Der blutigste Krieg in der Geschichte Afrikas und der tödlichste seit Ende des Zweiten Weltkrieges tobt in der Demokratischen Republik Kongo. Der Eingriff und die Rolle der Vereinten Nationen, die sich der „Wahrung des Weltfriedens“ verpflichtet fühlen, bezüglich dieses Krieges werden in dieser Arbeit zunächst durch eine kurze Darstellung der historisch-politischen Entwicklung des Kongo seit seiner Unabhängigkeit im Jahr 1960 bis zum Jahr 1996 in einen Kontext gestellt.
Dem „ersten Kongokrieg“, der im Mai 1997 mit dem Sturz von Mobutu Sese Seko und der Übernahme der Regierungsgewalt durch Laurent-Désiré Kabila endete, folgten neuerliche Gewaltausbrüche wechselnder Intensität zwischen den verschiedenen Konfliktparteien seit August 1998, deren ursächliche Motive Erwähnung finden. Der Entschluss der Vereinten Nationen zu Ende des Jahres 1999 in Folge des Waffenstillstandsabkommen von Lusaka die MONUC zu errichten sowie die Arbeit dieser Friedensmission im Kongo werden beleuchtet und an ihnen Kritik vorgebracht. Ein weiterer Schwerpunkt stellt die kritische Auseinandersetzung mit Rolle und Reaktion der Vereinten Nationen hinsichtlich der erneuten Gewalteskalation im Nordosten des Landes ab Ende 2002 und die darauffolgenden Entwicklungen dar.
Entwicklungsperspektiven der Demokratischen Republik Kongo, mögliche Beiträge der Vereinten Nationen zur Stabilisierung des Landes und Empfehlungen zur zukünftigen Handlungsweise der Organisation bilden den Abschluss.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entwicklung des Kongo von 1960 bis 1999
2.1. „Kongowirren“ und die ONUC
2.1.1. Belgiens Aggression und die Reaktion der UN
2.1.2. Lumumbistische Aufstände
2.2. Mobutus „Kleptokratie“
2.3. Erster Kongokrieg
2.3.1. Auslösende Faktoren
2.3.2. Verlauf und Ergebnisse
2.4. DR Kongo unter L. Kabila bis zum Lusaka-Abkommen
2.4.1. Herrschaft L. Kabilas und Ausbruch des zweiten Kongokrieges
2.4.2. Waffenstillstandsabkommen von Lusaka
3. Die Rolle der UN im zweiten Kongokrieg
3.1. Mangelnde Präventions- und Friedensbemühungen
3.2. Einrichtung und Arbeit der MONUC bis 2001
3.2.1. MONUC Phase I
3.2.2. MONUC Phase II
3.2.2.1. Entsendung bewaffneter UN-Truppen
3.2.2.2. Bescheidene Leistungen
3.3. Bemühungen um eine Friedenslösung unter J. Kabila
3.3.1. Aufnahme des innerkongolesischen Dialogs
3.3.2. Friedensvereinbarung von Pretoria
3.4. Engagement der UN in der DR Kongo seit 2001
3.4.1. MONUC Phase III
3.4.2. Fortwährende Gewalt im Osten des Kongo
3.4.2.1. Abzug ausländischer Truppen
3.4.2.2. Genozidale Akte im Ituri
3.4.2.3. Auftrag und Leistung der IEMF
3.5. Aktuelle Entwicklungen
3.5.1. Robustes Mandat der MONUC
3.5.2. Einrichtung einer Übergangsregierung
4. Perspektiven für eine Beendigung des Krieges
4.1. Kongos Rohstoffreichtum als Friedenshindernis
4.2. Empfohlene Handlungsmuster der UN
5. Schlussbetrachtung
Verzeichnis der Abkürzungen
Karten
Karte 1: Demokratische Republik Kongo
Karte 2: Stationierung der MONUC
Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Der Krieg in der Demokratischen Republik Kongo hat nach Schätzungen der Nichtregierungsorganisation International Rescue Committee seit August 1998 bisher zwischen 3 und 4,7 Millionen Todesopfer gefordert. Er ist somit „the most deadly war ever documented in Africa“, in dem darüber hinaus die größte Zahl von Toten während eines einzelnen Konflikts seit dem Zweiten Weltkrieg zu bilanzieren ist (IRC 2003: i).
