Georg Friedrich Puchta konnte als herausragender Dogmatiker eine Vielzahl
von Publikationen und Werken hervorbringen. Vor allem auf dem Gebiet der
Rechtstheorie, dem römischen Zivilrecht und der römischen Rechtsgeschichte
konnte er sich profilieren. Mit seinem zweibändigen Werk "Das Gewohnheitsrecht"
(1828/1837) schuf er das grundlegende theoretische Werk der Historischen
Schule.40 Sein Hauptwerk "Lehrbuch der Pandekten" (1837) stellte überragend
das römische Zivilrecht, vor allem das Pandektenrecht dar. In seinem
letzten großen zweibändigen Werk "Cursus der Institutionen" (1841/42) widmete
sich Puchta schließlich der römischen Rechtsgeschichte.41 So prägte
Puchta in seinen Werken wichtige Neologismen wie den Volksgeist oder die
Begriffsjurisprudenz.
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Biographie
A. Leben bis zur Habilitation
B. Puchtas Lehrtätigkeiten
C. Scheitelpunkt des Wirkens und Ende
2. Teil: Werke
A. Allgemeiner Überblick
B. Das Gewohnheitsrecht und der Volksgeist
1. Erste Rechtsquelle: Der Volksgeist
2. Zweite Rechtsquelle: Das Gesetz
3. Dritte Rechtsquelle: Das Recht der Wissenschaft
4. Bedeutung und Kritik
5. Rezeptionsstreit
C. Lehrbuch der Pandekten und die Begriffsjurisprudenz
1. Der Aufbau des Lehrbuches
2. Das geltende Recht in Deutschland
3. Die Entstehung des Rechts im Allgemeinen
4. Die Anwendung des Rechts
5. Die grundlegende Begriffsjurisprudenz
6. Kritik
D. Cursus der Institutionen
E. Einordnung Puchtas
Anlage 1: Auszeichnungen Puchtas während der Gymnasialzeit
Anlage 2: Verzeichnis sämtlicher Studierender der königlichen Gymnasialanstalt zu Nürnberg (Deckblatt)
Anlage 3: Gehaltene Vorlesungen an der Universität München
Anlage 4: Gehaltene Vorlesungen an der Universität Leipzig
Anlage 5: Bild Georg Friedrich Puchtas als Burschenschafter
Anlage 6: Werke Georg Friedrich Puchtas
Anlage 7: Auszug aus der Ernennung Dr. Puchtas zum ordentlichen Professor an der Universität zu München
Anlage 8: Berufung in das Spruchkollegium vom 11.02.1832
Anlage 9: Entlassungsbestätigung aus dem bayrischen Staatsdienst vom 20.12.1834
Teil 1: Biographie
A. Leben bis zur Habilitation
Georg Friedrich Puchta wurde am 31.08.1798 in Kadolzburg bei Nürnberg geboren. Sein Vater Dr. iur. Wolfgang Heinrich Puchta (1769-1843) war preußischer Justizamtmann, ab 1796 bayrischer Landrichter in Erlangen und ab 1811 Dirigent des Landgerichts Erlangen.[1] Seine Mutter war Johanna Philippina Heim aus Osternohe.[2]
Puchta besuchte vom Studienjahr 1810/11 bis zum Studienjahr 1815/16 die königliche Gymnasialanstalt zu Nürnberg (vormals Ägidiengymnasium, heute Melanchthon-Gymnasium). Bereits dort stellte er sich als herausragender Schüler dar. Während seiner gesamten Schulzeit hatte Puchta ein großes Talent im Zeichnen bewiesen.[3] Vor allem in den höheren Klassen zeichnete er sich zudem durch sehr gute Leistungen in der französischen Sprache aus. Diese Leistungen wurden regelmäßig mit Auszeichnungen belohnt und Puchta durfte vor allem in den Studienjahren 1812/13 und 1815/16 die Deklamationen im Zuge der Preisverleihungen halten. So deklamierte er im Studienjahr 1812/13 das Werk „Mein Wissen“ von Klopstock und im Studienjahr 1815/16 aus Goethes Werther.[4] Durch die Tätigkeit Hegels als Rektor an diesem Gymnasium erhielt Puchta seine erste philosophische Ausbildung. Diese Umstände führten zu einer Hinneigung zur alten Geschichte, den Klassikern und den Grundsätzen der Hegelschen Philosophie, welche allerdings bei dem jungen Puchta nicht sehr tief eindrang.[5]
