In dieser Proseminararbeit dreht sich die Problemstellung um die „Nation der Bosniaken“. Diese Nation wird im 20. Jhd. und zu Beginn des 21. Jhd. immer noch falsch verstanden bzw. dargestellt. Darum ist es umso wichtiger unter anderem auch im Rahmen dieses Proseminars und der dazugehörigen Proseminararbeit zu versuchen diese Thematik aufzuarbeiten und für die Nachwelt fest zu halten.
Wird dieses Thema auf dem Balkan in den vergangenen 100 Jahren betrachtet, wird es deut-lich, dass die Nation der Bosniaken ihre Aktualität nicht verloren hat. In den vergangenen 100 Jahren fand ein erbittertet Kampf dieser Nation um die erneute Akzeptanz in der internationa-len Gemeinschaft statt. Eine Aufopferung und starker Patriotismus für die Anerkennung. Von 1991 bis 1996 fand diese Aufopferung neue Dimensionen. Seit der Ausrufung der unabhängi-gen Republik Bosnien und Herzegowina (Republika Bosna i Hercegovina) 1992 und deren internationale Anerkennung, am 6. April des selben Jahres, haben sich die Bosniaken, nicht nur in Bosnien und Herzegowina oder Europa, sondern Weltweit an ihre Wurzeln besinnt, versuchen ihre Identität weiter zu festigen und ihre ursprüngliche Heimat auf allen Gebieten voran zu bringen. Für Europa, speziell für die Europäische Union, ist die Erhaltung des Frie-dens in Bosnien und Herzegowina ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche und politi-sche Stabilität des Balkans. Die Bosniaken an sich sind ein konstitutives Volk in der Regie-rungsbildung Bosnien und Herzegowinas und nehmen an der Europäischen und Weltweiten Politik teil.
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
2. ZENTRALE ARBEITSBEGRIFFE
2.1 BOSNIER UND BOSNIAKEN
2.2 NATION
2.3 STAAT
3. DIE BOSNIAKEN IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA IM SPÄTEN 20. UND FRÜHEN 21. JHD.
4. DER HISTORISCHE STAAT BOSNIEN UND DIE BOSNIAKEN IN DER GESCHICHTE
4.1. DAS HEUTIGE BOSNIEN IN DER RÖMISCHEN ÄRA
4.2. BOSNIEN IM MACHTBEREICH ZWISCHEN DEM KÖNIGREICH UNGARN UND DEM BYZANTINISCHEN WELTREICH
4.3. DER WEG ZUR BEZEICHNUNG DER BOSNIER ALS BÜRGER DES BANATS BOSNIEN UND SPÄTEREN KÖNIGREICHS BOSNIEN
4.4. BOSNIEN UND DIE BOSNIER BZW. BOSNIAKEN IM OSMANISCHEN REICH
4.5. DAS 20. JHD. ALS „DAS LETZE JAHRHUNDERT DER UNTERDRÜCKUNG“
5. CONCLUSIO
LITERATURVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
Diese Proseminararbeit wurde im Rahmen des Proseminars „Methoden und Elemente des politikwissenschaftlichen Denkens und Arbeitens“, an der Universität Wien im Sommerse- mester 2008, geschrieben.
In dieser Proseminararbeit dreht sich die Problemstellung um die „Nation der Bosniaken“. Diese Nation wird im 20. Jhd. und zu Beginn des 21. Jhd. immer noch falsch verstanden bzw. dargestellt. Darum ist es umso wichtiger unter anderem auch im Rahmen dieses Proseminars und der dazugehörigen Proseminararbeit zu versuchen diese Thematik aufzuarbeiten und für die Nachwelt fest zu halten.
