Zwischen zwei der, für die Deutschen wichtigsten Schlachten gegen das Napoleonische Heer, nämlich bei Jena und Auerstedt im Oktober 1806 und der Völkerschlacht bei Leipzig 1813, lag eine Zeit, die viele Deutsche als dunkle Zeit betrachten. Es kämpften in dieser Zeit nämlich so gut wie alle deutschen Staaten auf Seite Napoleons, der als Besetzer über Europa kam. In genau diesem Licht erscheint auch der Rheinbund, das Bündnis der deutschen Staaten mit Napoleon, gegen das sich ab 1808 nur Österreich, Preußen, das Herzogtum Holstein (dänisch) und Schwedisch-Pommern stellten.
Doch bietet diese Zeit neben der Schmach auch andere Betrachtungsspielräume. Zum einen bot der neugewonnene Handlungsspielraum, den die Fürsten nach der Lossagung vom Alten Reich hatten, die Möglichkeit längst überfällige Reformen nach den Vorbildern Frankreichs und Preußens durchzusetzen. Beispiele für diese sind unter anderem das Novemberedikt in Baden die teilweise Abschaffung der Patrimonialgerichte, auf die später noch näher eingegangen wird, oder die Anfänge der Zollvereinspolitik, welche ohne Zweifel die spätere industrielle Revolution mit vorbereitete.
Zum anderen war der Rheinbund jedoch neben den Reformen in der Hauptsache durch die Kräfte der Machtumwälzung geprägt. In der Zeit, in der ganz Europa im Umsturz war, versuchten die deutschen Fürsten ihre im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (HRRDN) verlorengegangene Souveränität wiederzuerlangen. Sie wussten aber gleichwohl, dass diese nur ein Zugeständnis Napoleons war, welches er nach eigenem Belieben gewähren und nehmen konnte. Genau diese „Souveränität“ soll das Thema dieser Arbeit sein. Dargestellt werden soll ob die Souveränität, von der in der Rheinbundakte gesprochen wird, real war, oder doch vielmehr ein politischer Begriff, der nie Realität wurde. Dazu wird zunächst die Entstehung des Rheinbundes vorgestellt, um die Motive der Fürsten für (diesen Bund)deutlich zu machen. Dann wird die „Rheinbundakte“, der zwischen dem Bevollmächtigten des französischen Kaisers und den sechszehn deutschen Fürsten geschlossene völkerrechtliche Vertrag, betrachtet und anhand ihrer Artikel auf die von ihr beabsichtigte Verteilung der Souveränität hin untersucht. Danach wird die Souveränität der Fürsten im völkerrechtlichen Sinne, also einmal nach außen, sowie auch nach innen geprüft und abschließend einer resümierenden Betrachtung unterzogen.
Gliederung
1 Einführung
2 Die Entstehung des Rheinbundes
3 Die Rheinbundakte
4 Die Souveränität der Bundstaaten
4.1 Die innere Souveränität
4.2 Die äußere Souveränität
5 Schluss
literaturverzeichnis
1 Einführung
Zwischen zwei der, für die Deutschen wichtigsten Schlachten gegen das Napoleonische Heer, nämlich bei Jena und Auerstedt im Oktober 1806 und der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 , lag eine Zeit, die viele Deutsche als dunkle Zeit betrachten. Es kämpften in dieser Zeit nämlich so gut wie alle deutschen Staaten auf Seite Napoleons, der als Besetzer über Europa kam. In genau diesem Licht erscheint auch der Rheinbund, das Bündnis der deutschen Staaten mit Napoleon, gegen das sich ab 1808 nur Österreich, Preußen, das Herzogtum Holstein (dänisch) und Schwedisch-Pommern stellten.
Doch bietet diese Zeit neben der Schmach auch andere Betrachtungsspielräume. Zum einen bot der neugewonnene Handlungsspielraum, den die Fürsten nach der Lossagung vom Alten Reich hatten, die Möglichkeit längst überfällige Reformen nach den Vorbildern Frankreichs und Preußens durchzusetzen. Beispiele für diese sind unter anderem das Novemberedikt in Baden die teilweise Abschaffung der Patrimonialgerichte, auf die später noch näher eingegangen wird, oder die Anfänge der Zollvereinspolitik, welche ohne Zweifel die spätere industrielle Revolution mit vorbereitete.