Im Jahre 1816 begann Puchta das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Erlangen.[6] Durch die Tätigkeit seines Vaters am Landgericht Erlangen ab 1811 hatte Puchta den besonderen Vorteil, bereits während seines Universitätsstudiums in die juristische Praxis eingeführt zu werden. Während seines Studiums wirkten vor allem die Schriften von Niebuhr und Savigny auf den strebsamen jungen Puchta ein.[7] Bereits zu Beginn seines Studiums fühlte sich auch Puchta vom Geist der neuen burschenschaftlichen Bewegung ergriffen und gründete am 2.12.1817 die Erlanger Burschenschaft mit. Neben Georg Friedrich Puchta gehörten auch andere Persönlichkeiten, wie zum Beispiel Walter Flex dieser noch heute als Burschenschaft der Bubenreuther zu Erlangen bestehenden Studentenverbindung an. Auch wird Puchta das Hauptverdienst an der Ausarbeitung der Verfassung jener Verbindung zugeschrieben.[8] Sein Engagement für die burschenschaftlichen Ideale lässt sich weiterhin dadurch belegen, dass Puchta 1818 als Vertreter der Erlanger Burschenschaft auf den Burschentag zu Jena entsandt wurde und dort die Verfassungsurkunde der Deutschen Burschenschaft mitunterzeichnete.[9] Zum Bruch mit der Burschenschaft kam es allerdings bereits am 18.5.1820 als 40 Leute, die sogenannten „Liberalen“, austraten. Am 9.8.1820 gründete etwa die Hälfte der Liberalen einen Burschenverein namens Concordia. Aufgrund schwerer Auseinandersetzungen mit der Burschenschaft zerfiel 1821 die Concordia wieder. Die meisten Mitglieder der zerfallenen Concordia kehrten zur Burschenschaft zurück und nur ein kleiner Teil gründete das bis 1825 bestehende Korps Bavaria. Von den als Liberale aus der Burschenschaft Ausgetretenen schlossen sich nur wenige nicht der Concordia an. Zu diesen wenigen gehörte allerdings Puchta.[10] Dies kann dadurch begründet werden, dass Puchta 1820 bereits am Ende seines Studiums angelangt war und nicht die Streitigkeiten als „Alter Herr“[11] mitbegleiten wollte. Nach erfolgreichem Studienabschluss promovierte Puchta im Jahre 1820 mit der Dissertation „De itinere, actu et via“ und habilitierte noch im selben Jahr an der Universität Erlangen für Römisches Recht.[12]
B. Puchtas Lehrtätigkeiten
Nach seiner Habilitation unternahm Georg Friedrich Puchta im Jahre 1821 eine Deutschlandreise zu den großen Universitäten der damaligen Zeit in Jena, Berlin, Göttingen, Bonn und Heidelberg. Für diese Reise beantragte er am 21.1.1821 ein Reisestipendium beim königlichen Senat der Universität Erlangen, welches jedoch am 12.2.1821 aus Mangel an Geldern abgelehnt wurde.[13] Auf seiner Reise machte er die persönliche Bekanntschaft mit Savigny, Hugo, Göschen, Ribbentrop, Bethmann-Hollweg und Thibaut. Vor allem Savigny und Hugo waren stets der Förderung Puchtas zugetan. Neben diesen Bekanntschaften war vor allem das Bewusstsein von dem Standpunkt und Beruf sowie die Methode der Wissenschaft Ergebnis dieser Reise.[14] Schnell schloss sich Puchta der Historischen Schule Savignys an und verteidigte diese oft mit scharfer Polemik gegenüber den hegelianischen Juristen. 1822 veröffentlichte Puchta seine erste größere Schrift „Grundriß zur Vorlesung über juristische Encyclopädie und Methodologie“.[15]
