/349 EWG) erlaubt. Am 31.12.2004 tritt diese Regel außer Kraft.[14]
2.2 US-GAAP
Die Zielsetzung der US-amerikanischen Rechnungslegung wurde im Rahmen des 1973 entwickelten „Conceptual Framework“ des FASB schriftlich und formell niedergelegt.[15] Hiernach besteht die Zielsetzung der Rechnungslegung in der Information gegenwärtiger und potenzieller Investoren, Kreditoren und anderer Adressaten, um ihnen eine Grundlage zur Fassung von Investitions-, Kreditvergabe- und ähnlichen Entscheidungen zu liefern (CON 1.34ff).[16] Konkret bedeutet dies, dass die Funktion des Jahresabschlusses in der „fair presentation“ besteht und er sich am „shareholder value“ sowie dem Cash-Flow orientiert.[17] Nach den US-GAAP liefert allein der Konzernabschluss den Abschlussadressaten entscheidungsnützliche Informationen und soweit nicht privatrechtliche Vereinbarungen oder im Ausnahmefall bundesstaatliche Vorschriften eine Erstellung verlangen, ersetzt der Konzernabschluss den Einzelabschluss.[18]
2.3 IAS
Die Ziele des Jahresabschlusses wurden, ähnlich wie in der US-amerikanischen Rechnungslegung, im 1989 vom IASC verabschiedeten „Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements“ schriftlich fixiert.[19][20] Nach dem Framework sind die IAS primär an den Informationsinteressen der Investoren ausgerichtet, wobei angenommen wird, dass die Informationen, die den Investoren dienen, auch den Informationsbedürfnissen aller anderen Adressatengruppen entsprechen (F10).[21] Nach F15 soll der Jahresabschluss den Adressaten das Abschätzen ermöglichen, wann und mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Unternehmen in der Lage ist, flüssige Mittel zu erwirtschaften.[22] Soweit nicht einzelne Vorschriften explizit auf ein Rechenwerk abstellen, beziehen sich die IAS gleichermaßen auf den Einzel- wie auch den Konzernabschluss.[23]
2.4 Zusammenfassung
Der größte Unterschied zwischen der Rechnungslegung nach HGB einerseits und nach US-GAAP und IAS andererseits ist die Orientierung an den Gläubigerinteressen im Gegensatz zur Orientierung an den Investoren. Diverse ältere deutsche Rechnungslegungsvorschriften, „die teilweise aus einer Zeit stammen, in der man noch den Zeitwert statt der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Einnahmen-/Ausgabenrechnung statt der Gewinn- und Verlustrechnung anwendete und in der man an die jederzeitige Liquidation des Unternehmens dachte“[24], und die dem Schutz der Gläubiger dienen sollten, wurden trotz veränderter Umstände in spätere Gesetze übernommen.[25] Zwar erklären unterschiedlich ausgeprägte Kapitalmärkte Differenzen in den Bilanzierungskulturen, dennoch sprechen Kritiker der handelsrechtlichen Rechnungslegung von einem Bilanzierungskulturrückstand in Deutschland.[26] Stark kritisiert wird vor allem, dass die handelsrechtlichen Vorschriften von der Ermittlung des unbedenklich ausschüttungsfähigen Gewinns getragen werden. „Wie unsinnig das Argument mit dem ausschüttungsfähigen Gewinn ist, zeigt auch die Tatsache, dass Einzelabschlüsse, aus denen der sogenannte ausschüttungsfähige Gewinn ersichtlich ist, in den meisten Geschäftsberichten nicht mehr veröffentlicht und von den Aktionären auch nicht verlangt werden.“[27] Zudem kennen die US-GAAP und die IAS den in Deutschland herrschenden Einfluss des Steuerrechts auf die Bilanzierung grundsätzlich nicht.[28] Aus dem Gesagten wird deutlich, dass die Internationalisierung der Kapitalmärkte in Deutschland eine neue Denkweise in Fragen der Rechnungslegung hervorgerufen hat, worauf im Folgenden näher eingegangen werden soll.
3 Grundzüge der Internationalisierung in Deutschland
3.1 Motive
Die Ausweitung der Aktivitäten vieler deutscher Unternehmen auf internationalen Märkten führt zu einem wachsenden Kapitalbedarf, z.B. um die Entwicklung umfassender Strategien für den internationalen Wettbewerb finanzieren zu können. Gleichzeitig versuchen viele Unternehmen, ihren wachsenden Kapitalbedarf auch durch internationale Kapitalmärkte zu decken; so ging beispielsweise die damalige Daimler-Benz AG 1993 an die New Yorker Börse, worauf im zweiten Abschnitt dieses Kapitels näher eingegangen werden soll. Das Erfordernis einer Internationalisierung der Rechnungslegung ergibt sich daraus, dass kontinental-europäische Abschlüsse – allen voran der HGB-Abschluss – den Anforderungen der internationalen Kapitalmärkte nicht genügen.[29] „Dies gilt vor allem für eine Notierung in den USA, die nur bei einer weitgehenden Orientierung der Berichterstattung an US-Regeln möglich ist.“[30] Auch die Deutsche Börse AG hat auf die Internationalisierung der Kapitalmärkte reagiert, denn mit der Gründung des „Neuen Marktes“ hat - um das Vertrauen ausländischer Anleger zu gewinnen[31] - erstmals die internationale Rechnungslegung einen festen Platz in Deutschland gefunden.[32]
[...]
[1] Vgl. Pellens/Gassen 2001, S.137
[2] Vgl. BdF 2002, S.63
[3] Vgl. DRSC 2003 sowie MLP 2003; Linde 2003
[4] Vgl Busse v. Colbe 2002, S.159
[5] Vgl. Hütten/Lorson 200, S.521
[6] ebenda, S.522
[7] Vgl. Niehus 2001, S.737
[8] Vgl. Born 2002, S.3
[9] Vgl. Kremin-Buch 2000, S.7 f
[10] Vgl. Hayn/Waldersee 2002, S.13
[11] Vgl. Born 2002, S.10
[12] Vgl. Hladjik 2000, S.319
[13] Vgl. Hayn/Waldersee 2002, S.15
[14] Vgl. Born 2002, S.456
[15] Vgl. Haller 1998, S.7
[16] Vgl. Hayn/Waldersee 2002, S.12
[17] Vgl. Haller 1998, S.25
[18] Vgl. Hayn/Waldersee 2002, S.14
[19] Auf Grund der Reorganisation des IASB werden die zukünftig neu vom IASB herausgegebenen Rechnungslegungsstandards die Kurzbezeichnung „IFRS“ tragen, wohingegen für die bisher erschienenen weiterhin die Bezeichnung „IAS“ lautet; in dieser Arbeit soll der einheitliche Begriff „IAS“ verwendet werden; Vgl. Deloitte & Touche 2002
[20] Vgl. Born 2002, S.59
[21] Vgl. Hayn/Waldersee 2002, S.13
[22] Vgl. Born 2002, S.59
[23] Vgl. Hayn/Waldersee 2002, S.15
[24] Born 2002, S.442
[25] Vgl. ebenda, S.428
[26] Vgl. Born 2002, S.449
[27] Vgl. ebenda, S.448
[28] Vgl. Hladjik 2000, S.320
[29] Vgl. Kremin-Buch 2000, S.1ff.
[30] Hütten/Lorson 2000, S.523f
[31] Vgl. ebenda, S.524
[32] Vgl. Küting/Dürr/Zwirner 2001, S.1
- Citation du texte
- Tobias Kannen (Auteur), 2003, Auswirkungen der Internationalisierung auf die handelsrechtliche Rechnungslegung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12613
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