Die in dieser Arbeit zu untersuchende Rolle der Vereinten Nationen (UN), die in der Präambel ihrer Charta formulieren, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit wahren zu wollen, bezüglich dieses Krieges wird zunächst durch eine Darstellung der historisch-politischen Entwicklung des Kongo seit seiner Unabhängigkeit im Jahr 1960 bis zum Jahr 1999 in einen Kontext gestellt. Dabei findet auch das erste Engagement von Blauhelmen auf kongolesischem Boden sowie die Reaktionen der UN auf Ausbruch und Ergebnis des bis 1997 dauernden ersten Kongokrieges Erwähnung.
Der Entschluss der Vereinten Nationen zu Ende des Jahres 1999 eine Friedensmission in den Kongo zu entsenden sowie die Arbeit dieser UN-Operation werden beleuchtet und an ihnen gegebenenfalls Kritik vorgebracht. Ein weiterer Schwerpunkt stellt die Auseinandersetzung mit Rolle und Reaktion der Weltorganisation hinsichtlich der Gewalteskalation im Nordosten des Landes ab Ende 2002 dar, die den über fünf Jahre währenden „vergessenen“ Krieg in Zentralafrika für kurze Zeit in den Blickpunkt der internationalen Öffentlichkeit rückte.
Einer Darstellung der aktuellen Entwicklungen bezüglich des Engagements der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo sowie der innenpolitischen Verhältnisse schließt sich zu Ende der Arbeit eine Chancenbewertung für eine Beendigung des Krieges an. Sie beinhaltet Hindernisse des Friedensprozesses, mögliche Beiträge der UN zu selbigem und Empfehlungen zur zukünftigen Handlungsweise der Organisation im Kongo.
2. Entwicklung des Kongo von 1960 bis 1999
2.1. „Kongowirren“ und die ONUC
2.1.1. Belgiens Aggression und die Reaktion der UN
Wenige Tage nachdem Belgien aus Furcht vor einem Dekolonisationskrieg den Kongo überstürzt am 30. Juni 1960 formal in die Unabhängigkeit entlassen hatte, intervenierten belgische Truppen unter dem Vorwand, lediglich auf zunehmende Ausschreitungen und Übergriffe auf europäische Zivilisten zu reagieren, am 10. Juli in der ehemaligen Kolonie. Sie unterstützten direkt die Sezession der rohstoffreichen Bergbauprovinz Katanga unter dessen Präsidenten Moïse Kapenda Tschombé (Nzongola-Ntalaja 2002: 99). Die aus dem Ministerpräsidenten Patrice Eméry Lumumba und dem Staatspräsidenten Joseph Kasavubu bestehende Doppelspitze des Kongo richtete am 12. Juli die Bitte nach militärischem Beistand gegen die belgische Aggression an die Vereinten Nationen.
In der zwei Tage später verabschiedeten Resolution 143 rief der UN-Sicherheitsrat zum Abzug der belgischen Truppen auf und autorisierte die militärische Unterstützung der kongolesischen Regierung (S/RES/143: Ziff. 1f.). Die Soldaten der Opération des Nations Unies au Congo (ONUC), die ab dem 15. Juli mit Ausnahme von Katanga in allen Provinzen des Kongo stationiert wurden, gingen jedoch wider Lumumbas Wunsch nicht gegen die Sezession der südlichen Provinz vor. UN-Generalsekretär Dag Hammarskjöld sah in ihr einen Konflikt ohne Involvierung anderer Staaten, so dass er auf den Grundsatz der Neutralität der UN-Blauhelme verweisen konnte (Keil/Lobner 1994: 37). Lumumba, der sich u.a. durch die Inanspruchnahme militärischer Hilfe durch die Sowjetunion in den Augen der westlichen Welt diskreditiert hatte, fiel im Januar 1961 einem Komplott der Central Intelligence Agency (CIA) und dem belgischen Geheimdienst unter Passivität der UN-Truppen im Kongo zum Opfer (Kacza 1990: 106f.).
