John F. Kennedys Erfolg bei der Präsidentschaftswahl 1960 ist nicht zuletzt auf sein außergewöhnliches Talent im Umgang mit den Medien zurückzuführen. Als ehemaliger Journalist war Kennedy mit dem Nachrichtengeschäft vertraut. Dieses Wissen in Kombination mit seiner charismatischen Ausstrahlung ermöglichte ihm schon während seiner Zeit im Kongress, die Medien zu seinem Vorteil zu nutzen. Die Fernsehdebatten mit Konkurrent Richard Nixon verdeutlichten, dass Kennedy ein gutes Gespür für öffentlichkeitswirksames Auftreten hatte. Mit vielen der Journalisten und Zeitungsherausgeber verstand sich der junge Präsident hervorragend. Trotzdem war das Verhältnis zwischen ihm und der Presse nicht immer unproblematisch. Die Spannungen des Kalten Krieges sowie politisches Kalkül führten zu einer bewussten Pressepolitik seitens der Kennedy Administration, welche sich vor allem mit Eintritt der Kubakrise verschärfte.
Ziel dieser Arbeit ist es, diese Pressepolitik zu untersuchen. Auf welche Weise hat Präsident Kennedy die Berichterstattung hinsichtlich seiner Person und Regierungsarbeit beeinflusst? Welche Besonderheiten sind in Kennedys Umgang mit den Medien festzustellen? Als Leitlinie soll hierbei das Postulat der Pressefreiheit dienen. Der Erste Verfassungszusatz hält fest, dass die Pressefreiheit nicht eingeschränkt werden darf. Hat Kennedy dies durch sein Nachrichten-Management getan? Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden - schließlich herrschte bei der Interpretation des Ersten Verfassungszusatzes u.a. Unklarheit über dessen Reichweite. Ich möchte jedoch den Blick auf einige interessante Aspekte von Kennedys Umgang mit den Medien, vor allem in der Kubakrise lenken, und Fragen über die Rechtmäßigkeit von Kennedys Nachrichten-Management aufwerfen.
Gliederung
1. Einleitung
2. Das Postulat der Pressefreiheit
2.1. Die Pressefreiheit in der Bill of Rights
2.2. Die Interpretation der Meinungs- und Pressefreiheit durch den Obersten Gerichtshof
3. Präsident Kennedy und die Presse
4. Die Pressepolitik während der Kubakrise 1962
5. Konklusion
5.1. Evaluation von Kennedys Pressepolitik
5.2. Schlussbemerkung
1. Einleitung
John F. Kennedys Erfolg bei der Präsidentschaftswahl 1960 ist nicht zuletzt auf sein außergewöhnliches Talent im Umgang mit den Medien zurückzuführen. Als ehemaliger Journalist war Kennedy mit dem Nachrichtengeschäft vertraut. Dieses Wissen in Kombination mit seiner charismatischen Ausstrahlung ermöglichte ihm schon während seiner Zeit im Kongress, die Medien zu seinem Vorteil zu nutzen. Die Fernsehdebatten mit Konkurrent Richard Nixon verdeutlichten, dass Kennedy ein gutes Gespür für öffentlichkeitswirksames Auftreten hatte.[1] Mit vielen der Journalisten und Zeitungs-herausgeber verstand sich der junge Präsident hervorragend. Trotzdem war das Verhältnis zwischen ihm und der Presse nicht immer unproblematisch. Die Spannungen des Kalten Krieges sowie politisches Kalkül führten zu einer bewussten Pressepolitik seitens der Kennedy Administration, welche sich vor allem mit Eintritt der Kubakrise verschärfte.
Ziel dieser Arbeit ist es, diese Pressepolitik zu untersuchen. Auf welche Weise hat Präsident Kennedy die Berichterstattung hinsichtlich seiner Person und Regierungsarbeit beeinflusst? Welche Besonderheiten sind in Kennedys Umgang mit den Medien festzustellen? Als Leitlinie soll hierbei das Postulat der Pressefreiheit dienen. Der Erste Verfassungszusatz hält fest, dass die Pressefreiheit nicht eingeschränkt werden darf. Hat Kennedy dies durch sein Nachrichten-Management getan? Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden – schließlich herrschte bei der Interpretation des Ersten Verfassungszusatzes u.a. Unklarheit über dessen Reichweite. Ich möchte jedoch den Blick auf einige interessante Aspekte von Kennedys Umgang mit den Medien, vor allem in der Kubakrise lenken, und Fragen über die Rechtmäßigkeit von Kennedys Nachrichten-Management aufwerfen.