Zum anderen war der Rheinbund jedoch neben den Reformen in der Hauptsache durch die Kräfte der Machtumwälzung geprägt. In der Zeit, in der ganz Europa im Umsturz war, versuchten die deutschen Fürsten ihre im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (HRRDN) verlorengegangene Souveränität wiederzuerlangen. Sie w ussten aber gleichwohl, dass diese nur ein Zugeständnis Napoleons war, welches er nach eigenem Belieben gewähren und nehmen konnte. Genau diese „ Souveränität “ soll das Thema dieser Arbeit sein. Dargestellt werden soll ob die Souveränität, von der in der Rheinbundakte gesprochen wird, real war, oder doch vielmehr ein politischer Begriff, der nie Realität wurde. Dazu wird zunächst die Entstehung des Rheinbundes vorgestellt, um die Motive der Fürsten für (diesen Bund)deutlich zu machen. Dann wird die „Rheinbundakte“, der zwischen dem Bevollmächtigten des französischen Kaisers und den sechszehn deutschen Fürsten geschlossene völkerrechtliche Vertrag, betrachtet und anhand ihrer Artikel auf die von ihr beabsichtigte Verteilung der Souveränität hin untersucht. Danach wird die Souveränität der Fürsten im völkerrechtlichen Sinne, also einmal nach außen, sowie auch nach innen geprüft und abschließend einer resümierenden Betrachtung unterzogen.
2 Die Entstehung des Rheinbundes
Als Nachfolger der gleichnamigen Bündnisses von 1658 und des „Fürstenbundes“ von 1785 war auch der Rheinbund von 1806 als antihabsburgisches Bündnis gedacht[1], mit dem Napoleon sein schon 1804 geplantes „Drittes Deutschland“, ohne Preußen und Österreich, zu schaffen versuchte.[2]
Nach der Schlacht bei Jena und Auerstedt war die Zeit denkbar günstig für seine Absicht. Die durch den Reichsdeputationshauptschluss am stärksten bevorteilten Staaten Bayern, Württemberg und Baden gewannen nach dem „Frieden von Preßburg“, den Österreich im Anschluss an die Niederlage in der „Schlacht bei Austerlitz“ unterzeichnen musste, erneut Ländereien dazu. Folgedessen vermochte das „Alte Reich“ die erstarkten Staaten nicht mehr in seinen Reihen zu halten. So bereitete der „Friede von Preßburg“ gerade in seine n Artikel n VII und VIII die Selbstständigkeit der drei Staaten vor. Laut diesen Artikeln sollte der habsburgische Kaiser nämlich anerkennen, dass die drei Staaten ab sofort, wie einst er selber, über ihre Staaten, herrschen durften.[3] Über die neu gewonnen e Selbstständigkeit erfreut, empfanden die drei süddeutschen Staaten das alte Reich - und vor a llem das der Habsburger - Hindernis auf dem Weg zur Selbstständigkeit. So bricht 1806 ein Reich zusammen , dessen Selbsterhaltungstrieb bereits erloschen ist[4].
Es wird also 1806 nicht etwa gegen den Willen der Fürsten, sondern aus Bewunderung für Napoleon auf der einen Seite und aus der Kraft, die aus der eigenen dazugewonnenen Macht und Souveränität erwuchs, auf der anderen Seite , der Rheinbund geschaffen. Zunächst umfasst die Konföderation der deutschen Fürsten 16 deutsche ehemalige Reichsstände. Frankreich selber gehört nicht dazu, sondern gilt als Alliierter, Napoleon jedoch als „ Protektor “. Bereits an diesem Begriff erkennt man, dass Napoleon bewusst nicht als Kaiser der Deutschen herrschen will. Er bezeichnet sich stattdessen selber als Beschützer. Als Beschützer der Souveränität der deutschen Staaten. Doch dazu später mehr.
[...]
[1] Vgl. Weis, Eberhard: Deutschland und Frankreich um 1800. Aufklärung, Revolution, Reform, München 1990, S. 187 / 188.
[2] Vgl. Sauer, Paul: Napoleons Adler über Württemberg, Baden und Hohenzollern. Südwestdeutschland in der Rheinbundzeit, Stuttgart 1987, S. 136.
[3] Vgl. Weis, Deutschland und Frankreich um 1800, S. 189.
[4] Stolleis, Michael: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Zweiter Band 1800-1914,s.l. 1992, S. 58f.
- Arbeit zitieren
- Michael Arend (Autor:in), 2008, Die Souveränität der Mitgliedstaaten im Rheinbund, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125243
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