Im Jahr 1823 erhielt Puchta einen Ruf als Romanist nach Dorpat, den Puchta jedoch ablehnte, da ihm auf königlichen Erlass Maximilian Josephs von Bayern am 9.9.1823 eine außerordentliche Professur in Erlangen angeboten wurde, welche er annahm und dort ein Jahresgehalt von sechshundert Gulden bezog.[16] In Erlangen führte Puchta als Romanist die Gedanken der Historischen Schule Savignys weiter.[17] Auch knüpfte er Kontakt zu dem Philosophen F. W. J. Schelling, welcher 1820-1826 in Erlangen lehrte. Im Jahre 1824 heiratet Puchta Christiane Stahl in Erlangen.[18]
Nach sechs Jahren als Extraordinarius an der Universität Erlangen erhielt Puchta am 10.10.1828 eine Anstellung als ordentlicher Professor für Römisches Recht an der Universität München. Dort wurde ihm ein Gehalt von tausend Gulden bewilligt.[19],[20] Aus dem Vorlesungsverzeichnis der Ludwig-Maximilians-Universität zu München lässt sich allerdings entnehmen, dass Puchta erst ab dem Sommersemester 1829 in München auf einem Lehrstuhl für Römisches Recht Lehrveranstaltungen durchführte.[21] Im Jahre 1830 erhielt Puchta einen Ruf an die Universität Jena, welchen er jedoch ablehnte. Aufgrund dieser Ablehnung und durch allerhöchsten Erlass seiner Majestät Ludwig von Bayern vom 31.10.1830 wurde Puchta der Titel eines Hofrates verliehen und sein Gehalt um zweihundert Gulden erhöht.[22] Weiterhin wurde Puchta auf seiner königlichen Majestät allerhöchsten Befehl vom 11.2.1832 als Nachfolger des verstorbenen Professors Dr. von Wening-Ingenheim als Mitglied in das Spruchkollegium der Ludwig-Maximilians-Universität berufen.[23],[24]
Der Eindruck, den Puchta bereits in Erlangen von Schelling erhalten hatte, vertiefte sich beim Besuch der Vorlesungen von ihm in München und hatte einen noch nachhaltigeren Einfluss. Wie er es ähnlich bereits in Erlangen getan hatte, verbrachte Puchta seine Zeit mit den künstlerischen und wissenschaftlichen Berühmtheiten der bayrischen Hauptstadt, was unter anderem zu einer innigen Freundschaft mit dem hochgebildeten Präsidenten des bayrischen Oberkonsistoriums Dr. v. Roth führte.[25]
Die Professur von Puchta in München endete mit dem Ruf an die Universität Marburg und der Entlassung aus dem bayrischen Staatsdienst am 20.12.1834. Es wird festgestellt, dass Puchta seine Lehrtätigkeiten an der Universität München mit besonderer allerhöchster Zufriedenheit getätigt hat.[26],[27] Danach wechselte er als Professor für Römisches Recht und Kirchenrecht nach Marburg.[28] Dieser Ruf ereilte ihn durch den damaligen kurhessischen Minister von Hassenpflug, mit dem Puchta bis zu seinem Lebensende ein freundschaftliches Verhältnis pflegte. In Marburg schrieb Puchta auch den 2. Band seines im Jahre 1828 in Erlangen begonnenen Buches „Das Gewohnheitsrecht“.[29]
Am 11.1.1837 erhielt Puchta einen Ruf an die Universität Leipzig, wo er den Lehrstuhl des nach Tübingen gegangenen Professors Dr. Carl Georg Wächter übernehmen sollte.[30] Während seiner Lehrtätigkeiten in Leipzig konnte sich Puchta als kompetenter Wissenschaftler des romanistischen Zweiges profilieren.[31] 1838 veröffentlichte Puchta in Leipzig sein „Lehrbuch der Pandekten“, welches das vollendetste Werk gewesen ist, welches überhaupt über diese Materie geschrieben wurde. Dieses Lehrbuch bildete den Grundstein für seine Vorlesungen in Leipzig. Dabei handelte es sich bei dem „Lehrbuch der Pandekten“ allerdings um ein Lehrbuch, welches hauptsächlich aus Überschriften und Erläuterungen bestand und durch die Vorlesungen erst komplett erschlossen werden sollte. Weiterhin lehrte Puchta in Leipzig die Rechtsgeschichte, vor allem die Geschichte des römischen Rechts. Auch Vorlesungen zum Recht der evangelischen Kirche und dem Erbrecht wurden von Puchta in Leipzig gehalten.
