Jeder, der sich selbständig machen möchte, steht anfangs vor der Frage, welche Rechtsform für ihn die Beste ist. Anhand der Hausarbeit werden die Vor- und Nachteile folgender Rechtsformen herausgearbeitet: Einzelunternehmen, GmbH und UG (haftungsbeschränkt).
Im ersten Teil der Hausarbeit, werden zunächst die einzelnen Entscheidungskriterien erläutert. Daraufhin werden diese, mit den einzelnen Rechtsformen in den Zusammenhang gebracht und ausgearbeitet. Im darauffolgenden Schritt, werden die steuerlichen Belastungen näher dargestellt. Zum Schluss folgt ein Praxisbeispiel, an der die steuerliche Belastung nähergebracht wird.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkurzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2. Vorgehensweise
1.3. Zielsetzung und Gang der Arbeit
2. Entscheidungskriterien bei der Rechtsformwahl
2.1 .Gesellschafteranzahl
2.2. Geschaftsfuhrung
2.3. Vertretung
2.4. Haftung
2.5. Gewinnverteilung
2.6.Steuerbelastung
2.7. Einlagen/Entnahmen
3. Rechtsformen
3.1. Einzelunternehmen
3.1.1. Grundung
3.1.2. Definition Gewerbebetrieb
3.1.3. Entscheidungskriterien
3.1.3.1. Grundungskosten
3.1.3.2. Gesellschafteranzahl
3.1.3.3. Geschaftsfuhrung
3.1.3.4. Vertretung
3.1.3.5. Haftung
3.1.3.6. Entnahmen/Einlagen
3.1.3.7. Buchfuhrungspflicht
3.1.3.8. Gewinnverteilung/Besteuerung
3.2. Gesellschaft mit beschrankter Haftung
3.2.1. Grundung
3.2.2. Definition
3.2.3. Entscheidungskriterien
3.2.3.1. Grundungskosten
3.2.3.2. Grundungskapital
3.2.3.3. Gesellschafteranzahl
3.2.3.4. Geschaftsfuhrung
3.2.3.5. Vertretung
3.2.3.6. Haftung
3.2.3.7. Buchhaltung/Jahresabschluss
3.2.3.8. Gewinnverteilung
3.3. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschrankt)
3.3.1. Grundung
3.3.2. Gewinnverteilung
4. Die steuerliche Belastung der einzelnen Unternehmensformen
4.1. Einkommensteuer
4.2. Gewerbesteuer
4.3. Korperschaftsteuer
5. Die steuerliche Belastung anhand eines Praxisbeispiels
5.1. Ausgangsfall:
5.2. Die Besteuerung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft
5.2.1. Gewerbesteuer
5.2.3. Kapitalertragsteuer
5.2.4.Solidaritatszuschlag
5.2.5. Gesamtbelastung der GmbH
5.3. Die Besteuerung auf der Ebene des Gesellschafters
5.3.1. Einkommensteuer
5.4. Die Besteuerung auf der Ebene des Einzelunternehmers
5.4.1. Gewerbesteuer
6. Fazit
Literaturverzeichnis
Abkurzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Jeder, der kurz vor der Unternehmensgrundung steht, fragt sich fruher Oder spater, wo- rauf er achten muss, welche Kriterien gibt es fur die eine Gesellschaft Oder gegen die andere.
Hierbei ist es wichtig zu wissen, was das Ziel des Unternehmers ist, welche liquiden Mittel er zur Verfugung hat Oder aber auch wie viele Grunder es gibt.
1.2. Vorgehensweise
Im ersten Teil der Hausarbeit, werden zunachst die einzelnen Entscheidungskriterien erlautert. Daraufhin werden diese, mit den einzelnen Rechtsformen in den Zusammen- hang gebracht und ausgearbeitet. Im darauffolgenden Schritt, werden die steuerlichen Belastungen naher dargestellt. Zum Schluss folgt ein Praxisbeispiel, an der die steuerli- che Belastung nahergebracht wird.
1.3. Zielsetzung und Gang derArbeit
In der folgenden Seminararbeit wird anhand von dem Unternehmensgrunder T. ausgearbeitet, welche Voraussetzungen getroffen werden mussen, urn erstmals ein Unterneh- men zu grunden und die richtige Rechtsform zu finden. Hierbei werden die GmbH, die UH (haftungsbeschrankt, sowie das Einzelunternehmen naher erlautert.
Entscheidungskriterien bei der Rechtsformwahl
2. Entscheidungskriterien bei der Rechtsformwahl
2.1. Gesellschafteranzahl
Als erstes muss sich der Unternehmer Gedanken daruber machen, ob er das Unterneh- men alleine fuhren bzw. grunden mochte Oder ob er es mit einem Oder mehreren Unter- nehmern zusammen machen mochte.