Wird dieses Thema auf dem Balkan in den vergangenen 100 Jahren betrachtet, wird es deut- lich, dass die Nation der Bosniaken ihre Aktualität nicht verloren hat. In den vergangenen 100 Jahren fand ein erbittertet Kampf dieser Nation um die erneute Akzeptanz in der internationa- len Gemeinschaft statt. Eine Aufopferung und starker Patriotismus für die Anerkennung. Von 1991 bis 1996 fand diese Aufopferung neue Dimensionen. Seit der Ausrufung der unabhängi- gen Republik Bosnien und Herzegowina (Republika Bosna i Hercegovina) 1992 und deren internationale Anerkennung, am 6. April des selben Jahres, haben sich die Bosniaken, nicht nur in Bosnien und Herzegowina oder Europa, sondern Weltweit an ihre Wurzeln besinnt, versuchen ihre Identität weiter zu festigen und ihre ursprüngliche Heimat auf allen Gebieten voran zu bringen. Für Europa, speziell für die Europäische Union, ist die Erhaltung des Frie- dens in Bosnien und Herzegowina ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche und politi- sche Stabilität des Balkans. Die Bosniaken an sich sind ein konstitutives Volk in der Regie- rungsbildung Bosnien und Herzegowinas und nehmen an der Europäischen und Weltweiten Politik teil.
Im 21. Jhd. beschäftigten sich zahlreiche Wissenschaftler, Autoren, Historiker und Politiker mit der Nation der Bosniaken u.a. Friedrich Jäger, Ruth Leiserowitz, Alija Izetbegovis, Mag. Erik Sidney Kroiher oder Prof. Dr. Muhamed Filipovis.
Daraus ergeben sich drei Forschungsfragen:
Die erste Frage bezieht sich auf die Merkmale der bosniakischen Nation. Sie soll im Großen und Ganzen die Eigenart der Menschen in dieser Gemeinschaft aufzeigen. Für was standen diese Menschen ein und für was haben sie gekämpft?
Die zweite Frage behandelt den geschichtlichen Hintergrund und soll erklären, ob die Nation eine Vergangenheit hat oder lediglich eine Erscheinung des späten 20. Jhd. ist und ob die Bosniaken ein Anrecht auf Bosnien und Herzegowina als souveränen Staat haben oder nicht?
Durch diese drei Fragestellungen soll aufgezeigt und diskutiert werden was die bosniakische Nation ist und was sie ausmacht. Hierbei wird die These vertreten, dass diese Nation sich nicht durch Abgrenzung und Ausgrenzung anderer Sprachen, Religionen oder politischen Denkweisen gebildet hat, sondern, durch die Lebensweise jener Menschen, die in den histori- schen Grenzen des Banats Bosnien im 10. Jhd. gelebt haben, bis hin zu denen die in der Re- publik Bosnien und Herzegowinas im 21. Jhd. leben. Dadurch soll bewiesen werden, dass sie nicht nur eine Erscheinung der Politik des 20. Jhd. ist, sondern ihren Ursprung in der Ge- schichte des Westbalkans hat.
2. ZENTRALE ARBEITSBEGRIFFE
Um den inhaltlichen Zusammenhang der Begriffe, die in dieser Arbeit verstärkt verwendet werden, besser zu verstehen, ist es wichtig diese zu definieren bzw. zu erläutern. Daher wird sich dieses Kapitel ausschließlich mit den Arbeitsbegriffen beschäftigen.
2.1 BOSNIER UND BOSNIAKEN
Der Begriff Bosnier (Bošnjani) wird in dieser Arbeit bis ins Jahr 1463 verwendet und ab 1463 mit dem Wort Bosniaken ausgetauscht. Dieser Begriff bezeichnet die Bevölkerung Bosnien und Herzegowinas durch die Geschichte. Vom Königreich Bosnien im 14. Jhd. bis zur unab- hängigen Republik Bosnien und Herzegowina im 21. Jhd. Lediglich die Art und Weise, wie dieses Wort gesprochen und geschrieben wurde, änderte sich durch die Epochen.
Es ist aber auch festzuhalten, dass sich die Bevölkerung sehr langsam selbst als Bosnie- rInnen bzw. BosniakInnen bezeichnet haben. Die Entwicklung bestimmter Begriffe muss im zeitlichen Kontext betrachtet werden.
