Diese Arbeit bietet einen Unterrichtsentwurf zum Thema Quellen-Telekommunikationsüberwachung in Deutschland für eine Fishbowl-Diskussion im Politikunterricht der 9. Klasse.
1. Aufbau der Unterrichtseinheit
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2. Einordnung ins Kerncurriculum und Ziele
2.1 Bezug der Stunde zum Kerncurriculum (KC)
In Anlehnung an das Kerncurriculum für die Oberschule für das1 Fach Politik werden in der geplanten Unterrichtsstunde schwerpunktmäßig folgende Kompetenzen angebahnt:
Inhaltsbezogene Kompetenz
Themen feld 4: Erreichen wir eine grenzenlose Sicherheit?
Die SuS.
„erörtern eigene und staatliche Reaktionen auf Radikalisierung und Terrorismus“
(Nds. Kultusministerium 2018: S. 28)
Prozessbezogene Kompetenz
Handlungskompetenz
Die SuS weisen im Unterricht ihre Handlungskompetenz nach, indem sie...
„begründete Kritik äußern und sich mit Kritik auseinandersetzen.“
(Nds. Kultusministerium 2018: S. 14)
2.2 Schwerpunktziel der Stunde
Die SuS2 können am Beispiel der Quellen-Telekommunikationsüberwachung in Deutschland Stellung zum kontrovers diskutierten Thema Eingriff in die Privatsphäre zugunsten der Sicherheit nehmen, indem sie Pro- und Contra-Argumente aus vorgegebenen Textquellen herausarbeiten, um diese in einer Fishbowl-Diskussion zu vertreten.
3. Darstellung des Lerngegenstands
Im Juni 2021 hat der Bundestag die Befugnisse der Geheimdienste in Deutschland ausgedehnt, indem die Sicherheitsbehörden nun auch verschlüsselte Nachrichten überwachen dürfen (Vgl. Eckstein 2021: S.1). Diese erweiterte Überwachung betrifft unter anderem Messengerdienste wie zum Beispiel Whatsapp, Signal oder Telegramm (Vgl. ebd.). Man begründete die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes damit, dass man mit einer konventionellen Telekommunikationsüberwachung keinen Zugriff auf verschlüsselte Nachrichten haben würde (Vgl. ebd.).
Einzig und allein die neuartige Quellen-TKÜ3, also die Überwachung direkt an der Quelle, würde eine Überprüfung von verschlüsselten Nachrichten ermöglichen (Vgl. Kugelmann 2011: S.204). Gesetzlich ist diese Maßnahme in §100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO4 verankert (Vgl. BKA 2022: S.1). Das Prinzip ist einfach: Die Sicherheitsbehörden setzen eine Software ein, wodurch der Telekommunikationsvorgang vor der Verschlüsselung bzw. nach der Entschlüsselung abgefangen wird (Vgl. Kugelmann 2011: S.204). Die Kommunikationsteilnehmer erhalten keine Information darüber, dass ihre Nachrichten von den Behörden mitgelesen werden.
Für viele Sicherheitsbehörden steht fest, dass die Quellen-TKÜ absolut notwendig ist, damit Ermittlungen - insbesondere im Bereich des Terrorismus - effektiv durchgeführt werden können (Vgl. BKA 2022: S.1). Die Meinungen in der Gesellschaft sind gespalten: Auf der einen Seite gibt es kritische Stimmen, wie z.B. die der Bundesinnenministerin Nancy Fae- ser, die die Quellen-TKÜ beschränken möchte, weil sie datenschutzrechtliche Bedenken sieht (Vgl. Throm 2022: S.1). Auf der anderen Seite hingegen gibt es Stimmen, die in dieser Überwachungsform ein „wichtiges Werkzeug zur frühzeitigen Aufklärung von extremistischen Netzwerken“ (Ebd.) sehen. Aus diesen beiden Positionen ergibt sich ein Konflikt zwischen der Privatsphäre von Bürgerinnen auf der einen Seite und dem Streben nach Sicherheit auf der anderen Seite. Dreh- und Angelpunkt dieses Konflikts ist die Frage, inwiefern der Eingriff in die Privatsphäre zugunsten der Sicherheit vertretbar ist.
4. Zur Lerngruppe
4.1 Rahmenbedingungen dieser Stunde
Im Allgemeinen lässt sich bei der zu unterrichtenden Lerngruppe eine positive Lernatmosphäre festhalten. Das Arbeits- und Sozialverhalten der Gesamtgruppe ist lobenswert. Die meisten SuS zeigen im Unterricht eine ausgeprägte Lern- und Leistungsbereitschaft. An dieser Stelle ist allerdings zu erwähnen, dass einige wenige SuS durch individuelle Verhaltensweisen auffallen.
Es gibt insgesamt drei SuS, bei denen der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung diagnostiziert wurde. Es ist anzumerken, dass die Schülerin X regelmäßig unentschuldigt den Unterricht versäumt. X und X nehmen immer am Unterricht teil, jedoch fällt vor allem X dadurch auf, dass sie Lehreräußerungen und Lehreranweisungen konsequent kommentiert. Das führt dazu, dass die eigentlich gute Lern- und Arbeitsatmosphäre in der Lerngruppe kurzzeitig aufgehoben wird. Die Lehrkraft geht an dieser Stelle davon aus, dass auch beim Unterrichtsbesuch diese Form der Unterrichtsstörung stattfinden wird. Von den anderen Lehrkräften wurde mir hierzu angeraten, dass ich in solchen Momenten wertschätzend-konsequent bleiben soll und darüber hinaus auch Blickkontakt mit der Schülerin aufnehmen soll. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich mit dieser Herangehensweise diese Form der Unterrichtsstörung äußerst schnell professionell auflösen kann.
