Ein Kredit stellt aus der Sicht des Kreditgebers eine Investition dar. Dieser erhofft sich,mit der Kreditgewährung einen Gewinn zu erzielen. Daher wird er den Kredit nur dann vergeben, wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass dieser nebst Zinsen pünktlich zurückgezahlt wird.
Deshalb ist es notwendig, vor der Kreditvergabe eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen. Diese ist nach wie vor sehr wichtig, das zeigt die aktuelle Finanz- bzw. Subprime-Krise. Auch gab es im 1. Halbjahr 2007 14.100 Unternehmensinsolvenzen und 51.600 Verbraucherinsolvenzen. Zusätzlich gilt seit dem 1. Januar 2007 für Kreditinstitute Basel II, welcher eine bonitätsabhängige Eigenkapital-Hinterlegung fordert.
In dieser Arbeit wird zunächst der Begriff der Kreditwürdigkeitsprüfung erklärt. Es soll gezeigt werden, welche Arten es gibt und wie die Prüfung abläuft. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der Kreditwürdigkeitsprüfung von Unternehmen. Es werden die Bilanzanalyse als traditionelles Verfahren und wichtige moderne Verfahren gezeigt und beurteilt. Den Abschluss bildet die Vorstellung des Ratings, welches diese Verfahren verknüpft.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Kreditwürdigkeitsprüfung
2.1 Kreditwürdigkeitsprüfung i. w. S
2.2 Kreditwürdigkeitsprüfung i. e. S
3. Arten der Kreditwürdigkeitsprüfung i. e. S
4. Bilanzanalyse als traditionelles Verfahren der Kreditwürdigkeitsprüfung
4.1 Beurteilung der Vermögenslage
4.2 Beurteilung der Finanzlage
4.3 Beurteilung der Ertragslage
4.4 Gesamturteilsbildung
5. Moderne Verfahren der Kreditwürdigkeitsprüfung
5.1 Scoring
5.2 Diskriminanzanalyse
5.3 Künstliche Neuronale Netzanalyse
6. Rating als Kombination traditioneller und moderner Verfahren
7. Fazit
Literaturverzeichnis
Internetverzeichnis
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Ein Kredit stellt aus der Sicht des Kreditgebers eine Investition dar. Dieser erhofft sich, mit der Kreditgewährung einen Gewinn zu erzielen. Daher wird er den Kredit nur dann vergeben, wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass dieser nebst Zinsen pünktlich zu- rückgezahlt wird. Deshalb ist es notwendig, vor der Kreditvergabe eine Kreditwürdig- keitsprüfung durchzuführen.1 Diese ist nach wie vor sehr wichtig, das zeigt die aktuelle „Banken- und Hypothekenkrise“.2 Auch gab es im 1. Halbjahr 2007 14.100 Unterneh- mensinsolvenzen und 51.600 Verbraucherinsolvenzen.3 Zusätzlich gilt seit dem 1. Ja- nuar 2007 für Kreditinstitute Basel II, welcher eine bonitätsabhängige Eigenkapital- Hinterlegung fordert.4 Nachfolgend wird zunächst der Begriff der Kreditwürdigkeits- prüfung erklärt. Es soll gezeigt werden, welche Arten es gibt und wie die Prüfung ab- läuft. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der Kreditwürdigkeitsprüfung von Unternehmen. Es werden die Bilanzanalyse als traditionelles Verfahren und wichtige moderne Verfahren gezeigt und beurteilt. Den Abschluss bildet die Vorstellung des Ra- tings, welches diese Verfahren verknüpft.
