In der vorliegenden Arbeit möchte ich mich mit den Kompetenzanforderungen an
Fachkräfte der Sozialen Arbeit beschäftigen, welche Empowerment in ihre Arbeit
integrieren möchten.
Ich habe mir diese Fragestellung ausgesucht, da ich es anstrebe im Bereich der
Frauenarbeit tätig zu werden und ich mich immer wieder mit damit beschäftige was in
bestimmten Handlungsfeldern machbar ist und welche Voraussetzungen gegeben
sein müssen, damit etwas gelingen kann. Durch die Bearbeitung der Parteilichkeit in
der zweiten Teilprüfungsleistung sehe ich dies nun als Erweiterung und Ergänzung.
Beginnend mit einem kurzen Rückblick auf Empowerment, folgt die Überlegung
welche allgemeinen Kompetenzen im Bereich der Sozialen Arbeit notwendig sind,
welche dies explizit im Arbeitsfeld von Empowerment und Anwaltschaft darstellen
und warum eben diese so wichtig sind.
Mit Hilfe des Beispiels einer Einrichtung für Frauen in schwierigen Lebenssituationen
möchte ich die erörterten Kompetenzen in die Praxis übertragen. Ich ermesse, wie
dies konkret aussehen könnte – und auch, ob empowermentorientiertes Handeln
denn überhaupt uneingeschränkt möglich ist. Den Abschluss bildet ein persönliches
Fazit.
Inhaltsangabe
1. Einleitung
2. Kurzer Rückblick: Empowerment
3. Allgemeine Kompetenzanforderungen an die Fachkräfte der Sozialen Arbeit
4. Kompetenzanforderungen an die Fachkräfte im Bereich Empowerment und Anwaltschaft
4.1. Kompetenzanforderungen auf intrapersoneller Ebene
4.2. Kompetenzanforderungen auf der Beziehungsebene zwischen Fachkraft und Betroffenen
4.3. Kompetenzanforderungen auf der institutionellen Ebene
5. Empowerment am Beispiel: Der Tagestreff „Femmetastisch“ für Frauen in schwierigen Lebenssituationen
5.1. Kompetenzanforderungen an die Mitarbeiterinnen
5.2. Wo liegen die Schwierigkeiten in der Umsetzung von Empowerment?
6. Fazit
7. Literaturangabe
1. Einleitung
In der vorliegenden Arbeit möchte ich mich mit den Kompetenzanforderungen an Fachkräfte der Sozialen Arbeit beschäftigen, welche Empowerment in ihre Arbeit integrieren möchten.
Ich habe mir diese Fragestellung ausgesucht, da ich es anstrebe im Bereich der Frauenarbeit tätig zu werden und ich mich immer wieder mit damit beschäftige was in bestimmten Handlungsfeldern machbar ist und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit etwas gelingen kann. Durch die Bearbeitung der Parteilichkeit in der zweiten Teilprüfungsleistung sehe ich dies nun als Erweiterung und Ergänzung.
Beginnend mit einem kurzen Rückblick auf Empowerment, folgt die Überlegung welche allgemeinen Kompetenzen im Bereich der Sozialen Arbeit notwendig sind, welche dies explizit im Arbeitsfeld von Empowerment und Anwaltschaft darstellen und warum eben diese so wichtig sind.
Mit Hilfe des Beispiels einer Einrichtung für Frauen in schwierigen Lebenssituationen möchte ich die erörterten Kompetenzen in die Praxis übertragen. Ich ermesse, wie dies konkret aussehen könnte – und auch, ob empowermentorientiertes Handeln denn überhaupt uneingeschränkt möglich ist. Den Abschluss bildet ein persönliches Fazit.
2. Kurzer Rückblick: Empowerment
Empowerment ist ein aus dem englischsprachigen Raum übernommener Begriff, der eine Grundausrichtung des sozialen Handelns beschreibt. Durch Empowerment sollen Menschen dazu befähigt werden, ihre eigene, oftmals abhanden gekommene, Handlungsfähigkeit wieder zu erlangen. Individuelle Ressourcen der Betroffenen sollen freigesetzt werden, mit Hilfe derer sie mehr Selbstbestimmung und Autonomie erlangen können.