Nachdem Angriffe auf Personal der UN zugenommen hatten und Tschombé mit Hilfe europäischer Söldner Katangas Sezession forcierte, wurde das „Wischiwaschi-Mandat“ (Ansprenger 2003: 64) der ONUC, deren Truppenstärke im Juli 1961 mit knapp 20.000 Mann einen Höchststand erreichte, gestärkt. Mit der am 21. Februar 1961 vom Sicherheitsrat verabschiedeten Resolution 161 wurden die Vereinten Nationen zur Verhinderung eines kongolesischen Bürgerkriegs zur „use of force, if necessary, in the last resort“ (S/RES/161: Ziff. 1) autorisiert. „Grünes Licht für die Operation Grandslam der ONUC und das Ende des unabhängigen Katanga“ (Ansprenger 1996: 143) wurde schließlich im Dezember 1962 von der US-Regierung gegeben, da nach der Ermordung Lumumbas die neokolonialistischen Verhältnisse sichergestellt und die Interessen der USA gewahrt schienen. Daraufhin erzwangen die im Kongo stationierten Blauhelme im Januar 1963 mit massiver Luftunterstützung das Ende des Widerstands der Separatisten in Katanga (Kacza 1990: 152f.).
Das Engagement der Weltorganisation während der Kongowirren, das mit dem Abzug der ONUC am 30. Juni 1964 endete, wird heute äußerst kritisch beurteilt, denn „the UN secretary-general, Dag Hammarskjöld, interpreted the UN mandate in accordance with Western neocolonialist interests and the US Cold War imperative of preventing Soviet expansion in the Third World“ (Nzongola-Ntalaja 2002: 95). Blockdenken in der bipolaren Weltordnung und die Instrumentalisierung der UN durch die USA und andere westliche Länder verhinderten eine Lösung der politischen Probleme im Kongo und „ohne klares Konzept und ausreichende Ressourcen blieb ONUC überfordert“ (Debiel 2003: 71).
2.1.2. Lumumbistische Aufstände
Die Kongowirren fanden auch nach Abzug der ONUC eine Fortsetzung. In der westlichen Region Kwilu kam es im Januar, im Osten des Kongo im Mai 1964 zum Aufstand des von Parteigängern Lumumbas gegründeten Conseil National de Libération (CNL). Die Rebellion entwickelte sich zum Stellvertreterkrieg im Ost-West-Konflikt und gipfelte in der Ausrufung einer Volksrepublik Kongo am 7. September 1964. Die Anfangserfolge des CNL veranlassten den kongolesischen Staatspräsidenten Kasavubu, sich der Unterstützung des einstigen Sezessionisten Tschombé zu versichern und ihn am 10. Juli 1964 zum Ministerpräsidenten zu ernennen (Strizek 1998: 97). Den endgültigen Sieg über die Rebellion der „Simbas“ im Osten trug die Armée Nationale Congolaise (ANC) mit US-amerikanischer und belgischer Militärhilfe im März 1965 davon (Pabst 2003: 468).
2.2. Mobutus „Kleptokratie“
Joseph Désiré Mobutu, der trotz seiner Kontakte zur CIA noch von Lumumba zum Stabschef der ANC ernannt worden war, nutzte am 24. November 1965 das Machtvakuum im Kongo, das entstanden war nachdem Staatspräsident Kasavubu Tschombé abberufen hatte und der potentielle neue Ministerpräsident im Parlament scheiterte. Der von der westlichen Welt begrüßte Staatsstreich Mobutus bedeutete das Ende der parlamentarisch-demokratischen Ordnung im Kongo. Mobutu errichtete in den folgenden Jahren eine unter seiner autoritären Herrschaft stehende Einparteiendiktatur und ließ sich als einziger Kandidat der Mouvement Populaire de la Révolution (MPR) im November 1970 zum Staatspräsidenten wählen (Kacza 1990: 189). Das auf Repression und Korruption gestützte „Regime unterschied nicht zwischen staatlichen Einnahmen und privaten Mitteln“ (Stroux 1996: 33), so dass in dieser „Kleptokratie“ bis zu 20 Prozent der Staatseinnahmen in die Taschen der Führungsclique flossen.
Im Zuge der als Rückbesinnung auf vorkoloniale, ursprüngliche afrikanische Strukturen propagierten „Authentizität“-Kampagne wurde am 27. Oktober 1971 das Land in Zaïre umbenannt, der Staatschef nahm offiziell den Namen Mobutu Sese Seko an (Strizek 1998: 109).