Des Weiteren gibt es zwei Schüler, die am DaZ-Unterricht teilnehmen.
Ihr Deutsch ist im befriedigenden Bereich, allerdings gibt es gelegentlich Verständnisschwierigkeiten, weil ihr Wortschatz noch nicht vollumfänglich ausgereift ist. Folglich muss ich darauf achten, dass der Unterricht sprachsensibel durchgeführt wird. Hierfür werden die Arbeitsaufträge und Texteingaben so konzipiert, dass keine komplizierten Fachbegriffe auftauchen, die nicht unmittelbar ausbalanciert werden können. Außerdem empfiehlt es sich vor allem bei X, dass er eine einfache Version des Arbeitsblattes erhält.
Besonders positiv hervorzuheben sind die fachlichen Leistungen von fünf SuS.
Diese SuS sind stets darum bemüht, sich aktiv in den Unterricht einzubringen und Fragen über aktuelle politische Ereignisse zu stellen. Darüber hinaus erledigen sie ihre Aufgaben im Fach Politik in der Regel zügig und zudem auch gewissenhaft, wodurch sie zu den wesentlichen Leistungsträgern in der Klasse gezählt werden können. Die hier aufgezählten Aspekte zeigen deutlich, dass die Lerngruppe sowohl im Verhalten als auch in der Leistung heterogen ist. Eine Differenzierung des Lernmaterials ist daher unausweichlich.
4.2 Der fachliche Lernstand
In der aktuellen Unterrichtseinheit Grenzenlose Sicherheit? haben sich die SuS bereits mit den Themen Krieg, Frieden und Sicherheit auseinandergesetzt. Die Besonderheit hierbei ist, dass der hochaktuelle Russland-Ukraine-Krieg dazu beigetragen hat, dass die meisten SuS ein besonders hohes Interesse im Hinblick auf die Unterrichtseinheit entwickelt haben. Dieses Interesse geht soweit, dass sich im Prinzip fast alle SuS auch privat mit der Unterrichtseinheit beschäftigt haben. Insbesondere bei vier Schülerinnen habe ich wahrgenommen, dass sie den Verlauf vieler kriegerischer und terroristischer Ereignisse kennen und korrekt zusammenfassen können.
Die durchzuführende Unterrichtsstunde knüpft nun an dieses Wissen an, jedoch mit dem Unterschied, dass nun die politischen Handlungsstrategien der BRD gegen den Terrorismus in den Blick genommen werden. Die SuS haben sich noch nicht konkret mit der Frage auseinander gesetzt, inwiefern es für sie persönlich vertretbar ist, dass der Staat die Privatsphäre zugunsten der Sicherheit einschränkt. Allerdings wurden wichtige Begriffe - wie z.B. Geheimdienst oder Innere Sicherheit - unter Berücksichtigung der bevorstehenden Unterrichtsstunde beleuchtet. Es lässt sich also festhalten, dass die SuS ein grundlegendes Basiswissen mit in den Unterricht bringen.
Ich habe beobachtet, dass die Lerngruppe diskussionsfreudig und meinungsstark ist. Des Weiteren sind sie in kooperativen Lernphasen besonders motiviert. Aus diesem Grund habe ich mit den SuS sowohl im Theo-Unterricht als auch während der aktuellen Unterrichtseinheit regelmäßig die Meinungslinie durchgeführt, um erste Diskussionsansätze zu erzeugen. Eine kurze Fishbowl-Diskussion haben die SuS bereits durchgeführt, allerdings haben zu diesem Zeitpunkt einige SuS gefehlt.
5. Didaktische Überlegungen und Aufgabenanalyse
5.1 Fachdidaktische Begründungen und Ziel-/ Inhaltsentscheidungen
Um den Lerngegenstand zu legitimieren, orientieren sich die folgenden Aspekte vorwiegend an den wesentlichen Grundfragen von Wolfgang Klafki (Vgl. Klafki 1991: S. 270 ff.). Im Hinblick auf das Thema lässt sich festhalten, dass es eine hohe Gegenwartsbedeutung gibt, weil die Lernenden selbst unmittelbar von der Quellen-TKÜ betroffen sind. Immerhin nutzen ca. 95 Prozent der Heranwachsenden in Deutschland Messengerdienste wie zum Beispiel Whatsapp oder Telegram (Vgl. De Florio-Hansen 2020: S. 86). Zusätzlich zur Gegenwartsbedeutung lässt sich an dieser Stelle auch der Lebensweltbezug für die SuS ableiten, weil die Quellen-TKÜ an Apps bzw. Messengerdiensten ansetzt, mit denen die Lernenden täglich konfrontiert sind (Vgl. Kleinknecht und Metz 2010: S 35).
Des Weiteren gibt es auch eine hohe Zukunftsbedeutung für die SuS, weil der Eingriff in die Privatsphäre zugunsten der Sicherheit auch weiterhin ein politischer Streitgegenstand bleiben wird. Als Erklärung wird hier angeführt, dass Debatten im Hinblick auf diese Frage immer wieder neu aufgerollt werden (s. Kap. 3).
[...]
1 Unterrichtseinheit in Anlehnung an Deiseroth & Wolf (2015): S. 7.
2 Fortlaufend für Schülerinnen und Schüler
3 Fortlaufend für Quellen-Telekommunikationsüberwachung
4 Strafprozessordnung
- Citar trabajo
- Mahmud Tunc (Autor), 2022, Fishbowl-Diskussion zum Thema Quellen-Telekommunikationsüberwachung in Deutschland (Politik, 9. Klasse), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1248310
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.