Empowerment entwickelte sich aus der dezidierten Kritik am seinerzeit vorherrschenden Klientenbild der Sozialen Arbeit. Hauptkritikpunkte waren unter anderem der Defizitblickwinkel auf die Betroffenen und die Kritik am Expertentum in der Sozialen Arbeit. Das Empowermentprinzip bricht nun mit diesen Einstellungen und den Sichtweisen. Im Mittelpunkt steht der Mensch mit seinen individuellen Fähigkeiten.
Empowerment vollzieht sich auf drei Ebenen: der Eben des Individuums, der Ebene der sozialen Netzwerke / Organisationen und der Ebene der Gemeinde[1]. Das hauptsächliche Merkmal von Empowerment liegt in der Vernetzung dieser Ebenen. Dadurch wird es möglich, eine individuelle Situation in einem größeren und weiteren Kontext zu sehen und diese Sichtweisen miteinander zu verbinden.
Für die beruflichen Helfer stellt Empowerment keine Methode dar, sondern eine professionelle Haltung. Die Hauptaufgabe liegt darin, Empowermentprozesse anzustoßen und zu fördern. Der Schwerpunkt wird dabei „...auf die Aktivierung und das eigenständige Handeln der Betroffenen gelegt.“[2] Ein einmal angestoßener Empowermentprozess läuft von daher weitestgehend ohne Zutun der Professionellen Helfer ab.[3] Der Empowermentprozess bleibt somit unter der Kontrolle der Akteure.
3. Allgemeine Kompetenzanforderungen an die Fachkräfte der sozialen Arbeit
Es ist unanfechtbar, dass professionelle Fachkräfte – gleich welcher beruflichen Richtung – über eine Vielzahl von verschiedenen Kompetenzen verfügen müssen, um eine erfolgreiche Arbeit zu leisten. Was bedeutet dies jedoch konkret für die soziale Arbeit? Im Folgenden soll dies kurz näher erörtert werden.
Wo es in anderen Fachbereichen meist auf die fachliche Kompetenz der Experten ankommt, wird im Bereich der Sozialen Arbeit ein großes Augenmerk auch auf die persönlichen Kompetenzen der dort Tätigen gelegt. Professionelle der Sozialen Arbeit sollten zum einen gewisse Persönlichkeitsmerkmale vorweisen können und zum anderen über professionelle Handlungskompetenzen verfügen. Die Kompetenz des Einzelnen basiert auf der Verknüpfung von:
- Wissen
- Können
- eigenen Einstellungen und Haltungen sowie
- den Anforderungen der Umwelt.[4]
Des Weiteren werden im Bereich der sozialen Arbeit noch bestimmte allgemeine Schlüsselkompetenzen erforderlich, welche nicht explizit vermittelt werden, sondern schon von der jeweiligen Persönlichkeit in die Tätigkeit mit eingebracht werden. Zu den Schlüsselkompetenzen gehört unter anderem die Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, Konfliktfähigkeit, etc.
Mitarbeiter im Bereich der Sozialen Arbeit bringen sich mit ihrer eigenen, individuellen Persönlichkeit ein. Ihr Handlungsspielraum geht immer so weit, wie ihr Agieren mit ihrer eigenen speziellen Haltung und den Einstellungen im Einklang steht und reflektiert wird. Allerdings darf persönliches und fachliches Handeln nicht verwechselt werden. Der Unterschied zwischen persönlichem und fachlichem Handeln beschreibt von Spiegel folgendermaßen: „Als Ausweis von Fachlichkeit gilt, dass sie [die Fachkräfte – eigene Anmerkung] die Art und Weise des Einsatzes ihrer Person fachlich begründen und berufsethisch rechtfertigen können.“[5]
Somit müssen Fachkräfte in der Lage sein ihr Tun zu differenzieren um es daraufhin - je nach Bedarf - einsetzen zu können und somit auch begründbar zu machen. Auch die ethische Betrachtung der eigenen Handlungen in der Arbeit muss vonstattengehen. Das Wissen um die „Paradoxien des sozialberuflichen Handelns“[6] ist dabei unbedingt von Nöten. Die Soziale Arbeit befindet sich immer in der Situation gegebene Gegensätze auszubalancieren. Fragen wie
- Kann ich Zeit zugestehen oder ist eine sofortige Intervention nötig?