Während des Ost-West-Konflikts konnte sich Mobutus Regime aufgrund der geostrategischen Lage und des Rohstoffreichtums Zaïres der wirtschaftlichen und politischen Unterstützung der USA und Westeuropas sicher sein, wie sich beispielsweise bei den Invasionen in der vormals Katanga bezeichneten Provinz Shaba durch die Front de Libération Nationale du Congo (FLNC) im März 1977 und im Mai 1978 zeigte (Pabst 2003: 470). Mit Ende des Kalten Krieges allerdings verlor das Regime als „Brückenkopf“ des Westens in Afrika an Bedeutung. Die zunehmende Konditionalität von Entwicklungshilfe, schwindende internationale Anerkennung und die Forderung der durch positive Beispiele in der Region ermutigten Bevölkerung nach größerer politischer Beteiligung zwangen Mobutu zu Beginn der 1990er Jahre Zaïre einem Demokratisierungsprozess zu öffnen. Dieser wurde jedoch von seinem Beginn an beispielsweise durch von Mobutu gesteuerte Oppositionsparteien manipuliert und kann ab 1994 als gescheitert angesehen werden (Ansprenger 1997: 165f.).
2.3. Erster Kongokrieg
2.3.1. Auslösende Faktoren
Angehörige der für den Genozid in Ruanda 1994 maßgeblich verantwortlichen Forces Armées Rwandaises (FAR) und der extremistischen Interahamwe-Miliz waren mit über einer Million anderer Hutu-Flüchtlinge in Folge der Machtübernahme der Tutsi-dominierten Rwandese Patriotic Front (RPF) unter Paul Kagame, von der sie Racheakte befürchteten, in die ohnehin politisch instabilen ostzaïrischen Kivu-Provinzen geflohen (Breytenbach et al. 1999: 37). Ihre Übergriffe von Flüchtlingslagern aus auf ruandisches Staatsgebiet und ihr Kampf sowohl gegen geflüchtete ruandische Tutsi als auch in den Kivus lebende Banyamulenge fanden Unterstützung durch Zaïres Führung. Als Nachfahren von vor zwei Jahrhunderten aus Ruanda eingewanderten Tutsi war den Banyamulenge unter Mobutu die zaïrische Staatsbürgerschaft entzogen worden und dienten als Sündenböcke für die wirtschaftliche Misere des Landes (Schürings 1997: 79f.).
Möglichkeiten für den Einsatz von UN-Schutztruppen in den zaïrischen Flüchtlingslagern wurden vom UN-Sekretariat erarbeitet, allerdings vom Sicherheitsrat nicht näher behandelt (Debiel 2003: 190), so dass „the UN […] continued to be more preoccupied with feeding the refugees, rather than trying to remove the killers among them and find a lasting solution to the whole crisis“ (Nzongola-Ntalaja 2002: 224).
In Reaktion auf ihre fortgesetzte Diskriminierung und die durch Hutu-Milizen durchgeführten Massaker in den Kivu-Provinzen, die ab September 1996 systematischen Charakter annahmen, erhoben sich zu Oktoberbeginn 1996 mit Unterstützung der Rwandan Patriotic Army (RPA) die Banyamulenge. Ihre Angriffsziele stellten die als Operationsbasen für Ex-FAR-Verbände und Interahamwe dienenden Flüchtlingslager in Ostzaïre dar. Angesichts dieser Entwicklungen forderte der UN-Sicherheitsrat am 9. November 1996 eine sofortige Waffenruhe und den Eintritt der Konfliktparteien in einen Prozess des politischen Dialogs (S/RES/1078: Ziff. 1f.) und verabschiedete sechs Tage später Resolution 1080, die eine multinationale Militärintervention vorsah (S/RES/1080: Ziff. 3). Die ab Mitte November 1996 einsetzende Massenrückkehr ruandischer Flüchtlinge hatte zur Folge, dass der Plan zur Entsendung der bis zu 12.000 Soldaten starken UN-Eingreiftruppe für humanitäre Zwecke verworfen und der Vormarsch der Aufständischen ermöglicht wurde (Körner 1997: 220).