Der Grundsatz der Pressefreiheit ist in der Bill of Rights festgeschrieben. Deshalb beginne ich zunächst mit einem knappen Abriss des Ursprungs des Grundrechtskatalogs und der Auslegung der Meinung- und Pressefreiheit durch den Obersten Gerichtshof (Kapitel 2). Im Anschluss wende ich mich konkret dem Verhältnis von Präsident Kennedy und der Presse zu. Auf welche Art und Weise beeinflusste der junge Präsident die Berichterstattung (Kapitel 3)? Außerdem betrachte ich die Frage, ob und wie sich Kennedys Pressepolitik im Zuge der Kubakrise veränderte. Welche neuen Maßnahmen ergriff die Administration zur Beeinflussung der Medien? Trat eine Verschärfung ein (Kapitel 4)? Zum Schluss diskutiere ich Kennedys Umgang mit den Medien in Hinblick auf das Postulat der Pressefreiheit. Zur Beurteilung seiner Pressepolitik ziehe ich einige Entscheidungen aus der Verfassungsgeschichte bezüglich der Aussetzung des Grund-rechtsschutzes in nationalen Krisen heran und gebe somit Anhaltspunkte für eine Bewertung (Kapitel 5).
In der Darstellung des Ursprungs der Pressefreiheit und seine Auslegung durch den Obersten Gerichtshof beziehe ich mich vor allem auf "The Supreme Court and Individual Rights"[2] von Joan Biskupic und Elder Witt, auf "Origins of the Bill of Rights"[3] von Leonard Levy und auf "The Fourth Estate and the Constitution: Freedom of the Press in America"[4] von Lucas Powe. Eine interessante und aktuelle Abhandlung zur Pressefreiheit in Kriegszeiten liefert Jeffery A. Smith mit "War and Press Freedom: The Problem of Prerogative Power".[5] In der Darstellung von Kennedys Pressepolitik vor und während der Kubakrise stütze ich mich unter anderem auf die Ergebnisse einer Studie von Montague Kern und Patricia und Ralph Levering. In "The Kennedy Crises: The Press, the Presidency, and Foreign Policy"[6] untersuchten sie unter anderem das Verhältnis von Präsident Kennedy und der Presse während der Kubakrise. Auf speziell dieses Thema geht auch Brigitte Nacos in "The Press, Presidents, and Crises"[7] ein. Als Quellen habe ich unter anderem die Memoiren von Kennedys Pressesprecher Pierre Salinger[8] herangezogen, die Dokumentensammlung "Foreign Relations of the United States"[9] vom Außenministerium sowie "The Kennedy Tapes"[10] sowie Zeitschriftenartikel von Jour-nalisten wie Arthur Krock und Hanson Baldwin herangezogen.
2. Das Postulat der Pressefreiheit
2.1. Die Pressefreiheit in der Bill of Rights
Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the government for a redress of grievances.[11]
So lautet der Text des Ersten Verfassungszusatzes der Bill of Rights, die am 15. Dezember 1791 mit der Zustimmung von Virginia als zehntem Staat in Kraft trat. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Berichterstattung ist also durch den sogenannten Press Clause im ersten Artikel geschützt. Der Ratifizierung der Bill of Rights war ein langwieriger Prozess vorangegangen, welcher hier nicht in allen Einzelheiten beschrieben werden soll. Der Ursprung des Press Clause und der Bill of Rights ist jedoch die Grundlage für das Verständnis der Pressefreiheit und soll hier deshalb zumindest kurz umrissen werden.
