Die Seminararbeit gibt einen allgemeinen Überblick zu den im Untertitel genannten Themenfeldern und geht, wo nötig und möglich, immer wieder auf den nachfolgenden relativ generalistisch (auf Grund der Grundproblemfelder) gehaltenen Fall eines VC suchenden Unternehmens aus der Software-Branche ein:
"Die VC-Interessenten bestehen jeweils aus drei Entwicklern, die eine Expertensoftware erarbeitet haben, die in Datenbanken vorhandenes Wissen zusammenträgt, filtert und bearbeitet. Für Deutschland sind sowohl ein Patent als auch Markenrechte angemeldet. Auch besteht Urheberrechtsschutz. Ein Unternehmen ist noch nicht gegründet. Für die Unternehmensgründungsphase wird mit einem Zeitaufwand von etwa sechs Wochen und Kosten von 50.000 € gerechnet. Hierin sind auch die Kosten für die Internationalisierung der Schutzrechte enthalten. Für die Entwicklung der Expertensoftware zur Marktreife wird mit einem Aufwand zwischen 500.000 € und 2 Millionen € und einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren gerechnet (Nettoaufwand, der effektiv von außen zugeschossen werden muss). In einer anschließenden Expansionsphase wird für die Expansion und die Entwicklung einer zweiten Generation der Software mit weiteren Kosten von 2 bis 5 Millionen € bei einer Dauer von eineinhalb bis drei Jahren gerechnet. Wenn alles klappt, hat das Unternehmen dann etwa einen Wert von 150 Millionen € (Wahrscheinlichkeit 20 %). Die Möglichkeit eines vollständigen Scheiterns wird mit etwa einem Drittel bewertet. Die restlichen Wahrscheinlichkeiten entfallen auf dazwischen liegende Entwicklungen."
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
1. Teil: Einleitende Betrachtungen
A. Über Venture Capital
B. Abgrenzung zu ähnlichen Konzepten
C. Preisbildung bei Venture Capital Investments
2. Teil: Juristische Betrachtungen
A. Der Venture Capital Vertrag
I. Wahl der Rechtsform
II. Bestandteile
1. Die Satzung
2. Der Beteiligungsvertrag
3. Die Gesellschaftervereinbarung
B. Schutz des geistigen Eigentums und des Know-how
I. Schutz der Innovation
II. Patentrechtlicher Schutz
III. Urheberrechtlicher Schutz
IV. Markenrechtlicher Schutz
V. Schutz des Know-how
1. Bedeutung und Begriffsbestimmung
2. Strafrechtlicher Schutz
3. Zivilrechtlicher Schutz
4. Praktische Betrachtungen
VI. Vertragsrechtliche Schutzmöglichkeiten
1. Vorvertragliches Stadium
2. Einbringung von Immaterialgütern im Zielunternehmen
C. Wettbewerbsverbote
D. Berufsunfähigkeit und Tod der Initiatoren
3. Teil: Thesen
Literaturverzeichnis
Hoffmann, Ralf: Know-how: Optimierung und Nutzung bei VC-Finanzierungen in: Finanzbetrieb 10/2007, S.631-638
Ilzhöfer, Volker: Patent-, Marken- und Urheberrecht, München 2007
Kokalj, Ljuba/ Pfaffenholz, Guido/ Moog Petra: Neue Tendenzen in der Mittelstandsfinanzierung, Wiesbaden 2003
Leopold, Günter/ Frommann, Holger/ Kühr, Thomas W.: Private Equity Venture Capital, 2.Aufl., München 2003
Otto, Dirk: Recht für Software- und Webentwickler, Galileo Press, Bonn 2007 Redeker, Helmut: IT-Recht, 4. Aufl., München 2007
Schack, Haimo: Urheber und Urhebervertragsrecht, 3. Aufl., Tübingen 2005
Schefczyk, Michael: Finanzieren mit Venture Capital und Private Equity, 2.Aufl., Stuttgart 2006
Weitnauer, Wolfgang: Handbuch Venture Capital, 3.Aufl., München 2007 Winkler, Christoph: Rechtsfragen der Venture Capital Finanzierung, Berlin 2004 Ziegert, Nicholas, Der Venture Capital-Beteiligungsvertrag (VCB), Berlin 2005
Internetquellen
Brooks, Roland, Grundlegende Informationen zum Thema Private Equity, in: http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Grundlegende-Informationen-zum-Thema- Private-Equity-Teil-2/8c6c288aca/, abgerufen am 05.12.2008
Weitnauer, Wolfgang, Wahl der Rechtsform für junge Unternehmen in der Net Economy, in: http://weitnauer.net/vc/pdf/beitrag_net_economy.pdf, abgerufen am 10.12.2008 (auch als Aufsatz erschienen, in: E-VENTURE MANAGEMENT, Hrsg. Tobias Kollman, Gabler Verlag, 2003)
Weitnauer, Wolfgang, Der Beteiligungsvertrag, in: http://weitnauer.net/vc/pdf/Der Beteiligungsvertrag1.pdf, abgerufen am 11.12.2009 (siehe auch NZG 2001, 1065 ff.)
