Das gesamte deutsche Steuersystem ist weit entfernt von einem ganzheitlichen System. Es ist im Laufe einer langwierigen historischen Entwicklung entstanden, bei der die Interessen unterschiedlichster wirtschaftlicher und politischer Gruppierungen Niederschlag gefunden haben.
Der deutsche Sonderweg, Unternehmen erst mit einer eigenständigen und in der Handhabung komplizierten kommunalen Steuer, der Gewerbesteuer, zu belasten um anschließend in einem zweiten Schritt rechtsformabhängig die eigentliche, insbesondere für internationale Vergleiche relevante, Ertragsbesteuerung durch Körperschaft- oder Einkommensteuer vorzunehmen, führt zu mehreren Problemen. Die Unternehmen haben einen (im europäischen Vergleich) hohen Aufwand zur Berechnung ihrer Steuerlast. Dies wird noch durch die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen bei den Ertragsteuern, sowie vielfältiger zu beachtender Hinzurechnungs-, Abzugs- sowie Anrechnungsregelungen bei den verschiedenen Ertragsteuerarten verschlimmert. Dazu kommen umstrittene bzw. überholungsbedürftige Regelungen wie zum Beispiel der Mantelkauf, die Gesellschafter-Fremdfinanzierung oder die Regelungen zur Verlustverrechnung, die zu einer weiteren Verkomplizierung des deutschen Unternehmensteuersystems beitragen.
Die Vorschläge der Stiftung Marktwirtschaft sollen zu einer Vereinheitlichung, Vereinfachung sowie zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Unternehmenssteuersystems führen und damit langfristig auch das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in Deutschland ankurbeln. Inwieweit das Konzept geeignet ist, dies zu leisten, wird in dieser Hausarbeit untersucht.
[...]
INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
EINLEITUNG
1. PROBLEME DES AKTUELLEN UNTERNEHMENSSTEUERSYSTEMS
1.1. Überblick über Steuerarten und Steuersätze
1.2. Problemfelder
2. VORSTELLUNG DES KONZEPTS DER STIFTUNG MARKTWIRTSCHAFT
2.1. Ein modulares und umfassendes Reformkonzept
2.2. Die allgemeine und die kommunale Unternehmensteuer
2.2.1. Steuersubjekt, Steuerobjekt und Bemessungsgrundlage
2.2.2. Steuerliche Gewinnermittlung
2.2.3. Gewinnausschüttung
2.2.4. Kleinunternehmerregelung
2.2.5. Verlustverrechnung
2.2.6. Weitere Regelungen
2.3. Vergleichendes Rechenbeispiel
3. BEWERTUNG DES KONZEPTS DER STIFTUNG MARKTWIRTSCHAFT
3.1. Bestimmung der Anforderungen an ein Reformkonzept
3.2. Lösungsmächtigkeit und Problemfelder des Konzepts
FAZIT UND AUSBLICK
QUELLENVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
EINLEITUNG
Im Jahr 2006 weist Deutschland erstmals seit mehreren Jahren wieder ein Wirt-schaftswachstum von über zwei Prozent auf, dass auch im europäischen Vergleich mithalten kann. Mehrere Jahre davor stiegen oder stagnierten die Arbeitslosenzah-len, die Wirtschaftswachstumsrate war im europäischen Vergleich unterdurch-schnittlich und die finanzielle Situation der kommunalen Haushalte und des Bun-deshaushalts wurde jährlich schlechter. Damit das im letzten Jahr (auch durch freundliche Unterstützung des Wirtschaftswunders Fußballweltmeisterschaft) erziel-te Wirtschaftswachstum nachhaltig ist, müssen neben der u.a. bereits durchgeführten Arbeitsmarktreform weitere Standortbedingungen verändert werden.
Die Große Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2005 dazu bekannt, in der aktuellen Legislaturperiode auch die steuerlichen Rahmenbedingun-gen für Unternehmen in Deutschland zu verbessern.1 Untersuchungsergebnisse wie die Rangliste des World Economic Forum zur Effizienz und Transparenz von Steu-ersystemen aus dem Jahr 2005, bei der Deutschland auf dem letzten Platz rangiert, oder ein Blick auf die hohe Ertragsteuerbelastung von deutschen bzw. in Deutschland tätigen Unternehmen im europäischen Vergleich2 sind nur einige Hinweise dar-auf, dass Veränderungen im Unternehmenssteuersystem dringend nötig sind.