Die Abspaltung der amerikanischen Kolonien von der königlichen britischen Regierung durch die Unabhängigkeitserklärung von 1776 schuf praktische Probleme für die rechtliche Regelung des kolonialen Lebens. Die Revolution hatte das Volk in einen ´state of nature´ geworfen; der Rahmen für die Gesetzgebung musste durch die Verabschiedung einer grundlegenden Verfassung erst geschaffen werden.[12] So arbeiteten elf der dreizehn Kolonien Einzelstaatsverfassungen aus, in denen im Einklang mit der radikalen englischen Whig-Ideologie die Souveränität beim Volk lag. Diese Verfassungen bildeten die Grundlage für ein Rechtssystem, regelten aber keine Einzelheiten des täglichen Lebens. Die auf diese Weise entstandene Lücke in der zuständigen Gesetzgebung wurde in fast allen Staaten durch Statuten oder Erklärungen in den Staatsverfassungen gefüllt, nach denen das englische Common Law zunächst das alltägliche Leben regeln sollte.[13]
Jeder Einzelstaat, der seiner Verfassung eine Grundrechtserklärung beifügte, schloss in die zu schützenden Grundrechte auch die Pressefreiheit mit ein.[14] Virginia ver-abschiedete 1776 die erste permanente Einzelstaatsverfassung, sie begann mit der Auflistung zahlreicher Grundrechte. Zur Pressefreiheit hieß es hier: "That the freedom of the press is one of the greatest bulwarks of liberty; and can never be restrained but by despotick governments.[15] Dieser Wortlaut ist deutlich an John Trenchards und Thomas Gordons Ausführungen in Cato´s Letters[16] angelehnt. Sie schrieben: "Freedom of Speech is the great Bulwark of Liberty; they prosper and die together: And it is the Terror of Traytors and Oppressors, and a Barrier against them."[17] Ähnlich lautende Erklärungen zur Pressefreiheit finden sich in insgesamt neun Einzelstaatsverfassungen sowie in der von Vermont.[18]
Der verfassunggebende Konvent von Philadelphia zog einen Grundrechtskatalog jedoch zunächst nicht in Betracht. Wichtiger war die Konstruktion einer Bundesregierung, in welcher der Kongress nicht zu mächtig wurde. Um dies zu gewährleisten, schufen die Verfassungsväter eine starke Exekutive in Form des Präsidenten sowie als dritten Zweig die einflussreiche Judikative in Form des Obersten Gerichtshofes (Supreme Court). Dem Präsidenten wurde als direktem Vertreter des Volkes ein aufschiebendes Veto gegen Kongressgesetze zugesprochen, der Supreme Court sollte eine einheitliche Rechts-sprechung und die Beachtung der Verfassung garantieren. Diese funktionale Form der Gewaltentrennung und Gewaltenverschränkung hatte das Ziel, die einzelnen Zweige vor Machtmissbrauch zu schützen und zu höheren Leistungen anzuspornen.[19]
Im Verlauf des Konvents von Philadelphia brachten George Mason und Elbridge Gerry am 12. September 1787 die Forderung nach einem Katalog schützenswerter Grund-rechte ein, welche mit zehn zu null Stimmen abgelehnt wurde – u.a. mit der Begründung, dass die Verfassung die Grundrechtserklärungen der Einzelstaaten nicht außer Kraft setze und somit eine Bill of Rights des Bundesstaates unnötig sei. Zwei Tage später beantragte Charles Pinckey aus South Carolina, eine Erklärung zum Schutz der Pressefreiheit in die Verfassung einzufügen. Auch diese Forderung wurde vom Verfassungskonvent abgelehnt. Wie Roger Sherman aus Connecticut es ausdrückte, reichte die Macht des Kongresses gar nicht bis zur Presse, deshalb sei solch eine Erklärung unnötig. Ein Grundrechtskatalog wurde vom Verfassungskonvent also als überflüssig angesehen.[20] Dass es schließlich doch zur Ausarbeitung einer Bill of Rights kam, ist auf die Anti-Federalists zurückzuführen, die die Ratifizierung der Verfassung zu verhindern versuchten. Eigentlich war den Anti-Federalists der Schutz der Rechte der Einzelstaaten wichtiger als der Schutz der Grundrechte, allerdings sicherte die Forder-ung nach einer Bill of Rights den Föderationsgegnern die Unterstützung des Volkes.[21]
Die Befürworter der Verfassung wurden durch die Forderungen der Verfassungsgegner dazu gezwungen, Änderungen und Ergänzungen der Verfassung nach ihrer Ratifizierung zu versprechen. Um die Verabschiedung sicherzustellen, übernahm James Madison von den Federalists die Forderung nach einer Bill of Rights und zog so genügend der schwankenden Delegierten auf seine Seite – die Verfassung wurde ratifiziert.[22] Madison hielt sein Versprechen und sorgte für eine zügige Bearbeitung des Grundrechtskatalogs im Kongress.[23] So reichte der Kongress die Bill of Rights am 25. September 1789 an die Einzelstaaten zur Zustimmung weiter. Zwei Jahre später, am 15. Dezember 1791, hatte die erforderliche Anzahl an Einzelstaaten dem Grundrechtskatalog zugestimmt und setzte ihn somit in Kraft.[24]