o.V., Begriffsdefinition – Was ist Venture Capital?, in : http://www.foerderland.de/1373.0.html, abgerufen am 04.12.2008
O.V., Begriffsdefinition – Was ist Venture Capital?, in : http://www.foerderland.de/ 1373.0.html, abgerufen am 04.12.2008
O.V., Record Amounts of Uninvested Capital Result in Lower Fundraising by Venture Capitalists, in: http://nvca.org/nvca2_11_02.html, abgerufen am 04.12.2008.
O.V., VENTURE CAPITALISTS PREDICT A DIFFICULT 2009, in:
http://nvca.org/pdf/09PredixRelease.pdf, abgerufen am 04.12.2008.
O.V., Internetauftritt Sequoia Capital, in: http://www.sequoiacap.com/company/public-stage, abgerufen am 05.12.2008
O.V., BVK Statistik – Das Jahr 2007 in Zahlen, in: http://www.bvkap.de/media/file/163.BVK_Jahresstatistik_2007_final_210208.ppd, abgerufen am 05.12.2008
O.V., http://www.siegerlandfonds.de, http://www.bais-online.de. abgerufen am 05.12.2008
O.V., http://www.gruenden.uni-siegen.de, http://www.renex.org, abgerufen am 05.12.2008
O.V ., Statistics, Berne Convention of September 9, 1886, in: http://www.wipo.int/treaties/en/statistics/StatsResults.jsp?treaty_id=15&lang=en, abgerufen am 02.01.2009.
1. Teil: Einleitende Betrachtungen
A. Über Venture Capital
Der ursprünglich aus den USA stammende Begriff „Venture Capital“ (nachfolgend VC) bezeichnet eine besondere Form der Finanzierung für junge, oft innovative Unternehmens- gründungen.[1] Auf Grund der damit einhergehenden Risikokompo- nente wird der Begriff im deutschen Sprachgebrauch häufig mit „Risiko-“ oder „Wagniskapital“ gleichgesetzt. Da der VC-Geber, anders als bei den üblichen Bankenfinanzierungen, ohne Stellung von Sicherheiten haftendes Eigenkapital zur Verfügung stellt, er- scheint diese Übersetzung zunächst gerechtfertigt. Betrachtet man, dass der VC-Geber kein Gläubiger, sondern vielmehr haftender Partner des Gründers ist und somit dessen unternehmerische Risi- ken als auch Chancen trägt, so erscheint die Umschreibung von VC als „Chancenkapital“ möglich.[2]
Während der Laufzeit der Investition verzichtet er im Regelfall auf sämtliche Erträge wie Dividenden oder Zinszahlungen. Seine Ren- dite erhält er ausschließlich durch das angestrebte Wachstum des Unternehmenswertes, wenn er sich nach der vorher vereinbarten Zeit aus dem Betrieb mittels eines Exits zurückzieht. Diese kann, bei optimaler Entwicklung, ein Vielfaches des anfangs eingebrach- ten Kapitals betragen.[3]
Für viele Gründer ist VC oft die einzige Möglichkeit um ihr Vor- haben zu realisieren, wenn eigene Mittel nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind und eine Fremdkapitalfinanzierung durch Kreditinstitute auf Grund fehlender Sicherheiten ausscheidet. An- dere entscheiden sich hingegen ganz bewusst gegen eine Finanzie- rung mit VC.