- Muss ich nach einer zugrunde liegenden Theorie handeln oder gibt es Spielraum für Neues?
- Wo kann ich Raum geben für eigene Entscheidungen und wo muss ich eingreifen?
spielen im sozialen Bereich eine große Rolle. Teuber, Stiemert – Strecker und Seckinger benennen dies auch die „...operative Intelligenz [...] worunter eine flexible Nutzung intellektueller Kompetenzen zu verstehen ist, um im richtigen Augenblick das Richtige zu tun...“.[7]
In der Praxis finden sich weitere Kompetenzanforderungen. Soziale Arbeit findet auf verschiedenen Ebenen statt: Zum einen auf der Fallebene im unmittelbaren Kontakt mit den Adressaten der Sozialen Arbeit. Des Weiteren auf der Ebene der Koordination/Organisation und Administration, in der die Voraussetzungen geschaffen werden für eine effektive Fallarbeit. Und zum Dritten auf der kommunalen Planungsebene, welche direkte Auswirkungen auf die Durchführung der vorgenannten hat.[8] Auf jeder Ebene muss die eigene berufliche Haltung, das professionelle Wissen und das methodische Können der Professionellen mit einfließen und den jeweiligen Anforderungen angepasst werden.[9]
Die praktische Arbeit der professionell Tätigen muss sich somit immer den Gegebenheiten neu anpassen und erfordert eine große Flexibilitätsbereitschaft der Einzelnen.
4. Kompetenzanforderungen an die Fachkräfte im Bereich Empowerment und Anwaltschaft
Weshalb ist es wichtig, sich die konkreten benötigten Kompetenzen im Bereich von Empowerment und Anwaltschaft genau anzusehen? Was ist in diesem Bereich dabei anders?
Empowerment in der Sozialen Arbeit beruht auf einem anderen Blickwinkel. Die Betroffenen sollen befähigt werden eigenmächtig zu handeln, eigenständig Entscheidungen zu treffen – kurz: ihre Ressourcen zu nutzen. Die Entscheidung wie und ob liegt bei ihnen selbst. Dadurch vollzieht sich eine prägnante Änderung des Menschenbildes in der Sozialen Arbeit: von einem hilflosen und von Defiziten geprägten Menschen hin zu einer mündigen Person mit differenzierten Ressourcen und Möglichkeiten. Der defizitorientierte Blickwinkel wird überwunden und von einer „Philosophie der Menschenstärken“[10] ersetzt.
Diese Theorie nun in die Praxis umzusetzen, bleibt Aufgabe der Fachkräfte.
4.1. Kompetenzanforderungen auf intrapersoneller Ebene
Jede Fachkraft bringt ihre eigenen, individuellen Kompetenzen in das jeweilige spezielle Arbeitsfeld mit ein. Doch welche Kompetenzen sind in der Arbeit mit Empowerment auf der intrapersonellen Ebene unbedingt nötig? Dies soll im Folgenden erarbeitet werden.
[...]
[1] Vgl. Modultext O 14a, S. 27
[2] Modultext O 14a, S. 9
[3] vgl. Stark 1996, S. 163
[4] vgl. v. Spiegel 2006, S. 82
[5] v. Spiegel 2006, S. 84
[6] Modultext O 14a, S. 5
[7] Teuber, Stiemert – Strecker, Seckinger 2000, S. 45
[8] vgl. v. Spiegel 2006, S. 95 f
[9] vgl. v. Spiegel 2006, S. 96 ff
[10] Herriger 2006, S. 72
- Quote paper
- Nicole Milkau-Schaudt (Author), 2008, Professionelles Handeln in Empowerment und Anwaltschaft zwischen Beratung, Begleitung und Intervention , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123759
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