Im 14. Jhd., in dem lediglich der Adel und die Geistlichen das gesprochene Wort nie- derschreiben und wiedergeben konnten, hatte der Begriff BosnierIn nur bei denen eine Bedeu- tung, welche ihn deuten konnten. Erst durch die darauffolgenden Epochen, dem gesellschaft- lichen und technischen Wandel, begannen die unteren Klassen das Verhalten und Handeln der gehobenen Klasse zu kopieren um selbst das eigene Niveau zu heben. Es war aber nicht nur die vorbildliche Rolle feudaler Herrschaftsklassen, welche als Grund angegeben werden für die Definierung als BosnierIn, sondern auch die wesentliche Rolle des Staates und seiner Bürger. Daher spielte mit der Zeit auch der Begriff BosnierIn eine wichtige Rolle für die Si- cherung des Eigentums innerhalb dieses Staates.
2.2 NATION
1740 definierte der Enzyklopädist Johann Zedler die Nation in ihrem „eigentlichen und ers- ten“ Sinn als eine vereinigte Anzahl von Bürgern, welche gleiche Gewohnheiten, Sitten und Gesetze haben.[1] In der jüngeren Enzyklopädie (Enciclopedia dia Brasileira Merito, 1958- 1964) wurde die „Nation“ als „die Gemeinschaft der Bürger eines Staates, die unter derselben Regierung oder Regierungsform leben und eine Interessensgemeinschaft haben, definiert. Es ist die Gesamtheit der Einwohner auf einem Territorium mit gemeinsamen Traditionen, Zie- len und Interessen und einer Zentralgewalt unterworfen, der die Wahrung der Einheit der Gruppe obliegt.“[2]
In diesem Sinne bezeichnet die „Nation“, in dieser Arbeit, eine Gruppe Menschen und Gemeinschaften, welche über kulturelle Merkmale, wie Tradition, Sitten, Gebräuche verfügen und dieselben Ziele und Interessen verfolgen. Zur Wahrung dieser Einheit sind die Mitglieder einer Zentralgewalt, z.B. dem Staat, unterworfen. Die Rolle der Religion in der bosnischen oder bosniakischen Nation dient nicht als wesentliches oder relevantes Merkmal.
2.3 STAAT
Im 18. Jhd. stellte sich unter anderem der Schriftsteller und Philosoph Jean-Jacques Rousseau folgende Frage:
„Wie findet man eine Gesellschaftsform, die mit der ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes Gesellschaftsgliedes verteidigt und schützt und Kraft dessen jeder einzelne, obgleich er sich mit allen vereint, gleichwohl nur sich selbst gehorcht und so frei bleibt wie vorher?“[3]
Um diesen Status zu erreichen ist die „Übertragung der gesamten Macht und Stärke auf einen Menschen oder eine Versammlung von Menschen, die ihren Einzelwillen durch Stimmen- mehrheit auf einen Willen herabsetzen können. Wenn dies geschehen ist, nennt man diese eine Person oder diese Versammlung von Menschen als die vereinte Menge Staat“. Daraus ergibt sich folgende Definition nach Thomas Hobbes (17. Jhd.). Der „Staat ist eine Person, bei der sich jeder einzelne einer großen Menge durch gegenseitigen Vertrag eines jeden mit je- dem zum Autor ihrer Handlungen gemacht hat, zu dem Zweck, [dass] sie die Stärke und Hilfsmittel aller so, wie sie es für zweckmäßig hält, für den Frieden und die gemeinsame Ver- teidigung einsetzt“.[4]
Für diese Arbeit ist „der Staat durch Einsetzung“ wichtig. Diese geschieht, „wenn bei einer Menge von Menschen jeder mit jedem übereinstimmt und vertraglich übereinkommt, [dass] jedermann, sowohl wer dafür als auch wer dagegen stimmte, alle Handlungen und Urteile jedes Menschen oder jeder Versammlung von Menschen, denen durch die Mehrheit das Recht gegeben wird, die Person aller zu vertreten, das heißt, ihre Vertretung zu sein, in derselben Weise autorisieren soll, als wären sie seine eigenen, und dies zum Zweck eines friedlichen Zusammenlebens und zum Schutz vor anderen Menschen.“[5]