2. Kreditwürdigkeitsprüfung
Die Kreditwürdigkeitsprüfung, auch Bonitätsprüfung genannt,5 gehört zu den freiwilli- gen Sonderprüfungen. Der Kreditgeber, meist ein Kreditinstitut, entscheidet, ob und in welchem Umfang eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchgeführt wird und wählt die Prü- fer aus, welche dann mit der Durchführung beauftragt werden.6 Als Prüfer kommen entweder interne qualifizierte Mitarbeiter oder externe sachverständige Wirtschaftsprü- fer in Frage. Das Prüfungsergebnis wird in einem Kreditwürdigkeitsgutachten festgehal- ten.7 Gem. § 18 KWG müssen sich Kreditinstitute ab einem Kredit von mehr als EUR 750.000,00 an einen Kreditnehmer,8 dessen wirtschaftliche Verhältnisse offenlegen las- sen. Das erfolgt durch die Vorlage der letzten Jahresabschlüsse des Kreditnehmers.9 In der Praxis wird jedoch auch bei geringeren Kreditbeträgen eine Kreditwürdigkeitsprü- fung durchgeführt.10 Zusätzlich wird der Kredit nach seiner Ausreichung überwacht, um eine Verschlechte- rung der Bonität des Kreditnehmers möglichst früh zu erkennen. Dies kann durch die regelmäßige Vorlage von BWA geschehen.11
2.1 Kreditwürdigkeitsprüfung i. w. S.
Die Kreditwürdigkeitsprüfung i. w. S. umfasst die Prüfung der Kreditfähigkeit, die Prü- fung der gestellten Sicherheiten des Kreditnehmers und die Prüfung der Kreditwürdig- keit i. e. S.12 Unter Kreditfähigkeit versteht man die Fähigkeit des Kreditnehmers, rechtswirksam Kreditgeschäfte abschließen zu können.13 Natürliche Personen sind kre- ditfähig, wenn sie unbeschränkt geschäftsfähig sind, d. h., wenn sie nicht geschäftsun- fähig (§ 104 BGB) oder beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB) sind. Bei juristischen Personen und bei Personengesellschaften muss geprüft werden, wer zur Kreditaufnahme berechtigt ist und wie die Vertretung geregelt ist. Das ergibt sich z. B. aus der Satzung oder aus dem Handelsregister.14 Auch die vom Kreditnehmer gestellten Sicherheiten werden geprüft. Es wird zwischen Personen- und Sachsicherheiten unterschieden. Bei Personensicherheiten haftet ein Dritter für den Kreditnehmer, z. B. bei Bürgschaften (§§ 765 ff. BGB), Garantien und Patronatserklärungen. Sachsicherheiten ermöglichen die Verwertung von Vermögensgegenständen des Kreditnehmers. Als Beispiele sind Siche- rungsübereignung und Abtretung zu nennen.15
2.2 Kreditwürdigkeitsprüfung i. e. S.
Die Aufgabe der Kreditwürdigkeitsprüfung i. e. S. ist eine möglichst genaue Feststel- lung von Risiken der Kreditvergabe. Dies sind Informations-, Ausfall- und Terminrisi- ko. Unter dem Informationsrisiko versteht man die Gefahr, dass der Kreditnehmer wichtige Informationen zurückhält. Ausfallrisiko bedeutet, es besteht das Risiko, dass der Kreditnehmer den Kapitaldienst nicht zahlen kann oder will. Schließlich besteht ein Terminrisiko, d. h., es besteht das Risiko, dass der Kreditnehmer zwar zahlt, jedoch spä- ter als vereinbart.16 Sind diese Risiken ermittelt, soll feststehen, ob ein potenzieller Kre- ditnehmer sowohl willens als auch in der Lage ist, den Kapitaldienst rechtzeitig zu leisten.17 Die Kreditwürdigkeitsprüfung soll jedoch nicht nur verhindern, dass Kredite an nicht kreditwürdige Kunden vergeben werden und somit Verlust entsteht, sondern auch, dass Kredite an eigentlich kreditwürdige Kunden nicht vergeben werden und somit Gewinn entgeht.18 Im Folgenden wird nur noch auf die Kreditwürdigkeits- prüfung i. e. S. eingegangen.