Motive dafür können sein, dass sie ihre gesellschaftsrechtliche Unabhängigkeit bewahren wollen oder dass ihr Unternehmenskon- zept einen geringen Kapitalbedarf hat und sie auf eine schnelle Produktentwicklung verzichten können.[4] Nichtsdestotrotz sind die Investitionen in VC und die damit verbundene volkswirtschaftliche Bedeutung hoch: Allein in den USA lagen die VC-Investments im Rekordjahr 2000 bei ca. 100 Mrd. US$. [5] In den Jahren danach ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen gewesen, bei einer aktuel- len Investitionssumme von ca. 30Mrd. US$ in 2008.[6] Hier finden sich große VC-Gesellschaften, die weltbekannte Unternehmen wie Apple, Cisco Systems, Oracle oder Google finanziert und damit diese Erfolgsgeschichten erst ermöglicht haben.[7] In Deutschland ist der VC-Markt insgesamt jünger [8] und mit Investitionen von ca. 840 Mio. € in 2007, deutlich kleiner als in den USA.[9] Aktuell zeigen sich immer mehr Tendenzen, die den Weg für eine positive Entwicklung des VC-Marktes ebnen.
Auch im Siegerland gibt es Möglichkeiten, um als Gründer mit VC gefördert zu werden: Genannt seien hier der Siegerlandfonds 1 der Sparkasse Siegen oder die Business Angels Initiative Südwestfa- len.[10] Informationen dazu erhält man z.B. über das Gründungsan- gebot der Universität Siegen oder das Regionale Netzwerk für Existenzgründungen für Siegen-Wittgenstein und Olpe (RENEX).[11]
B. Abgrenzung zu ähnlichen Konzepten
In Deutschland wird der englische Begriff „Private Equity“ oft synonym zu VC verwendet. Hier ist zu differenzieren, da Private Equity vielmehr als generelle Bezeichnung für vor- oder außerbörs- liche Eigenkapitalbeteiligungen steht. Als „Public Equity“ bezeich- net man dagegen Kapital, das öffentlich an der Börse gehandelt wird. [12] VC kann als Sonderform von Private Equity gesehen wer- den, welches in frühen Unternehmensstadien eingesetzt wird. An- hand eines idealisierten Phasenmodells für Wachstumsunterneh- men, lässt sich diese zeitliche Abgrenzung verdeutlichen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten [13]
Alle nicht dargestellten und somit später ansetzenden Finanzierun- gen sind im Bereich des Private Equity anzusiedeln.
Mezzanine-Kapital lässt sich eindeutiger von VC abgrenzen, da es sich in seiner Grundform nicht um Eigen- sondern um Fremdkapi- tal handelt. Allerdings ist dieses oftmals so ausgestaltet, dass der Kapitalgeber ebenfalls Kontrollrechte besitzt und aktiv am Gewinn partizipiert.
Eine stille Beteiligung ist zwar eine Eigenkapitalbeteiligung, aber in ihrer typischen Form beinhaltet sie weder eine zwingende Ver- lustbeteiligung noch die bei VC Finanzierungen so wichtigen Mitspracherechte. Allerdings gibt es Gestaltungsformen, die dem VC schon sehr nahe kommen. Diese werden als atypische stille Beteiligungen bezeichnet.[14]
C. Preisbildung bei Venture Capital Investments
Bei der Bewertung von VC-Investments sind, auf Grund der hohen Unsicherheit, übliche Verfahren praktisch nicht anwendbar. Insbe- sondere große VC-Gesellschaften arbeiten anhand ihrer langjähri- gen Erfahrung mit Bewertungsklassen, die je nach Branche, Ent- wicklungsstadium und Vorerfahrung der Gründer, zu vorher festge- legten Bandbreiten bei der Unternehmensbewertung führen. Gerade in der ersten Finanzierungsrunde kommt es häufig u.a. auf einen Marktvergleich mit anderen VC finanzierten Unternehmen an.
Als Beispiel sei im Folgenden auf die in der Praxis vorkommende Methode des diskontierten Zukunftswerts näher eingegangen. Hierbei wird ein Risikokapitalzins, die Internal Rate of Return (IRR), zu Grunde gelegt. Unter Annahme eines erreichbaren Exit- Wertes berechnet der VC-Geber von hier aus rückwärts, welche Beteiligungsquote er für das eingesetzte Kapital benötigt, um die angestrebte Rendite zu erreichen. Zusätzlich spielt der Zeitfaktor eine Rolle, d.h. wie lange das eingesetzte Kapital durch das In- vestment gebunden ist.