Auch wenn die verfassungsmäßige Verankerung der Grundrechte zunächst parteipolitisch motiviert stattfand, bleibt kein Zweifel, dass die Verfassungsväter den Schutz der Grundrechte für selbstverständlich hielten. Ihrer Ansicht nach erhielten die Legislative und Exekutive der neuen Bundesregierung nur eingeschränkte Befugnisse, das System der ´checks and balances´ bot in ihren Augen ausreichend Schutz vor Unterdrückung der freien Meinungsäußerung.[25] In Alexander Hamiltons Worten: "Why for instance, should it be said, that the liberty of the press shall not be restrained, when no power is given by which restrictions may be imposed?"[26] Die Zugehörigkeit der Presse-freiheit zu den schützenswerten Grundrechten wurde während des Verfassungs-gebungsprozesses von keinem der Beteiligten in Frage gestellt, so wurde auch bei den Diskussionen über die Bill of Rights im Kongress keine einzige Wortmeldung vernommen, nach der die Pressefreiheit nicht Teil der zehn Verfassungszusätze sein sollte.[27]
Die Gründerväter hatten beim Schutz der Pressefreiheit vor allem die uneingeschränkte öffentliche Debatte im Sinn - schließlich ist eine Presse, die frei von Regierungs-kontrolle agieren kann, ein wichtiger Bestandteil eines Regierungssystems, welches auf der Souveränität des Volkes beruht. Die Presse muss frei sein, um über Amtsmissbrauch berichten zu können und Kritik an der Regierung zu üben. Sie sichert den freien Austausch von Informationen und Meinungen und ermöglicht den wissenschaftlichen Fortschritt.[28] Eine freie Presse wurde und wird also als bester Schutzwall gegen die menschliche Aggressivität gesehen. Limited government in Kombination mit uneinge-schränkter Debatte unter den Bürgern sollte eine autokratische Herrschaft verhindern. Spätere Regierungstheorien zogen wohl legislative und präsidial-militärische Unter-drückung in Krisenzeiten in Betracht, am Ende des 18. Jahrhunderts wurde Sicherheit jedoch vor allem mit dem geschützten Recht auf Analyse und Evaluation des Handelns der Volksvertreter assoziiert. Der Press Clause des Ersten Verfassungszusatzes ist somit vorrangig als eine von den Aufklärern sorgfältig überlegte Manifestation ihrer Ablehnung jeglicher präsidialer Autorität über die öffentliche Meinungsäußerung zu interpretieren.[29]
2.2. Die Interpretation der Meinungs- und Pressefreiheit durch den Obersten Gerichtshof
Der allgemein gehaltene Wortlaut der Garantie der Pressefreiheit erlaubt unterschied-liche Interpretationen: Es sind also die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, welche die genaue Bedeutung der Bestimmung festlegen müssen. Historiker, Rechtswissenschaftler, Richter und Politiker sind sich in vielen Bereichen über die ´richtige´ Auslegung des Ersten Verfassungszusatzes nicht einig. Nicht alle der Debatten und Entscheidungen bezüglich der Meinungs- und Pressefreiheit sind für den Zweck dieser Arbeit von Bedeutung, deshalb folgt keine vollständige Abhandlung der verschiedenen Aspekte der Pressefreiheit, sondern nur einige Hinweise auf historische Entscheidungen und Entwicklungen von Standardtests.
Hinsichtlich der Auslegung der Meinungs- und Pressefreiheit wurden die meisten bedeutsamen Entscheidungen erst ab dem Ersten Weltkrieg getroffen. Eine wichtige Entscheidung bezüglich der Gültigkeit der Bill of Rights für die Einzelstaaten fiel 1925 im Fall Gitlow v. New York. Hier entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Bestimmungen des Ersten Verfassungszusatzes die Einschränkung der Meinungsfreiheit sowohl durch Einzelstaatsregierungen als auch durch die Bundesregierung verbiete – entscheidend ist hier der "Due Process Clause" des 14. Verfassungszusatzes (Incorporation Doctrine).[30] Dies war ein bedeutender Schritt, da die meisten Grundrechtseinschränkungen auf der Ebene der Einzelstaaten oder der Gemeinden zu verzeichnen waren und sind.[31] Im Jahr 1931 folgte mit Near v. Minnesota der erste konkrete Fall, in dem der Oberste Gerichtshof ein Gesetz eines Einzelstaates wegen Prior Restraint, also Vorzensur, für verfassungswidrig erklärte.[32]
Der Absolutheitsanspruch des Ersten Verfassungszusatzes wurde zuerst in Verbindung mit den Espionage- and Sedition Acts des Ersten Weltkrieges ernsthaft auf die Probe gestellt. In einer Folge von neun Fällen, die die Verfassungsmäßigkeit dieser Gesetze anzweifelten, stellte der Oberste Gerichtshof klar, dass gewisse Krisen die Einschränk-ung der Meinungs- und Pressefreiheit rechtfertigen könnten und dass somit der im Ersten Verfassungszusatz garantierte Grundrechtsschutz nicht absolut gültig sei. Allerdings erzielten die Richter keine Einigkeit über den Punkt, an welchem die Regierung diese Grundrechte einschränken dürfte.[33]
[...]