3. Arten der Kreditwürdigkeitsprüfung i. e. S.
Man unterscheidet die persönliche und die wirtschaftliche Kreditwürdigkeitsprüfung, wobei letztere eine wichtigere Rolle spielt.19
Die Beurteilung der persönlichen Kreditwürdigkeit des potenziellen Kreditnehmers hängt von Merkmalen wie Zuverlässigkeit, Erfahrung, Zahlungsmoral und unternehme- rischer Fähigkeit ab.20 Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit wird bei Privatpersonen auf Merkmale wie Einkommens- und Vermögensverhältnisse, bei Unternehmen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgestellt.21 Daneben wer- den bei Unternehmen zusätzlich die Qualität des Managements und deren Produkte oder Dienstleistungen beurteilt.22 Verschiedene Informationsquellen helfen bei der Kredit- würdigkeitsprüfung. Das sind vor allem Auskünfte (Bankauskünfte, Auskünfte gewerb- licher Auskunfteien und der Schufa), Nachweise über Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Gehaltsbescheinigungen, Grundbuchauszüge) und der Jahres- abschluss bzw. die EÜR. Hat der Kreditnehmer bereits eine Kontoverbindung bei dem Kreditgeber, können daraus Informationen wie Zahlungsmoral und Gehaltseingang ab- gelesen werden.23 Zur Prüfung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen existieren tradi- tionelle und moderne Verfahren, welche nachfolgend dargestellt werden.
4.Bilanzanalyse als traditionelles Verfahren der Kreditwürdigkeitsprüfung
Die Bilanzanalyse, auch Jahresabschlussanalyse genannt, ist ein traditionelles Verfahren der Kreditwürdigkeitsprüfung, es wird auch logisch-deduktives Verfahren genannt. Hier wird versucht, einen ökonomischen Zusammenhang zwischen der künftigen Zahlungs- fähigkeit und der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers herzustel- len.24 Die Bilanzanalyse wird in den Kreditinstituten sehr häufig genutzt, da die Jahresabschlussdaten relativ leicht zugänglich sind. Im Rahmen der Bilanzanalyse wer- den die Jahresabschlussdaten zunächst aufbereitet.25
Nach der Aufbereitung folgt die Auswertung. Dies geschieht durch die Bildung von Kennzahlen.26 Anschließend erfolgt ein Vergleich der Kennzahlen mit den Vorjahren (Zeitvergleich), mit anderen Unternehmen (Betriebsvergleich) und mit bestimmten Soll- Kennzahlen (Soll-Ist-Vergleich).27 Zuletzt wird anhand der Ergebnisse der Kennzahlen- analyse ein Gesamturteil gebildet.28 Nachfolgend werden ausgewählte Kennzahlen zur Bilanzanalyse dargestellt. Weitere Kennzahlen werden im Anhang besprochen.
4.1 Beurteilung der Vermögenslage
Hier wird die Vermögensstruktur untersucht, d. h. die Zusammensetzung von Anlage- und Umlaufvermögen. Daraus soll ersichtlich werden, wie stark das Vermögen im Un- ternehmen gebunden ist und wie schnell es liquidierbar wäre.29 Eine wichtige Kennzahl ist hierbei die Anlagenintensität:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Anlagenintensität
Die Anlagenintensität zeigt den Anteil des langfristig gebundenen Vermögens am Ge- samtvermögen.30 Eine niedrige Anlagenintensität wird positiv bewertet, da ein im Vergleich zum Umlaufvermögen hohes Anlagevermögen, hohe fixe Kosten verursacht.31 Zusätzlich ist Anlagevermögen schwerer veräußerbar als Umlaufvermö- gen, sodass Unternehmen mit einer niedrigen Anlagenintensität, schneller Liquidität be- schaffen können. Jedoch muss auch die Branchenzugehörigkeit des Unternehmens sowie das Alter der Anlagen berücksichtigt werden, um zu einer richtigen Beurteilung zu gelangen.32