2.3.2. Verlauf und Ergebnisse
Rebellen der Banyamulenge, weiterer zaïrischer Tutsiminderheiten und Oppositionsgruppen formierten sich am 18. Oktober 1996 in der Alliance des Forces Démocratiques pour la Libération du Congo (AFDL). Laurent Désiré Kabila, der sich bereits an der „Simba-Rebellion“ 1964 und den Aufstandsversuchen der FLNC in den 1970er Jahren beteiligt hatte, wurde an die Spitze der Allianz gestellt. Zwar sollte die AFDL als innerzaïrische Widerstandsbewegung erscheinen, doch erhielt sie direkte Hilfe durch Soldaten Ruandas und Ugandas. Diese Länder beabsichtigten, das sicherheitspolitische Problem an ihren westlichen Grenzen zu beseitigen und das als Rückzugsraum für bewaffnete Gegner der jeweiligen Machthaber dienende Ostzaïre unter ihre Kontrolle zu bringen. Der geringe Widerstand der seit Monaten nicht bezahlten Forces Arm ées Zaïroises (FAZ), denen eilig von Mobutu angeworbene europäische Söldner und Einheiten der einen Verlust ihrer Nachschubbasen und Militärlager fürchtenden Rebellenbewegung Uni ão Nacional da Independência Total de Angola (UNITA) zu Hilfe kamen, ermöglichte es der AFDL schließlich, das flächenmäßig drittgrößte Land Afrikas innerhalb von nur sieben Monaten zu erobern (Pabst 2003: 471f.). Einen bedeutenden Beitrag zum Sieg der Mobutu-Gegner hatte auch ihre aktive Unterstützung durch die USA, die das zaïrische Regime nicht länger als Stabilitätsgaranten in Zentralafrika sahen, geleistet (Strizek 1998: 185f.).
Der UN-Sicherheitsrat hatte in Resolution 1097 vom 18. Februar 1997 einen Fünfpunkte-Friedensplan für Zaïre präsentiert (S/RES/1097: Ziff. 1), an dem auch nach dem drei Monate später erfolgten Zusammenbruch der Mobutu-Diktatur in einer Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrates festgehalten wurde (S/PRST/1997/31).
Der Siegeszug der vor allem durch die RPA gestützte AFDL durch das Land war begleitet von „large-scale killings of civilian refugees“ (HRW 1997). Zu deren Untersuchung ernannte die UN-Menschenrechtskommission am 15. April 1997 eine Joint Investigative Mission, die die Arbeit des UN-Sonderberichterstatters für Menschenrechte in Zaïre, Roberto Garretón, unterstützen sollte (E/CN.4/RES/1997/58: Ziff. 6a). Garretón hatte bereits in drei Berichten seit September 1996 die mit dem Vormarsch der Mobutu-Gegner verbundenen Verletzungen von Menschenrechten dokumentiert (E/CN.4/1997/6 u. 2 Addenda). Trotz massiver Behinderungen in ihren Ermittlungen durch die neuen Machthaber stellte die vom 3. bis 10. Mai 1997 nach Zaïre entsandte Kommission fest:
„There is no denying that ethnic massacres were committed and that the victims were mostly Hutus from Burundi, Rwanda and Zaire. The joint mission's preliminary opinion is that some of these alleged massacres could constitute acts of genocide.“ (A/51/942: Ziff. 80)
2.4. DR Kongo unter L. Kabila bis zum Lusaka-Abkommen
2.4.1. Herrschaft L. Kabilas und Ausbruch des zweiten Kongokrieges
Der Einmarsch von AFDL-Truppen in der Hauptstadt Kinshasa am 17. Mai 1997 und die Ausrufung der Demokratischen Republik Kongo einen Tag später setzten den Schlussstrich unter die nahezu 32-jährige Autokratie Mobutus, der am 7. September 1997 im marokkanischen Exil starb. Als selbsternannter Staats- und Regierungschef verbot L. Kabila die politische Betätigung außerhalb der AFDL (Collins 1998: 113f.) und installierte „ein neues quasi-diktatorisches Herrschaftssystem“ (Körner 1998: 197).
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- Arbeit zitieren
- Jürgen Menze (Autor:in), 2003, Die Rolle der Vereinten Nationen im Krieg in der Demokratischen Republik Kongo , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123894
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