[1] Nacos, Brigitte Lebens. The Press, Presidents, and Crises. New York: Columbia University Press, 1990:18.
Tebbel, John, Sarah Miles Watts. The Press and the Presidency: From George Washington to Ronald Reagan. New York: Oxford University Press, 1985: 477.
[2] Biskupic, Joan, Elder Witt. The Supreme Court and Individual Rights. 3rd ed. Washington, D.C.: Congressional Quarterly, 1997.
[3] Levy, Leonard W. Origins of the Bill of Rights. New Haven: Yale University Press, 1999.
[4] Powe, Lucas A. Jr. The Fourth Estate and the Constitution: Freedom of the Press in America. Berkeley: University of California Press, 1991.
[5] Smith, Jeffery A. War & Press Freedom: The Problem of Prerogative Power. New York: Oxford University Press, 1999.
[6] Kern, Montague, Patricia W. Levering and Ralph B. Levering. The Kennedy Crises: The Press, the Presidency, and Foreign Policy. Chapel Hill & London: University of North Carolina Press, 1983.
[7] Nacos, Brigitte Lebens. The Press, Presidents, and Crises. New York: Columbia University Press, 1990.
[8] Salinger, Pierre. With Kennedy. New York: Doubleday, 1966.
[9] Patterson, David S., ed. Cuban Missile Crisis and Aftermath. Foreign Relations of the United States, 1961-1993. vol. XI. Washington, D.C.: United States Government Printing Office, 1996.
[10] May, Ernest R., Philip D. Zelikow, eds. The Kennedy Tapes: Inside the White House During the Cuban Missile Crisis. Cambridge: The Belknap Press of Harvard University Press, 1997.
[11] U.S. Information Service. Constitution of the United States of America. (1787) Bonn: Embassy of the United States of America, 1989: 27.
[12] Powe, 24/25
[13] ibid, 25.
[14] ibid, 26.
[15] "Virginia Bill of Rights: June 12, 1776." in Levy. Origins of the Bill of Rights. 272-274, 274.
[16] John Trenchard und Thomas Gordon veröffentlichten zwischen 1720 und 1723 unter dem Pseudonym Cato zahlreiche einflussreiche Aufsätze, welche die Debatte über die Beziehung zwischen den Kolonien und Großbritannien sowie die Prinzipien, die idealerweise jede Regierung leiten sollten, stark formte.
[17] "Cato´s Letters (1720)." Free Expression in America: A Documentary History. Ed. Sheila Suess Kennedy. Westport: Greenwood Press, 1999: 12-16, 15.
[18] Powe, 26.
[19] Heideking, Jürgen. "Revolution, Verfassung und Nationalstaatsgründung, 1763-1815." Länderbericht USA. Eds. Willi Paul Adams, Peter Lösche. 3rd ed. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 1998: 18-41, 30.
[20] Levy, 13.
[21] ibid, 13-15.
[22] Heideking, 33.
[23] Powe, 22/23.
[24] Levy, 12.
[25] Biskupic & Witt, 18.
[26] Alexander Hamilton. Zitiert nach Smith, 32.
[27] Powe, 23.
[28] Chamberlin, Bill F. "Speech and the Press." The Oxford Companion to the Supreme Court of the United States. Ed. Kermit L. Hall et al. New York: Oxford University Press, 1992, 808-812, 808.
[29] Smith, 3/4.
[30] Chamberlin, 808.
[31] Stock, Jürgen. Meinungs- und Pressefreiheit in den USA: Das Grundrecht, seine Schranken und seine Anforderungen an die Gesetzesgestaltung. Baden-Baden: Nomos Verlagssgesellschaft, 1986: 20.
[32] Biskupic & Witt, 19.
[33] ibid, 18.
- Arbeit zitieren
- Andrea Ipsen (Autor:in), 2002, Die Pressepolitik der Regierung Kennedy vor und während der Kubakrise 1962, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12612
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