4.2 Beurteilung der Finanzlage
Hier wird die vertikale Bilanzstruktur untersucht, d. h. die Zusammensetzung des Kapi- tals. Weiterhin wird die horizontale Bilanzstruktur analysiert, indem Posten der Aktiv- und Passivseite zueinander ins Verhältnis gesetzt werden. Schließlich werden auch Zah- lungsströme durchleuchtet.33
Eine sehr wichtige Kennzahl ist hierbei der Cash-Flow. Eine Darstellungsmöglichkeit dieser Kennzahl ist folgende:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Cash-Flow
Der Cash-Flow zeigt den Überschuss der Einzahlungen über die Auszahlungen der lau- fenden Geschäftstätigkeit des Unternehmens.34 Er ist ein Indikator für die Finanzkraft, denn mit dieser Kennzahl wird angegeben, wie viel Finanzmittel dem Unternehmen „aus eigener Kraft“ zur Verfügung stehen.35 Damit ist die Innenfinanzierungs-kraft des Unternehmens gemeint, welche zur Finanzierung von Investitionen, Tilgungen und Ausschüttungen zur Verfügung gestanden hat .36 Der Jahresüberschuss beinhaltet im Gegensatz zu dem Cash-Flow auch zahlungsunwirksame Komponenten wie Abschrei- bungen. Ein Vergleich der beiden Kennzahlen lässt Rückschlüsse auf die Bilanzpolitik des Unternehmens zu. Bspw. kann ein im Zeitvergleich sinkender Cash-Flow bei kons- tantem Jahresüberschuss auf zu niedrig bemessene Abschreibungen oder Rückstellun- gen hinweisen.37
4.3 Beurteilung der Ertragslage
Hierbei wird erkundet, wie erfolgreich das Unternehmen war. Ein angemessener Ge- winn ist nötig, um die Verzinsung des Eigen- und Fremdkapitals, Wachstumschancen und die zukünftige Existenz des Unternehmens zu sichern. Daher wird die Rentabilität, d. h., das Verhältnis vom Gewinn zum eingesetzten Kapital, näher beleuchtet.38 Eine
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Abb. 3: Eigenkapitalrentabilität
Die Eigenkapitalrentabilität gibt an, wie hoch sich das von den Eigentümern bereitges- tellte Kapital verzinst hat.39 Möchte ein Unternehmen Eigenkapital beschaffen, so ist diese Kennzahl von zentraler Bedeutung, denn Anleger vergleichen die Verzinsung des Eigenkapitals mit anderen Anlageformen, z. B. am Kapitalmarkt.40 Die Eigenkapital- rendite kann durch die Aufnahme von Fremdkapital gesteigert werden, vorausgesetzt, die Gesamtkapitalrentabilität ist höher als der Fremdkapitalzins (Leverage-Effekt).41
4.4 Gesamturteilsbildung
Liegen die Ergebnisse aus der Bilanzanalyse vor, wird ein Gesamturteil gebildet. Wichtig ist dabei die Einhaltung des „Ganzheitlichkeitsprinzips“, d. h., dass alle rele- vanten Kennzahlen zur Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage betrachtet werden.42
Zusammenfassend kommt man zu dem Ergebnis, dass die Bilanzanalyse allein, keine objektive Aussage zur Kreditwürdigkeit liefert. Denn Auswahl, Gewichtung und Analy- se der Kennzahlen ist subjektiv, da der Bilanzanalytiker seine Erfahrung und sein Er- messen einbringt.43 Außerdem erfordert die Bilanzanalyse einen relativ hohen Zeit- und Kosteneinsatz und stützt sich ausschließlich auf quantitative Daten.44 Moderne Verfah- ren versuchen, diese Nachteile zu beseitigen.
5. Moderne Verfahren der Kreditwürdigkeitsprüfung
Die modernen Verfahren werden auch empirisch-induktive bzw. mathematisch- statistische Verfahren genannt.45 Mithilfe von Vergangenheitsdaten soll eine Insolvenz- prognose vor der Kreditgewährung abgegeben werden.46 Nachfolgend werden die drei Wichtigsten dargestellt.