Letztendlich erhielt Puchta am 9.6.1842 einen Ruf nach Berlin, wo er den Lehrstuhl Savignys und somit die vornehmste juristische Professur übernehmen sollte.[32] Das Gesuch um Entlassung aus dem sächsischen Staatsdienst wurde ihm am 16.6.1842 durch das Staatsministerium für Kultus und Öffentlichen Unterricht genehmigt.[33] In Berlin allerdings war der Geist, mit dem Puchta die Lehrtätigkeiten auffasste, ein anderer als der des weitherzigen Savignys. Puchta war in seiner Dialektik scharfkantiger und wie schon erwähnt oft in seiner Polemik verletzend, vor allem, wenn es um seinen religiösen oder politischen Standpunkt ging.[34]
C. Scheitelpunkt des Wirkens und Ende
Der Zeitraum der Lehrtätigkeiten an der Universität Berlin dauerte jedoch nicht lange. Bereits Mitte des Jahres 1844 wurde Puchta Hilfsarbeiter am Geheimen Obertribunal[35] mit dem Titel eines Geheimen Obertribunalrates und schon ein Jahr später Mitglied des Staatsrates und der Gesetzgebungskommission.[36] Allerdings konnte er diese Ämter nicht lange bekleiden. Am 29. Dezember 1845 wurde Puchta während eines Besuchs von Übelkeit befallen. Diese Übelkeit mündete in fortwährendem Erbrechen und einer unüberwindlichen Obstruktion. Diese Erkrankung wurde zunächst für eine Darmverschlingung gehalten. Nach der Obduktion stellte sich allerdings heraus, dass Puchta an einer scirrhofen Verengung[37] litt.[38] Diese bewirkte, dass Puchta bereits zehn Tage später am 8. Januar 1846 nach kurzer schwerer Krankheit in Berlin starb.[39] Dieser frühe Tod traf Puchta auf dem Zenit seines wissenschaftlichen und praktischen Wirkens.
[...]
[1] SCHRÖDER, Georg Friedrich Puchta, In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 1. Auflage, Sp. 95.
[2] LANDAU, Georg Friedrich Puchta, In: Neue Deutsche Biographie, 1. Auflage, S. 757.
[3] MELANCHTHON-GYMNASIUM, Verzeichnisse sämtlicher Studierender der Königlichen Gymnasialanstalt zu Nürnberg in den Studienjahren 1810-1816.
[4] MELANCHTHON-GYMNASIUM, Verzeichnisse sämtlicher Studierender der Königlichen Gymnasialanstalt zu Nürnberg der Studienjahre 1812/13 und 1815/16.
[5] EISENHART, Georg Friedrich Puchta, In: Allgemeine Deutsche Biographie, 1. Auflage, S. 685.
[6] BOHNERT, Georg Friedrich Puchta, In: Deutsche Biographische Enzyklopädie, 2. Ausgabe, S. 102.
[7] EISENHART, Georg Friedrich Puchta, In: Allgemeine Deutsche Biographie, 1. Auflage, S. 685.
