Seit der Einführung des dualen Rundfunksystem in Deutschland vor über 30 Jahren hat sich einiges in der Medienlandschaft und im technologischen Bereich getan. Auf die stetigen Veränderungen haben die Länder mit Anpassungen der rechtlichen Grundlagen reagiert und fortwährend Novellierungen der entsprechenden Verträge vorgenommen. Dennoch wächst über die letzten Jahre die Kritik an dem dualen Rundfunksystem - nicht nur in Deutschland. Kritiker bringen immer wieder die Höhe der Beiträge auf den Tisch und monieren, dass sich die Sender immer weiter von ihrer Rechtsgrundlage entfernen. Häufig ist die Rede von einseitiger Berichterstattung, zu hohen Gebühren und fehlender Staatsferne. Außerdem taucht immer wieder das Argument auf, dass durch das im Internet verfügbare Angebot eine ausreichende Meinungsvielfalt sichergestellt ist. Einige Kritiker fordern gar eine Abschaffung des Systems und andere lediglich eine umfassende Reformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR).
Dieses Essay soll ein Grundverständnis für die Entstehung und eine Einordnung des rechtlichen Rahmens für die aktuelle Medienlandschaft in Deutschland vermitteln. Im Fazit werden einige Gedankengänge zur fortwährenden Diskussion über die Existenzberechtigung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgeführt.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Historie
3 Rechtsgrundlagen
3.1 Rundfunkstaatsvertrage
3.1.1 Rundfunkstaatsvertrag
3.1.2 Medienstaatsvertrag
3.1.3 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
3.1.4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
3.2 AuftragderLandesmedienanstalten
4 Fazit
Abkurzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Seit der Einfuhrung des dualen Rundfunksystem in Deutschland vor uber 30 Jah- ren hat sich einiges in der Medienlandschaft und im technologischen Bereich getan. Auf die stetigen Veranderungen haben die Lander mit Anpassungen der rechtlichen Grundlagen reagiert und fortwahrend Novellierungen der entsprechenden Vertrage vorgenommen. Dennoch wachst uber die letzten Jahre die Kritik an dem dualen Rundfunksystem - nicht nur in Deutschland. Kritiker bringen immer wieder die Hohe der Beitrage auf den Tisch und monieren, dass sich die Sender immer weiter von ih- rer Rechtsgrundlage entfernen. Haufig ist die Rede von einseitiger Berichterstattung, zu hohen Gebuhren und fehlender Staatsferne.1 AuBerdem taucht immer wieder das Argument auf, dass durch das im Internet verfuagbare Angebot eine ausreichende Meinungsvielfalt sichergestellt ist. Einige Kritiker fordern gar eine Abschaffung des Systems und andere lediglich eine umfassende Reformation des aoffentlich-rechtlichen Rundfunk (Oa RR). 2
Dieses Essay soll ein Grundverstaandnis fuar die Enstehung und eine Einordnung des rechtlichen Rahmens fuar die aktuelle Medienlandschaft in Deutschland vermit- teln. Im Fazit werden einige Gedankengaange zur fortwaahrenden Diskussion uaber die Existenzberechtigung der aoffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgefuahrt.
2 Historie
Seinen Ursprung findet der offentlich-rechtliche Rundfunk kurz nach dem zweiten Weltkrieg. Zu dieser Zeit organisierten die Westalliierten den Horfunk und das Fernsehen in ihren jeweiligen Besetzungszonen um. Nach dem Vorbild des Kon- zeptes eines gebuhrenfinanzierten Rundfunks wie in GroBbritannien sollte dieser Offentlich-rechtliche Rundfunk staatunabhangig, allerdings nicht privatwirtschaft- lich, organisiert sein. Ziel war es, durch freie und unabangige Berichterstattung zur “Reeducation” und dem Aufbau einer demokratischen Oa ffentlichkeit beizutragen. Der aoffentlich-rechtliche Rundfunk sollte eine Grundversorgung bieten. Er sollte den Menschen Zugang zu Informationen und Kultur ermoaglichen und zur Bildung und Unterhaltung dienen. Die Zuschauer und Zuhaorer sollten die Moaglichkeit haben, sich eine Meinung zu bilden und zum Beispiel politisch und wirtschaftlich getroffene Ent- scheidungen kritisch begleiten koannen. Des Weiteren sollte der oaffentlich-rechtliche Rundfunk dafuar sorgen, dass Binnenpluralitaat sichergestellt wird. Also sollte fuar ein vielfaaltiges Programm mit ausgewogenem Meinungsspektrum gesorgt werden.3 Ab 1946 gaben die westalliierten Besatzungsmaachte nach und nach die Sender wieder in die Haande deutscher Verantwortlicher. Dadurch bildeten sich noch vor der Gruandung der Bundesrepublik Deutschland sechs eigenstaandige Landesrundfunkan- stalten in Westdeutschland. Aufgrund der unterschiedlichen GroaBen der verschie- denen Rundfunkanstalten mit jeweils eigener Finanzkraft wurde recht schnell eine Buandelung der Kapazitaaten notwendig. Umgesetzt wurde diese Buandelung am 9. und 10 Juni 1950 durch den Zusammenschluss der sechs Landesrundfunkanstalten unter dem Namen Arbeitsgemeinschaft der oaffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD). Seit 1954 produzierte dann der Verbund ARD-Landesrundfunkanstalten, ein gemeinschaftliches Fernsehprogramm, welches zunaachst fuar jeweils zwei Stunden pro Tag ausgestrahlt wurde. Die Bundesregie- rung versuchte unter Bundeskanzler Conrad Adenauer bereits kurz nach Gruandung der ARD, die Rundfunklandschaft neu zu ordenen und unter anderem ein zweites oaffentlich-rechtliches Fernsehprogramm zu etablieren. Dieses Programm sollte, anders als die ARD, mehrheitlich dem Bund und nicht den Laandern unterstellt sein. Im Verlauf scheiterte Herr Adenauer im Jahr 1961 vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses verortete die Zustaandigkeit fuar den Rundfunk als Laandersache.4 Noch im glei- chen Jahr gruandeten die Laander das Zweites deutsches Fernsehen (ZDF). Statt einer faoderalen Struktur wie beim ARD wurde das ZDF aber nun zentralistisch organisiert.
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1Unbekannt.FDP-Politiker Kubicki: Offentlich-Rechtliche schuren Angst.Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dez. 2020. (Besucht am 22. 02. 2021).
2Hans-Peter Siebenhaar.ARD und ZDF leiden unter Realitatsverlust.Handelsblatt. Sep. 2011. (Besucht am 22. 02. 2021).
3Unbekannt.Offentlich-rechtlicher Rundfunk: von der Grundung der ARD bis heute.Bundeszen- trale fur politische Bildung. Juni 2020. (Besucht am 08.06.2020).
4Ebd.
- Citar trabajo
- Tobias Neurath (Autor), 2021, Rechtliche Grundlage des öffentlich rechtlichen Rundfunks, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1239955
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