Die von CDU, CSU und SPD getragene Bundesregierung befindet sich nunmehr in der komfortablen Position, dass neben eigenem Sachverstand auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung weitere ausgereifte externe Konzepte bestehen. Zum ei-nen gibt es das Konzept des Sachverständigenrats3, bei dem der Fokus auf die Fi-nanzierungsneutralität gelegt wird und auf der anderen Seite existiert ein von 76 Experten aus Politik, Rechtsprechung, Wissenschaft und Wirtschaft erarbeitetes Konzept das umfassende Änderungen im gesamten Unternehmenssteuersystem vor-schlägt.4 Die Vorschläge der Stiftung Marktwirtschaft sollen zu einer Vereinheitli-chung, Vereinfachung sowie zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Unternehmenssteuersystems führen und damit langfristig auch das Wirt-schaftswachstum und die Beschäftigung in Deutschland ankurbeln.5 Inwieweit das Konzept geeignet ist, dies zu leisten, soll in dieser Hausarbeit untersucht werden.
1. PROBLEME DES AKTUELLEN UNTERNEHMENSSTEUERSYSTEMS
1.1. Überblick über Steuerarten und Steuersätze
Das gesamte deutsche Steuersystem ist weit entfernt von einem ganzheitlichen System. Es ist im Laufe einer langwierigen historischen Entwicklung entstanden, bei der die Interessen unterschiedlichster wirtschaftlicher und politischer Gruppierungen Niederschlag gefunden haben. Die existierenden Steuerarten, die Einfluss auf unter-nehmerische Entscheidungen haben, können in folgende Gruppen unterteilt werden: Produktionsfaktorsteuern (z.B. Kraftfahrzeugsteuer, Mineralölsteuer), Betriebs-leistungsteuern (z.B. Umsatzsteuer, Versicherungsteuer) und Ertragsteuern.6 Die Steuerbelastung durch die beiden erstgenannten Gruppen wird von den Unterneh-men weitgehend in die Preiskalkulation einbezogen und somit überwiegend vom Endverbraucher getragen. Die Belastung durch die Gruppe der Ertragsteuern hängt letztendlich an einer sich aus einer Gewinn- oder Ertragszahl ableitenden Bemes-sungsgrundlage ab. In Deutschland tätige Unternehmen werden abhängig von ihrer Rechtsform mit unterschiedlichen Ertragsteuern belastet.
Nahezu alle Unternehmen mit Gewinnorientierung sind Gewerbesteuerpflichtig.7 Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und somit wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der durch Hinzurech-nungen und Kürzungen gemäß §§ 8,9 GewStG aus dem Gewinn des Unternehmens ermittelte Gewerbeertrag. Die prozentuale Gewerbesteuerbelastung hängt von dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde sowie der geltenden Steuermesszahl ab. Als Bei-spielrechengröße wird im allgemeinen mit einem Gewerbesteuersatz von 16,67% gearbeitet.8
Der nach Abzug der Gewerbesteuerlast übrig bleibende Unternehmensgewinn ist bei juristischen Personen, zu denen auch die Kapitalgesellschaften gehören, Körper-schaftsteuerpflichtig. Es kommt zu einer weiteren Definitivbesteuerung i.H.v. 25% auf der Ebene der Kapitalgesellschaft. In Deutschland tätige Kapitalgesellschaften müssen somit auf ihre in Deutschland erzielten Gewinne nominal 38,65% Steuern zahlen.9
Bei Personenunternehmen10 erfolgt nach Berechnung der Gewerbesteuer die nächste Stufe der Besteuerung erst auf der Ebene der Gesellschafter. Die Einkünfte von na-türlichen Personen aus ihrem Gewerbebetrieb oder aus ihrer selbständigen Arbeit werden zusammen mit allen weiteren steuerpflichtigen Einkünften11 der natürlichen Person mit einem progressiven Steuersatz belastet. Der Durchschnittsteuersatz liegt je nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens zwischen 0 und 45 %.12 Bezieht man die auf der Ebene des Gesellschafters bzw. Einzelunternehmers fälligen Steuern mit ein, so liegt die nominale Durchschnittsteuerbelastung bei Personenunternehmen in Abhängigkeit von der Höhe der insgesamt einkommensteuerpflichtigen Einkünfte (des Gesellschafters/Einzelunternehmers) zwischen 0 und 46,74 %.13
1.2. Problemfelder
Der deutsche Sonderweg, Unternehmen erst mit einer eigenständigen und in der Handhabung komplizierten kommunalen Steuer, der Gewerbesteuer, zu belasten um anschließend in einem zweiten Schritt rechtsformabhängig die eigentliche, insbe-sondere für internationale Vergleiche relevante, Ertragsbesteuerung durch Körper-schaft- oder Einkommensteuer vorzunehmen, führt zu mehreren Problemen. Die Unternehmen haben einen (im europäischen Vergleich) hohen Aufwand zur Berech-nung ihrer Steuerlast. Dies wird noch durch die unterschiedlichen Bemessungs-grundlagen bei den Ertragsteuern, sowie vielfältiger zu beachtender Hinzurech-nungs-, Abzugs- sowie Anrechnungsregelungen bei den verschiedenen Ertragsteuer-arten verschlimmert. Dazu kommen umstrittene bzw. überholungsbedürftige Rege-lungen wie zum Beispiel der Mantelkauf14, die Gesellschafter-Fremdfinanzierung15 oder die Regelungen zur Verlustverrechnung16, die zu einer weiteren Verkomplizie-rung des deutschen Unternehmensteuersystems beitragen.