5.1 Scoring
Das Scoring, auch Punkt-Bewertungsverfahren genannt, tritt meist im standardisierten Mengengeschäft (sog. Retail Banking) auf, d. h. bei der Vergabe kleinerer Kredite an Privatkunden oder an Unternehmen.47
Zunächst wird ein Scoring-Modell entwickelt, welches Bonitätskriterien festlegt und gewichtet.48Die Auswahl der Kriterien und die Gewichtung erfolgen aus empirischen Daten der Vergangenheit, aber auch aus Erfahrungswerten.49 Je nach Grad der Erfüllung dieser Kriterien werden bestimmte Punkte vergeben. Die Punkte fließen in ihrer jewei- ligen Gewichtung in eine Gesamtpunktzahl ein, den sog. Score. Der Kreditgeber legt ei- nen bestimmten Score-Wert fest, unterhalb diesem i. d. R. kein Kredit vergeben wird, sog. Cut-off-Point.50 Bei der Festlegung muss zwischen der Chance, Zinserträge zu er- zielen und dem Risiko eines Kreditausfalls abgewogen werden.51 Der Score kann aller- dings durch den Sachbearbeiter des Kreditinstitutes „overruled“ (überstimmt) werden, wenn dieser im begründeten Ausnahmefall zu einer anderen Bonitätsentscheidung ge- langt.52
Das Scoring ist automatisiert, standardisiert und objektiver als die Bilanzanalyse.53 Al- lerdings erfolgen Auswahl, Gewichtung und die Punktevergabe der Bonitätskriterien auch anhand von Erfahrungswerten und nicht ausschließlich anhand von objektiven sta- tistischen Daten, man spricht daher auch von einem „quasi-objektiven“ Verfahren.54
5.2 Diskriminanzanalyse
Die Diskriminanzanalyse versucht aus in der Vergangenheit gewährten Krediten, Merkmale und Kennzahlen herauszufiltern, die eine statistisch signifikante Trennung in „gute“ (kreditwürdige) und in „schlechte“ (nicht kreditwürdige) Kreditantragsteller er- möglichen.55 Man unterscheidet die univariate (Betrachtung einer Kennzahl) und die multivariate Diskriminanzanalyse (Betrachtung mehrerer Kennzahlen), wobei letztere besser zur Insolvenzprognose geeignet ist.56 Bei der multivariaten Diskriminanzanalyse werden zunächst Jahresabschlussdaten von Unternehmen erfasst, deren Kredite in der Vergangenheit ausgefallen sind (zahlungsunfähige, insolvente Gruppe) und von Unter- nehmen, deren Kredite in der Vergangenheit zurückgezahlt wurden (zahlungsfähige, solvente Gruppe). Aus beiden Gruppen wird eine Stichprobe gezogen. Danach wird die Diskriminanzfunktion ermittelt. Dazu werden aus beiden Stichproben solange Kennzahlen ermittelt und gewichtet, bis eine möglichst gute Trennung der beiden Gruppen gelingt. Maßstab dafür ist die Minimierung des α-Fehlers (Einstufung insol- venter Unternehmen als solvent) und des β-Fehlers (Einstufung solventer Unternehmen als insolvent).57 Das Ergebnis ist die Diskriminanzfunktion:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 4: Diskriminanzfunktion
[...]
1 Vgl. Schierenbeck / Hölscher (BankAssurance), S. 431.
2 Vgl. Creditreform (News), S. 1.
3 Vgl. Creditreform (Presseinfo), S. 1.
4 Zu Basel II, siehe Anhang 9.
5 Vgl. Schierenbeck (Bankmanagement), S.336, Bonität kommt vom lateinischen „bonitas“ und bedeutet „Güte“.
6 Vgl. Buchner (Prüfungswesen), S. 287.
7 Ebenda, S. 293.
8 Gem. § 19 Abs. 2 KWG ist ein Kreditnehmer eine natürliche oder juristische Person, eine Personengesellschaft oder ein Konzern.