3. DIE BOSNIAKEN IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA IM SPÄTEN 20. UND FRÜHEN 21. JHD.
Der heutige Staat Bosnien und Herzegowina befindet sich geographisch gesehen auf dem Nordwestlichen Teil der Balkanhalbinsel und grenzt an die Staaten Kroatien, Montenegro und Serbien. Das Land war seit Anfang des 20. Jhd. von zahlreichen Kriegen betroffen unter ande- rem dem 1. und 2. Weltkrieg und einigen Balkankriegen der angrenzenden Staaten. Anfang der 1990er Jahre fand sich Bosnien und Herzegowina in einem Macht- und Überlebenskampf wieder. Als das jugoslawische Staatspräsidium, am 4. Mai 1980, den Völkern Jugoslawiens und der Weltöffentlichkeit mitteilte, dass der langjährige Regierungschef der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ)[6], Josip Broz „Tito“ tot ist, hatte der Vielvölkerstaat keine fähige Regierung mehr um die nötigen Reformen zu tätigen und das Land erfolgreich durch die letzte Etappe ins 21. Jhd. zu führen.[7]
Der Vielvölkerstaat löste sich in fünf der sechs Teilrepubliken, die ihn vorher bildeten, auf. Durch den Versuch der zwei größten Volksgruppen der ehemaligen SFRJ, den Serben und den Kroaten, ihre nationalen und politischen Ziele zu verwirklichen, wurden die früheren Teilrepubliken in einen Jahrelangen Krieg verwickelt. Die Serben schrien nach einem „Groß- serbien“. Diese Idee eines „Großserbien“, einem Staat in dem alle Serben vereinigt sind, ent- stand schon am Ende des 19. Jhd. und überlebte beide Weltkriege, das Königreich Jugosla- wien und die SFR Jugoslawien. Bis es Anfang 1986 unter Slobodan Miloševis einen großen Verfechter fand.[8] Den Kroaten auf der anderen Seite, mit Franjo Tudman, schwebte ebenfalls die Idee eines „kroatischen Staates“. Ihr Programm beinhaltete die Einführung des „Unabhän- gigen Staates Kroatien“ (NDH)[9]. Unter dem Schutz der Nationalsozialisten aus Deutschland versuchte Ante Pavelic und seine Ustaša-Bewegung[10] zwischen 1941 und 1945 diesen Staat schon einmal zu formieren.[11]
Nachdem sich die serbischen Politiker anfangs der Jugoslawischen Volksarmee (JNA)[12] be- mächtigten, um ihre Macht in Slowenien (1991) und später auch in Kroatien zu demonstrie- ren, fielen sie im April 1992, mit einer JNA, die sich zu diesem Zeitpunkt nur aus Angehöri- gen der serbischen und montenegrinischen Volksgruppe zusammensetzte, auch in Bosnien und Herzegowina ein. Kroatien erklärte 1993 dem international anerkannten Staat Bosnien und Herzegowina (6. April 1996) ebenfalls den Krieg.
[...]
[1] Vgl. Hobsbawm, Eric J. (1989): Nation und Nationalismus. Campus Verlag, Frankfurt/New York. S. 28.
[2] Ebd. S. 26
[3] Rousseau, Jean-Jaques (2005): Der Gesellschaftsvertrag. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main. S. 42
[4] Hobbs, Thomas (1966): Leviathan. Suhrkamp, Neuwied und Berlin. S. 134
[5] Ebd. S. 136
[6] SFRJ sind bosnische Initiale und stehen für „Sozialisticka federalna republika Jugoslavija“
[7] Vgl. Calic, Marie-Janine (1996): Krieg und Frieden in Bosnien-Herzegowina. Suhrkamp, Frankfurt am Main. S. 96
[8] Vgl. ebd. S. 115 ff.
[9] NDH sind kroatische Initiale und stehen für „Nezavisna Država Hrvatska“
[10] Mit dem Begriff Ustaša wird eine kroatische radikalfasistische Bewegung seit 1929 bezeichnet. Sie strebt/strebte den unabhängigen Staat Kroatien an, eine Art „Großkroatien“
[11] Vgl. Rieff, David (1995): Schlachthaus. Bosnien und das Versagen des Westens. Luchterhand Literaturverlag, München. S. 82 ff.
[12] JNA sind bosnische Initiale und stehen für „Jugoslovenska Narodna Armija“
- Arbeit zitieren
- Alen Velagic (Autor:in), 2008, Die Nation der Bosniaken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123661
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