Die im europäischen und internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohe nomi-nale und zudem nicht rechtsformneutrale Steuerlast für in Deutschland tätige Unter-nehmen trägt ebenfalls zu einer Verschlechterung der Attraktivität des Standorts Deutschland für Unternehmen bei.17 Europaweit bzw. international tätige Konzerne werden weiterhin mit einem veralteten Organschaftsrecht und der international un-üblichen Notwendigkeit eines Gewinnabführungsvertrags konfrontiert.
Mit dem Steuersenkungsgesetz aus dem Jahr 2000 und der damit verbundenen Sys-temumstellung auf das Halbeinkünfteverfahren wurde bereits eine Absenkung des Körperschaftsteuersatzes (auf jetzt 25%) erreicht und somit die Standortbedingun-gen für Kapitalgesellschaften in Deutschland verbessert. Jedoch reicht diese Absen-kung langfristig nicht aus, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als attraktiver Unternehmensstandort zu gewährleisten.18 Die derzeitige Situation führt sogar dazu, dass eigentlich in Deutschland erwirtschaftete Gewinne von internationalen Konzer-nen geschickt ins Ausland transferiert werden, um der vergleichsweise hohen Steu-erbelastung zu entgehen. Deutschland verliert mit dem aktuellen System seine Steu-erbasis. Bereits zum Jahreswechsel in Kraft getretene umstrittene Änderungen an einzelnen Steuerstellschrauben, wie zum Beispiel die Umsatzsteuererhöhung, glei-chen staatliche Defizite bei den Steuereinnahmen zwar kurzfristig aus, führen jedoch nicht zu einer Veränderung der Gesamtproblematik. Die Probleme durch Abwande-rung von Arbeitsplätzen und Verschiebung von Steueraufkommen ins Ausland, Pla-nungsunsicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte sowie die bestehende Intransparenz und Bürokratie im deutschen Unternehmensteuersystem können nur durch eine umfassende Steuerreform gelöst werden, die sowohl die Steuersätze att-raktiver gestaltet als auch Steuerstruktur, Steuersystem und die steuerlichen Rah-menbedingungen verbessert.19
2. VORSTELLUNG DES KONZEPTS DER STIFTUNG MARKTWIRTSCHAFT
2.1. Ein modulares und umfassendes Reformkonzept
Um die Ziele der Vereinfachung, Verbesserung der Transparenz und Gerechtigkeit sowie die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Steuersystems zu erreichen, schlägt die in der Stiftung Marktwirtschaft eigens gebil-dete Kommission Steuergesetzbuch ein aus drei Modulen aufgebautes umfassendes Konzept zur Reform der Ertragsteuern vor.20 Die Module bestehen aus der Reform der Unternehmensbesteuerung (Modul I), der Neuordnung der Kommunalfinanzen (Modul II) und der Reform der Einkommensbesteuerung (Modul III). Das zentrale Modul I – die Reform der Unternehmensbesteuerung, ist dabei eingebettet in die Neuordnung der Kommunalfinanzen. Diese Neuordnung soll durch ein „Vier-Säulen-Modell“ bestehend aus reformierter Grundsteuer, Bürgersteuer, kommunaler Unternehmensteuer sowie Anteil an der Lohnsteuer umgesetzt werden.21 Durch das neue Modell soll eine stärker ertragsunabhängige und somit solidere Finanzierung der Kommunen erreicht werden. Die Reform der Einkommensbesteuerung im Mo-dul III sieht eine evolutionäre Weiterentwicklung des bestehenden Einkommensteu-errechts unter Beibehaltung der grundlegenden Prinzipen der synthetischen Besteue-rung mit einem progressiven Tarif und der Anwendung des subjektiven Nettoprin-zips vor. Die historischen sieben Einkunftsarten sollen auf 4 zusammengefasst wer-den, das Ehegattensplitting soll in ein Familiensplitting umgewandelt werden und unter Einbindung moderner Informationsverarbeitungsverfahren und -technik soll den steuerpflichtigen ein an den individuellen Daten ausgerichteter elektronischer Steuererklärungsentwurf bereitgestellt werden, um das gesamte Veranlagungsver-fahren zu vereinfachen.22
Grundlegend für die Durchführbarkeit des gesamten Reformkonzepts ist jedoch das Modul I, das die Reform der Unternehmensteuer beinhaltet, und im folgenden Kapi-tel ausführlich erläutert wird.
