Ursprünglich erhob der Zentralstaat der Vereinigten Staaten von Amerika lediglich Zölle und einige Verbrauchsteuern. Die übrige Besteuerung lag bei den Einzelstaaten. Eine Bundeseinkommensteuer wurde später im Laufe des Bürgerkrieges eingeführt, dann jedoch wegen Verstoßes gegen Art I § 10 Abs.2 der US-Verfassung im Jahr 1895 vom US Supreme Court wieder aufgehoben. Erst als 1913 der XVI. Verfassungszusatz erlassen wurde, war der Bund ermächtigt Ertragsteuern zu erheben.
Das heute geltende Bundessteuergesetz ist der Internal Revenue Code von 1986, ein umfangreiches Gesetzeswerk, das den 26. Titel des U.S.C. (United States Code) bildet und seit dem Inkrafttreten - ähnlich der deutschen Steuergesetze – schon einige Male überarbeitet wurde.
Weitere Rechtsquellen sind Doppelbesteuerungsabkommen (tax treaties), Richtlinien mit Gesetzeskraft (regulations) und sonstige verwaltungsinterne Verlautbarungen. Richterliche Rechtsfortbildung ist im Steuerrecht anders als in anderen Rechtsgebieten nur von untergeordneter Bedeutung.
Neben dem Bundessteuerrecht gibt jedoch auch weiterhin einzelstaatliches und kommunales Steuerrecht. Dabei hat jede Körperschaft sowohl die Gesetzgebungs- und Ertragshoheit als auch die Verwaltungshoheit; ein Auseinanderfallen der Steuerhoheit ist dem amerikanischen Steuersystem fremd. Somit entsteht eine durchaus „gewollte und akzeptierte“3 Mehrfachbesteuerung.
Die vorliegende Arbeit versucht nun, in aller Kürze einen Überblick über die Bundesertragsteuern, insbesondere die Besteuerung der Unternehmen (Einzelunternehmer, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft), zu verschaffen. Hierbei wird von der persönlichen Einkommensteuer ausgegangen und deren Ermittlung anhand des Steuertatbestandes dargestellt. Anschließend erfolgt eine Erläuterung der wichtigsten abweichenden Regeln zur Körperschaftsteuer. Zusätzlich wird neben den Bundesertragsteuern noch die Umsatzsteuer in ihren prägnantesten Grundzügen vorgestellt.
Zum Verfahrensrecht sei nur soviel gesagt, dass es sich in den USA um ein Selbstveranlagungssystem handelt, jeder Steuerpflichtige also seine Steuern selbst zu berechnen und rechtzeitig abzuführen hat (vergleichbar mit der Umsatzbesteuerung in Deutschland).
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Einkommensteuer
- Subjektive Steuerpflicht
- Unbeschränkte Steuerpflicht
- Beschränkte Steuerpflicht
- Berechnung der persönlichen Einkommensteuer
- Bruttoeinkommen (gross income)
- Erhalt eines wirtschaftlichen Vorteils
- Realisationsprinzip
- Erfordernis der vollständigen Herrschaft
- Steuerfreie Einnahmen
- Bereinigtes Bruttoeinkommen (adjusted gross income)
- Übliche Gewinnermittlungsarten
- Zuflussmethode (cash method)
- Zurechnungsmethode (accrual method)
- Gewinnermittlungszeitraum
- Gewinnmindernde Positionen
- Betriebsausgaben: S 162
- Abschreibung des Anlagevermögens
- Forderungsausfälle
- Rückstellungen
- Zuordnungsprobleme bei (Personen-)Gesellschaften
- Verlustabzug
- Veräußerungsgewinne und Veräußerungsverluste
- Beschränkung auf das Haftungskapital
- Passive Verluste
- Zu versteuerndes Einkommen
- Persönlicher Freibetrag: S 151
- Sonderausgabenähnliche Aufwendungen
- Grund- und Einkommensteuern anderer Körperschaften
- Spenden
- Vermögensverluste durch höhere Gewalt und Diebstahl
- Steuertarif
- Steuergutschriften und Anrechnungen (tax credits)
- Alternative Mindeststeuer
- Körperschaftsteuer
- Subjektive Steuerpflicht
- Körperschaften
- Abgrenzung von Kapitalgesellschaften zu Personengesellschaften
- Der vor 1997 geltende „4-Faktoren-Test"
- ab 1997: „check-the-box"-Richtlinien
- S-Corporations
- Ermittlung der Körperschaftsteuer
- Zur Gewinnermittlung
- Buchführungs- und Gewinnermittlungsmethoden
- Zinszahlungen
- Verbundene Gesellschaften
- Übertragungen und Umwandlungen als steuerlich unbeachtliche Vorgänge
- Zum Verlustabzug
- Zusatzsteuern
- Alternative Mindeststeuer
- Umsatzsteuer
- Steuerobjekt
- Steuerträger
- Steuerbefreiungen
- Fazit
- Literaturverzeichnis
- NÜTZLICHE WEBSITES
- Subjektive Steuerpflicht von natürlichen Personen und Körperschaften
- Berechnung der persönlichen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
- Gewinnermittlung und Verlustabzug
- Besonderheiten der US-amerikanischen Umsatzsteuer
- Vergleichende Analyse des US-amerikanischen Steuerrechts mit dem deutschen Steuerrecht
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit bietet einen umfassenden Überblick über das US-amerikanische Steuerrecht, mit besonderem Fokus auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Ziel ist es, die wichtigsten Regeln und Besonderheiten des US-Steuerrechts darzustellen und die Unterschiede zum deutschen Steuerrecht aufzuzeigen.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung gibt einen kurzen historischen Überblick über die Entwicklung des US-amerikanischen Steuerrechts und beleuchtet die Besonderheiten des föderalen Steuersystems. Im zweiten Kapitel wird die Einkommensteuer natürlicher Personen im Detail erläutert, angefangen von der subjektiven Steuerpflicht bis hin zur Berechnung der Steuerschuld. Dabei werden wichtige Begriffe wie Bruttoeinkommen, bereinigtes Bruttoeinkommen, Gewinnmindernde Positionen und Verlustabzug erklärt. Das dritte Kapitel behandelt die Körperschaftsteuer und zeigt die wichtigsten Unterschiede zur Einkommensteuer natürlicher Personen auf. Besonderheiten wie die Abgrenzung von Kapitalgesellschaften zu Personengesellschaften, die Gewinnermittlung und die Zusatzsteuern werden erläutert. Abschließend wird im vierten Kapitel die Umsatzsteuer in den USA behandelt. Hier werden die Steuerobjekte, Steuerträger und Steuerbefreiungen vorgestellt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das US-amerikanische Steuerrecht, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, subjektive Steuerpflicht, Gewinnermittlung, Verlustabzug, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Steuerobjekt, Steuerträger, Steuerbefreiungen, Vergleich zum deutschen Steuerrecht.
- Citar trabajo
- Daniel Wassmann (Autor), 2002, Das Steuerrecht der Vereinigten Staaten von Amerika, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12544
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