[8] HÖHNE, Die Bubenreuther, 1. Auflage, S. 15.
[9] HÖHNE, Die Bubenreuther, 1. Auflage, Anlage S. 13.
[10] HÖHNE, Die Bubenreuther, 1. Auflage, S. 381.
[11] Als „Alter Herr“ wird ein Mitglied einer Studentenverbindung bezeichnet, welches bereits das Studium abgeschlossen hat aber weiterhin Mitglied der Verbindung bleibt.
[12] KLEINHEYER/SCHRÖDER, Deutsche Juristen aus fünf Jahrhunderten, 3. Auflage, S. 215.
[13] UAE, A 2 I 1 Nr. P 11, KÖNIGREICH BAYERN – STAATSMINISTERIUM DES INNEREN, An den Senat der Universität Erlangen, Nr. 1675, 12.02.1821.
[14] EISENHART, Georg Friedrich Puchta, In: Allgemeine Deutsche Biographie, 1. Auflage, S. 685.
[15] LANDAU, Georg Friedrich Puchta, In: Neue Deutsche Biographie, 1. Auflage, S. 757.
[16] UAE, A 2 I 1 Nr. P 11, KÖNIGLICHER ERLASS MAXIMILIAN JOSEPHS VON BAYERN, An den Senat der Universität Erlangen, Nr. 12242, 09.09.1823.
[17] WENDEHORST, Geschichte der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, 1. Auflage, S. 90.
[18] LANDAU, Georg Friedrich Puchta, In: Neue Deutsche Biographie, 1. Auflage, S. 757.
[19] UAM, E II 252, S. 1.
[20] siehe Anlage 6.
[21] Vorlesungsverzeichnis der Ludwig-Maximilians-Universität zu München im Sommersemester 1829, S. 6; PRANTL, Geschichte der Ludwig-Maximilians-Universität zu München, 1. Auflage, 2. Band, S. 527.
[22] UAM, E II 252, S. 10.
[23] UAM, E II 252, KÖNIGREICH BAYERN – STAATSMINISTERIUM DES INNEREN, An den Universitätssenat der Universität München, Nr. 2459, 11.02.1832.
[24] siehe Anlage 7.
[25] EISENHART, Georg Friedrich Puchta, In: Allgemeine Deutsches Biographie, 1. Auflage, S. 686.
[26] UAM, E II 252, KÖNIGLICHER BEFEHL LUDWIGS VON BAYERN, An den Senat der Universität München, Nr. 34343, 20.12.1834.
[27] siehe Anlage 8.
[28] SCHRÖDER, Georg Friedrich Puchta, In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 1. Auflage, Sp. 95.
[29] EISENHART, Georg Friedrich Puchta, In: Allgemeine Deutsches Biographie, 1. Auflage, S. 686.
[30] SÄCHSISCHES STAATSARCHIV, Nr. 10198/2.
[31] KRAUSE, Alma mater Lipsiensis, 1. Auflage, S. 135.
[32] SÄCHSISCHES STAATSARCHIV, Nr. 10198/3.
[33] SÄCHSISCHES STAATSARCHIV, Nr. 10198/3.
[34] LENZ, Geschichte der königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, 1. Auflage, S. 128.
[35] Das Geheime Obertribunal war die 1782 eingerichtete höchste gerichtliche Instanz für die preußische Monarchie.
[36] KLEINHEYER/SCHRÖDER, Deutsche Juristen aus fünf Jahrhunderten, 3. Auflage, S. 215.
[37] Eine Art Darmverschluss.
[38] Nekrolog in: Beilage zur Augsburger Allgemeinen Zeitung, Nr. 36.
[39] SCHRÖDER, Georg Friedrich Puchta, In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 1. Auflage, Sp. 95.
- Citar trabajo
- stud. iur. Sebastian Schermaul (Autor), 2009, Georg Friedrich Puchta - Leben und Werk, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124147
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