[...]
1 Vgl. CDU/CSU/SPD (2005), Seite 81f.
2 Vgl. Sprengel (2003).
3 Für Details zum Konzept des Sachverständigenrats vgl. Schön/Schreiber/Sprengel/Wiegard (2006).
4 Vgl. Eilfort (2006).
5 Vgl. Stiftung Marktwirtschaft (2006), S. 3.
6 Vgl. Haberstock/Breithecker (2005), S. 9.
7 Ausgenommen sind hier nur land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Freiberufler. Vgl. Haber-stock/Breithecker (2005), S. 76.
8 Dieser resultiert aus einer Gewerbesteuermesszahl von 5%, einem durchschnittlichen Hebesatz von 400% und der Selbstabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG): 5 * 400 / ( 10.000 + 5 * 400) = 0,1667; Vgl. Haberstock/Breithecker (2005), S. 80, Steinbrück/Koch (2006), S. 4.
9 Die Größe von 38,65 % wird folgendermaßen ermittelt: 16,67 % GewSt + 20,83 % KSt + 1,15 % SolZ (die einzelnen prozentualen Belastungen beziehen sich auf den Gewinn vor Steuern). Auf der Ebene des Gesellschafters kommt es bei Anwendung des ab 2007 gültigen Spitzensteuersatzes von 45 % sowie des Halbeinkünfteverfahrens im Höchstfall zu einer weiteren Belastung mit ESt und SolZ i.H.v. 14,57 % des ursprünglichen Gewinns bzw. Ertrags.
10 Zu den Personenunternehmen gehören Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
11 Vgl. Einkunftsarten nach § 2 EStG.
12 Vgl. Haberstock/Breithecker (2005), S. 58; Spitzensteuersatz ab 2007: 45 %.
13 Der Minimalwert von 0 % ergibt sich bei einem Gewinn bzw. Einkünften innerhalb des Gewerbe-steuer- und Einkommensteuerfreibetrags. Der Höchstwert ergibt sich (unter Berücksichtigung von § 35 EStG und des in Fußnote 6 erörterten allgemeinen Gewerbesteuersatzes) wie folgt: 16,67 % GewSt + 28,50 % ESt + 1,57 % SolZ
14 § 8 Abs. 4 KStG; zu Details: Kußmaul (2003), S. 524.
15 § 8a KStG ; zu Details: Kußmaul (2003), S.700.
16 § 10d EStG, § 15a EStG; § 8 Abs. 1 KStG; zu Details: Kußmaul (2003), S. 322ff.
17 Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die effektive Steuerbelastung der in Deutschland tätigen Unternehmen i.d.R. unter der nominellen Belastung liegt und die effektive Grenz- und Durch-schnittsteuerbelastung für die Unternehmen letztendlich der entscheidende Punkt ist. Jedoch geht von der nominalen Steuerbelastung eine nicht zu unterschätzende Signalwirkung aus. Vgl. Stiftung Marktwirtschaft (2006), S. 16.
18 Vgl. Herzig/Bohn (2006), S. 2.
19 Zu den Problemen vgl. Steinbrück/Koch (2006), S. 2.; Stiftung Marktwirtschaft (2006), S. 1.
20 Vgl. Stiftung Marktwirtschaft (2006), S. 5.
21 Auf eine detaillierte Beschreibung des zweiten und dritten Moduls soll hier jedoch aus Komplexi-tätsgründen verzichtet werden. Details zu den Modulen II bzw. III finden sich in: Stiftung Markt-wirtschaft (2006), S. 40ff bzw. S. 46ff.
22 Vgl. ebenda, S. 8.
- Citar trabajo
- Dipl.-Kfm. Thomas Zabel (Autor), 2007, Unternehmenssteuerreform – das Konzept der Stiftung Marktwirtschaft, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124326
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.