Bezogen auf einen fiktiven Fall, lässt sich der Anteil wie folgt be- rechnen: Wird der Unternehmenswert zum Zeitpunkt des Exits auf 150 Mio. € geschätzt und ein IRR von 40% p.a. über fünf Jahre angenommen, so beträgt der aktuelle Unternehmenswert 150 : 1,45 = 27,89 Mio. € (dies ist der post money-Wert, also der Unternehmenswert nach Finanzierung). Soll das Investment auf Grund des bestehenden Kapitalbedarfs bei 7,050 Mio. € liegen, so ergibt sich daraus ein möglicher Anteil von 7,050 : 27,89 = 25% des VC Gebers.
Mangels objektivierbarer Maßstäbe wird es letztlich einen „Bewer- tungshandel“ zwischen VC-Geber und -Nehmer geben. Dabei fließt die gegebene Marktsituation mit ein, d.h. wie viel Venture Capital steht einer begrenzten Anzahl aussichtsreicher Beteiligungsprojekte zur Verfügung? Benötigen die Gründer unter Umständen kurzfris- tig Kapital, da das Unternehmenswachstum äußerst zeitkritisch ist? Wie realistisch sind die Prognosen zum späteren Exit der VC-Geber einzuschätzen? Von der Beantwortung dieser Fragen hängt die Verhandlungsposition der Parteien ab. Hier wird deutlich, dass besonders in einem frühen Unternehmensstadium eine Bewer- tung mehr auf pragmatischen, denn auf analytischen Verfahren beruht. So ist das Ergebnis einer ersten Finanzierungsrunde oft primär vom Spiel der Kräfte und davon, wer die besseren Nerven behält, abhängig.[15]
[...]
[1] O.V., Begriffsdefinition – Was ist Venture Capital?, in : http://www.foerderland.de/ 1373.0.html, abgerufen am 04.12.2008
[2] Weitnauer, Wolfgang: Handbuch Venture Capital, 3.Aufl., München 2007, S. 4, Rn. 1.
[3] Vgl. Schefczyk, Michael: Finanzieren mit Venture Capital und Private Equity, 2.Aufl., Stuttgart 2006, S. 1.
[4] Weitnauer, Wolfgang: Handbuch Venture Capital, 3.Aufl., München 2007, S. 12, Rn. 25.
[5] O.V., Record Amounts of Uninvested Capital Result in Lower Fundraising by Venture Capitalists, in: http://nvca.org/nvca2_11_02.html, abgerufen am 04.12.2008.
[6] O.V, VENTURE CAPITALISTS PREDICT A DIFFICULT 2009, in: http://nvca.org/pdf/09PredixRelease.pdf, abgerufen am 04.12.2008.
[7] O.V., Internetauftritt Sequoia Capital, in: http://www.sequoiacap.com/company/public- stage, abgerufen am 05.12.2008
[8] Leopold, Günter/ Frommann, Holger/ Kühr, Thomas W.: Private Equity Venture Capi- tal, 2.Aufl., München 2003, S. 42-43.
[9] O.V., BVK Statistik – Das Jahr 2007 in Zahlen, in: http://www.bvkap.de/media/file/163.BVK_Jahresstatistik_2007_final_210208.ppd, abge- rufen am 05.12.2008.
[10] O.V., http://www.siegerlandfonds.de, http://www.bais-online.de. abgerufen am 05.12.2008
[11] O.V., http://www.gruenden.uni-siegen.de, http://www.renex.org, abgerufen am 05.12.2008
[12] Kokalj, Ljuba/ Pfaffenholz, Guido/ Moog Petra: Neue Tendenzen in der Mittelstandsfi- nanzierung, Wiesbaden 2003, S. 11.
[13] Brooks, Roland, Grundlegende Informationen zum Thema Private Equity, in: http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Grundlegende-Informationen-zum- Thema-Private-Equity-Teil-2/8c6c288aca/, abgerufen am 05.12.2008. Ebenfalls: Weitnauer, Wolfgang: Handbuch Venture Capital, 3.Aufl., München 2007, S. 8-9, Rn. 12-14.
[14] Weitnauer, Wolfgang: Handbuch Venture Capital, 3.Aufl., München 2007, S. 144-147, Rn. 23-35.
[15] Weitnauer, Wolfgang: Handbuch Venture Capital, 3.Aufl., München 2007, S. 257-258, Rn. 6-12.
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