2.2. Geschaftsfuhrung
Die Geschaftsfuhrung regelt das Innenverhaltnis im Unternehmen, sprich die Leitung und alle MaBnahmen die im Unternehmen getroffen werden, wie beispielsweise Finan- zierungs- Oder Personalentscheidungen.1
2.3. Vertretung
Die Vertretung regelt, wer das Unternehmen nach auBen gegenuber Dritten vertreten darf z.B. Vertrage mit Kunden, Lieferanten etc. Hierbei kommen die Gesellschafter Oder vom Gesellschafter beauftragte Personen in Frage. Gesellschafter konnen ebenfalls von der Vertretung ausgeschlossen werden. Bei der Vertretung konnen die gesetzlichen Vor- schriften, durch individuelle vertragliche Vereinbarungen eingeschrankt Oder erweitert werden.2
2.4. Haftung
Bei der Haftung geht es darum, wer in welcher Form fur einen entstandenen Schaden und die damit zusammenhangenden Verbindlichkeiten finanziell aufkommt. Hierbei ist zu klaren, ob die Haftung auf das eingelegte Kapital beschrankt bleiben soil Oder ob der Gesellschafter auch mit seinem Privatvermogen haftet und somit unbeschrankt.
Besteht das Unternehmen aus mehreren Gesellschaftern, kann die gesetzliche Haftung vertraglich eingeschrankt werden.3
2.5. Gewinnverteilung
Hierbei ist zu regeln, inwieweit die Gesellschafter am Gewinn beteiligt sind bzw. der Verlust verteilt wird. Des Weiteren ist zu klaren, ob wahrend des Geschaftsjahres Entnah- men getatigt werden durfen.
2.6.Steuerbelastung
Aufgrund der Rechtsform, kommen unterschiedliche Ermittlungen der steuerlichen Be- messungsgrundlage in Betracht. Des Weiteren gibt es Unterschiede inwieweit der Gesellschafter direkt belastet wird.4
2.7. Einlagen/Entnahmen
Hierbei muss sich der Unternehmer Gedanken daruber machen, in wie weit dieser bspw. Geldentnahmen innerhalb des Wirtschaftsjahres tatigen mochte
3. Rechtsformen
3.1. Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist, die in Deutschland meistgewahlte Unternehmensform.5 Das liegt vor allem an der einfachen, sowie kostengunstigen Grundung.6
3.1.1. Grundung
Ein Einzelunternehmen hat keinen geregelten Grundungsakt und erfolgtformlos. Es ent- steht durch die bewusste Entscheidung des Unternehmers, eine selbstandige unterneh- merische Tatigkeit aufzunehmen.7 Hierbei ist zu beachten, dass es verschiedene Arten des Einzelunternehmens gibt, die bei der Besteuerung unterschiedlich behandelt wer- den. Nach einkommensteuerrechtlichen Grundlagen istzwischen der freiberuflichen Tatigkeit, den sogenannten Katalogberufen, gemaB §18 EStG und der gewerblichen Tatigkeit gemaB §15 EStG zu differenzieren. Im weiteren Verlauf wird die gewerbliche Tatigkeit genauer erlautert, da es sich bei der Ausgangssituation um keine freiberufliche Tatigkeit handelt.
Die Grundung eines Einzelunternehmens kann im Wege der Bar- Oder Sachgrundung erfolgen. Das bedeutet, dass der Unternehmer liquide Mittel Oder Sachwerte wie bspw. Grundstucke, Maschinen etc. von seinem Privatvermogen in den Betrieb und in das so- genannte steuerliche Betriebsvermogen einlegt. Auf die steuerliche Bewertung der Pri- vateinlagen wird im Rahmen der Seminararbeit nicht weiter eingegangen, da es fur die Rechtsformwahl vorerst nicht relevant ist.8
3.1.2. Definition Gewerbebetrieb
Die Begriffsbestimmung eines Gewerbebetriebes finden wir im §15 Abs. 2 EStG. Hierbei sind die folgenden positiven, sowie negativen Merkmale zu berucksichtigen:
1. Positive Merkmale
- Es muss sich um eine selbstandige Tatigkeit handeln. Das bedeutet, dass der Unternehmer (die naturliche Person) auf eigene Gefahr und eigene Rechnung handelt. Anders als bei der nichtselbstandigen Tatigkeit, ist dieser auch nicht wei- sungsgebunden.
- Die Tatigkeit muss nachhaltig sein. Das bedeutet, dass eine Wiederholungsab- sicht bestehen muss.
- Des Weiteren muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.
- Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr muss vorhanden sein. Das bedeutet, dass die Waren und Dienstleistungen der Allgemeinheit angebo- ten werden.
2. Negative Merkmale
- Es darf sich nicht um eine Ausubung eines freien Berufs i.S.d. §18 EStG, der Land- und Forstwirtschaft i.S.d. §13 EStG Oder der Vermogensverwaltung handeln.
Werden die oben genannten Merkmale durch eine naturliche Person erfullt, dann erfolgt eine gewerbliche Tatigkeit als Einzelgewerbetreibender i.S.d §2 Abs.1 Ge- wStG.9
Bei einem Einzelunternehmen ist die naturliche Person der Unternehmenstrager. Dies bedeutet, dass die naturliche Person das wirtschaftliche Ergebnis, sprich den Gewinn Oder Verlust, direkt vereinnahmt. Darauf wird bei den einzelnen Entscheidungskriterien naher drauf eingegangen. 10
3.1.3. Entscheidungskriterien
3.1.3.1. Grundungskosten
Die Grundungskosten sind vorerst gering. Hier muss bei der Stadt, in der das Gewerbe angemeldet wird, eine Gewerbeanmeldung erfolgen. Je nach Gemeinde belaufen sich die Kosten hierfur zwischen 10 und 65 Euro. Fur T wurde eine Gewerbeanmeldung in der Stadt Gevelsberg 26,00 EUR kosten. 11Hierbei ist kein Mindestkapital notig.
3.1.3.2. Gesellschafteranzahl
Der Name der Gesellschaft sagt schon aus, dass es sich hierbei nur urn eine einzelne Person als Grunder handeln kann. Hierbei konnen aber beliebig viele Arbeitnehmer ein- gestellt werden.
3.1.3.3. Geschaftsfuhrung
Dadurch, dass der Einzelunternehmer keine Mitgesellschafter hat und alleiniger Ge- schaftsfuhrer ist, kann dieser die Geschafte selbst fuhren und entscheiden.12
3.1.3.4. Vertretung
Hierbei hat der Unternehmer Alleinentscheidungsrecht, da es keine Mitgesellschafter gibt.
3.1.3.5. Haftung
Der Einzelunternehmer haftet unbeschrankt mit seinem Privat- sowie Geschaftsvermo- gen. 13Das bedeutet, dass Rechnungen, Sozialversicherungsbeitrage Oder Steuern, die nicht mit dem Geschaftsvermogen bezahlt werden konnen durch das Privatvermogen des Einzelunternehmers beglichen werden mussen. Wenn das nicht moglich ist, kann eine Privatinsolvenz drohen.
3.1.3.6. Entnahmen/Einlagen
Bei den Entnahmen und Einlagen gibt es keine gesetzliche Regelung auf die Beschran- kung der Hohe. Somit darf der Einzelunternehmer zu jedem Zeitpunkt Geld Oder Sach- werte fur sich, seinen Haushalt und andere betriebsfremde Zwecke entnehmen.
Die Entnahmen werden bei der Gewinnermittlung wieder drauf gerechnet und die Einlagen abgezogen. Die Korrektur dient dazu, dass der Gewinn ausschlieBlich den betrieb- lichen Erfolg ausweist.
[...]
1 Konig/MaBbaum/Sureth, Besteuerung und Rechtsformwahl, S.7.
2 Konig/MaBbaum/Sureth, Besteuerung und Rechtsformwahl, S.7.
3 Konig/MaBbaum/Sureth, Besteuerung und Rechtsformwahl, S.7.
4 Konig/MaBbaum/Sureth, Besteuerung und Rechtsformwahl, S.9.
5 O.V., https://de.statista.com/statistik/daten/studie/237346/umfrage/unternehmen-in-deutsch- land-nach-rechts form-und-anzahl-der-beschaeftigten/, Dezember 2021.
6 Weitnauer, Handbuch Venture Capital, Rn. 238.
7 Scherer, Unternehmensnachfolge, Rn. 41.
8 Marx/Klane/Korff/Schlarmann, Unternehmensbesteuerung, S. 112f.
9 Beck’sches Steuer-und Bilanzrechlexikon, Rn3,4.
10 Scherer, Unternehmensnachfolge, Rn. 5.
11o.V.,https://www.gevelsberg.de/Rathaus/Online-Services/Dienstleistungssuche/Gewerbean- meldung.php?ModlD=10&FID=394.166.1&object=tx%7C3061.2.1&redir=1
12 Scherer, Unternehmensnachfolge, Rn.42.
13 Weitnauer, Handbuch Venture Capital, Rn.238.
- Quote paper
- Christopher Thomas (Author), 2022, Rechtsformwahl - Einzelunternehmen, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1251369
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