9 Vgl. Rösler / Mackenthun / Pohl (Handbuch), S. 434.
10 Vgl. Alsheimer (§ 18 KWG), S. 325.
11 Vgl. Büschgen (Bankbetriebslehre), S. 940.
12 Vgl. Marten / Quick / Ruhnke (Wirtschaftsprüfung), S. 711 f.
13 Vgl. Rösler / Mackenthun / Pohl (Handbuch), S. 427.
14 Vgl. Becker / Peppmeier (Bankbetriebslehre), S. 125.
15 Ebenda, S. 130 ff.
16 Vgl. Schierenbeck / Hölscher (BankAssurance), S. 432 f.
17 Vgl. Buchner (Prüfungswesen), S. 288 f.
18 Vgl. Schierenbeck / Hölscher (BankAssurance), S. 435.
19 Vgl. Olfert / Reichel (Finanzierung), S. 267.
20 Vgl. Apel (Bankengespräch), S. 340.
21 Vgl. Becker / Peppmeier (Bankbetriebslehre), S. 125.
22 Vgl. Schierenbeck / Hölscher (BankAssurance), S. 434.
23 Vgl. Olfert / Reichel (Finanzierung), S. 268, Becker / Peppmeier (Bankbetriebslehre), S. 126 f.
24 Vgl. Büschgen (Bankbetriebslehre), S. 944.
25 Ebenda, S. 941.
26 Vgl. Büschgen (Bankbetriebslehre), S. 941.
27 Vgl. Schierenbeck / Hölscher (BankAssurance), S. 435.
28 Vgl. Baetge / Kirsch / Thiele (Bilanzanalyse), S. 495.
29 Ebenda, S. 191.
30 Ebenda, S. 194.
31 Vgl. Gräfer (Bilanzanalyse), S. 83.
32 Vgl. Küting / Weber (Bilanzanalyse), S. 122.
33 Vgl. Baetge / Kirsch / Thiele (Bilanzanalyse), S. 226 f.
34 Vgl. Scheffler (Bilanzen), S. 244.
35 Vgl. Lachnit (Bilanzanalyse), S. 254.
36 Vgl. Gräfer (Bilanzanalyse), S. 138.
37 Ebenda, S. 140 f.
38 Ebenda, S. 90.
39 Vgl. Baetge / Kirsch / Thiele (Bilanzanalyse), S. 358.
40 Vgl. Küting / Weber (Bilanzanalyse), S. 308.
41 Vgl. Baetge / Kirsch / Thiele (Bilanzanalyse), S. 360, zur Formel des Leverage-Effekt, siehe Anhang 3.
42 Ebenda, S. 495.
43 Vgl. Schierenbeck (Bankmanagement), S. 337.
44 Vgl. Schierenbeck / Hölscher (BankAssurance), S. 441, 443.
45 Vgl. Schierenbeck (Bankmanagement), S. 337.
46 Vgl. Gräfer (Bilanzanalyse), S. 227.
47 Vgl. Schierenbeck (Bankmanagement), S. 338.
48 Vgl. Baetge / Kirsch / Thiele (Bilanzanalyse), S. 524.
49 Vgl. Schierenbeck (Bankmanagement), S. 338.
50 Vgl. Gaumert / Hartmann / Stein (Bonität), S. 55.
51 Vgl. Schierenbeck (Bankmanagement), S. 338 f.
52 Vgl. Gaumert / Hartmann / Stein (Bonität), S. 55.
53 Ebenda.
54 Vgl. Baetge / Kirsch / Thiele (Bilanzanalyse), S. 525, Schierenbeck (Bankmanagement), S. 338.
55 Vgl. Büschgen (Bankbetriebslehre), S. 945.
56 Ebenda.
57 Vgl. Hauschildt / Leker (Bilanzanalyse), S. 260.
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